Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2344 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Lastenfahrräder und ÖPNV-Verbindungen im Umland von Hannover Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD), eingegangen am 15.11.2018 - Drs. 18/2131 an die Staatskanzlei übersandt am 20.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 09.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Niedersachsen arbeitet an der Mobilitätswende. Dabei sollen sowohl der ÖPNV als auch die Fahrradmobilität eine zentrale Rolle einnehmen. Lastenfahrräder erfreuen sich im urbanen Raum wachsender Beliebtheit. Vorbemerkung der Landesregierung Als Lastenräder werden Fahrräder bezeichnet, die dem Transport von Lasten und/oder Personen dienen. Es gibt eine Vielzahl von Lastenradtypen, die als Zwei-, Drei- oder auch Vierräder, je nach Funktion, Zweck und Einsatzgebiet, sehr unterschiedliche Abmessungen haben bzw. mit verschiedenen Aufbauten oder auch mit Elektroantrieben ausgerüstet sind. Vor diesem Hintergrund sind allgemeingültige Aussagen zu der Anfrage nur bedingt möglich. Die Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) selbst hat seit etwa 15 Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. An Wochenenden und in der Fahrradsaison kam es auf stark nachgefragten Relationen bereits zu Engpässen hinsichtlich der Platzkapazitäten mit teilweise nicht mehr hinnehmbaren Zuständen für die Fahrgäste. Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) hat bereits seit einigen Jahren in die Verbesserung der Kapazität und Qualität der Fahrradmitnahme große Summen investiert, insbesondere in den Fahrzeugen des LNVG-Fahrzeugpools . Dazu zählt die Beschaffung von Mehrzweckmittelwagen für Doppelstockzüge, in denen im Sommer auf bestimmten Linien nach Ausbau von Sitzen 36 zusätzliche Fahrradstellplätze je Zug zur Verfügung stehen. Da Lastenfahrräder mitunter deutlich größere Abmessungen haben als herkömmliche Fahrräder, stellt ihre Mitnahme im SPNV eine noch größere Herausforderung im Hinblick auf die Platzkapazitäten in den Zügen dar. 1. Wie gelangt man heute mit dem Lastenfahrrad aus den Umlandkommunen Wunstorf, Barsinghausen und Lehrte in das Stadtzentrum von Hannover? Dürfen Lastenräder in den Zügen der DB Regio, der NWB und des Metronom mitgeführt werden? Grundsätzlich besteht zunächst für jede Person die Möglichkeit, mit dem Lastenfahrrad auf den dafür vorgesehenen Fahrradwegen bzw. Straßen aus den genannten Städten in das Stadtzentrum von Hannover zu gelangen. Hinsichtlich der Möglichkeit zur Mitnahme von Lastfahrrädern im SPNV gilt Folgendes: Barsinghausen, Lehrte und Wunstorf liegen allesamt im Bereich des Verkehrsverbunds Großraum- Verkehr Hannover. Dort gelten in den Zügen des SPNV die Tarifbestimmungen und Beförderungs- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2344 2 bedingungen der GVH Großraum-Verkehr Hannover GmbH, die konkret nur Regelungen zu „handelsüblichen Fahrrädern“ treffen (Teil B, Abschnitt II, Nr. 6.1). Die Mitnahme von versicherungspflichtigen , elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern ist ausgeschlossen. Sonderbauarten wie z. B. Tandems , Liegefahrräder oder Fahrräder mit Anhängern werden nicht befördert. Im Zusammenhang mit der Fahrradmitnahme in Zügen der NordWestBahn (NWB) ist anzumerken, dass die NWB derzeit nicht im Bereich der Region Hannover verkehrt. Die NWB betreibt allerdings die Linie RB 77 (Bahn), auf der für Zeitkarten-Kunden im Abschnitt Hildesheim–Elze der GVH-Regionaltarif Anwendung findet. Bei Einzelfahrscheinen gelten auch in diesem Abschnitt der RB 77 die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs. Dieser regelt, dass die Mitnahme auf zweirädrige, ein- oder zweisitzige (Tandems), nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt ist. Grundsätzlich gilt für beide Tarifgebiete, dass eine Mitnahme von Fahrrädern nur dann gewährleistet werden kann, sofern die entsprechenden Platzkapazitäten in den jeweiligen Verkehrsmitteln vorhanden sind. Fahrräder sind in den Fahrzeugen so unterzubringen, dass sie keine Behinderung oder Gefährdung anderer Reisender verursachen können. Es sind ausschließlich die für die Fahrräder gekennzeichneten Stellplätze zu verwenden. Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstuhlfahrern hat uneingeschränkt Vorrang. In Zweifelsfällen entscheidet der Zugführer bzw. das Zugbegleitpersonal an Bord. 2. Sind Lastenräder in den Aufzügen der Bahnhöfe und Stadtbahnhöfe der Landeshauptstadt zu transportieren? Eine Pflicht zur Nutzung von Aufzügen in den Stationen besteht nicht. Eine Nutzung der Aufzüge mit Lastenfahrrädern ist dann möglich, wenn diese von ihren Abmessungen dafür geeignet sind und das zulässige Maximalgewicht der Aufzüge nicht überschritten wird. 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Kombination von Lastenrad und ÖPNV in der Region Hannover, der Region Braunschweig und dem Landkreis Oldenburg zu verbessern? Zuständig für den straßengebundenen ÖPNV in den genannten Gebieten ist der jeweilige kommunale Aufgabenträger. Im Gebiet der Region Hannover und des Regionalverbands Großraum Braunschweig liegt darüber hinaus auch die Verantwortung für den SPNV auf der kommunalen Ebene. Diese Aufgabenträger nehmen ihre Aufgaben insoweit im Zuge ihrer Selbstverwaltungshoheit im Rahmen des eigenen Wirkungskreises wahr. Eine eigene Zuständigkeit des Landes besteht insoweit nicht, ebenso keine Fachaufsicht seitens Landes. Soweit das Land außerhalb der Region Hannover und des Regionalverbands Großraum Braunschweig für den Schienenpersonennahverkehr im übrigen Teil des Landes selbst verantwortlich ist, hat die LNVG bei der Beschaffung eigener Fahrzeuge bzw. in den Fällen, in denen ein neuer Betreiber Fahrzeuge mitbringen muss, Vorgaben zur Vorhaltung von Mehrzweckabteilen gemacht, die auch der Beförderung von (konventionellen) Fahrrädern dienen. Darüber hinaus werden in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen Fahrzeuge auf ausgewählten Linien saisonal umgebaut, um im Sommer erhöhte Kapazitäten für den Fahrradtransport bereitstellen zu können. (Verteilt am 11.12.2018) Drucksache 18/2344 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Peer Lilienthal (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Lastenfahrräder und ÖPNV-Verbindungen im Umland von Hannover