Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2305 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie setzt sich die Landesregierung konkret für „die bestmögliche Mobilfunkversorgung statt maximaler Erlöse“ (Minister Althusmann, PI des MW, 10.10.2018) gegenüber dem Bund ein? Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP), eingegangen am 05.11.2018 - Drs. 18/2015 an die Staatskanzlei übersandt am 07.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 05.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Minister Althusmann kritisiert in einer Pressemitteilung (PM des MW, 10.10.2018) den beabsichtigten Ablauf der geplanten Frequenzversteigerung für den 5G-Mobilfunkstandard. Minister Althusmann greift die Vorgehensweise der Bundesregierung sowie den Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene an. Es wird ausgeführt, dass die vorhandene Mobilfunkversorgung für Deutschland „inakzeptabel“ (ebenda) sei und die Politik anlässlich der Frequenzversteigerung nicht denselben Fehler zweimal machen solle. Minister Althusmann rechnet sogar mit neuen Funklöchern in Niedersachsen durch den Ausbau des Handynetzes (https://www.ndr.de/nachrichten/ niedersachsen/5G-Auktion-Althusmann-fuerchtet-neue-Funkloecher,mobilfunk152.html). Auch der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG) auf erhebliche Probleme beim geplanten Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfasertechnologie hin. Der Bundesrat fordert eine neue Strategie bei der Förderung, eine Abstimmung mit den Ländern bei den Förderbedingungen und eine deutliche Erhöhung des Fördersatzes. Die erforderliche Kofinanzierung wäre demnach für Länder und Kommunen unzumutbar. In der Begründung schreibt der Bundesrat, dass eine Mitfinanzierung von Ländern und Kommunen im bisherigen Umfang kaum leistbar sei (Bundestagsdrucksache 19/4720). Vorbemerkung der Landesregierung In der zitierten Pressemitteilug hat sich Minister Dr. Althusmann in der politischen Diskussion über die Versorgungsauflagen zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz geäußert . Herr Minister Dr. Althusmann hat darauf hingewiesen, dass Ziel des Verfahrens aus Sicht Niedersachsens innerhalb des gegebenen rechtlichen Rahmens die weitestmögliche Versorgung, nicht die Einnahmenmaximierung durch die Erlöse aus der Versteigerung sein sollte. Gerade aus Sicht eines Flächenlandes wie Niedersachsen müsse eine weitestgehende Mobilfunkversorgung in zukunftsfähiger Qualität das Ziel sein. Der ebenfalls in der Anfrage aufgegriffene Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ (Digitalinfrastrukturfondsgesetz - DIFG, BR-Drs. 371/18) macht keine Vorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung der Auktionsregeln. Dies ist Aufgabe der Bundesnetzagentur . Der Gesetzentwurf schafft vielmehr die Voraussetzungen für die Errichtung eines Sondervermögens zur Förderung von Investitionen in die Digitale Infrastruktur sowie zur Gewährung von Finanzhilfen durch die Länder. Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 DIFG sollen dem Sondervermögen des Bundes die Einnahmen aus der anstehenden Versteigerung von Frequenzen durch die Bundesnetzagentur zufließen. Das Sondervermögen kann zudem Zuweisungen nach Maßgabe des Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2305 2 Haushaltsgesetzes des Bundes erhalten und wird vom Bund im Jahr 2018 mit 2,4 Milliarden Euro ausgestattet. Der Bund beabsichtigt, aus seinem Sondervermögen u. a. Investitionen zum Ausbau von Gigabitnetzen zu fördern. 1. Was muss nach Ansicht der Landesregierung konkret im Gesetzentwurf geändert werden , damit im Jahr 2025 eine durchgängige 5G-Konnektivität flächig in Deutschland erreicht wird? Es sind keine Änderungen erforderlich. Der genannte Gesetzentwurf macht keine Vorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung von Auktionsregeln oder die Qualität der künftigen Mobilfunkversorgung. Regelungsinhalt ist die Errichtung eines Sondervermögens. 2. Bis wann wären diese Änderungen und Anpassungen erforderlich, damit durch den Zeitbedarf einer Gesetzesänderung und die damit verbundenen Verzögerungen im Frequenzvergabeverfahren trotzdem eine flächige 5G-Verfügbarkeit ab 2025 gewährleistet werden kann? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Was hat die Landesregierung bisher neben der Bundesratsinitiative unternommen, damit die aus ihrer Sicht notwendigen Änderungen erreicht werden? Am genannten Gesetzentwurf sind keine Änderungen erforderlich. Im Übrigen handelt es sich um einen Entwurf des Bundes, keine Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen. An der politischen Diskussion zu den Versorgungsauflagen für die 5G-Frequenzauktion haben sich Vertreter des Landes Niedersachsen auf allen Ebenen aktiv beteiligt, ebenso am offiziellen Konsultationsprozess . Ziel des Verfahrens sollte aus Sicht Niedersachsens innerhalb des gegebenen rechtlichen Rahmens die weitestmögliche Versorgung, nicht die Einnahmenmaximierung durch die Erlöse aus der Versteigerung sein. Als Flächenland ist es unser Interesse, dass noch bestehende weiße LTE-Flecken zügig geschlossen und 5G möglichst schnell auch in der Fläche, in Haushalten, Gewerbegebieten und an Verkehrswegen genutzt werden kann. Die jetzt verfügbaren Frequenzen müssen dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Eine Versorgungsverpflichtung für Wasserstraßen und Seehäfen war ebenfalls eine niedersächsische Forderung, die seitens der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur auch aufgegriffen wurde. 4. Was beabsichtigt die Landesregierung, zukünftig hierfür zu tun? Am genannten Gesetzentwurf sind keine Änderungen erforderlich. Die inhaltlichen Ziele gegenüber dem Bund werden davon unabhängig weiter verfolgt: Das Land Niedersachsen hat den Bund mehrfach aufgefordert, mit den Telekommunikationsanbietern eine Strategie zur Schließung der verbleibenden Versorgungslücken zu erarbeiten. Dieser Prozess hat mit dem Mobilfunkgipfel im Sommer 2018 begonnen. In diesem Prozess wird Niedersachsen weiterhin auf eine schnelle Schließung der Funklöcher und die zügige Einführung von 5G auch in der Fläche drängen. Der Bund muss seine Instrumente aus Sicht des Landes umfassend nutzen, um einen zügigen Ausbau mit mobiler Infrastruktur zu gewährleisten und das Ziel, Deutschland zum Leitmarkt für 5G zu machen, zu erreichen. Die Landesregierung setzt sich dabei u. a. für folgende Maßnahmen ein: – finanzielle Anreize wie Stundung von Zahlungen im Rahmen der Auktionserlöse im Gegenzug für einen schnelleren Ausbau, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2305 3 – regulatorische Instrumente wie National Roaming oder Infrastruktursharing, sofern dies den Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Insbesondere in schwer zu erschließenden Regionen könnte dies eine Möglichkeit sein, die Erschließungskosten zu senken. – Nutzung weiterer Möglichkeiten zur Kostensenkung und Beschleunigung der Verfahren zur Schaffung von mobiler Dateninfrastruktur. Exemplarisch betrifft dies das Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur für Mobilfunkstandorte. – Klärung des Beihilferechts für eine Förderkulisse zur Mobilfunkversorgung. 5. Was unternimmt die Landesregierung konkret, falls der Bund die nötigen Änderungen und Anpassungen zur erforderlichen flächigen 5G-Verfügbarkeit ab 2025 in Deutschland nicht umsetzt, damit sich die niedersächsische 5G-Landkarte bis spätestens 2025 mit Niedersachsen, einschließlich der Wasserstraßen und des Küstenraums, zu 100 % deckt? Unabhängig von Ergebnissen auf Bundesebene strebt Niedersachsen konkrete Verabredungen mit den Mobilfunkanbietern an, um die Mobilfunkversorgung spürbar und bedarfsgerecht zu verbessern , und befindet sich dazu bereits in vertrauensvollen Gesprächen. In diesem Rahmen hat sich Niedersachsen entsprechend den Aussagen im Masterplan Digitalisierung das Ziel gesetzt, 5G im Jahr 2022 in allen Regionen Niedersachsens zu pilotieren. Die Landesregierung selbst wird konsequent alle Möglichkeiten zur Kostensenkung und Beschleunigung der Verfahren zur Schaffung von mobiler Dateninfrastruktur nutzen. Insbesondere werden die folgenden Maßnahmen eingeleitet: – Intensivierung der Nutzung der landeseigenen Infrastruktur im Bereich Digitalfunk für die Mobilfunkversorgung , – Unterstützung von Genehmigungsbehörden in den Kommunen zur Beschleunigung der Verfahren und der einheitlichen Handhabung, – Bereitstellung von umfassenden Informationen über bereits verlegte und mitnutzbare Leerrohre zur Anbindung von Mobilfunkbasisstationen. 6. Sind die 5G-Ziele im Masterplan Digitalisierung der Landesregierung noch realistisch erreichbar, wenn es bei dem bisherigen Gesetzentwurf bleibt? Ja, der Gesetzentwurf des Bundes macht keine inhaltlichen Vorgaben über die Qualität der künftigen Mobilfunkversorgung. (Verteilt am 07.12.2018) Drucksache 18/2305 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wie setzt sich die Landesregierung konkret für „die bestmögliche Mobilfunkversorgung statt maximaler Erlöse“ (Minister Althusmann, PI des MW, 10.10.2018) gegenüber dem Bund ein?