Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2060 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Verdächtige Migranten in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 08.10.2018 - Drs. 18/1793 an die Staatskanzlei übersandt am 11.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 08.11.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Gemäß Welt.de vom 26.09.2018 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2017 mehr als 10 000 Hinweise auf sicherheitsgefährdende Schutzsuchende in Deutschland an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt. (https://www.welt.de/politik/deutschland/arti cle181663362/Verfassungsschutz-Mehr-Hinweise-auf-verdaechtige-Migranten.html). Vorbemerkung der Landesregierung Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übermittelt dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gemäß § 18 BVerfSchG nachrichtendienstlich relevante Hinweise aus Asylverfahren. Seit Oktober 2016 ist eine Vielzahl von Hinweisen eingegangen, die in der Regel originär durch das BfV bearbeitet wurden. Seit Anfang 2018 werden diese sogenannten BAMF-Hinweise teilweise durch das BfV an die zuständigen Landesbehörden für Verfassungsschutz, u. a. den niedersächsischen Verfassungsschutz, zur dortigen originären Bearbeitung übermittelt. Daneben übermittelt das BAMF im Rahmen von Anhörungen in Asylverfahren gewonnene Erkenntnisse mit möglicher polizeilicher Relevanz gemäß § 8 AsylG an die zuständige Landespolizei. In der Polizei Niedersachsen werden seit Inkrafttreten einer einheitlichen Verfahrensweise mit Beginn des Jahres 2018 die sogenannten BAMF-Hinweise grundsätzlich zunächst im Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) bearbeitet. Die im Einzelfall zuständige Staatsschutzabteilung im LKA übermittelt regelmäßig entsprechende BAMF-Hinweise an den niedersächsischen Verfassungsschutz . Vor der genannten standardisierten Verfahrensweise gingen BAMF-Hinweise gegebenenfalls direkt örtlich zuständigen Polizeidienststellen in Niedersachsen zu. Auch in diesen Fällen hatte auf der Grundlage des NVerfSchG eine Beteiligung des niedersächsischen Verfassungsschutzes zu erfolgen. BAMF-Hinweise ohne einen entsprechenden Staatsschutzbezug tangieren den Aufgabenbereich des niedersächsischen Verfassungsschutzes regelmäßig nicht und werden daher seitens der Polizei Niedersachsen dorthin nicht übersandt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2060 2 1. Wie viele Hinweise zu Bestrebungen von Asylbewerbern gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie zu sicherheitsgefährdenden Tätigkeiten und zur Vorbereitung oder Anwendung von Gewalt lagen dem niedersächsischen Verfassungsschutz in den Jahren 2015, 2016 und 2017 vor (bitte nach Geschlecht, Alter und Nationalität der verdächtigen Schutzsuchenden auflisten)? Die Bearbeitung der vom BAMF an das BfV übermittelten Hinweise erfolgte bis Anfang 2018 originär überwiegend durch das BfV. Soweit sich im Rahmen der dortigen Bearbeitung ein extremistischer oder terroristischer Hinweis erhärtet hatte, erfolgte im Einzelfall eine Beteiligung des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Diese Beteiligung fand im Rahmen des allgemeinen Informationsaustausches statt, sodass zur Anzahl sogenannter BAMF-Hinweise aus den Jahren 2015 bis 2017 eine Eingangsstatistik nicht vorliegt. Darüber hinaus hat der niedersächsische Verfassungsschutz bis Ende 2017 ca. 300 Hinweise, die über eine Eingangsstatistik ab 2017 und eine kursorische Nacherfassung für die Jahre 2015 und 2016 erfasst wurden, von der Polizei Niedersachsen erhalten. Eine detaillierte Aufteilung der Eingänge im Sinne der Anfrage ist nicht erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wie viele solcher Hinweise liegen dem niedersächsischen Verfassungsschutz zum Stichtag 30.09.2018 vor (bitte auch hier nach Geschlecht, Alter und Nationalität auflisten )? Zum Stichtag 30.09.2018 liegen vom BfV sieben Hinweise für das Jahr 2018 vor. Diese betreffen sechs männliche Personen und eine weibliche Person. Drei Personen kommen aus Pakistan und jeweils eine Person aus Syrien, Tunesien, dem Libanon und aus dem Sudan. Fünf Personen sind im Alter von 20 bis 30 Jahren und zwei im Alter von 30 bis 40 Jahren. Zum Stichtag 30.09.2018 liegen im Jahr 2018 ca. 200 Hinweise von der Polizei Niedersachsen vor. Zu diesen Hinweisen liegt eine Kategorisierung im Sinne der Anfrage nicht vor. 3. Werden diese durch das BAMF übermittelten Hinweise zu gefährlichen Aktivitäten von Schutzsuchenden überprüft? Wenn ja, inwiefern werden die betreffenden Personen strafrechtlich verfolgt? Die niedersächsischen Sicherheitsbehörden bearbeiten die eingehenden Hinweise auf Basis des gesetzlichen Auftrags im Rahmen einer Einzelfallprüfung und je nach vorliegendem Informationsgehalt unter Einsatz der rechtlich zulässigen und angemessenen Maßnahmen. In diesem Kontext erfolgt eine umfassende, ganzheitliche Prüfung der Erkenntnislage. Sofern eine strafrechtliche Relevanz im Kontext eines sogenannten BAMF-Hinweises festgestellt wird, werden dem gesetzlichen Auftrag entsprechend die erforderlichen Ermittlungen bzw. die zeitnahe Vorlage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Würdigung veranlasst. 4. Führt der niedersächsische Verfassungsschutz eine Statistik darüber, welche dieser Hinweise sich als begründet bzw. als „haltlos“ erwiesen haben? Der niedersächsische Verfassungsschutz führt keine entsprechende Statistik. (Verteilt am 09.11.2018) Drucksache 18/2060 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Verdächtige Migranten in Niedersachsen