Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2090 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung namens der Landesregierung Anteil der Fehlförderungen in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 11.10.2018 - Drs. 18/1814 an die Staatskanzlei übersandt am 12.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung namens der Landesregierung vom 13.11.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Wie die FAZ am 05.10.2018 berichtet, hat die EU bei der Verteilung der Haushaltsmittel ungefähr 3,3 Milliarden Euro falsch verteilt. Die angestrebte Fehlerquote liegt bei 2 %. Die 3,3 Milliarden Euro entsprechen einer Fehlerquote von 2,4 %. Vorbemerkung der Landesregierung Der Artikel der FAZ vom 05.10.2018 verweist auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2017. Der Europäische Rechnungshof (ERH) zieht statistische Stichproben und untersucht die Vorgänge, teils mit Vor-Ort-Besuchen, nach bestimmten Kriterien, ob die Zahlung hätte genehmigt werden dürfen oder nicht. Die Ergebnisse werden dann extrapoliert, um eine geschätzte Fehlerquote zu erhalten. Anschließend wird die geschätzte Fehlerquote anhand einer Wesentlichkeitsschwelle von 2 % bewertet. Der Rechnungshof berücksichtigt in seiner Fehlerquote Beträge, welche nicht hätten genehmigt werden dürfen, jedoch genehmigt und zu Unrecht an Antragsteller gezahlt wurden. Es handelt sich also um Fehler, die im Rahmen der Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrolle nicht aufgedeckt wurden. Der Landesregierung liegen kein Erkenntnisse vor, ob und gegebenenfalls welche Einzelfälle aus Niedersachsen in die Bewertung des ERH eingeflossen sind und ob diese mit Fehlern behaftet waren. Die niedersächsischen Prüfbehörden erstellen aus den im Rahmen von Vorhabenprüfungen festgestellten finanziellen Fehlern eine Fehlerquote. Für den Bereich ELER und EGFL umfasst diese Kontrollstatistik Fehler, die bereits im Rahmen der Verwaltungs- bzw. Vor-Ort-Kontrolle im Vorfeld aufgedeckt wurden und daher nicht ausgezahlt wurden. Insofern gibt es für diese Bereiche in Niedersachen keine Erhebung über Fehlförderungen im Sinne des Berichts des ERH. Für den Bereich EFRE und ESF umfasst die Kontrollstatistik dagegen Fehler, die im Rahmen der Verwaltungs- bzw. Vor-Ort-Kontrolle erst nach Auszahlung an den Zuwendungsempfänger aufgedeckt wurden. Zur Frage der Fehlförderungen im Bereich EFRE und ESF wird auf die Ausführungen unter Frage 1 verwiesen. 1. Wie hoch ist der Anteil der Fehlförderungen in Niedersachsen? Hinsichtlich der Fehlförderung wird auf die Vorbemerkung verwiesen. In der Förderperiode 2014 bis 2020 hat die Niedersächsische Prüfbehörde EFRE/ESF erstmalig im Jahr 2018 Vorhabenprüfungen im Rahmen einer gemeinsamen Stichprobe für den EFRE und den ESF durchgeführt. Die Vorhabenprüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2090 2 Die im Rahmen der Kontrollstatistik 2018 ermittelte Fehlerquote für das Berichtsjahr 2017 im Bereich des ELER und EGFL lag bei einem Wert von 1,07 %. 2. Welche konkreten Fälle sind aus Niedersachsen bekannt, die von der Fehlförderung betroffen sind? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Was unternimmt die Landesregierung, um die EU dabei zu unterstützen, die Fehlerquote bei der Verteilung möglichst gering zu halten und an den angestrebten Wert von 2 % heranzukommen? Das aus den Erfahrungen der vorherigen Förderperioden aufgebaute Verwaltungs- und Kontrollsystem gewährleistet die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der erklärten Ausgaben bei der Umsetzung der EU-Fördermaßnahmen. Das Land sorgt dafür, dass das ordnungsgemäße Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems der EU-Programme und die Vorhaben (anhand geeigneter Stichproben) auf der Grundlage der erklärten Ausgaben geprüft werden. Darüber hinaus führen die EU-Behörden regelmäßige Abstimmungsgespräche untereinander durch und nehmen an verschiedenen Austauschen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene teil. Die zuständigen Behörden in Niedersachsen arbeiten funktionell und organisatorisch unabhängig voneinander. (Verteilt am 14.11.2018) Drucksache 18/2090 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regio-nale Entwicklung Anteil der Fehlförderungen in Niedersachsen