Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2126 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Weiße Listen in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP), eingegangen am 18.10.2018 - Drs. 18/1894 an die Staatskanzlei übersandt am 18.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 14.11.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten In den Jahren 2006 und 2008 wurden von dem damaligen Umweltminister Hans-Heinrich Sander zwei Weiße Listen veröffentlicht. Zum einen die „Weiße Liste der Brut- und Gastvögel in Niedersachsen “ (PM Nr. 45/2006) und zum anderen die „Weiße Liste der Säugetiere in Niedersachsen“ (PM Nr. 68/2008). Sogenannte Weiße Listen betrachten die Frage, ob es neben Verschlechterungen auch positive Entwicklungen im Artenschutz gibt. Es werden Bestandstrends auf der Grundlage von Gesamtlisten aller Arten einer Tiergruppe bewertet. So konnte festgestellt werden, dass sich in den Jahren 1991 bis 2008 15 Säugetierarten erholt hatten und nicht mehr als stark bedroht angesehen werden mussten. Bei den regelmäßigen Brutvögeln waren es sogar insgesamt 90 Arten, die in ihrem Bestand deutlich zugenommen hatten. 1. Wie würde eine solche Liste aussehen, wenn sie weitergeführt worden wäre, wie haben sich die Tierbestände in den letzten Jahren verbessert? Die Weiße Liste der Säugetiere Niedersachsens wäre im Wesentlichen unverändert, d. h. bisherige positive Bestandstrends bei einzelnen Arten haben sich vielfach fortgesetzt oder sind nach erfolgter Zunahme stabil. Dies betrifft vor allem neu zugewanderte bzw. eingebürgerte Arten. Für Säugetierarten , die einem Monitoring entsprechend der FFH-Richtlinie unterliegen, zeigen aktuelle Ergebnisse für die atlantisch biogeographische Region, dass sich die meisten Säugetierarten in einem unzureichenden bis schlechten Erhaltungszustand befinden. Zur atlantisch biogeographischen Region gehören neben großen Teilen Niedersachsens auch Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Flächenanteile Nordrhein-Westfalens und Sachsen-Anhalts. In Bezug auf die Bestandsentwicklung von Säugetierarten in Niedersachsen ist anzumerken, dass die Fachbehörde für Naturschutz für eine Reihe von Säugetiergruppen keine systematischen Erhebungen durchführt (z. B. Echt-, Wühl- und Spitzmäuse). Auch die 2006 erschienene „Weiße Liste der Brut- und Gastvögel Niedersachsens“ würde in einer aktualisierten Form zu einer ähnlichen Bilanz führen. Abzulesen ist dies (für Brutvögel) an der aktuell gültigen „Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel“, die 2015 von der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN erstellt wurde. Sie bildet u. a. die Veränderungen gegenüber ihrer Vorgängerliste von 2007 ab. In der Bilanz der Zu- und Abnahmen, die der aktuellen Roten Liste zu entnehmen ist, hat sich die landesweite Gefährdungssituation für 31 Vogelarten verbessert und für 24 Vogelarten verschlechtert. Der Anteil der gefährdeten Vogelarten hat sich in diesem Zeitraum insgesamt leicht verringert, von 47 % auf 43 % der in Niedersachsen vorkommenden Brutvogelarten. Für Gastvogelarten liegt keine vergleichbare Neubewertung auf Landesebene vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2126 2 2. Führt das Umweltministerium eine ähnliche Liste? Nein. 3. Wenn ja, warum wird diese nicht veröffentlicht? Entfällt. 4. Wenn nicht, welche Gründe sprechen dagegen, so eine Liste wieder einzuführen? Die von der Fachbehörde für Naturschutz erarbeiteten Roten Listen für Tier- und Pflanzenarten bilden Bestandsveränderungen bei Tier- und Pflanzenarten sehr genau ab. Positive Bestandsentwicklungen bei gefährdeten Arten führen zu einer Herabstufung im Gefährdungsgrad oder sogar zur Einstufung „ungefährdet“. Umgekehrt führen signifikante Bestandsabnahmen bei Arten zu einer Neuaufnahme oder einer Höherstufung im Gefährdungsgrad. Naturschutzerfolge - ebenso wie -misserfolge - lassen sich anhand der Fortschreibung der Roten Listen nachvollziehbar dokumentieren und belegen (siehe auch Antwort zu Frage 1). Einer zusätzlichen weißen Liste bedarf es nicht. 5. Welches Instrument erachtet die Landesregierung als sinnvoll, um die Bestandsentwicklungen bei Brut- und Gastvögelns sowie Säugetieren zu überprüfen? Die Bestände von Brut- und Gastvögeln werden bereits seit Langem landesweit im Rahmen des Niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms erhoben. Die dort im Monitoring engagierten Ehrenamtlichen sammeln in einer Vielzahl an Zählgebieten Beobachtungsdaten von Vogelarten und stellen diese der Staatlichen Vogelschutzwarte zur Verfügung. Darüber hinaus koordiniert der NLWKN ein gezieltes Monitoring in den Europäischen Vogelschutzgebieten sowie landesweite Erhebungen einzelner, besonders im Fokus stehender Vogelarten. Dieses Instrumentarium hat sich auf landesweiter Ebene bewährt und liefert gleichzeitig eine Datenbasis für nationale wie auch internationale Anforderungen. Das FFH-Monitoring stellt ein wichtiges Instrument dar, um standardisiert im bundesweiten und europäischen Kontext die Bestandsentwicklungen der dort gelisteten Säugetiere auf Ebene der biogeographischen Regionen einzuschätzen. Darüber hinaus liefert das Niedersächsische Tierarten-Erfassungsprogramm meist ehrenamtlich und deshalb nicht systematisch-flächendeckend erhobene Bestandsdaten, die für eine gesicherte Einschätzung der Bestandsentwicklungen allerdings nur sehr eingeschränkt verwendet werden können. 6. Welches Instrument erachtet die Landesregierung als sinnvoll, um die Bevölkerung über positive Bestandsentwicklungen bei Brut- und Gastvögeln und Säugetieren aufzuklären ? Umweltbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit stellen geeignete Instrumente dar, um die Bevölkerung gezielt über sowohl positive als auch negative Bestandsentwicklungen zu informieren. § 33 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz bestimmt die Fachbehörde für Naturschutz dazu, die Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege zu unterrichten. 7. Wie erfolgt die Evaluierung von gezielten Schutzmaßnahmen und Artenhilfsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbesserung oder Wiederansiedlung verschiedener Lebensgrundlagen und -räume sowie zur Sicherung wertvoller Brut- und Nahrungsflächen? Sämtliche durch öffentliche Gelder oder durch Verbände geförderte Schutz- und Artenhilfsmaßnahmen unterliegen Dokumentations- und Evaluierungspflichten. Die dazu vorgelegten Berichte und Sachdaten sind geeignete Grundlagen der Evaluierung. Darüber hinaus ergänzen Wirkungskontrollen den Erfolg von Maßnahmen unterschiedlicher Förderprogramme. (Verteilt am 20.11.2018) Drucksache 18/2126 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Weiße Listen in Niedersachsen