Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1984 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Barrierefreier Zugang zu Literatur Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 20.09.2018 - Drs. 18/1670 an die Staatskanzlei übersandt am 21.09.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 30.10.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Sehbehinderte und blinde Menschen setzen große Erwartungen in die Umsetzung des Marrakesch- Vertrags, mit dem der barrierefreie Zugang zu Literatur spürbar verbessert werden soll. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/3071) liegt dazu vor. Die Umsetzung obliegt aber nicht allein dem Bund. Blindenbibliotheken, Blindenhörbibliotheken und Blindenabteilungen in sonstigen Bibliotheken unterfallen der Kulturhoheit der Länder. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung macht sich für ein barrierefreies Niedersachsen stark. Durch den „Aktionsplan Inklusion“ setzt sie seit 2017 die UN-Behindertenrechtskonvention um. Der Aktionsplan umfasst alle wichtigen gesellschaftlichen Bereiche, zu denen auch die Kultur gehört. Ziel ist es, die Rechte aller Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderungen zu gewährleisten und zu fördern. Daraus resultierend bezieht sich das Thema „Barrierefreier Zugang zu Literatur“ in den niedersächsischen Einrichtungen nicht nur auf die Nutzergruppe der Menschen mit Seh- und Hörbehinderung, sondern auch auf Nutzerinnen und Nutzer mit Einschränkungen in der Mobilität, Nutzerinnen und Nutzer mit Lernbehinderungen, ältere Menschen, Kinder oder Personen mit Kleinkindern. Darüber hinaus findet das Thema „Barrierefreiheit“ fortwährend einen Platz im Fortbildungsprogramm der Büchereizentrale Niedersachsen, die vom Land gefördert wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller öffentlichen Bibliotheken Niedersachsen können an dem Fortbildungsprogramm teilnehmen. 1. Welche Blindenbibliotheken, Blindenhörbibliotheken oder Blindenabteilungen in sonstigen Bibliotheken gibt es in Niedersachsen? Die Norddeutsche Blindenhörbücherei e. V. (NBH) mit Sitz in Hamburg ist die zentrale Einrichtung der norddeutschen Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Ihre Aufgabe ist es, Literatur für sehbehinderte und blinde Menschen erreichbar zu machen, indem sie Blindenschriftbücher und Hörbücher verleiht. Darüber hinaus ist sie in den Bereichen Hörer- und Leserberatung, der Buchproduktion und Buchbinderei sowie der Hörbuchproduktion tätig. Mit ihrem Angebot erreicht die NBH aktuell 2 870 Nutzerinnen und Nutzer aus Niedersachsen. Ihnen stehen rund 37 000 Medien, davon 18 700 Bände in Brailleschrift, zur Verfügung. Insgesamt versendet die Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1984 2 NBH jährlich rund 165 000 Medien direkt an blinde und sehbehinderte Menschen portofrei als Fernleihe . Auch die Rücksendung ist für die Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei. Den größten Teil des Bestandes der NBH bilden Romane, Erzählungen und Novellen, aber auch Sachbücher aus allen Wissensgebieten sowie fremdsprachliche Texte. Die öffentlichen Bibliotheken in Niedersachsen unterhalten keine gesonderten Blindenabteilungen. Jedoch haben sie zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um blinden und insbesondere sehbehinderten Menschen einen barrierefreien Zugang zu Literatur zu ermöglichen. Dazu zählen der Zugang zu einem barrierefreien Medienbestand, z. B. Großdruck, Hörbücher, Videos mit Untertiteln und Audiodeskription , aber auch die Bereitstellung von Hilfsmitteln, z. B. Lupen, Lesebrillen, Bildschirmlesegeräte und Vergrößerungssoftware sowie eine barrierefreie Bibliothekswebseite mit größenverstellbarer Schrift und der Möglichkeit, sich Inhalte auch vorlesen zu lassen. Landesbibliotheken und Universitätsbibliotheken haben ebenfalls keine gesonderten Blindenabteilungen , aber entsprechende Maßnahmen ergriffen, um blinden oder sehbehinderten Menschen die Teilhabe an ihrem Angebot zu ermöglichen. Beispielhaft können hier die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek, die Technische Informationsbibliothek und die Bibliothek der Universität Hildesheim (Institut für Technik) genannt werden. Diese Einrichtungen bieten Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Personen an. Die Arbeitsplätze bieten u. a. die Möglichkeit, Texte über eine Braille- Tastatur in Blindenschrift zu lesen, Texte mit dem Braille-Drucker auszudrucken, Texte auf einer mechanischen Blindenschriftmaschine zu schreiben, im Internet zu recherchieren, Inhalte großformatig anzuzeigen sowie die Möglichkeit, diese vorlesen zu lassen. 2. Wie werden diese finanziert bzw. welche Landeszuschüsse und -förderungen gibt es? Niedersachsen beteiligt sich seit der Gründung der NBH im Jahr 1958 an der Finanzierung. 73 % der Gesamtkosten werden von den vier Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein getragen. Dabei übernimmt Hamburg als Sitzland vorab einen Anteil von 30 %. Der Rest wird entsprechend nach dem Königsteiner-Schlüssel auf die Länder aufgeteilt. Niedersachsen trägt dabei mit 185 501,53 Euro p. a. den größten Anteil. Die restliche Finanzierung der NBH erfolgt zu 24 % aus Eigenmitteln sowie zu 3 % aus Erlösen und Spenden. Niedersachsen ist seit der Gründung im Jahr 1958 Vorstandsmitglied. Das Land fördert sowohl die Öffentlichen Bibliotheken, die Landesbibliotheken als auch die Universitätsbibliotheken . Im Rahmen der erhaltenen Zuwendungen werden die Mittel für den Bereich „Barrierefreier Zugang zu Literatur“ in eigenem Ermessen der Einrichtungen verausgabt. (Verteilt am ) (Verteilt am 01.11.2018) Drucksache 18/1984 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Barrierefreier Zugang zu Literatur