Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2112 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Bedrohung einer Mitschülerin Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 09.10.2018 - Drs. 18/1808 an die Staatskanzlei übersandt am 12.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 13.11.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten In der Landeszeitung Lüneburg vom 25. September 2018 war ein Artikel mit der Überschrift „Junge bedroht Mitschülerin“ zu lesen. Es wird von einer 11-jährigen Schülerin berichtet, die in dem Artikel mit geändertem Namen als „Marion“ bezeichnet wird. Sie leide unter großer Angst, da sie vor den diesjährigen Sommerferien von einem Mitschüler massiv bedroht worden sei. Vorbemerkung der Landesregierung Die Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags setzt voraus, dass die niedersächsischen Schulen den Schülerinnen und Schülern einen Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens bieten. Dies zu gewährleisten ist zunächst Aufgabe aller an Schule Beteiligten: Schülerinnen und Schüler, Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern sowie Schulträger. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es auch aus Sicht der Landesregierung unerlässlich, das Thema „Sicherheit und Abwehr von Gewalt“ in allen Schulen regelmäßig zum Gegenstand gemeinsamer Überlegungen zu machen. Nicht erst bei drohender Gefahr, sondern bereits präventiv im schulischen Alltag, muss im Unterricht und bei anderen geeigneten Anlässen jede Schule die gemeinsame Verantwortung aller für ein gewaltfreies und friedliches Schulleben thematisieren. Dabei ist selbstverständlich auf die sachkundige Hilfe von Polizei und Staatsanwaltschaft zurückzugreifen. Die Schule kann die Erfahrung und Unterstützung der Polizei und der Staatsanwaltschaft zur Erfüllung ihres Bildungs-und Erziehungsauftrags insbesondere für problembelastete Schülerinnen und Schüler sowie Schülergruppen nutzen. 1. Welche Maßnahmen haben die Schulbehörde sowie die betroffene Schule getroffen, nachdem ihnen dieser Fall von Bedrohung zur Kenntnis gelangt ist? Es wurde eine Vielzahl von Gesprächen zur Klärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, zur Beratung und Unterstützung der Beteiligten sowie zur Intervention geführt. Neben den unmittelbar betroffenen Schülern und deren Eltern wurden hierbei von der Schulleitung u. a. auch die Schulsozialarbeiterin sowie die Klasse der Betroffenen einbezogen. In der Folge sind den Umständen des Einzelfalls angemessene Maßnahmen zum Opferschutz sowie zur Ahndung des Fehlverhaltens des Schülers getroffen worden. Gleichzeitig bestand ein regelmäßiger Kontakt der Schulsozialarbeiterin mit der betroffenen Schülerin. Darüber hinaus finden ohnehin regelmäßige Gesprächsrunden im Klassenverband zu Themenbereichen wie z. B. Problemen, Ängsten, Konflikten, Schul- und Heimweg statt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2112 2 Der Schüler hat seine Mitschülerin aus eigenem Antrieb um Entschuldigung gebeten. Weitere Auseinandersetzungen zwischen den beiden sind nicht bekannt. Mittels Ordnungsmaßnahmenkonferenzbeschluss wurde dem Schüler u. a. zur Stärkung seiner sozialen Kompetenzen der regelmäßige Kontakt zur Beratungslehrerin und zur Schulsozialarbeiterin auferlegt. Darüber hinaus unterliegt er in der Schule der besonderen Aufsicht und wird engmaschig betreut. Die durch die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) im Anschluss veranlasste schulfachliche wie schulrechtliche Überprüfung des Sachverhalts und des Interventionsverhaltens der Schule hat ergeben, dass die ergriffenen pädagogischen Maßnahmen sowie auch das weitere Handeln der Schule nicht zu beanstanden sind. 2. Welche Herkunft hat der Mitschüler, der die Bedrohung ausgesprochen hat? Der Schüler ist nichtdeutscher Herkunft. 3. Wurde dieser Mitschüler aus der Klasse entfernt oder vom Unterricht suspendiert? Falls nein, warum nicht? Falls ja, für wie lange? Der Schüler wurde auf Beschluss der Klassenkonferenz vor den Sommerferien für den Zeitraum von einer Woche vom Unterricht suspendiert. 4. Wie will die Landesschulbehörde derartige Vorfälle zukünftig verhindern? Selbst bei idealer Vorsorge und Präventionsarbeit werden Ereignisse wie dieses nicht auszuschließen sein. Es ist im Übrigen zu bemerken, dass sich das Geschehen im vorliegenden Fall außerhalb von Schulgelände und Unterricht ereignet und somit nicht in den unmittelbaren Aufsichts- bzw. Zuständigkeitsbereich der Schule fiel. Unbenommen davon ist das Beratungs- und Unterstützungsangebot der NLSchB im Rahmen der Entwicklung von Strategien zu Prävention und Intervention umfangreich. Die Schulen erhalten im Besonderen Beratung bei der Entwicklung und Fortschreibung ihres Sicherheits- und Präventionskonzepts auf Grundlage des Erlasses „Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft“. Folgende Angebote der NLSchB zu den Inhalten des Erlasses sind in diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben: – Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Fortschreibung schulischer Sicherheitsund Präventionskonzepte auch unter Berücksichtigung von Themenbereichen, bei denen der Schulträger einzubeziehen ist (z. B. die Verbesserung technischer Sicherheitsmaßnahmen, die Gestaltung des Zugangs zum Schulbereich etc.), – Unterstützung bei der Auswahl und Verankerung entsprechender Strategien und Projekte zu Prävention und Intervention im Schulprogramm, – Unterstützung bei der Auswahl von Instrumenten zur Überprüfung der Wirksamkeit von Präventionsprojekten und -maßnahmen, – Beratung und Unterstützung bei der Kooperation der Schule mit der Polizei und außerschulischen Beratungseinrichtungen, – Beratung zur Verbesserung des Klassen- und Schulklimas, – Unterstützung zur Prävention von Mobbing sowie zur Intervention bei entsprechenden Vorfällen unter Schülerinnen und Schülern, – Beratung zur Schülerstreitschlichtung/Mediation sowie zum Klassenrat. (Verteilt am 15.11.2018) Drucksache 18/2112 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Bedrohung einer Mitschülerin