Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2324 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Welche Ausbildungen in Niedersachsen kosten Schulgeld? Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (FDP), eingegangen am 07.11.2018 - Drs. 18/2056 an die Staatskanzlei übersandt am 09.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 03.12.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten In Niedersachsen wird für bestimmte vollzeitschulische Ausbildungen Schulgeld in unterschiedlicher Höhe erhoben. Doch ebenso gibt es Ausbildungen, für die kein Schulgeld erhoben wird bzw. bei denen das Land das Schulgeld für die Auszubildenden übernimmt. Vorbemerkung der Landesregierung Die die Landesregierung tragenden Fraktionen haben sich in der Koalitionsvereinbarung darauf geeinigt , dass Schulgeldzahlungen einer Berufswahl im Bereich der Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufe mit einer Vollzeitschulausbildung nicht im Wege stehen sollen. Es ist daher geplant, in der laufenden Legislaturperiode für Schulen in den Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufen den Einstieg in die Schulgeldfreiheit zu sichern. An der Umsetzung dieses Ziels wird derzeit intensiv gearbeitet . Daher habe sich die Fraktionen von SPD und CDU im Landtag darauf verständigt, das Schulgeld bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden sowie Podologinnen und Podologen ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020 aufsteigend durch den Landeshaushalt zu finanzieren. Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers stellt dies einen weiteren Schritt in Richtung einer umfassenden Gebührenfreiheit für Bildung dar. 1. Welche vollzeitschulischen Ausbildungen gibt es in Niedersachsen, die Schulgeld kosten ? Vollzeitschulische Ausbildungen werden in Niedersachsen an öffentlichen und privaten berufsbildenden Schulen, an berufsqualifizierenden Berufsfachschulen und an Fachschulen angeboten. Soweit die Ausbildungen durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) erfasst sind (Altenpflege , Ergotherapie, PTA) oder durch dieses ausschließlich geregelt sind (z. B. Pflegeassistenz, Heilerziehungspflege), werden die Ausbildungen an öffentlichen berufsbildenden Schulen kostenfrei angeboten. Schulen in freier Trägerschaft erhalten eine Finanzhilfe, die im Wesentlichen die Personalkosten abdeckt. Zur Finanzierung der Vollkosten erheben die Schulen in freier Trägerschaft ein Schulgeld in unterschiedlicher Höhe. Außerhalb des NSchG geregelte Ausbildungen, die ausschließlich an privaten berufsbildenden Schulen und damit schulgeldpflichtig angeboten werden, sind: Diätassistentin/Diätassistent, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger , Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebamme/ Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2324 2 Entbindungspfleger, Logopädin/Logopäde, Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister, Medizinisch-technische Assistentin/Medizinisch-technischer Assistent (mit den Schwerpunkten Funktionsdiagnostik, Laboratorium, Radiologie, Veterinärmedizin), Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter, Physiotherapeutin/Physiotherapeut, Podologin/Podologe, Rettungsassistentin /Rettungsassistent. 2. Für welche vollzeitschulischen Ausbildungen übernimmt das Land Niedersachsen die Kosten des Schulgeldes für die Auszubildenden? Das Land Niedersachsen unterstützt die Ausbildung in der Altenpflege mit der Förderung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft. Am 01.02.2015 trat das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) in Kraft. Der damit neu in das NPflegeG eingefügte § 16 a eröffnet den Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft mit Sitz in Niedersachsen einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung regelt durch die Verordnung zur Förderung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft vom 24.07.2015 (Nds. GVBl. 2015, S. 161) das Antrags- und das Abrechnungsverfahren sowie das Nähere zur Höhe der Förderung. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung verwiesen. 3. Welche Schritte wären nötig und wie hoch würden sich die Kosten belaufen, wenn das Land alle vollzeitschulischen Ausbildungen vom Schulgeld befreien bzw. die Kosten dafür selbst übernehmen würde? Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes gewährt die institutionelle Garantie zur Errichtung privater Schulen. Mit dieser verbunden ist das Recht der privaten Träger auf die Erhebung eines Schulgeldes . Zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit kämen daher zwei Möglichkeiten in Betracht: Zum einen könnte das gezahlte Schulgeld den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag zurückerstattet werden oder zum anderen könnte die privaten Schule eine finanzielle Zuwendung erhalten, für die sie im Gegenzug auf ihr Recht auf Erhebung eines Schulgeldes freiwillig verzichtet. Derzeit werden vor diesem geschilderten rechtlichen Hintergrund im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft die Schritte zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit erörtert und ausgearbeitet. Angaben zu beabsichtigten Förderhöhen sind angesichts des aktuellen Verfahrensstadiums derzeit weder möglich noch sinnvoll. In der Summe dürfte der geschätzte Finanzbedarf für eine Schulgelderstattung in den Sozial-, Gesundheits- und Pflegeberufen jedoch wohl bei jährlich ca. 24 Millionen Euro liegen. (Verteilt am 10.12.2018) Drucksache 18/2324 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Sylvia Bruns und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Welche Ausbildungen in Niedersachsen kosten Schulgeld?