Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2115 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Linksextremismus in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 09.10.2018 - Drs. 18/1823 an die Staatskanzlei übersandt am 15.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung namens der Landesregierung vom 13.11.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Dem Bericht des Niedersächsischen Landesamts für Verfassungsschutz für das Jahr 2017 ist zu entnehmen, dass die Hemmschwelle von Linksextremisten zur Anwendung von Gewalt auch gegen Menschen weiterhin niedrig ist. Im Bericht wird prognostiziert, dass eine weitere Radikalisierung des (post-)autonomen Milieus wahrscheinlich ist. Mit einer Zunahme der von Linksextremisten ausgehenden Gewalttaten, vor allem gegenüber Polizisten und Rechtsextremisten bzw. denjenigen, die Autonome für Rechtsextremisten halten, muss demnach gerechnet werden. „Der G20-Gipfel von Hamburg im letzten Jahr hatte die von den Sicherheitsbehörden zuvor aufgestellten Prognosen über das Auftreten gewaltbereiter Linksextremisten nicht nur bestätigt, die Gewaltintensität stellte auch eine neue Dimension linksextremistischer Gewalt dar“. Deshalb ist es von Interesse, einen Überblick über in Niedersachsen bestehende Strukturen der linksextremistischen Szene und die Maßnahmen der Landesregierung gegen diese Strukturen zu bekommen. Weiterhin soll hinterfragt werden, ob die zuständigen niedersächsischen Behörden in der Lage sind, gegen jede Art von Extremismus, sei er politischer oder religiöser Natur, wirksam vorzugehen. I. Entwicklung linksextremistischer Strukturen 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Mitgliedszahlen von Organisationen , die als linksextremistisch einzustufen sind, insbesondere im Hinblick auf gewaltorientierte und gewaltbereite Mitglieder? Im dogmatischen Linksextremismus, wie ihn die DKP und die MLPD verkörpern, ist in den letzten Jahren ein leichter Rückgang der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Das Personenpotenzial der Autonomen und sonstigen gewaltbereiten Linksextremisten hat sich dagegen leicht erhöht. So ist die Anzahl der Autonomen 2017 im Vergleich zum Vorjahr in Niedersachsen von 625 auf 640 leicht gestiegen und entspricht damit der grundsätzlichen Tendenz auf Bundesebene. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Netzwerke gewaltorientierter Linksextremisten in Niedersachsen, auch im Internet (bitte Mitgliederstruktur aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht)? In Niedersachsen sind mit der Interventionistischen Linken (IL) und dem Bündnis „… ums Ganze“ (uG) zwei linksextremistische Bündnisse aktiv. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2115 2 Die IL entstand 1999 als eine „strategische Verabredung“ undogmatischer Linksextremisten verschiedener Strömungen. In sogenannten Beratungstreffen fanden sich Gruppierungen und Einzelpersonen zusammen, um Überlegungen anzustellen, wie die Handlungsfähigkeit und Wahrnehmbarkeit der „radikalen Linken“ in der Bundesrepublik Deutschland erhöht werden könne. Ab 2004 wurden diese Treffen gezielt für linksextremistische Gruppen aus dem postautonomen Spektrum geöffnet. 2005 entstand ein bundesweit agierendes Netzwerk aus linksextremistischen Gruppierungen und Einzelaktivisten, dem in geringem Maße auch nichtextremistische Personen angehörten. Um eine Anschlussfähigkeit an das demokratische Spektrum herzustellen, bemüht sich die IL um ein gemäßigteres äußeres Erscheinungsbild als es sonst in der autonomen Szene üblich ist. So sind ihre Protagonisten aus taktischen Gründen beispielsweise bei Demonstrationen bereit, auf szenetypische Kleidung und die Anwendung von Gewalt zu verzichten. Aus diesem Grund kann die IL eine Scharnierfunktion zwischen dem gewaltorientierten linksextremistischen Spektrum, den dogmatischen Linksextremisten und dem demokratischen Protest einnehmen. Das ermöglicht ihr, Mobilisierungserfolge zu erzielen, und unterstreicht zugleich die wachsende Bedeutung des Netzwerkes für die gesamte linksextremistische Szene. Gegenwärtig bestehen in 30 deutschen Städten sowie in Graz (Österreich) Ortsgruppen, zwei davon in Niedersachsen (Göttingen und Hannover). Die IL folgt eigentlich dem Prinzip, wonach pro Stadt nur eine Ortsgruppe bestehen soll. In Göttingen ist diese Ausrichtung jedoch bislang nicht angenommen worden. Dort sind die beiden Gruppierungen Antifaschistische Linke International (A.L.I.) und Basisdemokratische Linke (BL) weiterhin eigenständige Mitglieder der IL. Ein weiteres postautonomes Bündnis mit niedersächsischer Beteiligung stellt das Bündnis uG dar. In ideologischer Abgrenzung zur IL ist das Bündnis uG dem antideutschen Lager zuzurechnen. Folgt man der Selbstdarstellung des Bündnisses, so wurde es 2006 gegründet, um „linksradikale Gesellschaftskritik überregional zu organisieren und handlungsfähig zu machen.“ Nach eigener Aussage geht es dem Bündnis uG dabei nicht nur um eine „Kritik, für die es weder Institutionen noch Parlamente noch feste Verfahren“ gebe, sondern auch um die „Kritik gesellschaftlicher Herrschaft als ganzer“. Das postautonome Bündnis strebt nach einer herrschaftsfreien kommunistischen Gesellschaft. Wie diese Gesellschaftsform konkret aussehen soll, bleibt jedoch, wie so oft im Linksextremismus, äußerst diffus. Gegenwärtig ist das Bündnis uG in elf deutschen Städten sowie in Wien (Österreich) organisiert, von denen die Gruppierungen Fast Forward Hannover sowie die Redical [M] aus Göttingen in Niedersachsen ansässig sind. (siehe auch: Verfassungsschutzbericht des Landes Niedersachsen 2017). Beide Netzwerke sind auch im Internet präsent. Hinsichtlich der Aufschlüsselung der Mitgliederstruktur dieser Netzwerke nach Alter und Geschlecht können keine Erkenntnisse mitgeteilt werden, da aus ihrem Bekanntwerden Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand des niedersächsischen Verfassungsschutzes gezogen werden können. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Organisationsgrad und die Finanzierung dieser Netzwerke? Die unter 2. aufgeführten gewaltorientierten linksextremistischen Netzwerke verfügen bundesweit über eine Vielfalt von Ortsgruppen, sind aber generell lose organisiert. Begründet ist dieses im Selbstverständnis dieser Gruppen. Sie lehnen tendenziell jede Art von Hierarchie ab. Jede Form der Zusammenarbeit und letztlich die Entscheidung hierzu erfordert grundsätzlich einen Gruppenkonsens . Zur Finanzierung der unter 2. aufgeführten Netzwerke liegen keine Erkenntnisse vor. Erfahrungsgemäß kann aber davon ausgegangen werden, dass vor allem Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Solidaritätsveranstaltungen zur Finanzierung dieser Netzwerke beitragen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2115 3 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Organisationen, die als linksextremistisch einzustufen sind, und über linksextremistische Zusammenschlüsse von Personen im Umfeld von Universitäten? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Erfahrungsgemäß sind aber auch Studierende in autonomen Gruppierungen in Universitätsstädten aktiv. 5. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Existenz autonomer Zentren in Niedersachsen , wenn ja, welche? In Niedersachsen sind folgende autonome Zentren bekannt und haben Bezug zum gewaltorientierten Spektrum der linksextremistischen Szene in Niedersachsen: – Aktions- und Kommunikationszentrum Alhambra, Oldenburg, – Antifaschistisches Café, Braunschweig, – Autonomes Zentrum (AZ, auch SubstAnZ genannt), Osnabrück, – Infocafé Anna & Arthur, Lüneburg, – Jugendzentrum Innenstadt (JuzI), Göttingen, – Unabhängiges Jugendzentrum Kornstraße (UJZ Korn), Hannover Neben der Nutzung durch die linksextremistische Szene dienen die Zentren auch nicht extremistischen Gruppen als Treffpunkt und Veranstaltungsort. 6. Welche dieser Zentren haben einen Bezug zum gewaltorientierten Spektrum der Linksextremisten in Niedersachsen? Es wird auf die Beantwortung zu Frage 5 verwiesen. 7. Stehen diese Zentren im Zusammenhang mit illegal besetzten Gebäuden? Zusammenhänge zwischen den autonomen Zentren und aktuell illegal besetzten Gebäuden sind in Niedersachsen derzeit nicht bekannt. 8. Welche Maßnahmen sind bisher ergriffen worden, um gegen diese Zentren vorzugehen ? Seit 2016 kam es nach vorliegenden Erkenntnissen im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber und Nutzer von autonomen Zentren wegen politisch motivierter Straftaten in zwei Fällen zu polizeilichen Maßnahmen in einer der genannten Einrichtungen. In einem Fall wurde das „Unabhängige Jugendzentrum Kornstraße“ (UJZ) und in einem Fall das „Aktions- und Kommunikationszentrum Alhambra“ durchsucht. 9. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen von dogmatisch geprägten linksextremistischen Parteien und Organisationen zu gewaltorientierten Linksextremisten ? Punktuell kommt es mitunter zur Zusammenarbeit von linksextremistischen Gruppierungen des gewaltorientierten Spektrums mit dogmatisch geprägten linksextremistischen Parteien und Organisationen . So unterstützten die DKP und die MLPD gemeinsam mit der IL und anderen autonomen Gruppierungen den Aufruf zur Teilnahme an Protesten gegen den Entwurf des „Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes“ am 8. September 2018. Zu Protesten gegen den Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2115 4 AfD-Bundesparteitag am 2./3. Dezember 2017 in Hannover mobilisierte z. B. die DKP gemeinsam mit der IL und anderen autonomen Gruppierungen. 10. Wie beurteilt die Landesregierung in diesem Zusammenhang die sogenannte Antifaschistische Aktion? Die „Antifaschistische Aktion“ ist kein eigenständiges Netzwerk. Unter dieser Bezeichnung sammeln sich überwiegend autonome Gruppierungen, die in ihrem Gruppennamen Namensbestandteile wie „Antifa“ tragen und im Logo das Symbol der „Antifaschistischen Aktion“ verwenden. Seit den 1980er-Jahren greifen Antifagruppen auf dieses aus einem Rettungsring, in dessen Mitte sich eine nach rechts zeigende rote und eine schwarzen Fahne befinden, zurück. Die rote Fahne steht dabei für Sozialismus und Kommunismus und die schwarze Fahne für den autonomen Anarchismus. Zentrales Agitationsfeld dieser Antifagruppen ist der Antifaschismus. Er ist das Bindeglied zwischen allen autonomen Gruppierungen, den orthodoxen Marxisten und sonstigen Linksextremisten. Unter Rückgriff auf die von Georgi Dimitroff im August 1935 auf dem VII. Weltkongress der Komintern in Moskau aufgestellten These, wonach der Faschismus „die offene terroristische Diktatur der reaktionärsten , am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“ sei, ist der Faschismus dem Kapitalismus immanent. Faschismus kann dem linksextremistischen Verständnis nach deshalb nur dann erfolgreich bekämpft werden, wenn zugleich auch seine Ursache , der Kapitalismus, beseitigt wird. Konsequenter Antifaschismus zielt daher für Autonome immer auch auf die kapitalistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, die es zu überwinden gilt. Nahezu alle Aktivitäten gegen den demokratischen Rechtsstaat, seine Institutionen und Repräsentanten gelten daher bei Autonomen als eine „Antifaschistische Aktion“. 11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen der extremistischen Strömungen der Partei DIE LINKE, namentlich „Kommunistische Plattform“ (KPF), „Antikapitalistische Linke“ (AKL), „Sozialistische Linke“ (SL), „Geraer sozialistischer Dialog “ (GSoD), „Linksjugend (solid)“ und „Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband “ (DIE LINKE.SDS) zu gewaltorientierten Linksextremisten? Durch den niedersächsischen Verfassungsschutz werden die Kommunistische Plattform (KPF) sowie die Antikapitalistische Linke (AKL) als offene extremistische Zusammenschlüsse der Partei DIE LINKE. beobachtet. Punktuell ist auch hier - wie bereits bei der Antwort zur Frage 9 dargestellt - von einer Zusammenarbeit zwischen linksextremistischen Gruppierungen des gewaltorientierten Spektrums und der KPF sowie der AKL auszugehen. Über die übrigen genannten Zusammenschlüsse /Organisationen liegen dem Verfassungsschutz keine Erkenntnisse vor, da es sich um keine Beobachtungsobjekte handelt. 12. Welche dieser innerparteilichen Organisationen und Netzwerke gewaltorientierter Linksextremisten werden vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet? Vom niedersächsischen Verfassungsschutz werden die extremistischen Zusammenschlüsse der Partei DIE LINKE., Landesorganisation Niedersachsen – Kommunistische Plattform (KPF) und – Antikapitalistische Linke (AKL) beobachtet. Zu den vom niedersächsischen Verfassungsschutz beobachteten Netzwerken gewaltorientierter Linksextremisten wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. 13. Was waren die maßgeblichen Gründe für das Verbot der Internetplattform „linksunten .indymedia.org“? Der Personenzusammenschluss „linksunten.indymedia“ wurde am 14. August 2017 vom Bundesminister des Innern nach Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Ver- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2115 5 einsgesetzes als Verein verboten und aufgelöst. Entsprechend der Verbotsverfügung laufen der Zweck und die Tätigkeiten des Vereins den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Von diesem Vereinsverbot sind sämtliche E-Mail-Adressen und Internetpräsenzen des Vereins umfasst, insbesondere dessen zentrale Internetseite „https://linksun ten.indymedia.org“. Die Verbotsverfügung ist aufgrund einer Klage gegen diese beim Bundesverwaltungsgericht noch nicht bestandkräftig. Die Internetplattform wurde insbesondere von gewaltorientierten Linksextremisten genutzt, um dort fortlaufend öffentlich zur Begehung von Straftaten aufzufordern, zu ihnen anzuleiten oder die Begehung von Straftaten zu billigen. Auf der Plattform fanden sich beispielsweise Gewaltaufrufe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Anleitungen zum Bau von zeitverzögerten Brandsätzen und die Aufforderung, diese auch zur Begehung von Straftaten zu verwenden. Diese Beiträge wurden vom Betreiberteam trotz Moderation der Plattform nicht gelöscht. Zudem wurde durch den Plattformbetreiber unter Leugnung des staatlichen Gewaltmonopols die Anwendung von Gewalt sowohl gegen Personen, insbesondere Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte, und Sachen zur Durchsetzung linksextremistischer Ziele legitimiert und propagiert. Zahlreiche Beiträge wiesen unter Verletzung der Menschenwürde, der Missachtung des Schutzes der körperlichen Integrität und des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf. 14. Welche Rolle kam dem verbotenen Verein im gewaltorientierten Linksextremismus in Niedersachsen zu, und wie weit reichte sein Einflussbereich? Der Name „linksunten“ bezieht sich darauf, dass die Plattform ursprünglich als Ableger des Netzwerkes „Indymedia“ für linksextremistische Aktivitäten in der Region „links unten auf der Landkarte“, also in Südwestdeutschland, angedacht war. Schon kurze Zeit nach ihrer Gründung erlangte die Plattform jedoch eine bundesweite Bedeutung und stellte vor ihrem Verbot die zentrale Kommunikationsplattform im Bereich des gewaltorientierten Linksextremismus dar. Auf dem öffentlichen Portal konnten Nutzer anonym Beiträge und Kommentare einstellen. Mitglieder der Plattform moderierten diese Beiträge zeitnah nach deren Veröffentlichung. Das Internetportal bot öffentlichkeitswirksam die Möglichkeit, gewalttätigen Protest gegen Veranstaltungen zu organisieren , mittels Bekennerschreiben über eigene Straftaten zu berichten, zu Gewalthandlungen gegen den Staat oder politisch Andersdenkende aufzurufen oder verfassungsfeindliche linksextremistische Inhalte zu teilen. Dies wurde insbesondere von gewaltorientierten Linksextremisten genutzt . Direkte Bezüge nach Niedersachsen sind nicht bekannt. Allerdings nutzen nach vorliegenden Erkenntnissen Linksextremisten auch in Niedersachen die Internetplattform zur Verbreitung von Beiträgen , strafbaren Inhalten sowie Selbstbezichtigungsschreiben zu linksmotivierten Straftaten. 15. Wurde der verbotene Verein oder die Anmietung von ihm genutzter Räume durch Gelder des Landes oder einer niedersächsischen Kommune unterstützt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. II. Prävention 16. Welche konkreten Maßnahmen wurden in der Vergangenheit ergriffen, laufen derzeit und sind geplant, um dem Anstieg der Zahl gewaltorientierter Linksextremisten entgegenzuwirken ? In der Extremismusprävention sind in Niedersachsen zahlreiche Akteure aktiv. Der niedersächsische Verfassungsschutz stellt ein breites Spektrum an Informationsmaterial zu den Themen Linksextremismus, Autonome Gewalt sowie über das Thema Postautonome kostenlos zur Verfügung. Dieses Informationsmaterial (Broschüren, Flyer) wird zudem bei Veranstaltungen des niedersächsischen Verfassungsschutzes ausgelegt, und Exemplare sind darüber hinaus im In- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2115 6 ternet als kostenfreier Download erhältlich. Bei Vorträgen/Fortbildungen, welche durch den Verfassungsschutz durchgeführt werden (Lehrerfortbildungen, Polizeischulungen, Vorträgen an Berufsschulen ), wird deutlich auf die Gefahr durch Linksextremismus hingewiesen. In unterschiedlichen Veranstaltungsformaten (Symposien/Podiumsdiskussionen) haben der niedersächsische Verfassungsschutz und externe Expertinnen und Experten über den Bereich Linksextremismus informiert. Dies ist auch weiterhin geplant. Aktuelle Zahlen und Entwicklungen sind dem jährlich erscheinenden niedersächsischen Verfassungsschutzbericht zu entnehmen. Die polizeiliche Prävention erfolgt insbesondere durch Aufklärung, u. a. durch Publikationen, Fachinformationen und Vortragsveranstaltungen. Dabei wurde durch die Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (PPMK) im Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) u. a. der Roll-Out des Films RADIKAL in Niedersachsen begleitet, der phänomenübergreifend die Gefahren politischer Radikalisierung, auch der gewaltbereiten linksextremen Szene, kompakt aufzeigt. In Kooperation mit der Stiftungsuniversität Hildesheim wurden zurückliegend Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer und angehende Lehrer in Hildesheim u. a. auch zum Thema „Linksextremismus“ durchgeführt. Daneben ist auf die Kampagne des Programms Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) „Demo: JA! - Gewalt: NEIN!“ und den Internetleitfaden von ProPK zum Thema Linksextremismus (online abrufbar : http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/linksextremismus/) hinzuweisen. Die PPMK hat in einem Medienpool Präventionsmaterial zur Information und Sensibilisierung u. a. auch zu dem Thema Linksextremismus zusammengestellt und bewertet. Die Angebote/Hinweise werden kontinuierlich überarbeitet und aktualisiert. Die Materialien können über die PPMK bestellt werden. Den niedersächsischen Polizeidienststellen steht dieser Medienpool vollumfänglich zur Verfügung. Seit April 2017 sind für die PPMK im LKA in allen Fachkommissariaten 4 (Staatsschutz) der Polizeiinspektionen und der Kriminalfachinspektion 4 (Staatsschutz) der Polizeidirektion Hannover Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner „PMK-Prävention“ benannt worden. Sie sind im Zusammenwirkung mit insbesondere den weiteren polizeilichen Präventionsakteuren vor Ort die zuständigen Ansprechpartner für die Umsetzung von Präventionsaufgaben mit PMK-Bezug und somit phänomenübergreifend auch für den Bereich des Linksextremismus. Am 16. Oktober 2018 hat die Landesregierung eine Ausweitung der Extremismusprävention auf alle Formen des politischen Extremismus beschlossen. Entsprechende Konzepte sollen ressortübergreifend erarbeitet werden. Im Geschäftsbereich des Kultusministeriums wird die Radikalisierungs- und Extremismus-Prävention als Bestandteil der allgemeinen politischen Bildungsarbeit betrieben. Es werden vorrangig Maßnahmen und Projekte der Politischen Bildung unterstützt, die primär-präventive Wirkungen haben . Dabei handelt es sich um Maßnahmen und Projekte, die alle Schülerinnen und Schüler adressieren und auf die Stärkung erwünschter demokratischer Haltungen hinwirken (d. h. Stärkung von Partizipation, Teilhabe, Wertschätzung, Solidarität). Als Beispiele wären die Netzwerke der UNESCO-Projektschulen, „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“, sowie Projekte wie „OPENION - Bildung für eine starke Demokratie“ oder das Förderprogramm „Demokratisch Handeln “ zu nennen. Die unterstützten Maßnahmen und Projekte sollen jeder Form von Extremismus und Radikalisierung vorbeugen. Das Institut für Demokratieforschung an der Universität Göttingen erforscht Extremismus und Militanz in unterschiedlichen Ausprägungen. Auf der Agenda des Instituts stehen sowohl politischer Extremismus in verschiedenen politischen Richtungen als auch radikale Ausprägungen religiöser Weltanschauungen mit dem Schwerpunkt Islam/Salafismus. 2016 ist mit Unterstützung des Ministeriums für Inneres und Sport eine „Dokumentations- und Forschungsstelle zur Analyse von Demokratiefeindlichkeit und politisch motivierter Gewaltbereitschaft“ eingerichtet worden. Im Mittelpunkt der Arbeit des Instituts stehen die wissenschaftliche Analyse und Aufbereitung. Diese ist zugleich eine Grundlage für Präventionsarbeit, die darauf zielt, extremistischen und militanten Positionen wohl informiert entgegenzutreten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2115 7 17. Wie hat sich die Höhe der Finanzmittel des Landes zur Prävention von Linksextremismus seit dem Jahr 2008 entwickelt? Der niedersächsische Verfassungsschutz betreibt die Prävention von Linksextremismus im Rahmen des Teilreferates „Prävention“ in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachbereich. Für die Prävention stehen im Haushalt Mittel zur Verfügung, die für alle Phänomenbereiche verwendet werden. Durch organisatorische Maßnahmen ist die Präventionsarbeit im Polizeilichen Staatsschutz phänomenübergreifend implementiert und etabliert. Eine konkrete Bezifferung von Haushaltsmitteln für eine phänomenbezogene Verwendung ist nicht möglich. 18. Welche Präventionsprojekte und Aussteigerprogramme existieren speziell für den Linksextremismus bereits in Niedersachsen bzw. sind geplant oder sollen ausgebaut werden? Derzeit gibt es kein Aussteigerprogramm, welches durch den niedersächsischen Verfassungsschutz speziell für den Bereich Linksextremismus betrieben wird. Anfragen zu diesem Themenbereich werden durch das Aussteigerprogramm Aktion Neustart des niedersächsischen Verfassungsschutzes an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet. Darüber hinaus liegt der Zuständigkeitsbereich in Bezug auf Präventionsmaßnamen zum Themenfeld Linksextremismus zukünftig beim Justizministerium, das über den Landespräventionsrat ein Landesprogramm gegen politischen Extremismus aufbauen wird, welches auch das phänomenspezifische Handlungsfeld „Prävention Linksextremismus“ beinhaltet. 19. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg entsprechender Programme und Projekte ? Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich die Prozesse der Radikalisierung und Distanzierung von der Szene beim Linksextremismus im Vergleich zum Rechtsextremismus und Islamismus/Salafismus unterscheiden. In den allermeisten Fällen ist eine Ablösung von der Szene möglich, ohne dass eine dezidierte Ausstiegsbetreuung notwendig ist. Ein an das Bundesamt für Verfassungsschutz 2011 angesiedeltes Aussteigerprogramm Linksextremismus hat in der bisherigen Laufzeit nur wenige Fälle betreut. Die Präventionsangebote des niedersächsischen Verfassungsschutzes im Bereich Linksextremismus, beispielsweise Vorträge, Schulungen oder konkrete Beratung bei Radikalisierungsverdachtsfällen , werden im Vergleich zu anderen Phänomenbereichen selten angefragt . III. Strafverfolgung 20. Wie viele Strafverfahren laufen in Niedersachsen derzeit aufgrund von linksextremistischen Straftaten? Auf der Grundlage einer soweit technisch möglichen Erhebung der Ermittlungsverfahren zu linksextremistischen Straftaten, die bei der Polizei Niedersachsen geführt werden und noch nicht abgeschlossen sind, werden im basalen Datenbestand der Polizei Niedersachsen derzeit 104 Ermittlungsverfahren wegen linksextremistischer Straftaten geführt (Stand: 22. Oktober 2018, 03:30 Uhr). Bezüglich laufender justizieller Strafverfahren in Niedersachsen aufgrund linksextremistischer Straftaten , die nicht gerichtlich, staatsanwaltschaftlich oder auf andere Weise abgeschlossen sind, können keine Angaben gemacht werden, da linksextremistische Straftaten im System WebStA der Staatsanwaltschaften nicht separat erfasst werden. Eine entsprechende Erfassung wäre nur durch eine händische Auswertung aller Strafakten möglich, was mit einem nicht leistbaren Aufwand verbunden ist. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2115 8 21. Erachtet die Landesregierung es als rechtlich zulässig und verhältnismäßig, bei Verurteilung wegen der Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen - wie in Hamburg zur Zeit des G20-Gipfels - als Nebenstrafe den zeitlich begrenzten Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 44 StGB vorzusehen? § 44 StGB sieht keinen befristeten Entzug der Fahrerlaubnis vor. Das Fahrverbot nach § 44 StGB besteht in einer befristeten Untersagung, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Auf das Vorliegen einer Fahrerlaubnis kommt es dabei nicht an. Ist der Täter im Besitz einer Fahrerlaubnis, so darf er von ihr für die Dauer und im Umfang des Fahrverbots keinen Gebrauch machen. Seit der Neufassung mit Wirkung ab dem 24. August 2017 ist der Anwendungsbereich von § 44 StGB über Straftaten, die der Täter bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, auf alle Straftaten ausgedehnt worden. Hierdurch ist das Sanktionsinstrumentarium der Gerichte erweitert worden . Die Anordnung eines Fahrverbots ist daher nunmehr etwa auch bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Siebzehnter Abschnitt des StGB, §§ 223 ff. StGB) möglich. Die Anordnung soll bei Straftaten ohne spezifischen Bezug zum Straßenverkehr namentlich dann in Betracht kommen, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann (§ 44 Abs. 1 S. 2 StGB). Die Anordnung eines Fahrverbots steht dabei grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts . Das Gericht wird bei seiner Entscheidung im Einzelfall insbesondere auch die spezifischen Wirkungen des Fahrverbots auf den konkreten Täter zu berücksichtigen haben. Diese Wirkungen können sehr unterschiedlich sein und hängen etwa davon ab, ob der Täter überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis oder eines Kraftfahrzeugs ist. Außerdem ist zu beachten, dass zwischen dem Fahrverbot als Nebenstrafe und der Hauptstrafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) eine Wechselwirkung besteht, beide zusammen dürften die Tatschuld nicht überschreiten. Fragen der Strafzumessung sind letztlich einzelfallabhängig. Eine generalisierende Aussage ist nicht möglich. IV. G20-Gipfel in Hamburg vom 7. bis 8. Juli 2017 22. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Linksextremisten mit Wohnsitz in Niedersachsen, die an gewalttätigen Ausschreitungen in Hamburg während des G20- Gipfels beteiligt waren, und in welchen Zusammenschlüssen waren diese Personen organisiert ? An den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg beteiligten sich nach Erkenntnissen der Landesregierung etwa 300 gewaltorientierte Linksextremisten aus Niedersachsen. Insgesamt werden 58 Personen (Stand: Juli 2018) aus Niedersachsen als Beschuldigte geführt. Nahezu alle gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen aus Niedersachsen haben zur Teilnahme an den Protesten aufgerufen. Über eine tatsächliche Teilnahme liegen keine Erkenntnisse vor. 23. Wie viele Strafverfahren laufen und liefen gegen linksextremistische Personen mit Wohnsitz in Niedersachsen aufgrund der Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen in Hamburg anlässlich des G20-Gipfels? Bezüglich laufender polizeilicher Ermittlungsverfahren wird auf die Beantwortung der Frage 22 verwiesen . Bezüglich laufender justizieller Strafverfahren, die nicht gerichtlich, staatsanwaltschaftlich oder auf andere Weise abgeschlossen sind, wird auf die Beantwortung der Frage 20 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2115 9 24. Sind der Landesregierung aus dem Umfeld von Studierenden Aufrufe bekannt, die zur Teilnahme an Demonstrationen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg aufforderten ? Falls ja, wie waren diese Aufforderungen begründet? Aufrufe im Sinne der Anfrage werden nicht erfasst und sind daher auch nicht bekannt. 25. Welche Gruppierungen, Vereinigungen, Organisationen haben gegebenenfalls diese Aufrufe verfasst und verteilt? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 26. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie viele Studierende zu den Demonstrationen nach Hamburg gefahren sind (bitte aufschlüsseln nach Zugehörigkeit zu Studierendengruppen und -vereinigungen und den niedersächsischen Hochschulstandorten )? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 27. Wie viele Züge wurden in Niedersachsen gezielt für Fahrten von Studierenden nach Hamburg anlässlich des G20-Gipfels eingesetzt? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 28. In welchen Städten mit Hochschulen hielten die Züge, die zur Fahrt nach Hamburg eingesetzt wurden? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 29. In welchen Studierendenparlamenten und Studierendenräten an niedersächsischen Hochschulen wurden Anträge zur Mitfinanzierung von Zügen oder Bussen nach Hamburg gestellt (bitte aufschlüsseln nach Standorten)? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. 30. Wie wurden diese Anträge jeweils behandelt und mit welcher Begründung wie entschieden (bitte aufschlüsseln nach den beantragten und den bewilligten Summen)? Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. (Verteilt am 15.11.2018) Drucksache 18/2115 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Linksextremismus in Niedersachsen