Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2345 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wirken die Maßnahmen zum Schutz der Trauerseeschwalbe? Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 08.11.2018 - Drs. 18/2066 an die Staatskanzlei übersandt am 12.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 10.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten In den Jahren 2016 und 2017 gab es bei der Trauerseeschwalbe keinen bzw. nur einen sehr eingeschränkten Bruterfolg am Dümmer, das berichtete die Landesregierung auf eine von mir gestellte Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung und kündigte Maßnahmen zur Verbesserung des Bruterfolges an (Drucksache 18/768). 1. Wie war der Bruterfolg der Trauerseeschwalbe am Dümmer in diesem Jahr, und welche Zahl an Jungvögeln wurde flügge? 2018 wurden am Dümmer 58 Brutpaare der Trauerseeschwalbe registriert. Nach vorläufigen Informationen (der Jahresbericht zu dem vom NLWKN geförderten und fachlich begleiteten Trauerseeschwalbenprojekt ist auf den 15.12.2018 terminiert) wurden in diesem Jahr 17 Jungvögel flügge, was einem Bruterfolg von 0,29 flüggen Küken pro Brutpaar entspricht. 2016 wurden hingegen nur 0,11 Jungvögel pro Brutpaar flügge, 2017 sogar kein einziger Jungvogel. Damit erweisen sich die durchgeführten Maßnahmen bereits innerhalb kurzer Zeit als wirksam und den Bruterfolg deutlich steigernd. 2. Wie hat sich der Bruterfolg der Trauerseeschwalbe in diesem Jahr an anderen Brutplätzen in Niedersachsen entwickelt? Neben dem EU-Vogelschutzgebiet „Dümmer“ beherbergt das EU-Vogelschutzgebiet „Ewiges Meer“ die meisten Trauerseeschwalben zur Brutzeit. 2018 wurden dort sieben Paare registriert, die mit dem Nestbau beschäftigt waren oder auch Gelege zeitigten. Einige Nester wurden jedoch aufgegeben , und in der Summe wurden in diesem Gebiet schließlich fünf Jungvögel flügge. Die anhaltende Trockenheit von Mitte Mai bis Anfang August bedingte sowohl Nahrungsmangel als auch einen höheren Prädationsdruck, da Nester trockenfielen. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherigen Artenhilfsmaßnahmen für die Trauerseeschwalbe , und wo besteht gegebenenfalls Anpassungsbedarf? Das „Artenhilfsprogramm Trauerseeschwalbe“ wird seit dem Jahr 1987 durchgeführt, nachdem der Brutbestand dieser Art auf nur noch 20 Paare zurückgegangen war. Seit 1993 erfolgte die Betreuung durch den Naturschutzring Dümmer e. V., ergänzt durch die Ermittlung der Brutbestände und Bruterfolge, im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit dem Land Niedersachsen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2345 2 Seit dem Jahr 2018 wird eine Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten am Dümmer durch die Gewährung von Zuwendungen des Landes Niedersachsen an den Naturschutzring Dümmer gefördert (siehe auch Frage 5). In diesem Rahmen erfolgen auch Maßnahmen für die Trauerseeschwalbe. Die durchgeführten Maßnahmen zur Förderung des Brutbestands (hier: Anfertigung und Ausbringung von Nisthilfen) waren zunächst überaus erfolgreich, sodass der Bestand nach zwei Jahren wieder auf ca. 50 Paare zunehmen konnte und 2010 einen Höchststand von 118 Brutpaaren erreicht hatte. Anschließend sank der Bestand bis 2017 auf 64 Brutpaare ab. Diese zuletzt negative Entwicklung wird auf den schwankenden, insgesamt jedoch deutlich nachlassenden Bruterfolg zurückgeführt . Die Ursachen sind vielfältiger Natur und werden im laufenden Projekt eingehend untersucht . Sie reichen von stark wechselnden Wasserständen über Nahrungsengpässe bis hin zu Gelege- und Kükenverlusten. Letzteren wird mit neuartigen Nistflößen entgegengewirkt. Die bisherigen Ergebnisse sind positiv zu bewerten (siehe Antwort zu Frage 1). Generell ist festzuhalten, dass „Artenhilfsmaßnahmen“ wie das Anbieten von Nisthilfen nur einen Teil der Gesamtentwicklung beeinflussen können, da unterschiedliche Faktoren den Bestand und die Reproduktion der Trauerseeschwalbenpopulation beeinflussen. Erfolge der Dümmersanierung und der mittel- bis langfristigen Re-Etablierung wasserdurchfluteter Röhrichte und Binseninseln im See sind ebenfalls und grundlegend von Bedeutung im Hinblick auf den Erhalt der Population. 4. Wer führt die Maßnahmen am Dümmer zum Erhalt der Trauerseeschwalbe durch? Die Maßnahmen im Rahmen des Artenhilfsprogramms Trauerseeschwalbe führt der Naturschutzring Dümmer e. V. im Auftrag des Landes Niedersachsen und in Abstimmung mit der Naturschutzstation Dümmer (NLWKN) durch. Die Naturschutzstation Dümmer des NLWKN hat 2018 ein EFRE-Projekt „Kulturlandschaft Dümmer “ begonnen (Laufzeit vier Jahre). Unter anderem sollen in diesem Projekt die Voraussetzungen für eine langfristige Re-Etablierung wasserdurchfluteter Röhrichte sowie der Binseninseln im See geschaffen werden. Zu erwarten ist, dass die Trauerseeschwalbe davon langfristig und maßgeblich profitieren kann. 5. In welchem Umfang wurden in diesem Jahr Landesmittel für die Artenhilfsmaßnahmen für die Trauerseeschwalbe eingesetzt (bitte jeweils Projektträger und Projektstandort aufführen)? Im Jahr 2018 erfolgt die Finanzierung von Maßnahmen des Naturschutzrings Dümmer e. V. durch eine Zuwendung des Landes Niedersachsen gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftspflege. Diese Zuwendung beträgt zurzeit insgesamt 147 000 Euro pro Jahr für die Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten einschließlich Maßnahmen für die Trauerseeschwalbe. Darüber hinaus hat die Staatliche Vogelschutzwarte im NLWKN für den Schutz der Trauerseeschwalbe am Dümmer weitere Mittel in Höhe von 10 853 Euro zur Verfügung gestellt. 6. In welchem Umfang stehen im kommenden Jahr Landesmittel zur Verfügung, und wo sollen diese eingesetzt werden? Das Artenhilfsprogramm Trauerseeschwalbe soll auch im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Die Höhe der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel ist noch offen. (Verteilt am 11.12.2018) Drucksache 18/2345 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Wirken die Maßnahmen zum Schutz der Trauerseeschwalbe?