Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1908 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie viele niedersächsische Lehrkräfte wandern in andere Bundesländer ab? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 21.09.2018 - Drs. 18/1681 an die Staatskanzlei übersandt am 25.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 22.10.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Bildung ist Ländersache. Deshalb herrschen in den Bundesländern unterschiedliche Bedingungen für das Lehramt vor. Dies schlägt sich sowohl in der Ausbildung als auch in den Arbeitsbedingungen sowie in der Besoldung nieder. Lehrinnen und Lehrer, die in Niedersachsen ausgebildet wurden oder schon als Lehrkraft tätig waren, bleiben nicht immer ihr gesamtes Berufsleben in Niedersachsen , sondern wandern in andere Bundesländer ab. Vorbemerkung der Landesregierung Der föderale Aufbau der Bundesrepublik Deutschland überträgt die Verantwortung für Bildungsfragen den Ländern, da sie näher an den Menschen und den Bedürfnissen vor Ort sind. Die Sicherung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse von Schülerinnen und Schülern sowie die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsabschlüssen sind den Ländern wichtige bildungspolitischesAnliegen. Sie sind daher übereingekommen, zur Sicherung der Mobilität im Bildungswesen die Vergleichbarkeit der Anforderungen von Schulabschlüssen zu verbessern und Lehramtsabschlüsse gegenseitig anzuerkennen. Die Länder sehen sich in der Verantwortung, durch klar beschriebene gemeinsame Ziele ihre unterschiedlichen Bildungssysteme so auszugestalten, dass Mobilität und Chancengleichheit von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften gesichert sind. Gleichzeitig soll der Wettbewerb um die besten Wege zur Erreichung dieser Ziele bestehen bleiben. Um diese Ziele zu unterstützen, ist 2012 ein Staatsvertrag zur Förderung der Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zwischen den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen worden. Jede Lehrkraft kann sich nach Abschluss der Lehramtsausbildung bundesweit bewerben und dort in den Schuldienst eingestellt werden, wo sie nach erfolgter Auswahl ein Angebot erhalten hat. Lehrkräfte, die bereits im Schuldienst eines Landes beschäftigt sind und das Land wechseln wollen, können unter Beachtung des Anspruchs der Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtskontinuität von einem anderen Land nach folgenden Verfahren übernommen werden. Es gibt für wechselwillige Lehrkräfte, die sich bereits im Schuldienst eines Landes befinden, grundsätzlich zwei Möglichkeiten für den Wechsel in ein anderes Land: – Zum einen im Wege der Übernahme von im Schuldienst stehenden Lehrkräften über das Bewerbungs - und Auswahlverfahren: Lehrkräfte können jederzeit an Bewerbungsverfahren in einem anderen Land teilnehmen. Sie sind verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufügen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1908 2 Die Länder verpflichten sich, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen zu erteilen; sie kommen überein, eine Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der Erstantragsstellung auf Freigabe zu erteilen (z. B. beim Einsatz in abiturvorbereitenden Kursen oder bei schulspezifischen Mangelsituationen). Die Familienzusammenführung steht für die Kultusministerkonferenz (KMK) im Mittelpunkt der Bemühungen. Die KMK strebt an, in allen Ländern Freigabeerklärungen zur Familienzusammenführung zu erreichen. Sie appellieren an die Finanzminister, über die Regelung des § 107 b des Beamtenversorgungsgesetzes hinaus Versorgungsbezüge in diesen Fällen anteilig zu übernehmen. Eine entsprechende gesetzliche Festschreibung ist anzustreben. – Zum anderen durch Übernahme von im Schuldienst stehenden Lehrkräften im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern): Lehrkräfte können auch einen Antrag für das Einigungsverfahren stellen. Über das Einigungsverfahren soll Lehrkräften insbesondere aus sozialen Gründen, z. B. zur Familienzusammenführung , eine zusätzliche Möglichkeit eines Länderwechsels eröffnet werden. Um möglichst vielen Lehrkräften einen Länderwechsel zu ermöglichen, wird das Lehreraustauschverfahren flexibilisiert, beispielsweise durch fächer- und lehramtsübergreifende Handhabung . Die Länder werden die Anerkennung einer Lehrbefähigung von im Schuldienst befindlichen Lehrkräften entsprechend den „Beschlüssen zur Anerkennung von Lehrkräften“ (Husum 1999) großzügig handhaben. Die Grundlagen für das Lehreraustauschverfahren sind in dem Beschluss „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ (Beschluss der KMK vom 10.05.2001) vereinbart. Die „Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der KMK ‚Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern‘ vom 10.05.2001“ (Beschluss der KMK vom 07.11.2002 i. d. F. vom 02.03.2012) legt die Umsetzung fest. Diese Grundlagen werden regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Darin haben sich die Länder u. a. zu folgenden Punkten verpflichtet: Neben einem Antrag auf Übernahme im Rahmen des ausschließlich an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung orientierten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens können Lehrkräfte auch einen Antrag für das Lehreraustauschverfahren stellen, über das den Lehrkräften insbesondere aus sozialen Gründen, z. B. zur Familienzusammenführung, eine zusätzliche Möglichkeit eines Länderwechsels eröffnet werden soll. Im Tauschverfahren ist jedes Land grundsätzlich bereit, mindestens ebenso viele Lehrkräfte aus anderen Ländern zu übernehmen, wie Lehrkräfte in andere Länder abgegeben werden. Unbeschadet dessen kann im Einzelfall eine Übernahme aus triftigen Gründen (insbesondere mangelnder fächerspezifischer Bedarf, mangelnde persönliche oder fachliche Eignung) abgelehnt werden. Darüber hinaus können zur Flexibilisierung des Verfahrens mit Zustimmung des abgebenden Landes zusätzliche Lehrkräfte übernommen werden. Zieht eine Lehrkraft, deren Wechsel bereits vereinbart wurde, ihren Antrag zurück, so sollen die übrigen vereinbarten Übernahmen dennoch durchgeführt werden. In den zurückliegenden Jahren wurden bis 2016 - insbesondere in den neuen Ländern - kaum junge Lehrkräfte neu eingestellt, sodass Niedersachsen Bewerberinnen und Bewerber aus den angrenzenden neuen Ländern gewinnen konnte. Solche Lehrkräfte, die ursprünglich aus anderen Ländern gekommen waren und nun die Chance für eine Versetzung oder eine Anstellung in ihrem Heimatbundesland sehen, stellen häufig Versetzungsanträge dorthin, um wieder mit ihren Verwandten oder Lebensgefährten zusammenleben zu können. Die angegebenen Gründe für diese Versetzungsanträge sind daher meist persönlicher Natur. Die Bereitschaft und die Notwendigkeit zur Mobilität ist heute besonders bei lebensjüngeren Lehrkräften stärker ausgeprägt als noch vor einigen Jahren. Niedersachsen ist im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs um Lehrkräfte weiterhin attraktiv. So konnten u. a. im Rahmen des Lehrertauschverfahrens 01.02.2018 zusätzliche 20 Lehrkräfte nach Niedersachsen übernommen werden. Auch in den beiden Versetzungsverfahren zum 01.08.2018 sowie zum 01.02.2019 hat Niedersachsen entsprechend den Regelungen lediglich so viele Lehrkräfte in andere Länder versetzt, wie im Gegenzug nach Niedersachsen gewechselt sind. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1908 3 Zum Abschluss des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens zum 31.07.2017 haben die Auswertungen ergeben, dass der Anteil der Bewerbungen aus anderen Bundesländern bei rund 40 % der Bewerbungen lag. Der Anteil der für eine Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst ausgewählten Bewerberinnen bzw. Bewerber aus anderen Bundesländern lag bei rund 23 %. Das aktuelle Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird erst im Dezember abgeschlossen sein. Nach einer noch nicht abgeschlossenen Auswertung (Stand 15.08.2018) kann aber bereits festgestellt werden, dass sich 1 052 voll ausgebildete Lehrkräfte aus anderen Bundesländern um eine Einstellung in Niedersachsen beworben haben. Davon wurden 400 Personen für eine Einstellung im Rahmen der Auswahlverfahren ausgewählt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die entsprechenden Anteile von Bewerbungen (rund 36,5 %) und Einstellungen (rund 24 %) aus anderen Ländern relativ konstant auf hohem Niveau gehalten worden. 1. Wie viele junge Lehrinnen und Lehrer sind in den letzten drei Jahren unmittelbar nach ihrem Vorbereitungsdienst in Niedersachsen in andere Bundesländer abgewandert (bitte nach Regionalabteilung der NLSchB und Zielbundesland aufschlüsseln)? Aus der nachfolgend dargestellten Tabelle ergeben sich die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes (VD) an den niedersächsischen Studienseminaren für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien sowie für das Lehramt an Förderschulen, die in den Kalenderjahren 2016, 2017 und 2018 den Vorbereitungsdienst in Niedersachsen erfolgreich bestanden haben. Diese Absolventinnen und Absolventen haben sich nach der Beendigung des Vorbereitungsdienstes aus den verschiedensten persönlichen Gründen für ihren weiteren beruflichen Lebensweg entschieden. Nicht alle haben sich für eine unmittelbar anschließende Tätigkeit als Lehrkraft im niedersächsischen Schuldienst entschlossen. Eine Datenerhebung zum weiteren beruflichen Werdegang der Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes an den niedersächsischen Studienseminaren erfolgt nicht. Daher werden die Einstellungen der VD-Absolventinnen und VD-Absolventen in Niedersachsen aufgeführt. Nachstehend wird dargestellt, wie viele Absolventinnen und Absolventen aus den vorgenannten niedersächsischen Studienseminaren für die Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes als Lehrkraft im niedersächsischen Schuldienst aufgeteilt nach den Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) eingestellt wurden: Absolventen VD in Niedersachsen Einstellungen nach VD in Niedersachsen 2016 2017 2018 2016 2017 2018 RA BS 600 512 486 477 362 376 RA H 748 640 578 677 591 583 RA LG 603 526 515 527 378 378 RA OS 761 646 619 714 563 581 Gesamt 2.712 2.324 2.198 2.395 1.894 1.918 Da die Einstellungen für das Haushaltsjahr 2018 im Bereich der berufsbildenden Schulen noch nicht abgeschlossen sind, können hierzu derzeit noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Aus diesem Grund werden die Anzahl der Absolventen und die Einstellungen der Jahre 2015, 2016 und 2017 dargestellt. Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ergeben sich folgende Daten: Absolventen VD in Niedersachsen Einstellungen nach VD in Niedersachsen 2015 2016 2017 2015 2016 2017 Gesamt 309 317 351 290 297 321 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1908 4 2. Wie viele Lehrinnen und Lehrer im aktiven Dienst sind in den letzten drei Jahren in andere Bundesländer abgewandert (bitte nach Regionalabteilung der NLSchB und Zielbundesland aufschlüsseln)? Um ein vollständiges Bild zu geben, stellen die folgenden Übersichten nicht nur die Versetzungen aus Niedersachsen in andere Bundesländer, sondern auch die Versetzungen aus anderen Bundesländern nach Niedersachsen dar. Diese Bilanz ist sehr ausgewogen. Betrachtet wurden alle Versetzungen von Lehrkräften im aktiven Dienst im genannten Zeitraum. Die Auswertungen wurden auf Grundlage von durch die NLSchB ermittelten Daten aus dem Fachverfahren PMV generiert. Da sich in diesem Fachverfahren nicht im Nachhinein Herkunftsländer der zu versetzenden Lehrkräfte ausweisen lassen, können diese Angaben ausschließlich summarisch , ohne Unterscheidung der Bundesländer erfolgen. Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen (Zeitraum 01.08.2015 - 04.10.2018) Regionalabteilung Gesamt BS H LG OS - + - + - + - + - + BW 15 100 21 179 15 324 18 345 69 948 BY 12 6 10 10 38 BE 13 15 12 6 46 BB 11 11 10 2 34 HB 2 9 18 14 43 HH 5 9 80 4 98 HE 31 21 13 5 70 MV 8 3 20 5 36 NW 26 90 31 135 282 RP 1 4 3 1 9 SL 1 1 0 1 3 SN 17 1 2 1 21 ST 44 13 6 3 66 SH 19 25 65 20 129 TH 6 8 5 2 21 Gesamt 211 100 237 179 290 324 227 345 965 948 Bilanz +/- - 111 - 58 + 34 + 118 - 17 - = Abgang in ein anderes Land; + = Zugang nach Niedersachsen Zahl der Versetzungen Berufsbildende Schulen (Zeitraum 01.08.2015 - 04.10.2018) Regionalabteilung Gesamt BS H LG OS - + - + - + - + - + BW 0 18 3 25 0 26 0 39 3 108 BY 1 2 0 1 4 BE 0 1 1 1 3 BB 0 2 1 0 3 HB 0 1 2 4 7 HH 1 0 6 3 10 HE 1 2 0 3 6 MV 1 1 1 0 3 NW 1 8 5 6 20 RP 1 0 0 0 1 SL 0 0 0 0 0 SN 2 0 0 0 2 ST 15 1 0 0 16 SH 5 0 5 1 11 TH 0 0 0 0 0 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1908 5 Regionalabteilung Gesamt BS H LG OS - + - + - + - + - + Gesamt 28 18 21 25 21 26 19 39 89 108 Bilanz +/- - 10 + 4 + 5 + 20 + 19 - = Abgang in ein anderes Land; + = Zugang nach Niedersachsen (Verteilt am 23.10.2018) Drucksache 18/1908 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Wie viele niedersächsische Lehrkräfte wandern in andere Bundesländer ab?