Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1960 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Anwendung der allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 26.09.2018 - Drs. 18/1711 an die Staatskanzlei übersandt am 01.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 23.10.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Besteht das Erfordernis nach einer Bürgschaft für „ gewerbliche(n) Unternehmen, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Angehörige(n) freier Berufe und Träger(n) sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, die in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder eine förderungsfähige Maßnahme durchführen“ (https://www.mf.niedersachsen.de/themen/ buergschaften/buergschaften-des-landes-1447.html), so greift das Land Niedersachsen stützend ein. Zweck dieser Bürgschaften ist es, „im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebs- und wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zu ermöglichen“ (Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen, 2. Zweckbestimmung). 1. Wie viele derartige Bürgschaften hat das Land Niedersachsen in den letzten zehn Jahren bewilligt (bitte nach Jahr und Bürgschaft auflisten)? Das Land hat derartige Bürgschaften seit dem Jahr 2009 wie folgt bewilligt: Zeitraum Anzahl 2009 84 2010 46 2011 15 2012 10 2013 24 2014 20 2015 15 2016 16 2017 10 01.01. bis 30.09.2018 11 Gesamt 251 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1960 2 2. Wie viele Empfänger stammen jeweils aus den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, freie Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen (bitte genau auflisten)? Die Verteilung der Empfänger auf die einzelnen Bereiche ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Zeitraum Ernährung, Land- und Forstwirtschaft Anzahl Freie Berufe Anzahl Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen Anzahl 2009 1 0 0 2010 2 0 0 2011 2 0 0 2012 1 0 0 2013 5 0 0 2014 2 0 1 2015 0 0 0 2016 0 0 0 2017 0 0 0 01.01. bis 30.09.2018 1 0 0 Gesamt 14 0 1 3. Wie verteilen sich die Empfänger auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen (bitte genau auflisten)? Die Verteilung der Empfänger auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Landkreise Ernährung, Land- und Forstwirtschaft Anzahl Freie Berufe Anzahl Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen Anzahl gewerblicher Bereich Anzahl Ammerland 1 2 Aurich 1 3 Braunschweig, Stadt 14 Celle 4 Cloppenburg 8 Cuxhaven 1 Delmenhorst, Stadt 4 Diepholz 2 Emden, Stadt 6 Emsland 21 Friesland 1 Gifhorn 2 Goslar 2 Göttingen 6 14 Grafschaft Bentheim 9 Hameln-Pyrmont 3 (Region) Hannover 18 Harburg 2 8 Heidekreis 2 Helmstedt 4 Hildesheim 4 Holzminden 4 Leer 3 Lüchow-Dannenberg 5 Lüneburg 2 2 Nienburg (Weser) 2 Northeim 4 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1960 3 Landkreise Ernährung, Land- und Forstwirtschaft Anzahl Freie Berufe Anzahl Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen Anzahl gewerblicher Bereich Anzahl Oldenburg (Oldenburg ) 1 8 Oldenburg (Oldenburg ), Stadt 3 Osnabrück 1 13 Osnabrück, Stadt 8 Osterholz 2 Peine 2 Rotenburg (Wümme) 6 Salzgitter, Stadt 7 Schaumburg 1 1 Stade 1 Uelzen 5 Vechta 1 Verden 6 Wesermarsch 10 Wilhelmshaven, Stadt 1 Wittmund 0 Wolfenbüttel 7 Wolfsburg, Stadt 3 Gesamt 14 0 1 236 4. Wie oft wurde das Land aus diesen Bürgschaften in Anspruch genommen (bitte nach den einzelnen Bereichen und entsprechender Höhe der Bürgschaften aufschlüsseln)? Die Nettoinanspruchnahme des Landes ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Wirtschaftszweige Anzahl Inanspruchnahme Ernährung, Land- und Forstwirtschaft 4 1.752.576,61 Freie Berufe 0 0,00 Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen 0 0,00 gewerblicher Bereich 61 54.881.370,29 Gesamt 65 56.633.946,90 In Bezug auf das Verfahren bei Inanspruchnahme des Landes aus einer Bürgschaft ist zu berücksichtigen , dass das Land nach der Kündigung des Kredites grundsätzlich Abschlagszahlungen leistet , um den Zinslauf zu stoppen und damit höhere Zahlungen zu vermeiden. Ergibt die Sicherheitenverwertung durch die Bank Erlöse, die den Ausfall später noch schmälern, werden die dem Land zustehenden Beträge wieder an das Land ausgekehrt. Betragsmäßig steht der Ausfall endgültig erst nach der abschließenden Ausfallprüfung fest. In komplexen Fällen kann das Verfahren von Bekanntwerden der Inanspruchnahme des Landes bis zum Abschluss der Ausfallprüfung mehrere Jahre dauern. Die in der Tabelle in der Spalte „Inanspruchnahme“ dargestellten Beträge zeigen den aktuellen Stand der geleisteten Zahlungen abzüglich der bisher erzielten Einnahmen. Da noch nicht sämtliche Fälle endgültig abgerechnet sind, werden sich die Beträge im Zeitverlauf noch verändern. (Verteilt am 26.10.2018) Drucksache 18/1960 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Anwendung der allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie