Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1971 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung 100 Jahre Matrosenaufstand in Wilhelmshaven und Kiel und die Ausrufung der Republik hier: Vermögen der ehemaligen Großherzoge von Oldenburg und des Hauses Oldenburg Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 01.10.2018 - Drs. 18/1744 an die Staatskanzlei übersandt am 04.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 24.10.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Bei der Beratung des Berichts des Finanzausschusses am 12.02.1920 über das Gesetz für den Freistaat Oldenburg, betreffend die mit dem Thronverzicht des Großherzogs zusammenhängenden Rechtsverhältnisse, erklärte Ministerpräsident Tantzen im Oldenburger Landtag seinerzeit u. a.: „Der Großherzog verzichtet ja geradezu auf alles.“ Mit dem Gesetz übernahm der neue Freistaat im Wesentlichen das Krongut und die Renten, Pensionen und Unterstützungen für 101 Bedienstete. Der ehemalige Landesherr verzichtete auf den „Genuss des Kronguts und eine Zivilliste“, ihm verblieb demnach quasi als „Notunterkunft“ das Schloss Eutin mit Nebengebäuden. Fast 100 Jahre nach dem Ereignis bestehen ernste Zweifel, ob der Satz des damaligen Ministerpräsidenten den Realitäten entsprach. Das Gesetz enthielt nämlich keine Aussagen zu Schatullgut, Schatullkassen, verschiedensten Nachlässen, Allodialgut, Erbrechten, Schuldverschreibungen, Haus- und Familienfideikommissen und damit verbundenen Grundstücken im Ausland und in Kolonien , Gebäuden, Bergrechten, anderen Rechten, Regalien, Aktien und Unternehmensanteilen, die der Herzog, Familienangehörige oder das Haus Oldenburg für sich privat oder unmittelbar beanspruchten . Der Abgeordnete August Jordan, ehemaliger Bürgermeister von Delmenhorst (SPD), verwies in der Beratung auf eine Regelung von 1848/1849, die sich im Gesetzesblatt von 1849 im Abschnitt X wiederfindet und die Aufteilung des sogenannten Dominialvermögens in Staats- und Kronbesitz zum Gegenstand hat. Auch hier finden sich keine Aussagen zu Schatullgut, Schatullkassen, verschiedensten Nachlässen, Allodialgut, Erbrechten, Schuldverschreibungen, Haus- und Familienfideikommissen und damit verbundenen Grundstücken im Ausland und in Kolonien, Gebäuden, Bergrechten, anderen Rechten mit Ausnahme des Jagdrechts, Regalien, Aktien und Unternehmensanteilen . Erwähnt wurden vom Abgeordneten Jordan in der Debatte Teile, die als sogenannte Gottorpscher Familienbesitz deklariert wurden. In der Regelung von 1848/49 wird darauf verwiesen , dass für sogenannte Privatvermögen die freie Verfügung bestehe (Artikel 215); genannt werden aber lediglich sämtliche „im Lande belegenen“ Grundstücke. Fideikommisse wurden später weitgehend aufgelöst. Mit der Auflösung sind die Fideikommisse freies Eigentum in der Hand des jeweils letzten Inhabers geworden. Die Rechte, welche durch die aufgehobenen Vorschriften der Fideikommisse oder auf ihrer Grundlage begründet worden sind, sind durch die Aufhebung nicht berührt worden. Das betraf auch eingetragene Hypotheken, Geld, Wertpapiere oder in ihrer Gesamtheit durch Treuhänder verwaltete Vermögen (Drs. 11/2575). Vorbemerkung der Landesregierung Die Fragen kann die Landesregierung nicht beantworten, da ihr und der ihr nachgeordneten Verwaltung die Antworten nicht bekannt sind. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1971 2 Im Finanzministerium, dem grundsätzlich die Verwaltung des niedersächsischen Fiskalvermögens - auch in Abgrenzung zum Privatvermögen der die Vorgängerstaaten Niedersachsens regierenden Fürstenhäuser - obliegt, sind die entsprechenden Akten und Informationen nicht vorhanden. Nach Auskunft des Niedersächsischen Landesarchivs (NLA) liegen die Antworten auf diese Fragen nicht in aufbereiteter Form vor, sondern müssten im Rahmen eines historischen Forschungsprojekts ermittelt werden. Dazu müsste insbesondere das im Privatbesitz befindliche Archiv des Hauses Holstein-Gottorf ausgewertet werden. Die für die Beantwortung der Frage ausschlaggebenden Akten sind nicht Teil des im Standort Oldenburg des NLA deponierten holstein-gottorfischen Hausarchivs , sondern befinden sich bei der Familie in Schleswig-Holstein und sind momentan nicht benutzbar . Ohnehin wäre eine Sichtung und Auswertung der Akten des Hausarchivs nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich. Die Landesverwaltung hat also - unabhängig davon, dass ein historisches Forschungsprojekt dieses Umfangs nicht vom Fragerecht des Artikels 24 NV gedeckt sein dürfte - keinen hinreichenden unbeschränkten Zugriff auf die für die Beantwortung der Fragen notwendigen historischen Quellen. 1. Welche Haus- und Familienfideikommisse bestanden am Ende des Ersten Weltkrieges im Großherzogtum Oldenburg? 2. Über welche Haus- und Familienfideikommisse verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und deren Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 3. Welche Vermögensbestandteile und Rechte gehörten zum Schatullgut bzw. zu den Schatullkassen des Hauses und der Familie Oldenburg und ihrer Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 4. Über welche Nachlässe verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 5. Über welches Allodialgut verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 6. Über welche Erbrechte in Bezug auf Titel, Rechte, Immobilien, Land und sonstiges Vermögen verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 7. Über welche Bergrechte verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 8. Über welche Schuldverschreibungen, Hypotheken, Erbbaurechte, Niesbrauchrechte und vergleichbare Rechte verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 9. Über welche Aktien, Unternehmensanteile, ausgereichte Kredite, Anleihen, Rentenbriefe , Staatsanleihen und sonstige Einlagen verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 10. Über welches von Treuhändern verwaltete Vermögen verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft als wirtschaftlich Berechtigte am Ende des Ersten Weltkrieges? Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1971 3 11. Über welche Grundstücke außerhalb der drei Teile des Großherzogtums Oldenburg verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 12. Über welche Anteile an der Landessparkasse zu Oldenburg, der Oldenburgischen Landesbank und der Staatlichen Kreditanstalt Oldenburg verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 13. Über welche Anteile an der Oldenburger Versicherungsgesellschaft und andere Versicherungsgesellschaften verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 14. Über welche Anteile an der Oldenburgischen Erdölgesellschaft und anderen Gesellschaften , die mit Ölprodukten handelten oder Ölprodukte förderten, verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 15. Über welche Anteile am North European Oil Royalty Trust oder seinen Rechtsvorgängern verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder ? 16. Über welche Anteile an Reedereien und Werften verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 17. Über welche Anteile an Eisenbahngesellschaften verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder? 18. Welche der o. g. Vermögensbestandteile, Rechte und Titel gehörten am Ende des Ersten Weltkrieges zum sogenannten Gottorpschen Familienbesitz? Zu den Fragen 1 bis 18: Siehe Vorbemerkung. (Verteilt am 30.10.2018) Drucksache 18/1971 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums 100 Jahre Matrosenaufstand in Wilhelmshaven und Kiel und die Ausrufung der Republikhier: Vermögen der ehemaligen Großherzoge von Oldenburg und des Hauses Oldenburg