Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/227 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie steht es um den Schulversuch „Digitale Medienbildung“ am KAV-Gymnasium in Celle? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP), eingegangen am 08.01.2018 - Drs. 18/146 an die Staatskanzlei übersandt am 16.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 25.01.2018, gezeichnet In Vertretung Gabriele Willamowius Vorbemerkung des Abgeordneten Das KAV Gymnasium in Celle hat am 30.05.2017 bei der Landesschulbehörde einen Schulversuch „Digitale Medienbildung“ gemäß § 22 NSchG beantragt. Dieser Antrag wurde in der Schule intensiv vorbereitet, und Eltern, Schüler und Schulträger waren beteiligt. Da das gültige Landeskonzept „Medienkompetenz Niedersachsen - Ziellinie 2020“ und auch der Orientierungsrahmen Medienbildung eine Eigenverantwortung der Schule voraussetzen, will das KAV in einem Schulversuch die Medienbildung auf die örtlichen Gegebenheiten (insbesondere: mehrere Schulstandorte, technische Ausrüstung, Fortbildungsstand des Lehrerkollegiums) anpassen. Hierzu hat man auch die Erfahrungen anderer Bundesländer hinzugezogen. Der Schulträger hat am 31.05.2017 dem Schulversuch zugestimmt. Am 07.09.2017 hat die Landesschulbehörde den Schulversuch abgelehnt. Daraufhin wurde vom KAV-Gymnasium am 04.10.2017 eine weitere inhaltliche Ergänzung nachgeliefert und um eine Modifizierung der Entscheidung gebeten. Hierauf hat die Schule bisher keine Antwort erhalten. Vorbemerkung der Landesregierung Die KMK hat im Dezember 2016 ihre Strategie zur Bildung in der digitalen Welt verabschiedet. Darin heißt es: „Die Entwicklung und das Erwerben der notwendigen Kompetenzen für ein Leben in einer digitalen Welt gehen über notwendige informatische Grundkenntnisse weit hinaus und betreffen alle Unterrichtsfächer. Sie können daher keinem isolierten Lernbereich zugeordnet werden.“ (Bildung in der digitalen Welt - Strategie der Kultusministerkonferenz, Berlin 2016, S. 11) Bereits 2012 hat die damalige Landesregierung mit den Regierungsfraktionen der CDU und der FDP das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen - Meilensteine zum Ziel“ beschlossen . Dieses Konzept wurde in der 17. Wahlperiode durch die von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen getragenen Landesregierung mit dem Titel „Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020“ fortgeschrieben und hat nach wie vor Bestand. Die beiden genannten Konzepte verfolgten bereits vor der Verabschiedung der KMK-Strategie einen fächerintegrativen Ansatz, denn nur in den konkreten Lernsituationen aller Unterrichtsfächer kann der kompetente, kritische und bewusste Umgang mit Medien - vor allem mit digitalen Medien - erworben werden. Die Schulen sind daher gehalten, schuleigene Medienbildungskonzepte zu entwickeln, die den Erwerb von Medienkompetenz in allen Fächern und Fachbereichen sicherstellen. Darüber hinaus sind die Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und Rahmenlehrpläne sukzessive dahin gehend zu überarbeiten, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/227 2 dass Medienbildung zu ihrem festen Bestandteil wird. Hierfür steht den Kommissionen ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungssystem zur Verfügung. Die Vorbemerkung des Fragestellers bedarf der Korrektur: Die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) hat hinsichtlich des beantragten Schulversuchs des KAV-Gymnasiums in Celle dem Schulversuch nicht „zugestimmt“, sondern ihn befürwortend dem für die Genehmigung zuständigen Kultusministerium zur Entscheidung vorgelegt. Nicht die NLSchB, sondern das Kultusministerium hat mit Erlass vom 07.09.2017 den Schulversuch abgelehnt. Die inhaltliche Ergänzung des KAV-Gymnasiums Celle vom 04.10.2017 enthielt keine Änderung der beabsichtigten Einrichtung eines Faches „Medienbildung“. Von daher kann auf der Grundlage der Nachlieferung keine andere Entscheidung getroffen werden. 1. Kann der beantragte Schulversuch mit der inhaltlichen Ergänzung vom 04.10.2017 noch genehmigt werden? Nein. Das Kultusministerium kann keinen Schulversuch genehmigen, der dem Beschluss der Landesregierung (vgl. Konzept „Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020“), dem bildungspolitischen Konsens zwischen den verschiedenen, die Landesregierung seit 2012 tragenden Fraktionen , den Beschlüssen der KMK sowie den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen hinsichtlich des schulischen Erwerbs von Medienkompetenz widerspricht. Darüber hinaus sind sowohl die Einrichtung eines nicht in der Fächerliste aufgeführten Unterrichtsfachs als auch eine von der beantragenden Schule vorgeschlagene Kürzung der Stundentafel in den Fächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Musik und Erdkunde zugunsten eines Faches Medienbildung formal nicht genehmigungsfähig . Zudem würde bei der Einrichtung eines Fachs Medienbildung die jeweilige Zahl der Pflichtstunden laut. Stundentafel deutlich überschritten (Stundentafel 1 um zwei Wochenstunden, Stundentafel 2 um sechs Wochenstunden. Unabhängig davon ist gerade in den von der Kürzung betroffenen Fächern der Einsatz digitaler Medien besonders bedeutsam und ausgezeichnet umsetzbar . Der beantragte Schulversuch ist daher nicht genehmigungsfähig. 2. Welche Punkte des bean tragten Schulvers uches führten zu de r Ablehnung? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Möglichke iten ha t das KAV-Gym nas ium, d ie d ig ita le Medienbildung im Sinne des bean trag ten Schulvers uches zu ges ta lten? Das KAV-Gymnasium wurde in Gesprächen und auch in der Begründung der Ablehnung des Schulversuchs darauf hingewiesen, dass die Schule ein schuleigenes Medienbildungskonzept entwickeln sollte, das einen fächerintegrativen Ansatz verfolgt, so wie es das Landeskonzept vorsieht. Dafür stehen der Schule das vorhandene Beratungs- und Unterstützungssystem sowie der Orientierungsrahmen Medienbildung des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung zur Verfügung. Insofern hat das KAV-Gymnasium Celle keine Möglichkeit, das Lernen mit digitalen Medien im Sinne des beantragten Schulversuchs in einem eigenen Fach Medienbildung zu gestalten. (Verteilt am 26.01.2018) Drucksache 18/227 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Wie steht es um den Schulversuch „Digitale Medienbildung“ am KAV-Gymnasium in Celle?