Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2093 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Rechte Straftaten im dritten Quartal 2018 Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 22.10.2018 - Drs. 18/1934 an die Staatskanzlei übersandt am 25.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 13.11.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Laut einem Bericht der HAZ vom 30.08.2018 wurde im Landkreis Vechta ein Anschlag auf eine Moschee in Neukirchen-Vörden begangen. Dabei wurden mehrere Fenster eingeschlagen. Auch wenn kein Bekennerschreiben oder Ähnliches vorliegt, wird vor Ort davon ausgegangen, dass die Tat einen rassistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund hat. Im zweiten Quartal 2018 wurden 309 rechte Straftaten seitens der Polizeibehörden registriert. Nicht alle Geschehnisse erreichen die Öffentlichkeit. 1. Wie viele rechte Straftaten wurden in Niedersachsen im dritten Quartal 2018 jeweils polizeilich registriert (bitte auflisten nach Landkreisen/kreisfreien Städten)? Insgesamt wurden im dritten Quartal 2018 in Niedersachsen 285 rechtsmotivierte Straftaten polizeilich registriert. Landkreise/Kreisfreie Städte Rechte Straftaten Ammerland 6 Aurich 5 Celle 2 Cloppenburg 3 Cuxhaven 2 Diepholz 6 Emsland 5 Friesland 8 Gifhorn 8 Goslar 8 Göttingen 21 Grafschaft Bentheim 1 Hameln-Pyrmont 5 Hannover, Region 12 Harburg 5 Heidekreis 5 Helmstedt 2 Hildesheim 8 Holzminden 1 Leer 9 Lüchow-Dannenberg 3 Lüneburg 11 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2093 2 Landkreise/Kreisfreie Städte Rechte Straftaten Northeim 10 Oldenburg 2 Osnabrück 6 Osterholz 5 Peine 2 Rotenburg (Wümme) 3 Schaumburg 6 Stade 4 Uelzen 1 Vechta 3 Verden 11 Wesermarsch 5 Wittmund 4 Wolfenbüttel 2 Braunschweig, Kreisfreie Stadt 24 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt 1 Emden, Kreisfreie Stadt 5 Hannover, Landeshauptstadt 19 Oldenburg (Oldb), Kreisfreie Stadt 10 Osnabrück, Kreisfreie Stadt 4 Salzgitter, Kreisfreie Stadt 7 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt 10 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 5 Summe 285 2. Wie viele der unter 1. genannten rechten Straftaten waren Gewaltdelikte? Insgesamt waren unter den 285 rechtsmotivierten Straftaten 17 Gewaltdelikte. Landkreise/Kreisfreie Städte Gewaltdelikte Ammerland 1 Aurich 1 Diepholz 1 Göttingen 1 Heidekreis 2 Lüneburg 2 Schaumburg 1 Stade 1 Vechta 1 Braunschweig, Kreisfreie Stadt 3 Oldenburg (Oldb), Kreisfreie Stadt 1 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt 1 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 1 Summe 17 3. Wie viele der unter 1. genannten rechten Straftaten hatten einen rassistischen (fremdenfeindlichen ) Hintergrund? Insgesamt hatten von den 285 rechtsmotivierten Straftaten 96 Straftaten einen fremdenfeindlichen und 22 Straftaten einen rassistischen Hintergrund. Landkreise/Kreisfreie Städte Fremdenfeindlich Rassismus Ammerland 3 1 Aurich 4 0 Celle 1 0 Cloppenburg 1 0 Diepholz 3 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2093 3 Landkreise/Kreisfreie Städte Fremdenfeindlich Rassismus Friesland 4 1 Gifhorn 3 0 Goslar 3 1 Göttingen 8 0 Hannover, Region 2 1 Harburg 2 2 Heidekreis 1 0 Helmstedt 1 0 Hildesheim 3 0 Leer 1 1 Lüchow-Dannenberg 1 1 Lüneburg 2 0 Northeim 2 1 Oldenburg 1 0 Osterholz 1 0 Schaumburg 3 1 Stade 2 0 Vechta 1 1 Verden 4 1 Wesermarsch 2 1 Braunschweig, Kreisfreie Stadt 13 3 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt 1 0 Hannover, Landeshauptstadt 11 4 Oldenburg (Oldb), Kreisfreie Stadt 5 1 Osnabrück, Kreisfreie Stadt 2 0 Salzgitter, Kreisfreie Stadt 2 0 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt 3 0 Summe 96 22 4. Wie viele Tatverdächtige konnten zu den Straftaten ermittelt werden? Insgesamt konnten zu den 285 rechten Straftaten 143 Tatverdächtige ermittelt werden. Landkreise/Kreisfreie Städte Anzahl Tatverdächtige Ammerland 7 Aurich 4 Celle 2 Cloppenburg 1 Diepholz 6 Emsland 2 Friesland 3 Gifhorn 4 Goslar 5 Göttingen 5 Hameln-Pyrmont 3 Hannover, Region 5 Harburg 13 Heidekreis 4 Helmstedt 1 Hildesheim 2 Holzminden 1 Leer 5 Lüchow-Dannenberg 2 Lüneburg 3 Northeim 6 Oldenburg 1 Osnabrück 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2093 4 Landkreise/Kreisfreie Städte Anzahl Tatverdächtige Osterholz 3 Peine 2 Schaumburg 1 Stade 1 Uelzen 1 Vechta 3 Verden 6 Wesermarsch 1 Wittmund 1 Braunschweig, Kreisfreie Stadt 12 Emden, Kreisfreie Stadt 1 Hannover, Landeshauptstadt 8 Oldenburg (Oldb), Kreisfreie Stadt 6 Osnabrück, Kreisfreie Stadt 3 Salzgitter, Kreisfreie Stadt 1 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt 4 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 2 Summe 143 5. Zu wie vielen Verurteilungen kam es im Zuge der Ermittlungen? Im dritten Quartal 2018 sind 17 Verurteilungen wegen solcher Straftaten erfolgt. Hinzuweisen ist jedoch auf Folgendes: Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit dem Verstreichen des dritten Quartals sind die polizeilichen Ermittlungen sowie die justiziellen Verfahren noch nicht in jedem Fall abgeschlossen. Mitteilungen der Staatsanwaltschaften an die zuständige Polizeidienststelle über Verfahrenseinstellungen bzw. Verfahrensausgänge sind noch nicht vollständig im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem eingepflegt. Auf Ebene der Staatsanwaltschaften werden seit dem 01.07.2017 elektronische Zusatzattribute hinsichtlich rechtsmotivierter Straftaten geführt. Aufgrund dessen ist seitdem eine Auswertung nach Quartalen möglich. Dieser Statistik ist allerdings nur die Anzahl der Verfahren zu entnehmen, die in diesem Quartal eingestellt worden sind, bzw. in denen eine Verurteilung erfolgt ist. Es ist kein Rückschluss darauf möglich, in welchem Zeitraum das jeweilige Verfahren eingeleitet wurde. Insofern können im jeweiligen Quartal abgeschlossene Verfahren auch schon in früheren eingeleitet worden sein. Eine Aussage über die Erledigung der bei der Polizei im dritten Quartal eingeleiteten Ermittlungsverfahren durch Staatsanwaltschaften und Gerichte ist aufgrund der Tatsache, dass eine Verlaufsstatistik nicht geführt wird, nicht möglich. 6. In wie vielen Fällen wurde die Ermittlung eingestellt (bitte aufschlüsseln nach Einstellungsgrund )? Im dritten Quartal 2018 sind 238 Verfahren wegen solcher Straftaten eingestellt worden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Welche Begriffsdefinition liegt der Einordnung in rassistisch/fremdenfeindlich zugrunde ? a) Nach den Erläuterungen zum Erhebungsbogen des Bundesamts für Justiz, der Grundlage der statistischen Erhebungen für die zu den Antworten zu den Fragen 5 und 6 für den justiziellen Bereich ist, werden mit dem Begriff der rechtsextremistisch/fremdenfeindlichen Straftaten Taten erfasst, bei denen in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Ab- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2093 5 schaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus im engeren Sinne) zum Ziel haben muss. Dazuzurechnen sind Taten, bei denen Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren. Zu erfassen sind insbesondere solche Taten, die vor diesem Hintergrund gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung , Herkunft oder aufgrund ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung, ihres gesellschaftlichen Status oder ihres äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind und bei denen die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. b) Die Erfassung der in der Beantwortung zu den Fragen 1 bis 4 benannten Straftaten erfolgt auf Basis der bundeseinheitlichen Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Dabei gilt für eine phänomenologische Zuordnung das bundeseinheitliche Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität. Demnach bezeichnet Hasskriminalität politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person, wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen – Nationalität, – ethnischen Zugehörigkeit, – Hautfarbe, – Religionszugehörigkeit, – sozialen Status, – physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung, – sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, – äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Dem Themenfeld „Hasskriminalität“ sind u. a. die Unterthemen „Fremdenfeindlich“ und „Rassismus“ zugeordnet. Fremdenfeindlich ist der Teil der Hasskriminalität, der aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen – Nationalität, – ethnischen Zugehörigkeit, – Hautfarbe, – Religionszugehörigkeit des Opfers verübt wird. Rassismus impliziert Fremdenfeindlichkeit und kann somit innerhalb der vorgenannten Definition subsumiert werden, wobei sich der Schwerpunkt auf Rasse, Hautfarbe, Herkunft und äußere Erscheinung fokussiert. (Verteilt am 14.11.2018) Drucksache 18/2093 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Rechte Straftaten im dritten Quartal 2018