Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2343 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Christian Grascha und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Situation der in Niedersachsen tätigen Lehrkräfte aus der ehemaligen DDR Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Christian Grascha und Susanne Victoria Schütz (FDP), eingegangen am 11.10.2018 - Drs. 18/1812 an die Staatskanzlei übersandt am 12.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 07.12.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten In Niedersachsen unterrichtet eine vergleichsweise geringe Anzahl von Lehrkräften, die ihr Studium in der ehemaligen DDR absolviert hat. Diese Lehrkräfte sind an ihren Schulen - vor allem Grundschulen - in gleicher Weise tätig und in den Schulalltag eingebunden wie ihre Kolleginnen und Kollegen , die ihr Studium in der Bundesrepublik absolviert haben. Dennoch werden sie gemäß dem Greifswalder Beschluss nicht als vollwertige Lehrkräfte anerkannt und erhalten deshalb weniger Lohn. Dies wird von vielen als Ungerechtigkeit empfunden und war auch schon Thema in der Landespolitik , so beispielsweise auf einer Podiumsdiskussion im September 2017 auf der Landesdelegiertenkonferenz der GEW, an der auch Landtagsabgeordnete der heutigen Großen Koalition teilnahmen . Gegenüber den Betroffenen ist seitens der Landespolitik mehrfach dargelegt worden, dass man die als Ungerechtigkeit wahrgenommenen Umstände erkannt habe und angehen wolle. Vorbemerkung der Landesregierung Lehrkräfte, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ein Vollstudium mit zwei Unterrichtsfächern an einer Pädagogischen Hochschule absolviert und diesen Ausbildungsgang mit einem Diplom abgeschlossen haben, haben eine niedersächsische Lehr- und Laufbahnbefähigung durch das Nachholen eines Vorbereitungsdienstes, die Bewährungsfeststellung nach dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II 1990 S. 889) oder den Nachweis einer langjährigen Unterrichtstätigkeit erworben. Diese Lehrkräfte wurden bei einer Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst, sofern die übrigen beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorlagen, in das Beamtenverhältnis berufen, und ihnen wurde das Amt „Lehrerin/Lehrer“ A 12 verliehen. Ansonsten wurden sie als tarifbeschäftigte Lehrkräfte eingestellt und als sogenannte „Erfüller “ in Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert, wie Lehrkräfte mit einer niedersächsischen Lehramtsausbildung . Inzwischen hat die Gruppe der Diplomlehrerinnen und Diplomlehrer die Höchstaltersgrenze für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe überschritten. Neueinstellungen sind nur noch als tarifbeschäftigte Lehrkräfte möglich. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe, die der beim Arbeitgeber geltenden Besoldungsgruppe entspricht, in welche die Lehrkraft eingestuft wäre, wenn sie im Beamtenverhältnis stünde. Somit besteht auch für künftige Einstellungen keine Schlechterstellung bezüglich der Eingruppierung. Bei Versetzungen im Lehreraustauschverfahren werden die in anderen Ländern erworbenen Befähigungen anerkannt. Die Vereinbarung über die Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge der ehemaligen DDR zu herkömmlichen Laufbahnen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Mai 1993), die sogenannte Greifswalder Vereinbarung , wurde in Niedersachsen umgesetzt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2343 2 Die von der Greifswalder Vereinbarung nicht erfassten, in der DDR ausgebildeten Lehrkräfte wurden /werden in Niedersachsen entsprechend den im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. August 1995 gemachten Lösungsvorschlägen als tarifbeschäftigte Lehrkräfte eingestellt und nach den aktuellen tarifvertraglichen Regelungen beschäftigt. Dies gilt z. B. für die Lehrerinnen und Lehrer für untere Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Klassen 1 bis 4) - sogenannte Unterstufenlehrerinnen und Unterstufenlehrer -, die in einer pädagogischen Fachschulausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR eine Lehrbefähigung für die Klassen 1 bis 4 - somit ausschließlich für den Primarbereich - erworben haben. 1. Wie ist der aktuelle Standpunkt der Landesregierung zu diesem Thema? Soweit sich die Fragestellung auf Lehrkräfte als Tarifbeschäftigte mit der Ausbildung als Lehrkraft in der DDR für untere Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Klassen 1 bis 4), sogenannte Unterstufenlehrkräfte handelt, ist aus tariflicher Sicht Folgendes festzustellen: Ab 1999 wurde aus Thüringen und Sachsen-Anhalt eine Anzahl dieser Lehrkräfte im Rahmen eines Verwaltungsabkommens in den niedersächsischen Schuldienst übernommen. Der Einsatz dieser Lehrkräfte erfolgt in der Regel in Grundschulen. Die Ausbildung dieser Lehrkräfte entspricht nicht den Anforderungen der Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen in Niedersachsen. Nach den Eingruppierungsregelungen in Niedersachsen wurden diese Lehrkräfte deshalb in E 10 als sogenannte Nichterfüller eingruppiert. Als Nichterfüller werden die Lehrkräfte bezeichnet, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind. In Niedersachsen wurde für Lehrkräfte mit dieser Ausbildung nach dem Recht der DDR auch kein Amt in der Besoldungsordnung geschaffen. Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung Lehrkräfte zum 1. August 2015 fehlte es deshalb an einem Anknüpfungspunkt für eine mögliche bessere Eingruppierung. Ausschließlich aus Gründen des Besitzstands verblieb es für diese Unterstufenlehrkräfte, die vor dem 1. August 2015 in den niedersächsischen Schuldienst eingestellt wurden, bei einer Eingruppierung in E 10. Lehrkräfte mit dieser Ausbildung, die nach diesem Zeitpunkt in den niedersächsischen Schuldienst eingestellt wurden, erhalten nach den tarifvertraglichen Eingruppierungsregelungen der Entgeltordnung Lehrkräfte ausschließlich Entgelt nach der Entgeltgruppe 9. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, das Problem im Laufe der aktuellen Wahlperiode zu lösen? Wenn ja, wann wird die Anpassung der Besoldung vorgenommen? Das Thema wird Gegenstand der anstehenden Tarifverhandlungen sein. 3. Wie viele Lehrkräfte wären von einer Besoldungserhöhung betroffen, und welche Kosten entstünden dem Landeshaushalt bei der Einführung (bitte auch die Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung abbilden)? Zum Stichtag 23. August 2018 waren 83 Lehrkräfte mit der Ausbildung als Lehrkraft in der DDR für untere Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Klassen 1 bis 4), sogenannte Unterstufenlehrkräfte, als Tarifbeschäftigte im niedersächsischen Schuldienst tätig. Zum Stichtag 17. August 2017 waren es noch 91. Aufgrund der bisherigen Stichtagserhebungen wird weiterhin ein zahlenmäßiger Rückgang dieser Lehrkräfte erwartet. Eine Höhergruppierung dieser Lehrkräfte nach Entgeltgruppe 11 würde Mehrausgaben von rund 305 000 Euro pro Jahr verursachen, die sich aufgrund der Altersstruktur des genannten Personenkreises kontinuierlich verringern würden. Die genaue Anzahl der jeweils in E 9 bzw. in E 10 eingruppierten Lehrkräfte ist nicht ermittelbar. Gleiches gilt für die Altersstruktur und den Beschäftigungsumfang. Zudem lässt sich nicht prognostizieren , in welchem Umfang gegebenenfalls noch weitere Lehrkräfte mit identischen Vorausset- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2343 3 zungen, beispielsweise aufgrund von Versetzungen in den niedersächsischen Schuldienst, hinzukommen . Daher lassen sich die Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung nicht seriös darstellen . (Verteilt am 11.12.2018) Drucksache 18/2343 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Christian Grascha und Susanne Victoria Schütz (FDP) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Situation der in Niedersachsen tätigen Lehrkräfte aus der ehemaligen DDR