Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2211 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Personalmangel im niedersächsischen Justizvollzug? Anfrage der Abgeordneten Anja Piel (GRÜNE), eingegangen am 29.10.2018 - Drs. 18/1982 an die Staatskanzlei übersandt am 30.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 26.11.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Der Bundesvorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, René Müller, hat in den letzten Jahren mehrfach den bundesweiten Personalmangel in den Justizvollzugsanstalten kritisiert. Die Süddeutsche Zeitung zitiert ihn in ihrer Online-Ausgabe vom 14. Februar 2018: „Wir können gerade noch unsere Grundaufgaben sicherstellen, kommen aber kaum noch zur Erfüllung der Resozialisierungsaufgaben“. Das Justizministerium wird mit der Aussage, seit 2015 hätten sich die Überstunden fast verdoppelt, zitiert. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung bekennt sich zu einem personell und sächlich gut ausgestatteten Justizvollzug . Hierzu gehören u. a. eine ausreichende Anzahl an Haftplätzen, an Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für Gefangene sowie motiviertes und qualifiziertes Personal. Dem Auftrag der Sicherung der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern wie auch der Resozialisierung werden die Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen gerecht. 1. Wie viele Haftplätze sind zurzeit in den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen vorhanden? Wie viele davon sind belegt (bitte nach den einzelnen Einrichtungen und Abteilungen aufschlüsseln)? Mit Stand 1. November 2018 waren in Niedersachsen in zwölf Justizvollzugsanstalten sowie einer Jugendanstalt insgesamt 5 946 Haftplätze vorhanden. Den 13 Anstalten sind insgesamt 22 Abteilungen angeschlossen. Belegt waren am 1. November 2018 4 861 Haftplätze. Dies entspricht einer Auslastung von 81,75 %. Die Belegung stellt sich zum Stichtag in den einzelnen Anstalten und deren Abteilungen wie folgt dar: Belegungsfähigkeit Belegung Auslastung in % JA Hameln 650 391 60,15 Davon: Hauptanstalt 575 356 61,91 Abt. Leineberg 75 35 46,67 JVA Bremervörde 300 244 81,33 JVA Celle 222 191 86,04 JVA für Frauen Vechta 305 209 68,52 davon Hauptanstalt 121 89 73,55 Abt. Hildesheim 72 55 76,39 Abt. Zitadelle 41 18 43,90 Abt. Falkenrott 71 74 66,20 JVA Hannover 604 505 83,61 davon Hauptanstalt 518 466 89,96 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2211 2 Belegungsfähigkeit Belegung Auslastung in % Abt. Langenhagen 48 20 41,67 Abt. Haltenhoffstraße 38 19 50,00 JVA Lingen und JVK 803 658 81,94 davon Hauptanstalt 219 169 77,17 Abt. Groß-Hesepe 273 260 95,24 Abt. Osnabrück 45 44 97,78 Abt. Lingen-Damaschke 230 153 66,52 Abt. Schinkelstraße 36 32 88,89 JVA Meppen 418 361 86,36 davon Hauptanstalt 397 345 86,90 Abt. Baumschulenweg 21 16 76,19 JVA Oldenburg 423 371 87,71 davon: Hauptanstalt 314 302 96,18 Abt. Nordenham 46 26 56,52 Abt. Wilhelmshaven 63 43 68,25 JVA Rosdorf 386 318 82,38 davon: Hauptanstalt 352 299 84,94 Abt. Duderstadt 18 11 61,11 Abt. Einbeck 16 8 50,00 JVA Sehnde 663 621 93,67 Davon: Hauptanstalt 529 513 96,98 Abt. Burgdorf 134 108 80,60 JVA Uelzen 332 282 84,94 davon Hauptanstalt 259 224 86,49 Abt. Lüneburg 50 40 80,00 Abt. Brockwinkel 23 18 78,26 JVA Vechta 359 307 85,52 davon Hauptanstalt 331 283 85,50 Abt. Delmenhorst 28 24 85,71 JVA Wolfenbüttel 481 403 83,78 davon Hauptanstalt 267 232 86,89 Abt. Braunschweig 155 132 85,16 Abt. Helmstedt 27 20 74,07 Abt. Goslar 32 19 59,38 2. Wie viele Stellen sind in den einzelnen Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen aktuell unbesetzt (bitte nach Wertigkeit aufschlüsseln)? Der Personalbedarf der Justizvollzugsanstalten wird über das vom Finanzministerium zugewiesene Beschäftigungsvolumen gesteuert. Gemäß Haushaltsplan 2018 verfügt der Justizvollzug über 3 513 Planstellen. Das Beschäftigungsvolumen im Haushaltsplan 2018 beläuft sich auf 3 447 VZE. Somit können die vorhandenen Planstellen nicht ausgeschöpft werden. Von den im Haushaltsplan 2018 ausgebrachten Beschäftigungsvolumina werden 99,85 % durch die Justizvollzugseinrichtungen in Anspruch genommen. Zum Stichtag 14.11.2018 waren nach Auswertung im Personalmanagementverfahren 490,23 der im Haushaltsplan aufgeführten Planstellen nicht besetzt. Dabei handelt es sich um 401 ganze und 89,23 anteilige Planstellen mit folgender Wertigkeit: Freie Planstellen Wertigkeit (Stelle) Ergebnis A16 LtdDir/-in 5,5 A15 Dir/-in 8,78 A14 OR/-in 20,53 A13 Rat/Rätin 13,77 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2211 3 Freie Planstellen Wertigkeit (Stelle) Ergebnis A13 OLehrer/-in 14,4 A12 AR/-in 4,75 A11 Amtm/-in, Amtfr 14,08 A10 OInsp/-in 41,01 A9 Insp/-in 23,68 A9+Z AmtsInsp/-in 6,93 A9+Z BetrInsp/-in im JVD 1 A9 Amtsinsp/-in 25,63 A8 HptSekr/-in 71,69 A8 HWerkMstr/-in im JVD 17 A7 OSekr/-in 206,98 A7 OWerkMstr/-in im JVD 14 Gesamtergebnis 490,23 274 der freien Planstellen verteilen sich auf die Justizvollzugsanstalten wie folgt, die übrigen freien Planstellen werden im MJ geführt: Dienststelle Wertigkeit Anzahl Ergebnis Bildungsinstitut A 14 OR/-in 1 Ergebnis Bildungsinstitut 1 JA Hameln A15 Dir/-in 2 A14 OR/-in 1 A13 OLehrer/-in 2 A11 Amtm/-in, Amtfr 1 A10 OInsp/-in 1 A8 HptSekr/-in 1 A8 HWerkMstr/-in im JVD 4 A7 OSekr/-in 1 A7 OWerkMstr/-in im JVD 5 JA Hameln Ergebnis 18 JAA Verden A13 Rat/Rätin 1 A9 +Z AmtsInsp/-in 2 A9 Insp/-in 1 JAA Verden Ergebnis 4 JVA Bremervörde A10 OInsp/-in 2 A9 Insp/-in 1 A9+ Z AmtsInsp/-in 1 A7 OSekr/-in 8 JVA Bremervörde Ergebnis 12 JVA Celle A14 OR/-in 1 A13 Rat/Rätin 1 A10 OInsp/-in 5 A9+Z BetrInsp/-in im JVD 1 A9 Amtsinsp/-in 3 A8 HptSekr/-in 3 A8 HWerkMstr/-in im JVD 1 A7 OSekr/-in 6 JVA Celle Ergebnis 21 JVA Hannover A10 OInsp/-in 1 A9+Z AmtsInsp/-in 2 A9 Insp/-in 9 A8 HptSekr/-in 5 A8 HWerkMstr/-in im JVD 1 A7 OSekr/-in 5 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2211 4 Dienststelle Wertigkeit Anzahl Ergebnis A7 OWerkMstr/-in im JVD 1 JVA Hannover Ergebnis 24 JVA Lingen A15 Dir/-in 2 A14 OR/-in 1 A13 Rat/Rätin 1 A13 OLehrer/-in 1 A12 AR/-in 1 A10 OInsp/-in 2 A8 HptSekr/-in 2 A8 HWerkMstr/-in im JVD 1 A7 OSekr/-in 6 JVA Lingen Ergebnis 17 JVA Meppen A15 Dir/-in 1 A9 Amtsinsp/-in 1 A8 HptSekr/-in 3 A8 HWerkMstr/-in im JVD 1 A7 OSekr/-in 9 JVA Meppen Ergebnis 15 JVA Oldenburg A16 LtdDir/-in 1 A15 Dir/-in 1 A8 HptSekr/-in 3 A7 OSekr/-in 5 A7 OWerkMstr/-in im JVD 2 JVA Oldenburg Ergebnis 12 JVA Rosdorf A16 LtdDir/-in 1 A13 Rat/Rätin 2 A13 OLehrer/-in 1 A12 AR/-in 1 A11 Amtm/-in, Amtfr 1 A10 OInsp/-in 2 A9 Insp/-in 5 A9 Amtsinsp/-in 3 A7 OSekr/-in 13 JVA Rosdorf Ergebnis 29 JVA Sehnde A15 Dir/-in 1 A14 OR/-in 1 A13 Rat/Rätin 1 A12 AR/-in 1 A11 Amtm/-in, Amtfr 1 A10 OInsp/-in 2 A9 Amtsinsp/-in 1 A8 HptSekr/-in 5 A8 HWerkMstr/-in im JVD 1 A7 OSekr/-in 19 JVA Sehnde Ergebnis 33 JVA Uelzen A13 Rat/Rätin 2 A13 OLehrer/-in 1 A11 Amtm/-in, Amtfr 1 A9 Insp/-in 3 A8 HptSekr/-in 1 A7 OSekr/-in 21 JVA Uelzen Ergebnis 29 JVA Vechta A14 OR/-in 1 A13 Rat/Rätin 1 A13 OLehrer/-in 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2211 5 Dienststelle Wertigkeit Anzahl Ergebnis A11 Amtm/-in, Amtfr 1 A10 OInsp/-in 3 A9 Insp/-in 1 A7 OSekr/-in 11 JVA Vechta Ergebnis 20 JVA Vechta/Frauen A13 Rat/Rätin 1 A12 AR/-in 1 A9 Insp/-in 1 A8 HptSekr/-in 3 A8 HWerkMstr/-in im JVD 1 A7 OSekr/-in 5 JVA Vechta/Frauen Ergebnis 12 JVA Wolfenbüttel A9 + Z AmtsInsp/-in 1 A9 Insp/-in 1 A9 Amtsinsp/-in 1 A8 HptSekr/-in 4 A7 OSekr/-in 12 A7 OWerkMstr/-in im JVD 1 JVA Wolfenbüttel Ergebnis 20 JVK Lingen A7 OSekr/-in 7 JVK Lingen Ergebnis 7 Gesamtergebnis 274 Diese freien Planstellen können aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht besetzt werden. Planstellen müssen mit BV hinterlegt sein, damit sie besetzt werden können, andernfalls handelt es sich um sogenannte Leerstellen (a). Tarifbeschäftigte füllen keine Planstelle aus, sie werden aber auf das BV angerechnet, die zum BV „gehörende Stelle“ bleibt dann unbesetzt (b). Letztlich müssen Stellen für in Elternzeit befindliche Bedienstete sowie Anwärterinnen und Anwärter freigehalten werden (c). Im Einzelnen: a) Für die im Haushaltsplan 2018 ausgewiesenen Planstellen von 3 513 stehen 3 447 BV zur Verfügung, mithin können 66 Planstellen nicht besetzt werden. b) Von den 3 447 mit BV hinterlegten Planstellen sind 3 075 Planstellen mit Beamten besetzt. Durch Tarifbeschäftigte, die aktuell ein Beschäftigungsvolumen i. H. v. 304,5 VZE belegen, sind entsprechend 304,5 Planstellen in verschiedenen Wertigkeiten gebunden: Wertigkeit Ergebnis EG15 1,00 EG14 1,00 EG13 31,41 EG12 2,80 EG11 14,56 EG10 8,51 EG9 51,34 EG8 82,88 EG7 45,43 EG4 36,21 EG3 8,81 EG2 5,36 KR 7a 13,75 KR 9a 1,00 Gesamtergebnis 304,05 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2211 6 Es werden somit von den 3.447 mit BV versehenen Planstellen 3 379 Planstellen durch Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte genutzt. c) Aktuell sind damit 68 Planstellen, die mit BV hinterlegt sind, unbesetzt. Diese sind für Bedienstete , die sich in Elternzeit befinden, und für voraussichtlich 53 Anwärterinnen und Anwärter , die am 01.01.2019 Beamte auf Probe werden können, reserviert. 3. Wie viele Stellen für Ärzte und anderes medizinisches Personal sind aktuell unbesetzt? Die Stellenbesetzungen richten sich nach dem Stellenplan des Einzelplans 11, Kapitel 11 05 und nach den dort ausgewiesenen Stellenbezeichnungen. Im Kapitel 11 05 sind keine Stellen explizit für Medizinerinnen und Mediziner und Psychologinnen und Psychologen ausgewiesen. Im Stellenplan werden Amtsbezeichnungen geführt wie z. B. Leitende Direktorin/Leitender Direktor, Oberrätin /Oberrat, Rätin/Rat. Entsprechend wird eine zu verbeamtende Medizinerin oder Psychologin z. B. zur Medizinaloberrätin, bzw. Psychologieoberrätin ernannt. Sollte eine einzustellende Ärztin z. B. aus Altersgründen nicht verbeamtet werden können, richtet sich die Beschäftigung nach dem im Haushalt ausgewiesenen Beschäftigungsvolumen und dem Budget. Die entsprechende Planstelle bliebe in diesem Fall unbesetzt. Die Bemessungsgrenze, ob alle als notwendig erachteten „Stellen“ besetzt sind, richten sich demnach nicht nach dem Stellenplan, sondern nach dem für diese Funktionen festgestellten Personalbedarf. Für den medizinischen Bereich - Ärztinnen und Ärzte ohne Justizvollzugskrankenhaus - hat das MJ einen Bedarf von 26 Vollzeiteinheiten festgestellt. Von diesem Personalbedarf sind 15 VZE durch hauptamtliche Ärztinnen und Ärzte besetzt. Die restlichen Bedarfe werden durch Honorarärztinnen und -ärzte gedeckt, die vor Ort durch die jeweilige JVA gewonnen werden. Die medizinische Versorgung der Gefangenen ist gewährleistet. 4. Wie viele Stellen zur psychologischen Betreuung und Unterstützung der Gefangenen sind aktuell unbesetzt? Bei den Psychologinnen und Psychologen verhält sich die Berechnung des Stellenbedarfs analog zu der Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten. Im Justizvollzug ist ein Personalbedarf von 81 Vollzeiteinheiten für Psychologinnen und Psychologen festgestellt. Dieser Personalbedarf ist gedeckt. Ausscheidende Fachkräfte werden zeitnah durch Einstellungen ersetzt. 5. Wie bewertet die Landesregierung die personelle Situation im Justizvollzug allgemein und in den einzelnen Justizvollzugsanstalten im Besonderen? Die Justizvollzugsanstalten können ihren Aufgaben mit dem vorhandenen Personal gerecht werden . Trotz einer Differenz zwischen anerkanntem Personalbedarf und zuerkanntem Beschäftigungsvolumen können die Bediensteten auch bei unvorhersehbaren Entwicklungen (Krankenstände , Zunahme von Aus- und Vorführungen) den gesetzlichen Auftrag erfüllen. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Bewerbersituation für eine Ausbildung im Justizvollzug ? Bislang ist die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildung in den Laufbahngruppen 1, 2. Einstiegsamt und Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt auskömmlich. In der Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt ist die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber zwar rückläufig, 2017 bewarben sich durchschnittlich 17 Interessenten, 2018 nur noch 13,5 Interessenten auf eine ausgeschriebene Stelle. Dabei sank der Anteil geeigneter Bewerberinnen und Bewerber von 40 % auf 20 %. Die ausgeschriebenen Stellen konnten gleichwohl noch alle besetzt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2211 7 7. Wie bewertet die Landesregierung die Bewerbersituation für eine Anstellung im Justizvollzug ? Die Bewerbungen bei Psychologinnen und Psychologen sind rückläufig, frei werdende Stellen können aber regelmäßig nachbesetzt werden. Ebenso verhält es sich mit Juristinnen und Juristen für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt. Schwieriger ist es, Ärzte und Lehrer für die Tätigkeit im Justizvollzug zu gewinnen. 8. Was unternimmt die Landesregierung zur Attraktivitätssteigerung der Arbeit im Justizvollzug ? Die besondere Stellenzulage für die Justizvollzugsbediensteten soll mit dem Haushaltsbegleitgesetz ab dem 01.01.2019 angehoben werden. Für Anwärterinnen und Anwärter soll auch zukünftig ein Sonderzuschlag zur Personalgewinnung nach § 59 NBesG gewährt werden. Maßnahmen des Gesundheitsmanagements werden regelmäßig überprüft und auf die Bedürfnisse der Bediensteten abgestimmt. Für Psychologinnen und Psychologen wurde eine Kooperation mit dem Studiengang Psychologie, Schwerpunkt Rechtspsychologie der Universität Hildesheim gegründet, jährlich werden zwei Stipendien an Studierende vergeben. Die Möglichkeiten des NBesG und der Tarifverträge zur Zahlung von Personalgewinnungszuschlägen werden, soweit dies rechtlich möglich ist, ausgeschöpft . 9. Wie oft wurden in 2018 bereits genehmigte Ausführungen für Sicherungsverwahrte aus jeweils welchen Gründen nicht durchgeführt? Falls keine konkreten Zahlen vorliegen, welche Rolle spielte die personelle Situation dabei? Die betroffenen Justizvollzugsanstalten haben mitgeteilt, dass insgesamt 47 genehmigte Ausführungen nicht durchgeführt werden konnten. Die Gründe hierfür verteilen sich wie folgt: Absage durch den Untergebrachten selbst 35 Krankenhausaufenthalt des Untergebrachten 3 Technische Probleme (Dienst-Kfz) 1 die Ausführung wurden an einem anderen Termin nachgeholt Sicherheitsbedenken 6 Erkrankung des zur Durchführung bestimmten Personals 2 die Ausführungen wurden an einem anderen Termin nachgeholt 10. Wie haben sich die Überstunden im Justizvollzug seit 2015 entwickelt (bitte nach Justizvollzugseinrichtungen aufschlüsseln und den Bereich Sicherungsverwahrung gesondert ausweisen)? Eine gesonderte Ausweisung des Bereichs der Sicherungsverwahrung ist nicht möglich. Mehrarbeitsstunden werden im Controlling nur personenbezogen erhoben. Die Anstaltsleitungen setzen Personal der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt flexibel ein, sodass Engpässe in einzelnen Bereichen durch Bedienstete anderer Bereiche ausgeglichen werden können. Deshalb liegen keine Zahlen zu bereichsspezifischen Mehrarbeitsstunden vor. Allerdings verfügte bis zum 31.10.2018 nur die JVA Rosdorf über eine Abteilung der Sicherungsverwahrung. Die Mehrarbeitsstunden, die jeder Bedienstete im AvD und Werkdienst im Jahr gearbeitet hat, ergeben sich als Durchschnittswert aus der folgenden Tabelle: JVA 2015 2016 2017 2018 (1. HJ) Wolfenbüttel 5,69 9,07 6,53 9,25 Celle 15,80 8,08 13,87 15,35 Hannover -0,91 -1,09 14,50 14,02 Hameln 8,67 7,87 12,43 13,23 Sehnde 11,20 3,31 26,03 39,11 Uelzen -3,11 0,23 25,73 37,59 Bremervörde 45,09 57,44 8,54 -2,88 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2211 8 JVA 2015 2016 2017 2018 (1. HJ) Lingen 4,79 3,32 3,69 6,73 Vechta -1,24 4,63 7,43 7,96 Oldenburg -11,44 -3,60 -14,34 -16,01 Vechta Frauen 20,66 25,30 17,99 15,89 Meppen 2,61 -0,74 13,89 -1,82 Rosdorf 18,79 13,40 8,39 14,44 Über alle JVAen 6,54 6,39 10,81 12,27 (Verteilt am 30.11.2018) Drucksache 18/2211 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums Personalmangel im niedersächsischen Justizvollzug?