Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2150 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung Technische Störungen und Arbeitseffizienz bei niedersächsischen Finanzämtern Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 22.10.2018 - Drs. 18/1932, an die Staatskanzlei übersandt am 25.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 21.11.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten In der HAZ vom 18. Oktober 2018 erschien der Artikel „Kabelriss bei Bauarbeiten legt Finanzämter lahm“. Dargestellt wird darin, dass am 15. Oktober bei Bauarbeiten in der Göttinger Chaussee ein Glasfaserkabel beschädigt worden sei. Infolgedessen sei die IT in den Finanzämtern Hannover- Süd, Hannover-Land I sowie im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ausgefallen. Wesentliche Arbeitsleistungen könnten von diesen Dienststellen auf unbestimmte Zeit nicht mehr erbracht werden . Bis zur Reparatur des Glasfaserkabels solle ein Mobilfunkrouter verwendet werden, um teilweise Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. 1. Ist der in der Vorbemerkung bezeichnete Bericht in der HAZ sachlich zutreffend? Der Artikel in der HAZ entspricht im Wesentlichen den tatsächlichen Gegebenheiten. Erfahrungen mit dem Einsatz von Mobilroutern in derartigen Störungsfällen liegen allerdings bislang nicht vor, sodass die Aussage „Ein Mobilrouter ist nicht so leistungsstark wie eine Glasfaserverbindung“, daher könnten nur ausgewählte Rechner und nicht alle PC genutzt werden, nicht bestätigt werden kann. Einschränkungen durch die Nutzung der Mobilfunkstrecke haben die betroffenen Finanzämter jedenfalls nicht gemeldet. 2. Wie lange wird es dauern, bis die vollständige Arbeitsfähigkeit der drei im Artikel benannten Finanzämter wiederhergestellt ist? Der zuständige Netzdienstleister (IT.N) hat die Störung bereits behoben. Die Störung begann am 15.10. um 15:11 Uhr. Ihre Ursache (Kabelschaden) wurde am 15.10. um 21:37 Uhr dokumentiert. Am 18.10. um ca. 11:00 Uhr war die Mobilfunkstrecke aufgebaut, die Finanzämter konnten wieder arbeiten. Um 16:20 Uhr war die Kabeltrasse repariert, und die Mobilfunkstrecke konnte wieder abgebaut werden. 3. Welche Arbeitsbereiche sollen zwischenzeitlich, wie im Artikel dargestellt, über einen Mobilfunkrouter betrieben werden (bitte aufschlüsseln nach Finanzamt und Arbeitsbereich )? Die Störung besteht nicht mehr fort (siehe Antwort zu Frage 2). Mit Inbetriebnahme des Mobilfunkrouters konnten alle Arbeitsbereiche in den betroffenen Finanzämtern ihre Aufgaben uneingeschränkt erledigen. 4. Wie schnell kann der Ersatzbetrieb über den Router eingerichtet werden? Wie schnell der Ersatzbetrieb über Mobilfunkrouter eingerichtet werden kann, hängt von der Verfügbarkeit derartiger Geräte, Funknetzkapazitäten und anderen regionalen Besonderheiten ab. Da- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2150 2 neben spielt auch die Dauer der Ursachenermittlung eine Rolle, wie die Ausführungen zu Frage 2 zeigen. 5. Wie ist sichergestellt, dass Steuergeheimnis und IT-Sicherheitsstandards auch beim Betrieb über den Mobilfunkrouter gewahrt bleiben? Das Steuergeheimnis und IT-Sicherheitsstandards bleiben auch beim Betrieb von Mobilfunkroutern dadurch gewährleistet, dass die Verbindung zwischen LTE-Router und Provider-Firewall stets per IPSec verschlüsselt wird. 6. Hat es in der Vergangenheit stunden- oder tageweise Ausfälle der IT Infrastruktur gegeben (bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 darstellen und nach Ursache, Dauer und Finanzamt aufschlüsseln)? Ja, folgende Störungen in der IT-Infrastruktur der Finanzämter hat es in der Vergangenheit gegeben : Datum Betroffen Dauer Beschreibung 09.05.2016 Finanzamt Herzberg am Harz 7 Arbeitstage Ausfall des Finanzamts nach einem Schwelbrand . 12.10.2016 alle Finanzämter 6 Stunden Ausfall aller Finanzämter nach einem Austausch des WAN-Switches bei der Polizeidirektion Hannover durch das IT.N. Die Verbindung zur Landeskopfstelle war gestört, das IT.N hat die Störungsursache nicht gefunden und konnte auch nicht feststellen, wodurch die Störung behoben wurde. 19.01.2017 Finanzamt Wittmund 6 1/2 Stunden Ausfall des Finanzamts durch eine Störung einer Netzwerkkomponente (MRV). 19.05.2017 Steuerakademie Niedersachsen (Rinteln) 1 Arbeitstag Ausfall der Akademie durch eine defekte Netzwerk-Karte am Router. 24.01.2018 Finanzamt Winsen 9 1/2 Stunden Ausfall des Finanzamts wegen einer Fehlkonfiguration im IT.N, Netzwerkpakete > 1 500 Bytes erreichten das FA nicht. 12.03.2018 Finanzamt Verden 24 Stunden Ausfall des Finanzamts zunächst durch Arbeiten an der Stromversorgung. Danach war der IT.N-Router gestört und musste ausgetauscht werden. 11.04.2018 Finanzamt Lingen 2 Arbeitstage Ausfall des Finanzamts wegen der Durchbohrung einer wichtigen Datentrasse der EWE- TEL GmbH. 18.09.2018 Finanzamt für Großbetriebsprüfung Osnabrück 3 Arbeitstage Ausfall des Finanzamts durch eine Beschädigung des LWL-Kabels bei Bauarbeiten in der Mercatorstr. 4. 15.10.2018 Finanzamt Hannover-Süd, Finanzamt Hannover-Land I und Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Hannover 3 Arbeitstage Ausfall der Finanzämter durch eine Beschädigung des LWL-Kabels bei Bauarbeiten in der Göttinger Chaussee. 29.10.2018 Finanzamt Burgdorf 1 Arbeitstag Ausfall des Finanzamts durch eine Beschädigung des LWL-Kabels bei einer Bohrung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2150 3 7. Welche Bearbeitungsdauer war für Steuererklärungen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in den einzelnen niedersächsischen Finanzämtern erforderlich (bitte zusätzlich gliedern nach Arbeitnehmerveranlagung und Allgemeiner Veranlagung)? Die Bearbeitungsdauer in den Finanzämtern ist unterschiedlich. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Um nicht ein „Finanzamtsranking“ zu begründen, das diese Besonderheiten nicht abbilden kann, ist es nicht sachgerecht, die Einzelwerte für jedes der 57 Veranlagungsfinanzämter zu veröffentlichen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer - gegliedert nach Arbeitnehmerveranlagungen (ANB), Allgemeiner Veranlagung (ESt), Körperschaftsteuer (KSt) und Feststellung der Einkünfte (Fest) - entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Jahr Veranlagungszeitraum (VZ) Kalenderjahr (Kj.) Durchschnittliche Laufzeit (in Arbeitstagen) 2016 Arbeitnehmerveranla - gungen (ANB) VZ 2014 Kj. 2016 58,53 VZ 2014 Kj. 2015 und 2016 55,69 VZ 2015 Kj. 2016 58,01 VZ 2014/2015 Kj. 2016 58,10 Allgemeine Veranlagung (ESt) VZ 2014 Kj. 2016 79,22 VZ 2014 Kj. 2015 und 2016 70,73 VZ 2015 Kj. 2016 57,64 VZ 2014/2015 Kj. 2016 66,65 Körperschaftsteuer (KSt) VZ 2014 Kj. 2016 79,63 VZ 2014 Kj. 2015 und 2016 62,93 VZ 2015 Kj. 2016 44,60 VZ 2014/2015 Kj. 2016 60,95 Feststellung der Einkünfte (Fest) VZ 2014 Kj. 2016 79,79 VZ 2014 Kj. 2015 und 2016 33,31 VZ 2015 Kj. 2016 48,07 VZ 2014/2015 Kj. 2016 62,52 2017 Arbeitnehmerveranla - gungen (ANB) VZ 2015 Kj. 2017 54,45 VZ 2015 Kj. 2016 und 2017 57,46 VZ 2016 Kj. 2017 56,39 VZ 2015/2016 Kj. 2017 56,09 Allgemeine Veranlagung (ESt) VZ 2015 Kj. 2017 71,09 VZ 2015 Kj. 2016 und 2017 63,05 VZ 2016 Kj. 2017 53,72 VZ 2015/2016 Kj. 2017 60,70 Körperschaftsteuer (KSt) VZ 2015 Kj. 2017 73,60 VZ 2015 Kj. 2016 und 2017 57,71 VZ 2016 Kj. 2017 45,43 VZ 2015/2016 Kj. 2017 58,56 Feststellung der Einkünfte (Fest) VZ 2015 Kj. 2017 72,93 VZ 2015 Kj. 2016 und 2017 33,31 VZ 2016 Kj. 2017 47,35 VZ 2015/2016 Kj. 2017 58,85 2018 Arbeitnehmerveranla - gungen (ANB) VZ 2016 Kj. 2018 60,17 VZ 2016 Kj. 2017 und 2018 56,99 VZ 2017 Kj. 2018 61,55 VZ 2016/2017 Kj. 2018 61,26 Allgemeine Veranlagung (ESt) VZ 2016 Kj. 2018 73,11 VZ 2016 Kj. 2017 und 2018 61,45 VZ 2017 Kj. 2018 54,27 VZ 2016/2017 Kj. 2018 63,95 Körperschaftsteuer (KSt) VZ 2016 Kj. 2018 76,23 VZ 2016 Kj. 2017 und 2018 60,52 VZ 2017 Kj. 2018 41,73 VZ 2016/2017 Kj. 2018 67,05 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2150 4 Jahr Veranlagungszeitraum (VZ) Kalenderjahr (Kj.) Durchschnittliche Laufzeit (in Arbeitstagen) Feststellung der Einkünfte (Fest) VZ 2016 Kj. 2018 75,68 VZ 2016 Kj. 2017 und 2018 33,31 VZ 2017 Kj. 2018 46,78 VZ 2016/2017 Kj. 2018 64,49 (Verteilt am 22.11.2018) Drucksache 18/2150 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums Technische Störungen und Arbeitseffizienz bei niedersächsischen Finanzämtern