Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2127 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Eva Viehoff und Helge Limburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Hans-Joachim-Martini-Stiftung: Stand der Ermittlungen (Teil 3) Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Eva Viehoff und Helge Limburg (GRÜNE), eingegangen am 16.10.2018 - Drs. 18/1862 an die Staatskanzlei übersandt am 17.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 14.11.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Am 13.03.2018 berichteten dpa und SZ: „Die industrienahe Hans-Joachim-Martini-Stiftung richtet sich nach den Vorwürfen der Einflussnahme auf Forschungsergebnisse neu aus. Das Deutsche Stiftungszentrum übernahm nach eigenen Angaben die Geschäftsführung. Gegen die Stiftung war der Verdacht laut geworden, Forschungsergebnisse der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) beeinflusst zu haben. Alle Vertreter der BGR und des Bundeswirtschaftsministeriums haben den Angaben zufolge die Stiftung verlassen. Die Staatsanwaltschaft Hannover teilte am Dienstag mit, dass die über einjährigen Ermittlungen gegen die Stiftung wegen des Verdachts der Einflussnahme Ende November eingestellt wurden.“ Zum Hintergrund dieser Entscheidung berichtete u. a. die SZ am 29.06.2016 unter dem Titel „Umweltstudien : Gutes Geld für steile Thesen“. Dort wird auch über den Tod des Schatzmeisters der Stiftung im Jahr 1991 berichtet. Auch die Landtagsdrucksache 17/6320, Seite 12, befasste sich mit dem Vorgang. Vorbemerkung der Landesregierung Im Zusammenhang mit dem Tod des ehemaligen Schatzmeisters der Hans-Joachim-Martini- Stiftung führte die Staatsanwaltschaft Köln das im Jahr 1993 abgeschlossene Ermittlungsverfahren 90 UJs 412/92. Von den niedersächsischen Staatsanwaltschaften sind Ermittlungen wegen des Todes des Schatzmeisters, dessen Leiche am 28.08.1991 an der Küste von Gilleleje (Dänemark) aufgefunden wurde, nicht geführt worden. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle ist lediglich der bereits ausgesonderte Vorgang 2 AR 58/10 angelegt worden, mit dem vermutlich ein Gesuch des Abgeordneten Wenzel um Wiederaufnahme der mit dem Tod des Schatzmeisters zusammenhängenden Ermittlungen an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Köln abgegeben wurde. Insoweit wird auf die Drucksache 18/860 (Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Martinistiftung - Stand der Ermittlungen“) verwiesen. Anhand eines Vermerks, der nach Einsicht in die Kölner Ermittlungsakte am 14.11.2016 vom Justizministerium gefertigt wurde, kann lediglich eine Beantwortung der Frage 1 erfolgen. Eine Beantwortung der nachfolgenden Fragen 2 bis 7 und 12 ist der Landesregierung dagegen nicht möglich. 1. Wie ist der Schatzmeister der Stiftung ums Leben gekommen? Aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Köln ergibt sich, dass der Schatzmeister an den Folgen eines Kopfschusses, der durch das rechte Auge eintrat, verstorben ist. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2127 2 2. Zu welchen Erkenntnissen über die Todesursache kamen die Behörden in Dänemark? Vgl. Vorbemerkung. 3. Welche Erkenntnisse haben die Behörden in Dänemark über Zeitpunkt und Ort des Todes? Vgl. Vorbemerkung. 4. Welche Erkenntnisse haben die Behörden in Deutschland über Zeitpunkt und Ort des Todes? Vgl. Vorbemerkung. 5. Wurde das im Kastens Hotel Luisenhof in Hannover aufgefundene Fahrzeug des Toten erkennungsdienstlich untersucht? Vgl. Vorbemerkung. 6. Ist geprüft worden, ob der Tote bereits in Deutschland ums Leben kam? Vgl. Vorbemerkung. 7. Ist ausgeschlossen, dass der Tote bereits in Deutschland ums Leben kam? Vgl. Vorbemerkung. 8. Ist es richtig, dass ein ehemaliger Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe im Privathaus des Toten Akten entnommen hat? Die Landesregierung verfügt hierzu über keinerlei Kenntnisse. 9. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden diese Akten entnommen? Vgl. Antwort zu Frage 8. 10. Wo befinden sich die Akten aus dem Privathaus des Toten und die Akten der Stiftung insgesamt heute? Über den Verbleib der Akten aus dem Privathaus des Verstorbenen sowie der durch die Stiftung selbst geführten Akten hat die Landesregierung keinerlei Kenntnisse. 11. Wer hat die Verfügungsgewalt über die Akten der Stiftung? Da die Stiftung durch das Deutsche Stiftungszentrum in Hamburg, Neuer Wall 9, 20354 Hamburg, verwaltet wird, ist zu vermuten, dass dort auch die Akten geführt werden. 12. Welche Erkenntnisse über die Identität und die beruflichen Tätigkeiten des Toten haben die deutschen Behörden den dänischen Behörden übermittelt? Vgl. Vorbemerkung. (Verteilt am 20.11.2018) Drucksache 18/2127 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Eva Viehoff und Helge Limburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums Hans-Joachim-Martini-Stiftung: Stand der Ermittlungen (Teil 3)