Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1913 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Beobachtung der „Jungen Alternative“ (JA) durch den niedersächsischen Verfassungsschutz Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 19.09.2018 - Drs. 18/1656 an die Staatskanzlei übersandt am 20.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 22.10.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Der niedersächsische Innenminister kündigte am 3. September 2018 an, die „Junge Alternative“ (JA) durch den niedersächsischen Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Vorbemerkung der Landesregierung Die JA Niedersachsen wurde mit Wirkung vom 03.09.2018 zum Beobachtungsobjekt des niedersächsischen Verfassungsschutzes bestimmt. Bei der JA Niedersachsen handelt es sich um einen eigenständigen, dem Bundesverband der JA für Deutschland untergeordneten Verein, der den Bestimmungen der Satzung des Bundesverbands unterworfen ist (vgl. „Landessatzung für die JA Niedersachsen“ vom 29.04.2018, § 2 Abs. 1 und 2). Die bisherigen Erkenntnisse, die der Einschätzung der extremistischen Inhalte und dem Beobachtungsantrag zugrunde liegen, beruhen auf der Auswertung von öffentlich zugänglichen Quellen. Die offene Bewertung der JA Niedersachsen erfolgt über die diversen Internetseiten des Landesverbandes und der Bezirksverbände sowie über die Internetpräsenzen der einzelnen Funktionsträger und Mitglieder in den sozialen Medien. 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die JA beobachtet (bitte enumerativ exakte Angabe des Beobachtungsgrunds/der Beobachtungsgründe anhand des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes)? Grundlage für die Bestimmung zum Beobachtungsobjekt ist das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG). Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 NVerfSchG ist Beobachtungsobjekt insbesondere ein Personenzusammenschluss, der zur Erfüllung der Aufgaben nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1, 3 und 4 NVerfSchG planmäßig beobachtet und aufgeklärt wird. Bei der JA Niedersachsen nimmt die Verfassungsschutzbehörde Aufgaben nach § 3 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 NVerfSchG wahr. 2. Wie viele und welche Straftaten von Mitgliedern der JA in Niedersachsen sind der Landesregierung bekannt? Unter Berücksichtigung der technischen und rechtlichen Möglichkeiten ergab eine Datenrecherche für den Betrachtungszeitraum 2017 bis 27.09.2018 folgenden Sachverhalt im Kontext der Fragestellung : Am 20.04.2018 betreten unbekannte Täter das Gelände des Felix-Klein-Gymnasiums in Göttingen. Hier bekleben sie diverse Hauswände, welche in Richtung Innenhof zeigen, mit Plakaten der „Jun- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1913 2 ge Alternative“. Die Plakate lassen sich vor Ort entfernen, ohne dass ein Schaden am Gebäude entsteht. Das Verfahren der StA Göttingen mit dem Az.:32UJs16181/18 wurde eingestellt. 3. Welche konkreten Inhalte der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ werden durch welche konkreten Verhaltensweisen und ideologischen Positionen der JA tangiert bzw. beeinträchtigt? (Bitte genaue Angabe, ob z. B. gegen das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip oder die Menschenwürde verstoßen wird und wodurch, sowie genaue Angabe, gegen welchen Inhalt eines der Prinzipien und wodurch exakt verstoßen wird [z. B. Verletzung des Demokratieprinzips durch Anstreben eines Einparteiensystems ]. Falls die Menschenwürde beeinträchtigt wird: Bitte konkret benennen, welches Recht beeinträchtigt wird und wodurch [z. B. Recht auf personale Individualität].) Die JA Niedersachsen als Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG richtet sich insbesondere gegen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (vergl. § 4 Abs. 3 Nr. 7 NVerfSchG). Zudem ist sie eine Bestrebung gegen die Völkerverständigung (vergl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 NVerfSchG). Anhaltspunkte für eine die Menschenrechte verletzende Bestrebung konkretisieren sich in Handlungen , in denen Personen oder Personengruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise ausgegrenzt, verächtlich gemacht, verspottet oder beschimpft werden, indem ihnen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit abgesprochen wird und sie als minderwertige Wesen behandelt werden. Gleiches gilt für systematische und anhaltende Pauschalierungen, die bestimmte Personengruppen wegen ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung herabsetzen oder ausgrenzen , da hierdurch der Achtungsanspruch des Einzelnen missachtet wird. Dem gleichgestellt sind pauschale, verallgemeinernde, agitatorisch angelegte Zuweisungen der Verantwortlichkeit für tatsächliche oder angebliche Missstände mit dem Ziel, bei dem Zuhörer Angst, Ablehnung, Hass oder Neid zu schüren (vergl. mwN Roth in Schenke/Graulich/Ruthig Sicherheitsrecht des Bundes Kommentierung zu § 3, 4 BVerfSchG Rn. 125). Die folgenden Beispiele stellen eine nicht abschließende Auswahl der festgestellten Handlungen im oben beschriebenen Sinne dar (Stand 24.09.2018): – Gleichsetzung von Einwanderung und Kriminalität: Forderung nach einer „flächendeckenden Beseitigung“ einer nicht belegbaren „stetig wachsenden Ausländerkriminalität“ im Zusammenhang mit der Forderung nach einer „sofortigen Schließung der Grenzen“, um die „ungeordnete Masseneinwanderung“ zu unterbinden. („Deutschlandplan der Jungen Alternative“ vom 07.06.2018, Seite 18) – Gleichsetzung von Einwanderung und Gewalt: „… man muss festhalten, dass in einigen schwarz-afrikanischen Ländern auch der tatsächlich menschenfressende Kannibalismus praktiziert wird. Es ist zu befürchten, dass er im Zuge der Masseneinwanderung auch in Europa Einzug gehalten hat.“ (Facebook-Profil der JA Niedersachsen, Eintrag vom 01.05.2018) „Migrantenmobs, die ein Phänomen hierher gebracht haben, das wir vor 2015 hier nicht kannten , das die arabische Welt aber seit Jahrzehnten kennt - Gruppenvergewaltigungen. … wie kann das sein, wenn doch diese Menschen alle gleich sind? … Ich sage, die kommen nur, weil sie in unser Sozialsystem kommen wollen und die schaden uns nur und die helfen uns nicht.“ (Rede des Landesvorsitzenden Lars Steinke beim „Frauenmarsch“ in Delmenhorst am 05.05.2018) – Gleichsetzung von Einwanderung und Terrorismus: „Vergessen wir nicht, daß der Berlinattentäter als vermeintlicher ‚Flüchtling‘ nach Deutschland kam und daß es vermehrt zu Anwerbungsversuchen in Unterkünften für illegale Einwanderer durch den IS kommt.“ (Pressemitteilung der JA Braunschweig: „Dschihad in Südniedersachsen!“ vom 10.02.2017) – Einschränkung der persönlichen Freiheit von Minderheiten: Forderung nach Ausgangssperren für Flüchtlinge und deren Abschiebung, falls dagegen verstoßen wird. („Deutschlandplan der Jungen Alternative“ vom 07.06.2018, Seite 26) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1913 3 – Diskriminierung nach ethnischen Kriterien: „Anstatt sich nun endlich eines Besseren zu besinnen und es ihren Amtskollegen Trump oder Orbán gleichzutun, beharrt Merkel auf ihrem selbstzerstörerischen Kurs, der sich gegen das Deutsche Volk richtet und der Ideologie des Großen Austausches verpflichtet bleibt.“ (Pressemitteilung der JA Braunschweig: „Dschihad in Südniedersachsen !“ vom 10.02.2017) „Die Deutschen werden bewusst nicht informiert. Sie könnten ja sonst in großer Zahl gegen die illegale Einwanderung protestieren. Und wie soll dann der Bevölkerungsaustausch funktionieren ? Na siehste!“ (Facebook-Profil der JA Niedersachsen, Eintrag vom 29.04.2018) Forderung nach der kompletten Aberkennung jeglichen Wahlrechts für Ausländer. („Deutschlandplan der Jungen Alternative“ vom 07.06.2018, Seite 8) Forderung nach einer „Minuszuwanderung von mindestens 200 000 Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit pro Jahr“; davon ausgenommen seien „nachweislich deutschstämmige Volkszugehörige.“ („Deutschlandplan der Jungen Alternative“ vom 07.06.2018, Seite 26) Forderung nach einer sofortigen Abschiebung von Straftätern und Gefährdern wie auch von „Sozialfällen“ und „Assimilationsverweigerern“. („Deutschlandplan der Jungen Alternative“ vom 07.06.2018, Seite 25 f.) Einwanderer und Asylbewerber werden von der JA Niedersachsen pauschal mit den Attributen „kriminell“, „rückständig“ und „unehrlich“ versehen und als „Invasoren“ oder „Eroberer“ bezeichnet . (Facebook-Profil der JA Niedersachsen, Einträge vom 26.05.2018, 09.06.2018, 06.07.2018, 26.07.2018) – Gleichsetzung von Islam und Gewalt: „Der Islam ist als das zu benennen, was er ist, eine fortschreitende Gefahr an und in unseren Schulen.“ (Pressemitteilung der JA Niedersachsen: „Schock bei Nachwuchs-Islamismus“ vom 19.01.2018) „Die Parallelen sind erschreckend. Das Kosovo gehörte zu Serbien und war christlich. Aus Albanien sickerten immer mehr Moslems ins Kosovo ein und vermehrten sich Koran gefällig. Die Gewalt gegen die Serben stieg immens und viele Serben wanderten deswegen ab. Dann forderten die Moslems das Kosovo für sich und die Nato schlug sich unter europäischer Führerschaft von Josef Fischer auf die moslemische Seite. Dazu sei der Film ‚Es begann mit einer Lüge ‘ (einfach mal bei YouTube eingeben) empfohlen.“ [Fehler im Original] (Facebook-Profil der JA Niedersachsen, Eintrag vom 12.05.2018) „Keine Selbstbehauptung, keine einsatzfähige Bundeswehr, nicht genug Polizeikräfte, kein Schutz für das deutsche Volk … und dann eine Masseneinwanderung durch die tödlichste Ideologie der Welt.“ [Satzlücke im Original] (Facebook-Profil der JA Niedersachsen, Eintrag vom 26.05.2018) „Der doofe Deutsche muss sich erst an den ach so friedlichen Islam gewöhnen … an mehr Vergewaltigungen , Mord, Verbrechen und die Umvolkung allgemein. Die CDU will am Verdrängen des deutschen Volkes nichts ändern, sie will nur, dass wir Deutsche so leise und unauffällig wie möglich verschwinden.“ (Facebook-Profil von Lars Steinke, Eintrag vom 14.09.2018) – Abschaffung und massive Einschränkung des Asylrechts: Forderung nach einer „Festung Europa mit hochsicheren Außengrenzen“, um den „Sturm auf Europa … mit Mauern, dem zügigen Rücktransport der Illegalen und dem Mut ‚Nein!‘ zu sagen … aufzuhalten.“ („Deutschlandplan der Jungen Alternative“ vom 07.06.2018, Seite 10) Forderung nach einer Abschaffung des Asylrechts bzw. dessen Umwandlung in ein Gnadenrecht , welches vor keinem Gericht eingeklagt werden kann. („Deutschlandplan der Jungen Alternative “ vom 07.06.2018, Seite 23) „Diese Ungeheuerlichkeit [gemeint ist die sogenannte New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten des UNHCR, Anm. d. Verf.] beabsichtigt unsere deutschenfeindliche Regierung im Dezember zu unterzeichnen - ohne Einbeziehung des Parlaments ... Der Bürgerwille wird sowieso schon lange mit Füßen getreten. Darf man das noch Demokratie nennen?“ [Satzlücke im Original] (Facebook-Profil der JA Niedersachsen, Eintrag vom 22.05.2018) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1913 4 „Gilt das Humanitätsgebot der Eurokraten nur für Nicht-Weiße? Dabei sind die weißen Südafrikaner tatsächlich an Leib und Leben bedroht, im Gegensatz zu den 96 bis 98 % der Asylforderer , für die Merkel ihre Arme ausbreitet.“ (Facebook-Profil der JA Niedersachsen, Eintrag vom 29.07.2018) Korrespondierend mit diesen Positionen vertritt die JA Niedersachsen ein Geschichtsbild, das sich in positiver Weise auf undemokratische Traditionslinien bezieht und die nationalsozialistische Herrschaft relativiert: – Geschichtsrelativierung: Traditionsbildend für die Bundeswehr soll die „gesamte Militärvergangenheit Deutschlands“ sein. („Deutschlandplan der Jungen Alternative“ vom 07.06.2018, Seite 39) Nach Ansicht der JA Niedersachsen treten „neben den ominösen zwölf Jahren deutscher Geschichte … hunderte Jahre weiterer deutscher Geschichte vollkommen in den Schatten.“ (Pressemitteilung der JA Niedersachsen: „400 Jahre Dreißigjähriger Krieg - Wir vergessen nicht“ vom 22.07.2018) – Geschichtsrevisionismus: In einem Facebook-Eintrag der JA Niedersachsen zu der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg wird der Grund für die Zerstörung der Stadt mit „purem angloamerikanischem Hass auf Deutschland“ angegeben. So führe der „Hass auf alle Deutschen , der in weiten Teilen der westlichen Welt verbreitet ist“, dazu, dass Deutschland gegenwärtig durch Flüchtlingskrise und Europäische Union „ausgebeutet“ werde. Relativierend wird hinzugefügt: „Komisch nur, dass nie ein deutscher Soldat britischen oder amerikanischen Boden betreten hat …“ (Facebook-Profil der JA Niedersachsen: „Bombenangriff auf Dresden - na und?“ vom 23.02.2018) Bei Versammlungen und Veranstaltungen präsentiert die JA Niedersachsen eine selbst entworfene „revisionistische Niedersachsenflagge welche nicht von den Besatzermächten diktiert wurde .“ (Facebook-Profil von Patrick Jäcker, Beisitzer im Landesvorstand, Eintrag vom 16.05.2018) „Bismarck ist der Reichseiniger, der Gründer Deutschlands und eine der wichtigsten Figuren und Vorbilder eines jeden stolzen Deutschen ... Wir werden auch weiter unser Ziel eines besseren , schöneren, eines neuen Deutschlands verfolgen …“ (Facebook-Profil der JA Niedersachsen : „Bismarck strahlt wieder Eiserner Kanzler von Farbe befreit“ vom 08.07.2018) 4. Das Bundesverfassungsgericht führte im letzten maßgeblichen Urteil zum Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung u. a. folgenden Absatz aus: „Freiheitliche demokratische Grundordnung und verfassungsmäßige Ordnung sind mithin zu unterscheiden. Die freiheitliche demokratische Grundordnung beschränkt sich auf diejenigen Prinzipien, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit gewährleisten (vgl. BVerfGE 2, 1 <12 f.>). Davon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht dieser Ordnung aus einer Gesamtinterpretation des Grundgesetzes und seiner Einordnung in die moderne Verfassungsgeschichte (vgl. BVerfGE 5, 85 <112>) zunächst folgende acht Elemente zugeordnet: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (BVerfGE 2, 1 <13>).“ Das Bundesverfassungsgericht benutzt das Wort „zunächst“. Sind nach aktueller Rechtsprechung die „im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte“ immer noch als Teil des Begriffs der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ anzusehen? Falls ja: Welche durch das Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte werden von der JA durch welche Aktionen und politischen Inhalte verletzt? Falls nein: Woraus rechtfertigt Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1913 5 sich die Existenz des § 4 Abs. 3 Nr. 7 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes ? Ist die Vorschrift obsolet? Ja, natürlich sind die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die in der Frage zitierte Passage findet sich in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Parteiverbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) unter Randnummer 531 (vergl. BVerfGE 144, 20 ff.). Unter den unmittelbar folgenden Randnummern 532 ff. ergibt sich die Bedeutung des Wortes „zunächst “. Während die freiheitliche demokratische Grundordnung in ihren wesentlichen Zügen zunächst in der Entscheidung über die offen in der Tradition der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) stehenden rechtsextremistischen Sozialistische Reichspartei (SRP) entwickelt wurden (BVerfGE 2, 1 ff.), folgen weitere Konkretisierungen in der sich fortentwickelten Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes. Es bestehen weder in der zitierten Entscheidung zum NPD-Parteiverbot (BVerfGE 144, 20 ff.) noch in anderen Entscheidungen auch nur im Entferntesten Anhaltspunkte, wonach aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte nicht mehr als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anzusehen sein sollten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Falls die JA ausschließlich oder auch wegen Kontakten in die rechtsextremistische Szene beobachtet wird: Wegen Kontakten zu welchen Gruppen wird sie beobachtet, und wie viele der JA zugehörige Personen in Niedersachsen pflegen solche Kontakte? An den Aktionen und Veranstaltungen der JA Niedersachsen nehmen auch Mitglieder verschiedener rechtsextremistischer Gruppierungen und Organisationen teil. Neben thematischen Analogien existieren sowohl auf Funktionärs- als auch auf Mitgliederebene diverse Kontakte und personelle Überschneidungen mit der rechtsextremistischen Identitären Bewegung (IB) Niedersachsen, die bereits seit 2013 als Beobachtungsobjekt des niedersächsischen Verfassungsschutzes geführt wird. Markanteste Überschneidungen bestehen im derzeit vierköpfigen Landesvorstand. Dort haben zwei Vorstandsmitglieder, der Landesvorsitzende Lars Steinke und der Beisitzer Patrick Jäcker , einen nachweislichen Bezug zur IB Niedersachsen bzw. werden vom niedersächsischen Verfassungsschutz als Mitglieder oder Anhänger eingestuft (Stand: 24.09.2018). Lukas Altmann, der bis 03.09.2018 dem Vorstand der JA Niedersachsen angehörte, ist ebenfalls Angehöriger der IB Niedersachsen. Alle drei haben wiederholt an Veranstaltungen der IB in Niedersachsen und zum Teil in anderen Bundesländern sowie in Österreich teilgenommen. Steinke beispielswiese dokumentierte im Sommer 2016 auf seinem persönlichen Facebook-Profil die gemeinsame Teilnahme mit anderen IB-Aktivisten an der Demonstration der IB Österreich in Wien. Außerdem war er im Sommer 2017 im „identitären Haus“ der lokalen IB-Gruppierung „Kontrakultur Halle“ in Sachsen-Anhalt zu Gast, wie auf im Internet veröffentlichten Bildern zu sehen ist. Im Juni 2018 posierte Steinke in seinem persönlichen Facebook-Profil mit einem T-Shirt der IB Niedersachsen. Darüber hinaus sind bei Veranstaltungen der JA Niedersachsen oder auch der AfD in Niedersachsen immer wieder JA-Angehörige mit T-Shirts oder Symbolen der rechtsextremistischen IB festzustellen , so beispielsweise beim Sommerfest der JA Niedersachsen im Juli 2018 oder als Ordner bei der Demonstration des AfD-Kreisverbandes Salzgitter am 17.06.2018 im Stadtteil Lebenstedt. Zudem bestehen persönliche Kontakte zwischen Mitgliedern der JA Niedersachsen und den Aktivisten der rechtsextremistischen NPD-Jugendorganisation Junge Nationalisten (JN) in Braunschweig . Hervorzuheben ist die im Namen der JA angemeldete Demonstration „Keine fremden Konflikte in unserer Stadt“. Diese fand am 01.04.2017 in Peine statt und wurde neben JA-Mitgliedern auch von Aktivisten der JN und der IB besucht. Die Teilnehmer der rechtsextremistischen JN wurden persönlich von Jäcker begrüßt. Ein weiteres Zusammentreffen gab es am 21.04.2018 bei einer von der AfD angemeldeten Demonstration in Salzgitter. Auch hier zeigten sich Vertreter der JA und JN in freundschaftlicher Verbundenheit. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1913 6 Steinke und weitere JA-Mitglieder hatten bereits am 16.12.2016 eine gemeinsame Versammlung mit Aktivisten der JN und der zu diesem Zeitpunkt noch existierenden neonazistischen Kameradschaft „Kollektiv Nordharz“ in Goslar durchgeführt, wie im Internet veröffentlichte Bilder belegen. (Verteilt am 24.10.2018) Drucksache 18/1913 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Beobachtung der „Jungen Alternative“ (JA) durch den niedersächsischen Verfassungsschutz