Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1916 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Ist das Landeskriminalamt Niedersachsen für seine Aufgaben personell ausreichend ausgestattet ? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 07.07.2018 - Drs. 18/1641 an die Staatskanzlei übersandt am 19.09.2018 Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 22.10.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Die monatlichen Lagebilder des Ministeriums für Inneres und Sport zur Flüchtlingssituation zeigen sowohl einen Rückgang der freiwilligen Ausreisen mit und ohne REAG/GARP-Förderung als auch einen Rückgang von Abschiebungen. Waren es im Jahr 2016 noch 8 551 freiwillige Ausreisen (mit REAG/GARP-Förderung), gab es im Jahr 2017 noch 3 178 freiwillige Ausreisen. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2018 fort. Auch die Zahl der Abschiebungen ist weiter rückläufig (2016: 1 959 Abschiebungen , 2017: 1 724 Abschiebungen, 2018: 865 Abschiebungen). In Niedersachsen koordiniert das Dezernat 22 Fahndung/Rechtshilfe des Landeskriminalamts Niedersachsen zentral für die niedersächsischen Ausländerbehörden auf Ersuchen die Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer. Darüber hinaus ist es „die Prüf- und Bewilligungsbehörde der Polizei für die internationale Rechtshilfe und sonstige polizeiliche Zusammenarbeit. Damit entscheiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum einen über die Zulässigkeit eingehender Ersuchen ausländischer Behörden, zum anderen über die Zulässigkeit der Stellung von Ersuchen niedersächsischer Behörden an das Ausland, soweit polizeilicher Rechtshilfeverkehr aufgrund von völkerrechtlichen Übereinkünften möglich ist. Ebenso werden alle internationalen Fahndungen der niedersächsischen Staatsanwaltschaften, Gerichte und Ausländerbehörden geprüft, gegebenenfalls vervollständigt , gespeichert und zum Teil dem Bundeskriminalamt übermittelt“ (Organigramm und Ausschreibungen LKA Niedersachen, file:///C:/Users/florian.sauer/Downloads/Arbeitsplatzausschreibung_De zernat_22_%20(1).pdf, file:///C:/Users/florian.sauer/Downloads/Arbeitsplatzausschreibung_Dezer nat_22.pdf, file:///C:/Users/florian.sauer/Downloads/Arbeitsplatzausschreibung_Dezernat_22__EG _6%20(1).pdf). Vorbemerkung der Landesregierung Die in den Vorbemerkungen der Abgeordneten benannten Aufgaben des Dezernates 22 im LKA Niedersachsen sind grundsätzlich zutreffend. Folgende Aufgabenbereiche sind dem Dezernat 22 im LKA Niedersachsen zugeordnet: – Sachgebiet „Internationale polizeiliche Zusammenarbeit“, – Sachgebiet „Clearingstelle Abschiebungen“, – Sachgebiet „Zielfahndung“. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1916 2 1. Wie bewertet die Landesregierung den Rückgang der Abschiebungen und der freiwilligen Ausreisen? Die Landesregierung betrachtet und analysiert die Entwicklungen im Bereich des integrierten Rückkehrmanagements anhand quantitativer und qualitativer Faktoren. Die Entwicklungen im Bereich der freiwilligen Ausreisen und Rückführungen sind zunächst maßgeblich abhängig von den Zugangszahlen und in der Folge den (ablehnenden) Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Aufgrund des außergewöhnlich hohen Zuzugs von Ausländerinnen und Ausländern ab dem Herbst 2015 war das angeführte Jahr 2016 sowohl für den Rückführungsvollzug als auch für die freiwillige Rückkehr in den absoluten Zahlen ein Ausnahmejahr. Dabei ist anzumerken, dass aufgrund der hohen Zugangszahlen insbesondere von Staatsangehörigen aus den Westbalkanstaaten einerseits viele Ausreisepflichtige von der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise Gebrauch gemacht haben und andererseits die Rückführung dieses Personenkreises in der Regel - durch die Akzeptanz von Chartermaßnahmen und EU-Laissez-Passer - verhältnismäßig einfach erfolgen konnte. Die Herausforderungen, sowohl um freiwillige Ausreisen zu realisieren als auch um Rückführungen zu vollziehen, haben seither zugenommen. Im Bereich der freiwilligen Rückkehr nimmt der Anteil der Fälle zu, in denen trotz grundsätzlicher Ausreisebereitschaft aufgrund persönlicher Umstände wie beispielsweise therapiebedürftiger chronischer Erkrankungen oder aufgrund der Verhältnisse im Herkunftsland die Vorbereitung und Durchführung einer freiwilligen Rückkehr komplex ist. Auch für den Bereich der Rückführung wirkt sich die Veränderung der Zusammensetzung der Gruppe der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen aus. Im Vorfeld der Einleitung der Abschiebung sind nunmehr häufig größere qualitative Anstrengungen vor einer tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung zu treffen (z. B. umfangreiche behördliche Identitätsklärung) unter gleichzeitiger Beachtung der unterschiedlichen Vorgaben der Herkunftsländer, z. B. im Bereich der Anerkennung bzw. Nichtanerkennung von Chartermaßnahmen oder EU-Laissez-Passer. Trotz der gestiegenen Herausforderungen bewegen sich die aktuellen Zahlen bei einer mittelfristigen Betrachtung auf einem hohen Niveau. Im Bereich der freiwilligen Rückkehr lag im Jahr 2017 die Anzahl der freiwilligen Ausreisen nahezu wieder auf dem Niveau von 2015. Dabei ist festzustellen, dass die Jahre 2015 bis 2017 mit Abstand die Jahre mit den meisten freiwilligen Ausreisen seit 2006 waren. Bewegte sich die Anzahl der mit REAG/GARP geförderten freiwilligen Ausreisen zwischen 2006 und 2014 zwischen 342 und 1 553 pro Jahr, waren es im Jahr 2015 3 615, im Jahr 2016 8 551 und im Jahr 2017 3 178 mit REAG/GARP geförderte freiwillige Ausreisen. Bei der Anzahl der Rückführungen ist die Entwicklung ähnlich. Waren 2006 1 077 Rückführungen zu verzeichnen, bewegte sich die Anzahl in den Jahren von 2007 bis 2013 zwischen 532 und 663 Rückführungen pro Jahr. Im Jahr 2014 waren dann 855 Rückführungen vollzogen worden, in den Jahren 2015 1 133 Rückführungen, 2016 1 959 Rückführungen und 2017 1 724 Rückführungen. Bemerkenswert ist insoweit, dass die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen zum Jahresende 2006 mit 22 600 Geduldeten und zum Jahresende 2007 mit 18 203 Geduldeten höher gelegen hatte als die Anzahl der Geduldeten zum Jahresende 2017 mit 16 536. 2. Welche Gründe sieht die Landesregierung für diese Entwicklung? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1916 3 3. Wie viele Rückführungen mussten seit 2015 aus welchen Gründen abgebrochen werden (bitte nach Jahren und Gründen aufschlüsseln)? Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die von den Ausländerbehörden an das LKA Niedersachsen gerichteten Abschiebungsersuchen sowie die nicht vollzogenen Abschiebungsersuchen . Die dort angegebenen Zahlen beziehen sich auf Personen, sodass beispielsweise bei einer vorgesehenen Abschiebung einer mehrköpfigen Familie die Zahl der abzuschiebenden Familienmitglieder zum Tragen kommt. 2015 2016 2017 2018 (Stand 31.08.) Abschiebungsersuchen 3.705 4.349 4.951 4.390 Nicht vollzogene Rückführungen 2.572 2.390 3.227 3.389 Die Gründe, aus denen Abschiebungsersuchen entweder im Vorfeld einer Abschiebung nicht vollzogen werden können bzw. während einer Abschiebung die Maßnahme scheitert, sind vielfältig. Die statistische Erhebung wird gegenwärtig überarbeitet, um die Datengrundlage fortzuentwickeln. Zu den Ursachen zählen insbesondere, dass die notwendigen Passersatzpapiere nicht rechtzeitig eintreffen, behördliche oder verwaltungsgerichtliche Entscheidungen einen Vollzug der Maßnahme verhindern, die Betroffenen nach Einleitung der Abschiebung freiwillig ausreisen, reiseunfähig sind, einen Asylfolgeantrag stellen oder im Rahmen des unmittelbaren Vollzugs der Maßnahme nicht angetroffen werden. Die Ursachen können gegebenenfalls bereits vor einem konkreten Abschiebungsversuch eingetreten sein. Nachfolgende Übersicht enthält die drei häufigsten Ursachen, aufgrund derer ein beim LKA vorliegendes Abschiebungsersuchen nicht vollstreckt werden konnte: 2015 2016 2017 20181 Nicht angetroffen 910 Nicht angetroffen 952 Nicht angetroffen 1 501 Nicht angetroffen 1 621 Reiseunfähig 424 Reiseunfähig 262 Umbuchung 222 Umbuchung 448 Umbuchung 247 Freiwillige Ausreise 220 Gestoppt durch ABH 217 Gestoppt durch ABH 270 4. Wie viele Polizeibeamte werden im Durchschnitt am Tag der Rückführung eingesetzt? Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) kommen in Niedersachsen im Zusammenhang mit Rückführungen zum Einsatz, wenn seitens der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen um entsprechende Vollzugshilfe ersucht wird. Die Anzahl der PVB richtet sich nach einer von der Polizei im Vorfeld durchgeführten individuellen Lagebeurteilung, bei der neben Gefährdungsaspekten auch die Anzahl der rückzuführenden Personen von Relevanz ist. Sie ist damit vom Einzelfall abhängig. Die Benennung einer durchschnittlichen Zahl von eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten ist insofern nicht möglich. 5. Wie viele Polizeibeamte und Angestellte arbeiten im Dezernat 22 seit 2013 (bitte nach Beamten, Angestellten, genauem Aufgabenbereich und Jahren aufschlüsseln)? Die Arbeitsplatzentwicklung im Sachgebiet „Clearingstelle Abschiebungen“ ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Quelle: LKA Niedersachsen): 1 Stand 31.08.2018 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1916 4 Koordinierung Kosten gesamt 2013 5 Beschäftigte 2,625 VZE2 1,625 VZE 4,25 VZE 2014 5 Beschäftigte 2,625 VZE 1,625 VZE 4,25 VZE 2015 5 Beschäftigte 3,25 VZE 1,0 VZE 4,25 VZE 2016 7 Beschäftigte 4,25 VZE 2,0 VZE 6,25 VZE 2017 8 Beschäftigte + 1 PVB 6,25 VZE 2,0 VZE 8,25 VZE 2018 10 Beschäftigte + 1 PVB 8,00 VZE 2,0 VZE 10,00 VZE Die Beschäftigten und eine PVB in diesem Bereich haben nachfolgende stichwortartig aufgeführte Aufgaben: Koordinierung der Rückführungen – Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Ausländerbehörden übersandten Abschiebungsersuchen, – Festlegung der Art der Abschiebung auf Grundlage der Bestimmungen der Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg sowie polizeilicher Erkenntnisse, – Flugbuchungen, – Passersatzpapierbeschaffung, – Beauftragung der Landesaufnahmebehörden für den Transport zum letzten deutschen Flughafen /Grenzübergang, – Anforderung von Ärzten/Honorarabsprachen, – Anforderung von Sicherheitsbegleitung, – Erstellung von Statistiken. Kostenberechnung – Überprüfung von Rechnungen z. B. für Flüge etc., – gegebenenfalls Rechnungskorrektur, – Erstellung von Kostenrechnungen und -aufstellungen für den internen Gebrauch, für Ausländerämter oder das Niedersächsische Innenministerium, – Erfassung der Vorgangsdaten im Vorgangsbearbeitungssystem. Die Arbeitsplatzentwicklung im Sachgebiet „Internationale polizeiliche Zusammenarbeit“ ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Quelle: LKA Niedersachsen): Vollzug Tarif gesamt 2013 9 PVB 7 VZE 4 Beschäftigte 2,6 VZE 9,6 VZE 2014 10 PVB 7,5 VZE 4 Beschäftigte 3 VZE 10,5 VZE 2015 10 PVB 8, 85 VZE 4 Beschäftige 2, 4 VZE 11,25 VZE 2016 10 PVB 7,85 VZE 4 Beschäftigte 3, 4 VZE 11,25 VZE 2017 9 PVB 7,45 VZE 4 Beschäftige 3,4 VZE 10,85 VZE 2018 9 PVB 8,45 VZE 4 Beschäftige 3,4 VZE 11,85 VZE 2 VZE = Vollzeiteinheit Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1916 5 Die Beschäftigten und die PVB in diesem Bereich haben nachfolgende stichwortartige Aufgaben: – Ansprechstelle des Landes in Grundsatzangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), Europol, Interpol, SIS II und sonstigen bi- und multilateralen Verträgen, – Prüfung und Bewilligung von Rechtshilfeersuchen im polizeilichen Aufgabenvollzug im Rahmen übertragener Zuständigkeiten sowie diesbezügliche Sachbearbeitung und Informationssteuerung , – Unterstützung und Beratung niedersächsischer Polizei-, Verwaltungs- und Justizbehörden im Rahmen der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit, – Niedersächsische Zentralstelle für internationale Personenfahndungen zur Festnahme und Aufenthaltsermittlung mit zentraler Erfassung, Sachbearbeitung, Informationssteuerung, Speicherung und Löschung im POLAS/INPOL/SIS, – Durchführung von Auslieferungen/Überstellungen für niedersächsische Staatsanwaltschaften, – Koordinierung von Auslieferungen und Durchlieferungen für die niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften , – Dienstverkehr mit deutschen Auslandsvertretungen und ausländischen Vertretungen im Inland, – Wahrnehmung von Koordinierungsaufgaben bei Unglücksfällen im Ausland mit Bezügen nach Niedersachsen, – Ansprechpartner der IDKO des BKA, – Zentrale Zugangsstelle VISA - Informationssystem, – Zentrale Ansprechstelle EIS (Europolinformationssystem), – Zentrale Ansprechstelle SIENA (Secured Information Exchange Network Application). Die Arbeitsplatzentwicklung im Sachgebiet „Zielfahndung“ ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Quelle: LKA Niedersachsen): PVB gesamt 2013 9 9 VZE 2014 7 7 VZE 2015 9 9 VZE 2016 10 10 VZE 2017 10 10 VZE 2018 10 10 VZE Die PVB in diesem Bereich haben nachfolgende stichwortartige Aufgaben: – Zielfahndungen nach ausgewählten, zur Festnahme ausgeschriebenen Straftätern und entwichenen Strafgefangenen, – Koordinierung der Direktionsfahndungen in den Polizeibehörden, – Beratung und Unterstützung in besonderen Fahndungslagen, – Monitoring von Fahndungen nach Entweichungen aus behördlichem Gewahrsam. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1916 6 6. Welche Aufgaben übernimmt das Dezernat 22 auf Ersuchen für die niedersächsischen Ausländerbehörden und für das BAMF genau? Die nachfolgenden Aufgaben werden aufgrund der Ersuchen der Ausländerbehörden übernommen: Koordinierung der Rückführungen – Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Ausländerbehörden übersandten Abschiebungsersuchen, – Festlegung der Art der Abschiebung auf der Grundlage der Bestimmungen der Rückführung ausländischer Staatsangehöriger auf dem Luftweg sowie polizeilicher Erkenntnisse, – Flugbuchungen, – Passersatzpapierbeschaffung, – Beauftragung der Landesaufnahmebehörden für den Transport zum letzten deutschen Flughafen /Grenzübergang, – Anforderung von Ärzten/Honorarabsprachen, – Anforderung von Sicherheitsbegleitung, – Erstellung von Statistiken. Kostenberechnung – Überprüfung von Rechnungen z. B. für Flüge, – gegebenenfalls Rechnungskorrektur, – Erstellung von Kostenrechnungen und -aufstellungen für den internen Gebrauch, für Ausländerämter oder das Ministerium für Inneres und Sport, – Erfassung der Vorgangsdaten im Vorgangsbearbeitungssystem. 7. Wie viele Ersuche hat das Dezernat 22 seit 2013 von niedersächsischen Ausländerbehörden und dem BAMF erhalten (bitte nach Jahren und Art der Ersuchen aufschlüsseln )? Das Dezernat 22 des LKA Niedersachsen hat die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Ersuchen erhalten: Ersuchen nach Jahren: Ersuchen nach Personen: 2013 2014 2015 2016 2017 20184 1862 2929 3705 4349 4951 4390 Bei allen Ersuchen handelt es sich um Abschiebeersuchen. 3 Stand 23.09.2018 4 Stand 31.08.2018 2013 2014 2015 2016 2017 20183 871 1950 2968 2840 4305 4112 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1916 7 8. Wie viele Ersuche hat das Dezernat 22 seit 2013 von niedersächsischen Ausländerbehörden und dem BAMF abschließend bearbeitet (bitte nach Jahren und Art der Ersuchen aufschlüsseln)? Die Ersuchen bis Ende 2017 wurden abschließend bearbeitet. Derzeit sind hier noch 592 in Bearbeitung 5 und damit noch nicht abgeschlossen. 9. Wurde seitens des Dezernats 22 seit 2013 Personalbedarf angemeldet? Die Gesamtpersonalentwicklung im Dezernat 22 ist den Auflistungen nach Dezernatsteilen zu entnehmen (siehe hierzu Beantwortung zu Frage 5). Die in der Antwort zur Frage 5 dargestellte Personalsituation im Sachgebiet „Clearingstelle Abschiebungen “ ist Ausfluss entsprechender Bedarfsanmeldungen. Daraus ist ersichtlich, dass sich die Anzahl an VZE in den Jahren 2013 bis 2018 verdoppelt hat. 5 Stand 28.09.208 (Verteilt am ) (Verteilt am 24.10.2018) Drucksache 18/1916 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport Ist das Landeskriminalamt Niedersachsen für seine Aufgaben personell ausreichend ausgestattet?