Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2082 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Ausgleichszahlungen für Lernmittel sowie für die Erstbeschaffung von Sprachlernmitteln Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD), eingegangen am 08.10.2018 - Drs. 18/1788 an die Staatskanzlei übersandt am 11.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 12.11.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Alle öffentlichen Schulen bieten den Erziehungsberechtigten sowie den volljährigen Schülerinnen und Schülern an, Lernmittel gegen ein Entgelt auszuleihen.1 Für Schüler, für die eine Berechtigung zur Freistellung vom Entgelt besteht2 und für die von den Erziehungsberechtigten nachgewiesen wurde, dass eine der Leistungen bezogen wurde, erhalten die Schulen eine Ausgleichszahlung durch die Landesschulbehörde.3 Ebenso werden Ausgleichszahlungen für Schüler, für die eine Erstbeschaffung von Sprachlernmitteln erforderlich war, gezahlt.4 Flüchtlingskinder, die von den Schulen aufgenommen wurden bzw. diesen zugewiesen wurden, werden durch das Asylbewerbergesetz berücksichtigt. Die Höhe der Ausgleichszahlungen, die die jeweilige Schule durch die Landesschulbehörde zugewiesen bekommt, können im Einzelfall mehrere Tausend Euro betragen. Vor diesem Hintergrund stellen sich mehrere Fragen. Vorbemerkung der Landesregierung Auf der Grundlage des Runderlasses des Kultusministeriums „Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln “ (RdErl v. 01.01.2013 (SVBl. 2013, S. 30) bieten die öffentlichen Schulen den Erziehungsberechtigten sowie den volljährigen Schülerinnen und Schülern an, Lernmittel gegen ein Entgelt auszuleihen . Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II - Grundsicherung für Arbeit Suchende), dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe ), dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII - Sozialhilfe), dem Wohngeldgesetz (WoGG) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind zum Teil von dem Entgelt für die Lernmittelausleihe vollständig befreit. Für die Freistellung vom Entgelt erhalten die Schulen pauschalierte Ausgleichszahlungen je Schülerin /Schüler nach Maßgabe des Haushaltsplans. Diese sind wie folgt gegliedert: Schulform Ausgleichzahlung in Euro Grundschulen 15,00 Hauptschulen 40,00 Realschulen 42,00 Oberschulen 42,00 Gymnasien 50,00 Gesamtschulen 42,00 1 Entgeltliche Ausleihe von Lernmittel (RdErl. d. MK v. 01.01.2013 - 35-81 611 (SVBl. 1/2013 S.30) - VORIS 22410 -) 2 Siehe lfd. Nr. 7 des o. g. Erlasses. 3 Je nach Schulform gestaffelt. Von fünfzehn (z. B. Grundschulen) bis maximal fünfzig Euro (Gymnasien) pro Schüler. 4 Ebenda. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2082 2 Schulform Ausgleichzahlung in Euro Förderschulen (Primarbereich) 15,00 Förderschulen (Sekundarbereich) 40,00 Berufsbildende Schulen 32,00 Für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 hat das Land darüber hinaus den Schulen zusätzliche Haushaltsmittel für die Ausstattung von geflüchteten Kindern mit Sprachlernmitteln zur Verfügung gestellt . 1. Wie hoch sind die Ausgleichzahlungen, die - unterteilt nach den jeweiligen Schulformen 5 - für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 den niedersächsischen Schulen von der Landesschulbehörde zugewiesen wurden? Bitte einzeln unterscheiden nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB VIII (Heim- und Pflegekinder), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag gemäß § 6 a BKKG und Wohngeld. Die Höhe der Ausgleichszahlungen für die Entgeltfreistellungen an öffentlichen Schulen betrug im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 3 253 770 Euro, im Schuljahr 2016/2017 3 709 731 Euro. Eine Erhebung nach Schulformen und Freistellungsgründen ist in diesen Schuljahren nicht erfolgt, sodass entsprechende Daten nicht vorgelegt werden können. Die Höhe der Ausgleichszahlungen je Schulform für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 ergibt sich aus den nachstehenden Übersichten. Eine Differenzierung nach Freistellungsgründen ist nicht explizit erfasst worden, wurde jedoch durch Multiplikation der jeweiligen Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit der entsprechenden Ausgleichspauschale berechnet. Da bei den Schülerzahlen an Oberschulen und Kooperativen Gesamtschulen eine schulzweigspezifische Differenzierung nicht erfolgte, können entsprechende Daten für diese Schulformen nicht vorgelegt werden. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Zahlungen für das Schuljahr 2018/2019 noch nicht abgeschlossen sind. In der nachstehenden Übersicht sind derzeit 2 796 Schulen berücksichtigt. Voraussichtlich werden einzelne Schulen noch Mittel beantragen. Schuljahr 2017/2018 - Höhe der Ausgleichszahlungen in Euro Schulform SGB II SGB VIII SGB XII AsylbLG Kinderzuschlag (§ 6a BKKG) Wohngeld (§ 7a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 WoGG) Lernmittel (gesamt) GS 270.975 18.825 28.545 68.850 17.055 44.985 449.235 HS 235.520 22.320 13.720 43.480 10.560 29.760 355.360 RS 331.254 27.132 13.188 33.138 19.278 63.798 487.788 OBS - - - - - - 856.338 GY 314.050 18.600 17.450 34.900 24.550 70.750 480.300 IGS/ KGS - - - - - - 696.108 FöS * 10.935 2.835 1.605 960 600 1.380 18.315 FöS ** 102.360 34.840 13.120 5.920 4.440 11.160 171.840 BBS 124.640 24.128 6.752 19.136 5.472 14.688 194.816 * Förderschulen Primarbereich ** Förderschulen Sekundarbereich I 5 Aufgeteilt nach folgenden Schulformen: Förderschulen (Primarbereich), Förderschulen (Sekundarbereich I), Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2082 3 Schuljahr 2018/2019 - Höhe der Ausgleichszahlungen in Euro Schulform SGB II SGB VIII SGB XII AsylbLG Kinderzuschlag (§ 6a BKKG) Wohngeld (§ 7a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 WoGG) Lernmittel (gesamt) GS 258.570 18.750 25.950 47.895 18.900 42.045 412.110 HS 223.920 21.200 13.880 25.240 9.200 24.560 318.000 RS 278.964 21.210 12.054 16.926 16.716 54.936 400.806 OBS - - - - - - 867.594 GY 292.000 18.900 22.650 23.550 24.550 71.600 453.250 IGS/ KGS - - - - - - 638.190 FöS * 10.995 2.895 1.215 855 585 1.440 17.985 FöS ** 88.480 30.760 13.280 5.160 4.600 12.280 154.160 BBS 107.136 20.480 7.872 11.552 4.384 12.192 163.616 * Förderschulen Primarbereich ** Förderschulen Sekundarbereich I 2. Wie hoch ist die Anzahl der Schüler, die - unterteilt nach den jeweiligen Schulformen - für die Ausleihe für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 befreit waren? Bitte wiederum einzeln unterscheiden nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB VIII (Heim- und Pflegekinder), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz , Kinderzuschlag gemäß § 6 a BKKG und Wohngeld. In den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 erfolgte keine Erhebung, sodass entsprechende Daten nicht vorgelegt werden können. Die Daten für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 sind den nachstehenden Übersichten zu entnehmen: Schuljahr 2017/2018 - Höhe der Ausgleichszahlungen in Euro Schulform SGB II SGB VIII SGB XII AsylbLG Kinderzuschlag (§ 6a BKKG) Wohngeld (§ 7a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 WoGG) Lernmittel (gesamt) GS 18.065 1.255 1.903 4.590 1.137 2.999 29.949 HS 5.888 558 343 1.087 264 744 8.884 RS 7.887 646 314 789 459 1.519 11.614 OBS 11.817 1.873 787 2.466 1.171 2.275 20.389 GY 6.281 372 349 698 491 1.415 9.606 IGS/ KGS 11.701 981 296 1.043 652 1.901 16.574 FöS * 729 189 107 64 40 92 1.221 FöS ** 2.559 871 328 148 111 279 4.296 BBS 3.895 754 211 598 171 459 6.088 * Förderschulen Primarbereich ** Förderschulen Sekundarbereich I Schuljahr 2018/2019 - Höhe der Ausgleichszahlungen in Euro Schulform SGB II SGB VIII SGB XII AsylbLG Kinderzuschlag (§ 6a BKKG) Wohngeld (§ 7a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 WoGG) Lernmittel (gesamt) GS 17.238 1.250 1.730 3.193 1.260 2.803 27.474 HS 5.598 530 347 631 230 614 7.950 RS 6.642 505 287 403 398 1.308 9.543 OBS 12.997 1.822 679 1.631 1.174 2.354 20.657 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2082 4 Schulform SGB II SGB VIII SGB XII AsylbLG Kinderzuschlag (§ 6a BKKG) Wohngeld (§ 7a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 WoGG) Lernmittel (gesamt) GY 5.840 378 453 471 491 1.432 9.065 IGS/ KGS 10.626 950 347 791 678 1.803 15.195 FöS * 733 193 81 57 39 96 1.199 FöS ** 2.212 769 332 129 115 307 3.854 BBS 3.348 640 246 361 137 381 5.124 * Förderschulen Primarbereich ** Förderschulen Sekundarbereich I Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlungen für das Schuljahr 2018/2019 noch nicht abgeschlossen sind. In der nachstehenden Übersicht sind derzeit 2 796 Schulen berücksichtigt. Voraussichtlich werden einzelne Schulen noch Mittel beantragen. 3. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen für die Anschaffung von Sprachlernmitteln für Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019, die den Schulen zugewiesen wurden? Bitte wiederum unterteilen nach der jeweiligen Schulform. Den Schulen wurden für die Ausstattung von geflüchteten Kindern mit Sprachlernmitteln im Haushaltsjahr 2016 386 852,23 Euro gezahlt; darin enthalten sind das zweite Halbjahr des Schuljahrs 2015/2016 und das Schuljahr 2016/2017. Eine Erhebung nach Schulformen erfolgte in diesen beiden Schuljahren nicht, sodass entsprechende Angaben nicht vorgelegt werden können. Die Daten für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 sind den nachstehenden Übersichten zu entnehmen: Schuljahr 2017/2018 Schulform Anzahl Schülerinnen und Schüler Höhe der Mittel in Euro GS 5.952 89.280,00 HS 1.359 30.578,00 RS 1.228 27.630,00 OBS 2.793 62.843,00 GY 1.176 26.460,00 IGS/ KGS 1.237 27.832,50 FöS * 38 578,00 FöS ** 66 1.485,00 BBS 1.929 43.403,00 * Förderschulen Primarbereich ** Förderschulen Sekundarbereich I Schuljahr 2018/2019 Schulform Anzahl Schülerinnen und Schüler Höhe der Mittel in Euro GS 3.972 59.580,00 HS 865 19.463,00 RS 666 14.985,00 OBS 1.735 39.038,00 GY 612 13.770,00 IGS/ KGS 714 16.065,00 FöS * 105 1.575,00 FöS ** 217 4.883,00 BBS 1.025 23.063,00 * Förderschulen Primarbereich ** Förderschulen Sekundarbereich I Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlungen für das Schuljahr 2018/2019 noch nicht abgeschlossen sind. In der nachstehenden Übersicht sind derzeit 2 796 Schulen berücksichtigt. Voraussichtlich werden einzelne Schulen noch Mittel beantragen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2082 5 4. Für wie viele Schüler wurden Ausgleichszahlungen für die Anschaffung von Sprachlernmitteln für die Schuljahre 2015/16, 2016/17, 2017/18 und 2018/19 gezahlt? Bitte wiederum unterteilen nach der jeweiligen Schulform. In den Schuljahren erfolgte 2015/2016 und 2016/2017 keine Erhebung, sodass entsprechende Daten nicht vorgelegt werden können. Wegen der Daten für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 wird auf die zur Beantwortung der Frage 3 zur Verfügung gestellten Übersichten verwiesen. (Verteilt am 13.11.2018) Drucksache 18/2082 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Harm Rykena (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Ausgleichszahlungen für Lernmittel sowie für die Erstbeschaffung von Sprachlernmitteln