Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2152 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Islamverband DITIB Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 08.10.2018 - Drs. 18/1926 an die Staatskanzlei übersandt am 24.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 21.11.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Laut Welt.de vom 1. Oktober 2018 bespitzelt der Islamverband DITIB türkische bzw. türkischstämmige Oppositionelle in Deutschland (https://www.welt.de/politik/deutschland/article181720200/ Umstrittener-Islamverband-Ditib-kann-kaum-unser-Kooperationspartner-sein.html). 1. Wie viele DITIB -Moscheen gibt es derzeit in Niedersachsen? Nach Kenntnissen der Landesregierung gibt es in Niedersachsen rund 80 DITIB-Moscheegemeinden . 2. Gibt es konkrete Hinweise, dass DITIB auch in Niedersachsen türkische bzw. türkischstämmige Oppositionelle bespitzelt und gegebenenfalls unter Druck setzt? Zu der Frage, ob es Bespitzelungen von Oppositionellen durch Imame der DITIB gegeben habe, wird zunächst auf die Drucksachen 17/7350 und 17/7374 verwiesen. In Niedersachsen liegen Erkenntnisse zu einem Einzelfall vor. Am 10.01.2017 erreichte die Polizeiinspektion Braunschweig der Hinweis, dass sich der Imam der DITIB-Moschee in Braunschweig im Rahmen des Gebets positiv zu den politischen Entwicklungen in der Türkei geäußert habe. Er sei willens, Gülen-Anhänger und andere Oppositionelle namentlich an türkische Behörden zu melden. Der GBA erhielt Kenntnis und hatte den Sachverhalt als „Prüffall“ eingestuft. Mit Schreiben des BKA vom 12.04.2017 wurde dazu jedoch mitgeteilt, dass der GBA hinsichtlich der Verdachtslage bezüglich § 99 StGB (Geheimdienstliche Agententätigkeit) keine Hinweise auf einen Anfangsverdacht sehe. 3. Gibt es Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen von DITIB in Niedersachsen? Falls ja, welche? Eine Prüfung durch den niedersächsischen Verfassungsschutz ergab, dass aktuell kein ausreichender Anfangsverdacht für eine Beobachtung des DITIB-Landesverbands Niedersachsen/Bremen vorliegt. Auf die nicht-öffentliche bzw. vertrauliche Unterrichtung der Landesregierung am 18.10.2018 im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes wird hingewiesen. 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass DITIB in Niedersachsen die Integration von Türken bzw. türkischstämmigen Deutschen behindert? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2152 2 5. Geht der niedersächsische Verfassungsschutz davon aus, dass DITIB-Moscheen eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen, und ist daher eine Beobachtung geplant? Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. 6. Sind seitens der Landesregierung 2018 bzw. 2017 Fördergelder für DITIB in Niedersachsen geflossen? Wenn ja, in welcher Höhe? Im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 ist bei Kapitel 07 65 Titel 684 40 ein Zuschuss an die Landesverbände der Muslime in Niedersachsen e. V. (Schura) und die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) in Höhe von 200 000 Euro in Ansatz gebracht. Die Ausgabe (Maßnahme) durfte bzw. darf nur mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtags geleistet werden. Ausgaben sind nicht geleistet worden. Die Jugendorganisation der DITIB wurde auf Antrag (einmalig 2017/2018) mit Mitteln des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Höhe von 2 500 Euro im Rahmen des Programms „Generation³“, welches vom Landesjugendring begleitet wird, gefördert. 7. Ist für 2019 eine finanzielle Förderung von DITIB durch die Landesregierung vorgesehen ? Wenn ja, in welcher Höhe? Im Entwurf des Haushaltsplans 2019 ist bei Kapitel 07 65 Titel 684 40 ein Zuschuss an die Landesverbände der Muslime in Niedersachsen e. V. (Schura) und die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) in Höhe von 200 000 Euro in Ansatz gebracht. Die Ausgabe (Maßnahme ) darf nur mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages geleistet werden. (Verteilt am 22.11.2018) Drucksache 18/2152 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Islamverband DITIB