Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1906 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Bohrschlamm in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD), eingegangen am 19.09.2018 - Drs. 18/1657 an die Staatskanzlei übersandt am 20.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 22.10.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Seit den 1850er-Jahren werden Kohlenwasserstoffe (Erdöl, Erdgas) in Niedersachsen gefördert. Dazu wurden Bohrspülungen aus Wasser, Stärke, Schwerspat, Kreide, Ton, Natronlauge und Polymeren verwendet. Nach der Bohrung sind diese zusätzlich mit Bohrklein angereichert. Die Bohrschlämme müssen nach der Bohrung entsorgt werden. Bis in die 1960er-Jahre wurden die Rückstände direkt neben der Bohrung in einer Schlammgrube gesammelt. Später sammelte man den Bohrschlamm mehrerer Bohrungen in zentralen Bohrschlammgruben. Zu dieser Thematik ergeben sich folgende Fragen. Vorbemerkung der Landesregierung In der Vergangenheit wurden beim Erstellen von Tiefbohrungen gemäß dem damaligen Stand der Technik sogenannte Bohrschlammgruben angelegt, um Bohrklein und Bohrspülung dauerhaft zu lagern. Bohrspülungen, die zumeist aus Ton, Wasser, Salz und Zuschlagstoffen bestehen, werden beim Bohren verwendet, um das Bohrloch zu stabilisieren und das erbohrte Gestein (Bohrklein) aus dem Bohrloch auszutragen. Seit Beginn der 1990er-Jahre wird während des Bohrprozesses anfallender Bohrschlamm in entsprechenden Anlagen aufbereitet, damit die eingesetzte Bohrspülung wiederverwendet bzw. separiertes Bohrklein nach den abfallrechtlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fachgerecht entsorgt werden kann. Im Folgenden werden hier als Datengrundlage die Begleitscheine von Abfällen herangezogen, die im elektronischen Abfallüberwachsungssystem ASYS gespeichert sind. Da lediglich die Entsorgung von als gefährlich eingestuften Abfällen über Begleitscheine nachgewiesen werden muss, beziehen sich die Auswertungen ausschließlich auf Abfälle, die den beiden Abfallschlüsseln 01 05 05 (*ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle) und 01 05 06 (*Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) zugeordnet werden können. Die Auswertung erfolgt hierbei kumulativ, weswegen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf einzelne Bohrlokationen möglich sind. Hingegen werden die Begleitscheine von Abfällen, die als bergbauspezifische Abfälle eingestuft wurden, nicht im ASYS-System gespeichert. Vor diesem Hintergrund liegen zu bergbauspezifischen Abfällen aktuell keine statistisch auswertbaren Datensätze vor. Die entsprechende Datenerhebung bedürfte einer umfassenden Aktenrecherche, die im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1906 2 1. Wie viel Bohrschlamm entstand je rückgebauter Bohrstelle - seit 1990 - bei der Erdgasförderung in Niedersachsen (Darstellung der quantitativen Bohrschlammmengen bitte je Förderjahr und Bohrstelle und Betreiber)? Eine statistische Auswertung zu konkreten Bohrschlammmengen aus Bohrstellen in Niedersachsen , die seit 1990 zurückgebaut bzw. geschlossen wurden, liegt nach Auskunft des hier zuständigen Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wo wurde der anfallende Bohrschlamm (entsprechend Frage 1) entsorgt bzw. thermisch behandelt oder eingelagert (bitte die entsprechenden quantitativen Bohrschlammmengen je Förderjahr dem jeweiligen Einlagerungs-/Entsorgungsort mit entsprechender Deponieklasse zuordnen)? Bis in die 1960er-Jahre war es gängige Praxis, in unmittelbarer Nähe zu einer Tiefbohrung eine Bohrschlammgrube anzulegen, sofern die Rückstände nicht sofort verwertet wurden. Eine genaue Anzahl der jemals genutzten Bohrschlammgruben in Niedersachsen kann nicht angegeben werden. Die Anzahl hängt indirekt mit den Bohrungen zusammen. Die Erdöl- und Erdgasindustrie hat in Niedersachsen seit den 1850er-Jahren etwa 9 000 Bohrungen mit einer Tiefe von mehr als 500 m abgeteuft, wobei nicht zwangsläufig neben jeder Bohrung eine Schlammgrube angelegt wurde. Seit den 1960er-Jahren haben die Unternehmen den Bohrschlamm von mehreren Bohrstellen in zentralen Bohrschlammgruben entsorgt. Daher geht das LBEG von mindestens 500 Schlammgruben in Niedersachsen aus. Derzeit stehen in Niedersachsen noch 40 stillgelegte Bohrschlammdeponien unter der Aufsicht des LBEG. Ein Teil dieser stillgelegten Deponien wurde zurückgebaut. Rückbaumaßnahmen laufen auch in Wietingsmoor, Eydelstedt, Emlichheim und Erika. Bei einem anderen Teil laufen die Genehmigungsverfahren für die Rekultivierung der Flächen. Alle unter Bergaufsicht stehenden Bohrschlammdeponien werden im Rahmen der Nachsorgephase überwacht. Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung keine auswertbaren Datensätze, die eine quantitative Zuordnung von Bohrschlammmengen je Förderjahr, Bohrstelle und Betreiber ermöglichen könnten, vor. Hingegen werden seit Beginn der 1990er-Jahre Bohrspülungen in einem Kreislaufsystem genutzt. Das bedeutet, dass während des Bohrens die eingesetzte Bohrspülung vom erbohrten Bohrklein z. B. durch Siebe und Zentrifugen getrennt und dem Bohrprozess wieder zugeführt wird. Das separierte Bohrklein wird anschließend auf etwaige Schadstoffbelastungen geprüft und anschließend einem behördlich zulässigen Entsorgungsweg (z. B. Weiterbehandlung in zertifizierten Entsorgungsanlagen , Deponierung) zugeführt. Nach Abschluss der Bohrung wird die eingesetzte Bohrspülung vom Spülungsserviceunternehmen aufbereitet und für weitere Bohrungen wiederverwendet. Entsprechend den in ASYS gespeicherten Begleitscheinen können hierzu Daten herangezogen werden, die bis zum Jahr 2002 zurückreichen. Die so kumulativ erfassten Entsorgungsmengen sind den anliegenden Tabellen „Entsorger des Abfallschlüssels 01 05 05“ (Anlage 1) und „Entsorger des Abfallschlüssels 01 05 06“ (Anlage 2) zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Welche Mess- bzw. Prüfkontrolle werden zur Belastung des Bohrschlamms - ab welcher Entsorgungsmenge - erhoben (Darstellung der Ergebnisse zu den einzelnen entsorgten Mengen bitte für die Förderjahre seit 1990 abbilden und dabei auf den Schadstoffgehalt mit entsprechenden Grenzwerten fokussieren)? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1906 3 4. Wer führte die entsprechenden Transporte zur Entsorgung des Bohrschlamms in den jeweiligen Förderjahren (entsprechend Frage 1 und 2) durch? Eine Auflistung der Beförderer ist den anliegenden Tabellen „Beförderer des Abfallschlüssels 01 05 05“ (Anlage 3) und „Beförderer des Abfallschlüssels 01 05 06“ (Anlage 4) zu entnehmen. Ergänzend dazu wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Wurde der entsprechende Bohrschlamm vor dem Abtransport vorbehandelt? Wenn ja, wo und wie? Wenn nein, wie wurde eine Entmischung des Bohrschlamms verhindert? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 6. Wer hat wann die entsprechenden Transporte auf Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen kontrolliert (bitte Protokolle mit entsprechenden Ergebnissen und Festlegungen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen angeben)? Wurden Mängel festgestellt? Wenn ja, welche? Wenn keine Kontrollen stattfanden, bitte begründen. In Niedersachsen werden Abfalltransportkontrollen durch die zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAV) in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Bundesamt für Güterverkehr in unregelmäßigen Abständen durchgeführt. Diese werden auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen durchgeführt. Dabei wurden keine Beanstandungen in Bezug auf den Transport von Bohrschlamm festgestellt. 7. Wird das Land Niedersachsen vom Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. unterstützt, um eine mögliche Umweltbelastung, die von historischen Bohrschlammgruben ausgeht, abzuklären? Wenn nein, bitte begründen, warum diese mögliche monetäre und fachliche Unterstützung nicht in Anspruch genommen wird. Wenn ja, bitte entsprechende Kontakte, Maßnahmen und Umfang der Förderung ausführen. Das Land Niedersachsen hat am 18.12.2015 mit dem Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) einen Vergleichsvertrag zur Förderung von Untersuchungen von Altlastenverdachtsflächen an Standorten ehemaliger Öl- und Bohrschlammgruben getroffen. Diese Vereinbarung ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Gegenstand der Vereinbarung ist die finanzielle Beteiligung des Bundesverbands Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. an erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen an Standorten ehemaliger Ölund Bohrschlammgruben. Die finanzielle Beteiligung beträgt bis zu 5 Millionen Euro. Bisher wurden für Untersuchungsmaßnahmen an 191 Standorten 1,8 Millionen Euro bewilligt. Weitere Einzelheiten dazu können dem Internetauftritt der GAV, des LBEG und des BVEG unter folgenden Links entnommen werden: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/umweltschutz/foerdermassnahme_histori sche_oel_und_bohrschlammgruben/foerdermanahme-untersuchung-historischer-oel--und-bohr schlammgruben-139717.html http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/bergbau/bohr_und_oelschlammgruben/titel- 129705.html https://www.bveg.de/Erdgas/Umwelt-und-Sicherheit/Untersuchung-historischer-Oel-und-Bohr schlammgruben Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1906 4 8. Wo wurde bzw. wird der bei der aktiven Erdgasförderung anfallende Anteil an Bohrklein seit 1990 entsorgt bzw. deponiert (Angabe der anfallenden Menge bitte je aktiver Förderbohrstelle , je Förderjahr und mit entsprechendem Deponieort sowie Deponieklasse )? Eine Auflistung der Entsorger und der kumulativ erfassten Entsorgungsmengen ist den anliegenden Tabellen „Entsorger des Abfallschlüssels 01 05 05“ (Anlage 1) und „Entsorger des Abfallschlüssels 01 05 06“ (Anlage 2) zu entnehmen. Ergänzend dazu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 9. Welcher Schadstoffgehalt wurde - entsprechend der durchgeführten Kontrolle je angefallener Menge an zu entsorgendem Bohrklein - für die einzelnen Förderjahre von welcher Kontrollbehörde ermittelt (Angaben bitte je Förderjahr und entsprechender Menge mit den festgestellten Schadstoffen, Grenzwerten und entsprechender Zuordnung zu den einzelnen Deponieklassen)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 10. Welche Sicherheitsleistung hatte der Betreiber ENGIE E&P Deutschland GmbH für „bergrechtliche Entsorgungsanlagen“ hinterlegt (bitte die Formel herleiten, nach welcher die Sicherheitsleistung berechnet wurde)? Dem LBEG lagen keine Sicherheitsleistungen von der ENGIE E&P Deutschland GmbH vor. 11. Wie wurde mit der Sicherheitsleistung nach Verkauf der Bergrechte verfahren? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 12. Welche Sicherheitsleistung hatte der Betreiber Neptune Energy für „bergrechtliche Entsorgungsanlagen“ nach Erwerb der Bergrechte hinterlegt (bitte die Formel herleiten, nach welcher die Sicherheitsleistung berechnet wurde)? Sicherheitsleistungen sollen die Kosten decken, die dem Landeshaushalt wegen Nichterfüllung der dem Bergbauunternehmer obliegenden bergbaulichen Pflichten entstehen können. Hierbei handelt es sich vornehmlich um Kosten der Ersatzvornahme zur Erfüllung der in § 55 Abs. 1 Nr. 3 bis 13 und Abs. 2 des Bundesberggesetzes genannten Voraussetzungen, wie beispielsweise Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder Wiedernutzbarmachung. Um hier entsprechend Vorsorge zu treffen, führt das LBEG zurzeit Gespräche mit dem Unternehmen Neptune Energy Deutschland GmbH über die Ausgestaltung und Hinterlegung von Sicherheitsleistungen . 13. Gibt es weitere „Erlaubnisfelder für Kohlenwasserstoffe“ in Niedersachsen, und wer sind deren Inhaber (bitte die benannten „Erlaubnisfelder für Kohlenwasserstoffe“ in Niedersachsen auf einer geografischen Landeskarte darstellen)? Auf dem Festland von Niedersachsen gibt es aktuell die folgenden Erlaubnisfelder: Feldesname Firmenname Achim (neu) Wintershall Holding GmbH Ahrensheide Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG Aller Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG Bedekaspel Verkleinerung Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG Borsum RDG Niedersachsen GmbH Bramsche-Verkleinerung BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1906 5 Feldesname Firmenname Celle DEA Deutsche Erdoel AG Cuxhaven (Verkleinerung) DEA Deutsche Erdoel AG Dümmersee-Uchte Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG Hameln-Ost Wintershall Holding GmbH Hameln-West Wintershall Holding GmbH Hamwiede Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG Harpstedt Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG Heemsen-Verkleinerung RDG Niedersachsen GmbH Hümmling-Restfläche Neptune Energy Deutschland GmbH Krummhörn BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG Laarwald Wintershall Holding GmbH Lauenhagen Erweiterung LauenhagenGas GmbH Lingen (zusammengelegt) Neptune Energy Deutschland GmbH Ossenbeck Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG Prezelle Geo Exploration Technologies GmbH Ridderade-Ost Wintershall Holding GmbH Rotenburg DEA Deutsche Erdoel AG Scholen Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG Taaken (Rest) Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG Unterweser DEA Deutsche Erdoel AG Verden Verkleinerung DEA Deutsche Erdoel AG Weesen Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG Werder DEA Deutsche Erdoel AG Weste Geo Exploration Technologies GmbH Die genannten Erlaubnisfelder auf dem Festland von Niedersachsen sind in der als Anlage 5 beigefügten Karte dargestellt. Die Inseln und das Küstenmeer wurden nicht berücksichtigt. Die aktuellen Bergbauberechtigungen werden im NIBIS Kartenserver (Link: http://nibis.lbeg.de/car domap3/) für jeden abrufbar dargestellt. Die Auswahl erfolgt unter „Themenkarten“ - „Bergbau“ - „Erlaubnisse“. 14. Welchen flächenmäßigen Anteil haben die benannten „Erlaubnisfelder für Kohlenwasserstoffe “ in Niedersachsen? Die in der Antwort zu Frage 13 genannten Erlaubnisfelder haben einen flächenmäßigen Anteil am Festland von Niedersachsen von 33,04 %. 15. Welche Vereinbarungen wurden mit der ENGIE E&P Deutschland GmbH getroffen, um Bohrlöcher und Lagerstätten zu schließen, zu sanieren und zu renaturieren? Nach Einstellung eines Bergbaubetriebs ist der Unternehmer nach dem Bundesberggesetz verpflichtet , die erforderlichen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Stilllegung des Betriebs, zum Rückbau der Anlagen und zur Wiedernutzbarmachung der in Anspruch genommenen Flächen zu ergreifen. Hierzu werden konkrete Maßnahmen im Rahmen von bergrechtlichen Abschlussbetriebsplänen beschrieben und vom LBEG geprüft. Die Umsetzung der Maßnahmen ergeht grundsätzlich auf Kosten des Unternehmens. Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner gesonderten Vereinbarungen zwischen der Bergbehörde und dem Bergbauunternehmer. Ergänzend dazu wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. (Verteilt am 23.10.2018) Drucksache 18/1906 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortunggemäß § 46 Abs. 1 GO LTmit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wirtz (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Bohrschlamm in Niedersachsen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5