Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1941 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Belegung von Sozialwohnungen durch anerkannte Asylbewerber, Asylbewerber mit laufendem Anerkennungsverfahren, als Flüchtlinge bezeichnete Personen, subsidiär Schutzberechtigte , abgelehnte Asylbewerber mit Duldungsstatus und Ausreisepflichtige Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 26.09.2018 - Drs. 18/1709 an die Staatskanzlei übersandt am 28.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 22.10.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Nach einem Bericht der Nordwest-Zeitung vom 06.08.2018 gibt es in Niedersachsen immer weniger Sozialwohnungen. So gab es 2017 nur noch 82 496 Wohnungen mit Mietpreisbindung; das waren 3 270 weniger als 2016.1 1. Wie hat sich in Niedersachsen der Bedarf an Sozialwohnungen in den Jahren 2013 bis 2017 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach den kommunalen Gebietskörperschaften)? Die Wohnungsmarktberichte der NBank beschreiben in zweijährlichem Rhythmus die Wohnungsmarktentwicklungen in den niedersächsischen Städten und Gemeinden. Deutliche Mietpreissteigerungen vor allem in den großen Zentren zeigen hier eine Verengung der Mietwohnungsmärkte an. Im Geschosswohnungsneubau entstanden in den vergangenen Jahren zu mehr als 90 % frei finanzierte und damit hochpreisige Wohnangebote - überwiegend als Eigentumswohnungen. Gleichzeitig verringert sich der Bestand öffentlich geförderter Mietwohnungen für Wohnberechtigte stetig, weil jährlich mehr Bindungen auslaufen als neu geschaffen werden. Nachfrageseitig blieb der Anteil der Bedarfsgemeinschaften (nach SGB II) trotz rückläufiger Arbeitslosigkeit nahezu konstant. Die Städte und Gemeinden erstellen vermehrt Wohnraumversorgungskonzepte, um einerseits den Nachweis zur Fördernotwendigkeit führen und andererseits die Herausforderung Wohnraumversorgung für alle strategisch angehen zu können. Diese Konzepte zeigen in der Regel erstmals den Sozialwohnungsbedarf auf. Eine Entwicklung wird den zukünftigen Fortschreibungen dieser Konzepte zu entnehmen sein. Die Kommunen nutzen individuelle Modelle zur Bedarfsanalyse. Eine Synopse aller vorliegenden Konzepte gibt es nicht. 2. Wie viele Sozialwohnungen wurden in Niedersachsen jeweils in den Jahren 2013 bis 2017 an den oben aufgeführten Personenkreis vermietet und werden derzeit von diesem Personenkreis bewohnt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Aufenthaltsstatus und nach den kommunalen Gebietskörperschaften)? Geförderter Mietwohnraum darf nach § 7 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) regelmäßig nur Personen überlassen werden, die einen Wohnberechtigungsschein vor- 1 https://www.nwzonline.de/politik/hannover-mietpreisbindung-immer-weniger-sozialwohnungen-inniedersachsen _a_50,2,695533344.html vom 06.08.2018, aufgerufen am 18.09.2018 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1941 2 legen. Einen Wohnberechtigungsschein, der eine Gültigkeit von einem Jahr besitzt, erhalten nach § 8 Abs. 1 NWoFG u. a. nur Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten. Dabei prüft die Wohnraumförderstelle, ob sich die betreffende Person rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und eine positive Bleibeperspektive hat. Ob es sich bei der betreffenden Person um jemanden handelt, die oder der zu einem der in der Überschrift genannten Personenkreise gehört, wird von der Wohnraumförderstelle nicht erfasst, da dies für die Entscheidung über die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines grundsätzlich unerheblich ist. Der Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Sozialwohnungen an die in der Überschrift der Anfrage genannten Personenkreise vermietet wurden. 3. Wie hoch ist die Belegung von Wohnraum auf dem regulären Wohnungsmarkt durch ausländische Staatsangehörige, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Aufenthaltsstatus und nach den kommunalen Gebietskörperschaften im Zeitraum von 2013 bis 2017)? Der allgemeine Wohnungsmarkt unterliegt bezüglich der Vermietung an bestimmte Personenkreise nicht der staatlichen Überwachung. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. (Verteilt am 25.10.2018) Drucksache 18/1941 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Belegung von Sozialwohnungen durch anerkannte Asylbewerber, Asylbewerber mit laufendem Anerkennungsverfahren, als Flüchtlinge bezeichnete Personen, subsidiär Schutzberechtigte, abgelehnte Asylbewerber mit Duldungsstatus und Ausreisepflichtige