Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1940 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Anja Piel, Eva Viehoff, Belit Nejat Onay, Christian Meyer und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Jobticket: Was plant die Landesregierung? Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Anja Piel, Eva Viehoff, Belit Nejat Onay, Christian Meyer und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 24.09.2018 - Drs. 18/1685 an die Staatskanzlei übersandt am 25.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 24.10.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Das Land Baden-Württemberg bietet seit dem 1. Januar 2016 den Beschäftigten der Landesverwaltung ein bezuschusstes Jobticket an. Der Zuschuss zum Jobticket beträgt maximal 25 Euro pro Monat und wird monatlich mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt. Dadurch unterstützt das Land die Beschäftigten, die mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zur Arbeit fahren. Diese Förderung reduziert den Individualverkehr in den Städten und kommt damit der Luft in den Städten zugute. Das Land Hessen geht noch weiter und finanziert mit seinem Jobticket zum 01.01.2018 allen 145 000 Landesbediensteten die Nutzung des ÖPNV. Dies ist bundesweit einmalig und erhöht die Attraktivität des Landes Hessen als Arbeitgeber. Gleichzeitig ist es eine „Investition zugunsten der Umwelt“ (PM des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 09.08.2017). Vorbemerkung der Landesregierung Für Bedienstete des Landes Niedersachsen besteht die Möglichkeit, vergünstigte Jahresfahrkarten der Deutschen Bahn (DB Job-Tickets) zu erwerben und zu nutzen. Die Deutsche Bahn gewährt mit dem DB Job-Ticket unter bestimmten Voraussetzungen allen Arbeitgebern in Abhängigkeit der Anzahl abgenommener Jahresfahrkarten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Vergünstigung zusätzlich zu der allgemeinen Ermäßigung für Jahreskarten. Von diesem Angebot macht das Land Niedersachen Gebrauch und hat mit Wirkung vom 1. Januar 2008 einen entsprechenden Rahmenvertrag abgeschlossen. Auch die Inanspruchnahme vergleichbarer Angebote niedersächsischer Nahverkehrsbetriebe und -verbünde wird für Bedienstete des Landes Niedersachsen ermöglicht. 1. Plant die Landesregierung eine Einführung eines Jobtickets für die Beschäftigten der Landesregierung und der Landesministerien, gegebenenfalls zu wann und in welcher Form? Nein. 2. Wenn keinerlei Planungen für ein Jobticket vorliegen, was sind die Gründe dafür? Die Einführung eines Jobtickets für die Bediensteten des Landes Niedersachsen wird aus Kostengründen nicht erwogen. Für Niedersachsen würde eine Zuschussgewährung entsprechend dem Jobticket-Modell Baden-Württemberg zu einer Belastung des Landeshaushalts in Höhe von bis zu Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1940 2 65 Mio. Euro jährlich führen, eine vollständige Kostenübernahme wie beim Jobticket-Modell Hessens würde diese Prognose noch deutlich erhöhen. 3. Welche Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Land Niedersachsen und die Umwelt, inklusive der Luft in den Städten, bietet ein Jobticket nach Ansicht der Landesregierung? Entfällt. 4. Ist das Jobticket-Modell Baden-Württemberg eine Vorlage für ein niedersächsisches Jobticket? Nein. 5 Ist das Jobticket-Modell aus Hessen eine Vorlage für ein niedersächsisches Jobticket? Nein, denn für die Bediensteten des Landes Hessen wurde zunächst tarifvertraglich vereinbart, im Jahr 2018 den hessischen Nahverkehr kostenfrei nutzen zu dürfen. Dieses Ergebnis wurde im Anschluss auf die hessischen Beamten übertragen. Niedersachsen als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) führt keine eigenen Tarifverhandlungen für seine Beschäftigten. Eine dem hessischen Jobticket-Modell entsprechende Regelung für Tarifbeschäftigte kann daher nur einheitlich für alle Mitglieder der TdL vereinbart werden. Das Thema „Jobticket-Zuschuss“ ist in der TdL jedoch bislang kein Gegenstand von Vereinbarungen, Verhandlungen oder Vorüberlegungen. 6. Woran ist die Umsetzung eines Jobtickets für die Beschäftigten der Landesverwaltung und der Landesministerien in der Vergangenheit gescheitert? In der Niedersächsischen Landesverwaltung gab es seit April 1993 einen Modellversuch „Job- Ticket“ mit Zuschussgewährung für Landesbedienstete, deren Dienststellen innerhalb Hannovers lagen. Zur Haushaltskonsolidierung wurde die Bezuschussung ab 1998 eingestellt. Die Entscheidung über die Weiterführung des Jobtickets ging in die Zuständigkeit der Dienststellen über, die seitdem die Möglichkeit haben, ihren Mitarbeitern im Rahmen von „Parkraumbewirtschaftungskonzepten “ Jobtickets ohne Zuschuss aus dem Landeshaushalt vergünstigt zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe von Job-Tickets kann in der Mitarbeiterschaft nur sehr unterschiedlich genutzt werden. Vor allem in den Ballungsräumen ist der ÖPNV so ausgestattet, dass ein Umstieg vom Individualverkehr auf Bus oder Bahn möglich ist. In den ländlichen Räumen kann in der Regel davon kaum in großem Umfang profitiert werden. (Verteilt am 25.10.2018) Drucksache 18/1940 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Anja Piel, Eva Viehoff, Belit Nejat Onay, Christi-an Meyer und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Jobticket: Was plant die Landesregierung?