Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2304 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Weiterbau der B 241 mit der Ortsumgehung Uslar Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 05.11.2018 - Drs. 18/2014 an die Staatskanzlei übersandt am 07.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 05.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Die B 241 stellt eine wichtige Ost-West-Verbindung der Sollingdörfer rund um Uslar an die Autobahn dar. Die Verlegung der B 241 ist in unterschiedliche Baumaßnahmen unterteilt. Die Ortsumgehung Uslar ist ein bedeutsamer Teil des Gesamtkonzeptes zur Verbesserung der Verbindungsqualität der B 241 ab Bollensen südlich um Uslar herum. Der Ausbau der Ortsumgehung Uslar dient ebenfalls dazu, die Lebensqualität in den Sollingdörfern und in Uslar selbst zu erhalten und zu verbessern. Am 05.01.2011 wurde die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr durch den Landesverkehrsminister damit beauftragt, die Ortsumgehung Uslar zu planen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bundesregierung ermittelt für die Verkehrswege des Bundes die längerfristig erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und stellt die vorgesehenen Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) dar. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen beruht auf der Grundlage des BVWP - Teil Straße, der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz des Bundes die gesetzliche Grundlage für den Neubau oder für größere Ausbauvorhaben von Bundesautobahnen und Bundesstraßen bildet. Die Straßenbauprojekte sind in der Anlage zum Gesetz aufgeführt und unterschiedlichen Dringlichkeiten zugeordnet. Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen und bauen die Länder die Bundesfernstraßenvorhaben in der Auftragsverwaltung für den Bund. Der Ablauf hängt von den zur Verfügung stehenden Ressourcen (Personal und Finanzmittel) der Straßenbauverwaltung, den beteiligten Ingenieurbüros sowie von einer Vielzahl von Randbedingungen ab, die vom Planungsträger oftmals nur indirekt gestaltet werden können. Im Rahmen der örtlichen und gesetzlichen Gegebenheiten schreiten die Bundesfernstraßenprojekte deshalb mit unterschiedlichem Zeitbedarf kontinuierlich voran. Dispositionen des zukünftigen Ablaufes - insbesondere über einen Zeitraum von mehreren Jahren - sind daher immer mit Unsicherheiten behaftet. 1. Wie ist der Stand der einzelnen Bauabschnitte beim Ausbau der B 241? Der Neubau bzw. die Verlegung der B 241 von Hardegsen bis Uslar erfolgt in vier Abschnitten. Die Abschnitte von Hardegsen bis Ellierode und von Ellierode bis Volpriehausen sind fertiggestellt. Der dritte Abschnitt der B 241 von Volpriehausen bis Bollensen ist derzeit im Bau. Der vierte Abschnitt ist die Ortsumgehung (OU) Uslar. Für dieses Vorhaben sind die Projektplanungen noch durchzuführen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2304 2 2. Wann ist mit der Verkehrsfreigabe des Abschnitts zwischen Volpriehausen und Bollensen zu rechnen? Die Verkehrsfreigabe des Abschnittes von Volpriehausen bis Bollensen ist von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) für das Jahr 2023 geplant. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. 3. Ist die Ortsumgehung Uslar im jetzigen Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf mit Planungsrecht enthalten? Ja. 4. Wie ist der Stand der Planungen der Ortsumgehung Uslar, und wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Für die OU Uslar erfolgten von der NLStBV bisher konzeptionelle Überlegungen zur Linienführung und für die Anmeldung der Maßnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030. Der nächste Planungsschritt ist die konkrete Linienplanung. Hierfür werden Gelder für den Einsatz von Gutachtern und Ingenieurbüros sowie Personalkapazitäten bei der NLStBV benötigt. Finanzmittel für Dienstleistungen Außenstehender können für die OU Uslar jedoch derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden, da sie für prioritäre Maßnahmen, wie z. B. Autobahnplanungen, benötigt werden. Darüber hinaus liegt der Bearbeitungsschwerpunkt im zuständigen Geschäftsbereich Gandersheim der NLStBV zurzeit bei der Planung und Umsetzung von dringenden Brückenersatzneubauten und bei der Realisierung der Verlegung der B 241 von Volpriehausen bis Bollensen. Wenn Personalkapazitäten bei der NLStBV frei werden und die erforderlichen Finanzmittel gegeben sind, kann ein Beginn der konkreten Linienplanung für die OU Uslar in den Blick genommen werden. Dies soll im Jahr 2020 geprüft werden. Mit einem Baubeginn kann ca. zehn Jahre nach Beginn der konkreten Linienplanung gerechnet werden. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. 5. Sollte die Ortsumgehung Uslar noch nicht beplant sein, wann ist mit der Aufnahme der Planungen zu rechnen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Welche Kosten werden für den Bau der Ortsumgehung Uslar veranschlagt? Für die OU Uslar sind im Bundesverkehrswegeplan 2030 Gesamtprojektkosten in Höhe von 26 Millionen Euro angegeben. (Verteilt am 07.12.2018) Drucksache 18/2304 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Weiterbau der B 241 mit der Ortsumgehung Uslar