Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2037 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Kabelbrand im Rangierbahnhof Maschen Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 08.10.2018 - Drs. 18/1810 an die Staatskanzlei übersandt am 12.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 06.11.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Verschiedenen Medienberichten zufolge handelt es sich bei dem Kabelbrand auf der Bahnstrecke im Landkreis Harburg vom 28.09.2018 um vorsätzliche Brandstiftung (Quellen: https://www. noz.de/ deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1541452/bahnverkehr-zwischen-hannover-und-hamburgeingeschraenkt http://www.neuepresse.de/Nachrichten/Niedersachsen/Kabelbrand-sorgt-fuer-Zug ausfall-zwischen-Hamburg-und-Uelzen https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_ heide_unterelbe/Nach-Brand-in-Maschen-Zuege-verspaeten-sich-weiter,maschen174. html). 1. Welche Hinweise auf einen gezielten Brandanschlag liegen der Landesregierung vor? Im Kontext des Kabelbrands in Maschen, Landkreis Harburg, am 28.09.2018 führt die Staatsanwaltschaft Lüneburg derzeit ein noch laufendes Ermittlungsverfahren. Vor diesem Hintergrund können keine Ermittlungsdetails genannt werden. Nach bisherigem Ermittlungsstand ist von einer gezielten Brandstiftung auszugehen; eine Entzündung durch technischen Defekt ist ausgeschlossen. 2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um einen möglichen Anschlag aufzuklären? Die Staatsanwaltschaft Lüneburg leitete ein Ermittlungsverfahren ein und veranlasste die notwendigen Ermittlungsmaßnahmen. Die Polizeidirektion Lüneburg berichtete, dass über die im dortigen Zuständigkeitsbereich durchgeführten kriminalistischen und ermittelnden Maßnahmen hinaus durch das Landeskriminalamt Niedersachsen ein Informationsaustausch mit Dienststellen anderer Länder erfolgt, in deren Zuständigkeitsbereich ähnlich gelagerte Taten verübt wurden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Gibt es konkrete Informationen zu einem Täter? Falls ja, welche? Bislang haben sich keine konkreten Täterhinweise ergeben. 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass es sich bei dem Brand um eine politisch motivierte Tat handelt? Falls ja, welchem Deliktsbereich der PMK ist diese Tat zuzuordnen? Der derzeitige Stand der Ermittlungen lässt keine Aussage zu dem Tatmotiv zu. Die Polizeidirektion Lüneburg und der nedersächsische Verfassungsschutz ordnen die Tat wegen zurückliegend ähnlicher Ereignisse dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität - Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2037 2 links - bzw. einem linksextremistischen Hintergrund zu. Am 19.07.2014 ereignete sich bei Meckelfeld ein gleichartiges Ereignis. Daneben verübten am 19.06.2017 im Vorfeld des G20-Gipfels unbekannte Täter bundesweit mehrere Brandanschläge auf das Schienennetz der Deutschen Bahn AG, wobei Kabelschächte auf Bahnstrecken in Berlin, Bremen, Hamburg, Leipzig, Dortmund, Köln und im niedersächsischen Bad Bevensen in Brand gerieten. Ferner erfolgte ein entsprechendes Ereignis am 24.09.2018 an mehreren Bahnstrecken am Flughafen Düsseldorf. Zu den vorgenannten zurückliegenden Ereignissen liegen jeweils Bekennerschreiben vor, die auf Täter aus der linksextremistischen Szene schließen lassen. Dem Bericht der Polizeidirektion Lüneburg zufolge wird aber weiterhin in alle Richtungen ermittelt. 5. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für den Einsatz von Feuerwehr und Polizei sowie für die Behebung der durch den Kabelbrand entstandenen Schäden? Nach vorliegenden Informationen belaufen sich die Kosten für den durch die Werksfeuerwehr der Deutschen Bahn AG abgearbeiteten Einsatz der Feuerwehr auf 1 840,25 Euro. Die Kosten für den Einsatz der Polizei Niedersachsen am Tattag für die erste polizeiliche Aufnahme und die anschließende Sicherung der Spuren betragen nach dem Bericht der Polizeidirektion Lüneburg in Anlehnung an standardisierte Kostensätze für Personal und Fahrzeuge insgesamt 732,36 Euro. Die Angabe etwaiger Kosten im Bereich der Bundespolizei obliegt dem Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat. Dem Bericht der Polizeidirektion Lüneburg zufolge belaufen sich laut Angaben des Bahnmanagers die Reparaturkosten auf ca. 700 000 Euro. (Verteilt am ) (Verteilt am 07.11.2018) Drucksache 18/2037 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Kabelbrand im Rangierbahnhof Maschen