Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2124 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Mangelhafte Luftmesskapazitäten in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 11.10.2018 - Drs. 18/1815 an die Staatskanzlei übersandt am 12.10.2018 Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 15.11.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Wie die Neue Osnabrücker Zeitung am 05.10.2018 über den Moorbrand in Meppen berichtet, erfolgte die Entwarnung für Bevölkerung und Einsatzkräfte vor den Messungen. Es wurde „auf Messungen (verwiesen), die es nicht gab“. Außerdem führt die Zeitung an, dass der Landkreis Emsland Messungen durchgeführt habe, die „das Land NRW entsprechend unterstützt“ habe. Als einer dem Umweltministerium nachgeordneten Behörde sind u. a. messtechnischen Ermittlungen der Luftqualität und die Veröffentlichung und Aktualisierung von Messdaten und Informationen der Bevölkerung bei Überschreitung von Schwellenwerten Teil der Hauptaufgaben des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) (https://www.umwelt.niedersachsen.de/the men/luft/LUEN/aufbau_luen/aufgaben_luen/aufgaben-des-lufthygienischen-ueberwachungssys tems-niedersachsen-luen-8810.html). Vorbemerkung der Landesregierung Die Einsatzlage zum Moorbrand auf der Wehrtechnischen Dienststelle (WTD) 91 in Meppen liegt im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundes bzw. des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und seiner nachgeordneten Dienststellen. Die Landesregierung hat keine Hoheitsbefugnisse auf dem Gelände und in Fragen der Einsatzführung. Die Einsatzleitung der WTD 91 vor Ort ist zuständig für alle Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Mit Schreiben vom 26. September 2018 teilte das dem BMVg nachgeordnete Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr dazu mit: „Die auf dem Gelände zuständige Gesamteinsatzleitung gewährleistet durch Informationen und Weisungen die einsatztaktische und operative Sicherheit.“ Mit Schreiben vom 8. Oktober 2018 führt das BMVg aus, dass erste Messungen ab dem 18. September 2018 stattfanden . Ab dem 21. September 2018 hat der Landkreis Emsland auf der Basis eines eigenen Messkonzepts regelmäßig Luftmessungen durchgeführt. Der Landkreis Emsland hat am Morgen des 21. September 2018 den Katastrophenfall festgestellt und damit die zentrale Leitung der Gefahrenabwehr in seinem Zuständigkeitsgebiet übernommen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Emsland das Land Niedersachsen um Amtshilfe ersucht, um das umfangreiche Messkonzept zügig umzusetzen. Die Weitergabe dieses Amtshilfeersuchens an das Land Nordrhein-Westfalen erfolgte auf dem vorgegebenen Weg. Gemäß der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten vom 30. Oktober 2015 ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim u. a. nach Punkt 8.1.1.6 oben genannter Verordnung zuständig für die Untersuchung der Luftqualität nach § 44 Abs. 1 BImSchG. Art und Umfang der Untersuchung der Luftqualität sind in der 39. BImSchV geregelt (s. a. Punkt 8.1.18 der Zuständigkeitsverordnung). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2124 2 Zur Erfüllung seiner Zuständigkeit im Bereich der Luftqualitätsüberwachung betreibt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN). Die dem LÜN zur Verfügung stehenden personellen und technischen Ressourcen sind dabei an die zur Erfüllung der Anforderungen der 39. BImSchV notwendigen Arbeiten angepasst. Das heißt, mit der momentanen personellen und technischen Ausstattung kommt das LÜN seiner Zuständigkeit im Sinne der 39. BImSchV umfänglich nach. In den kommunalen Feuerwehren sind Messfahrzeuge mit der Ausstattung zum Messen von typischen Schadstoffen bei Bränden vorhanden, die in diesem Einsatz auch zur Amtshilfe der Bundeswehr herangezogen wurden. Teilweise verfügen die Feuerwehren über die Möglichkeit, Luftproben zu nehmen und diese einer späteren Laboruntersuchung zuzuführen oder CBRN-Messungen durchzuführen. 1. Ab wann fanden nach Kenntnis der Landesregierung die ersten Messungen statt? Siehe Vorbemerkungen. 2. Hat das Land Niedersachsen keine eigenen Kapazitäten zum Messen, sodass auf Kapazitäten aus NRW zurückgegriffen werden musste? Siehe Vorbemerkungen. 3. Fehlen dem LÜN technische Voraussetzungen, um die Rauchentwicklung eines Brandes auf gesundheitliche Risiken und Schadstoffe zu überprüfen? Die technische Ausstattung des LÜN ist gemäß der Zuständigkeit gänzlich an der Erfüllung seiner Messverpflichtungen nach 39. BImSchV orientiert. Die Messungen erfolgen im Wesentlichen mit stationären Messcontainern, die aufgrund der Messverpflichtungen nicht ohne weiteres beliebig zeitlich und örtlich variabel einsetzbar sind, was aber bei der messtechnischen Untersuchung in einem Brandfall eine erste Voraussetzung wäre. Ebenso sind die vorhandenen Messgeräte sowie alle Arbeitsprozesse an das rechtlich vorgeschriebene Spektrum der nach 39. BImSchV zu überwachenden Luftschadstoffe angepasst, sodass andere eventuell für die toxikologische Bewertung von Rauchgasen relevante Luftschadstoffe seitens des LÜN nicht gemessen werden können. (Verteilt am 20.11.2018) Drucksache 18/2124 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Mangelhafte Luftmesskapazitäten in Niedersachsen?