Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2346 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung Justizvollzugsanstalten in Niedersachen - aktuelle Auslastung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 02.11.2018 - Drs. 18/2011 an die Staatskanzlei übersandt am 07.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 10.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Immer wieder berichten Medien, dass Gefängnisse in Deutschland überbelegt seien. So berichtete beispielsweise die Westfalenpost unter dem Titel „Die Justizvollzugsanstalt in Hagen ist tageweise überbelegt“ vom 06.06.2018, dass hier mehr Gefangene untergebracht würden, als eigentlich Haftplätze vorgesehen seien. Auch der Focus vom 18.08.2017 berichtete unter der Überschrift: „Gefährlich überbelegt - Strafvollzugs -Gewerkschaftler warnt vor Gefängnis-Revolten“, dass u. a. mehrere Haftanstalten in Hamburg und vier sächsische Gefängnisse eine Belegung von über 100 % meldeten. „Die Zahl der ausländischen U-Häftlinge und Strafgefangenen steigt kontinuierlich an“, so ein Sprecher des Dresdner Justizministeriums auf Focus-Anfrage. 1. Wie viele Haftplätze sind aktuell in Niedersachsen vorhanden ohne die Plätze im offenen Vollzug, ohne die z. B. wegen Renovierungen nicht nutzbaren Hafträume und ohne die besonders gesicherten Hafträume, und wie viele davon sind zurzeit belegt (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten aufschlüsseln)? Die 12 Justizvollzugsanstalten und die Jugendanstalt Hameln verfügten zum Stichtag 31. Oktober 2018 über insgesamt 5 012 entsprechende Haftplätze, von denen 4 277 belegt waren. Die Belegungsfähigkeit und die Belegung zum Stichtag im Einzelnen: Belegungsfähigkeit Belegung JA Hameln 553 356 JVA Bremervörde 270 230 JVA Celle 221 191 JVA für Frauen Vechta 248 168 JVA Hannover 540 486 JVA Lingen und JVK 537 473 JVA Meppen 397 345 JVA Oldenburg 314 302 JVA Rosdorf 352 299 JVA Sehnde 519 512 JVA Uelzen 289 251 JVA Vechta 324 283 JVA Wolfenbüttel 448 381 gesamt 5 012 4 277 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2346 2 2. Wie viele Haftplätze stehen aktuell z. B. wegen Renovierungsarbeiten oder anderer Gründe nicht zur Verfügung (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und deren Abteilungen aufschlüsseln)? Haftplätze, die wegen Sanierungsarbeiten, die länger als drei Monate andauern, nicht genutzt werden können, werden in der Belegungsfähigkeit nicht ausgewiesen. Zum Stichtag 31. Oktober 2018 waren dies im geschlossenen Vollzug insgesamt 273 Haftplätze, davon 131 Haftplätze aufgrund der Sanierung eines großen Unterkunftshauses in der JVA Wolfenbüttel. Zum Stichtag 31. Oktober 2018 standen darüber hinaus insgesamt 70 der in der Belegungsfähigkeit ausgewiesenen Haftplätze wegen Renovierungsarbeiten oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung. Im Einzelnen: Nicht nutzbare Hafträume (z. B. wegen Renovierung) JA Hameln 22 JVA Bremervörde 0 JVA Celle 1 JVA für Frauen Vechta 0 JVA Hannover 26 JVA Lingen und JVK 0 JVA Meppen 0 JVA Oldenburg 0 JVA Rosdorf 0 JVA Sehnde 10 JVA Uelzen 0 JVA Vechta 7 JVA Wolfenbüttel Hauptanstalt - Abteilung Goslar 3 1 gesamt 70 3. Wie oft wurde in den Jahren 2015, 2016, 2017 und bisher im Jahr 2018 in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten vom Instrument des Arrestes Gebrauch gemacht? Verstößt eine Gefangene oder ein Gefangener schuldhaft gegen Pflichten, die ihr oder ihm durch das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) auferlegt sind, so können gegen sie oder ihn gemäß § 94 Abs. 1 NJVollzG Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden. Gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 7 ist eine zulässige Disziplinarmaßnahme Arrest bis zu vier Wochen. Gemäß § 95 Abs. 2 darf Arrest nur wegen schwerer oder mehrfach wiederholter Verfehlungen verhängt werden. In den Jahren 2015 bis 2017 sowie bis einschließlich 31. Oktober 2018 wurde insgesamt in 699 Fällen Arrest angeordnet. Im Einzelnen: Arrest 2015 Arrest 2016 Arrest 2017 Arrest bis 31. Oktober 2018 JA Hameln 81 73 123 95 JVA Bremervörde 14 2 3 25 JVA Celle 10 6 12 2 JVA für Frauen 0 0 0 0 JVA Hannover 0 0 1 0 JVA Lingen 0 0 0 0 JVA Meppen 5 5 3 4 JVA Oldenburg 5 10 12 1 JVA Rosdorf 1 1 0 3 JVA Sehnde 0 0 0 2 JVA Uelzen 1 1 0 0 JVA Vechta 38 58 60 30 JVA Wolfenbüttel 2 2 2 6 gesamt 157 158 216 168 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2346 3 4. Wird aus Gründen der Überbelegung zunehmend Arrest gegen Gefangene verhängt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen. Danach waren zum Stichtag 31. Oktober 2018 weder die Jugendanstalt Hameln noch die zwölf Justizvollzugsanstalten überbelegt. Sofern in der Vergangenheit oder auch zukünftig Überbelegungen in einzelnen Justizvollzugsanstalten absehbar werden , wird durch einen anstaltsübergreifenden Belegungsausgleich gegengesteuert. Ein Zusammenhang zwischen der Belegungssituation und der Anzahl der angeordneten Arreste lässt sich nicht ableiten. 5. Wie viele Einzelhafträume wurden in den letzten Jahren in den einzelnen Anstalten zu Doppelhafträumen umgewandelt? In den Jahren 2015 bis 2017 wurden in vier Anstalten insgesamt 58 Einzelhafträume zu Doppelhafträumen umgewidmet. Im Einzelnen: JVA Hannover: 9 Hafträume, JVA Lingen: 25 Hafträume, JVA Oldenburg: 12 Hafträume, JVA Sehnde: 12 Hafträume. 6. Wie viele ehemalige Einzelhafträume werden aktuell doppelt belegt (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten aufschlüsseln)? Zum Stichtag 31. Oktober 2018 waren 44 ehemalige Einzelhafträume doppelt belegt. Im Einzelnen: JVA Hannover: 9 Hafträume, JVA Lingen: 21 Hafträume, JVA Oldenburg: 8 Hafträume, JVA Sehnde: 6 Hafträume. 7. Sind die von Einzelhafträumen zu Doppelhafträumen umgebauten Räume aufgrund ihrer Größe für eine Doppelbelegung geeignet, sprich sind diese in jeder Anstalt mit zwei Schränken, zwei Stühlen etc. ausgestattet? Die zu Doppelhafträumen umgewidmeten Einzelhafträume verfügen über folgende Grundfläche und Ausstattung: JVA Hannover: Grundfläche: zwischen 15,6 m² und 17,45 m² inklusive Nassbereich Ausstattung: 2 Betten, 2 Schränke, 2 Tische, 2 Stühle JVA Lingen: Grundfläche: 11,45 m² inklusive Nassbereich Ausstattung: 2 Betten, 2 Schränke, 1 Tisch, 2 Stühle JVA Oldenburg: Grundfläche: 15 m² inklusive Nassbereich Ausstattung: 2 Betten, 2 Schränke, 2 Sideboards, 1 Tisch, 2 Stühle JVA Sehnde: Grundfläche: 15,88 m² inklusive Nassbereich Ausstattung: 2 Betten, 2 Schränke, 1 Tisch, 2 Stühle, 1 Wandregal Alle zu Doppelhafträumen umgewidmeten Einzelhafträume verfügen entsprechend dem vorgesehenen Unterbringungsstandard über rund 6 m² Grundfläche pro Person. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2346 4 8. Wie viele Vorfälle von Gewalt zwischen Gefangenen hat es in den Jahren 2015, 2016, 2017 und bisher im Jahr 2018 in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten gegeben? Tätliche Auseinandersetzungen unter Gefangenen werden im justizinternen Controlling erfasst. Dokumentiert wird physische Gewalt unter Gefangenen im Hellfeld. Im Einzelnen: 2015 2016 2017 bis 31.10.2018 JA Hameln 91 86 100 81 JVA Bremervörde 14 19 12 23 JVA Celle 9 10 12 4 JVA für Frauen 2 0 1 2 JVA Hannover 13 10 18 8 JVA Lingen 21 13 15 7 JVA Meppen 3 12 32 14 JVA Oldenburg 12 9 10 6 JVA Rosdorf 15 13 19 15 JVA Sehnde 8 9 17 14 JVA Uelzen 10 19 17 15 JVA Vechta 42 65 58 36 JVA Wolfenbüttel 10 15 22 12 gesamt 250 280 333 237 9. Wie viele Überstunden haben sich im Vollzugsdienst auf den Stationen, d. h. ohne Verwaltungsmitarbeiter , Mitarbeiter in den Werkbetrieben, Abteilungsleitungen und Ausbilder , angesammelt (bitte nach den jeweiligen Justizvollzugsanstalten aufschlüsseln)? Die Mehrarbeitsstunden werden im justizinternen Controlling für den allgemeinen Vollzugsdienst und den Werkdienst gemeinsam erfasst. Eine Herausrechnung der Zahlen des Werkdienstes ist nicht möglich. Vor diesem Hintergrund werden die Mehrarbeitsstunden ohne Verwaltung, höheren und gehobenen Dienst, aber einschließlich der Werkdienste mitgeteilt. Mehrarbeitsstunden gesamt in den einzelnen Justizvollzugsanstalten sowie der Jugendanstalt Hameln : 2017 1. Halbjahr 2018 JA Hameln 3 348,70 3 758,69 JVA Bremervörde 553,25 -194,67 JVA Celle 1 969,49 2 154,61 JVA für Frauen 2 035,58 1 724,50 JVA Hannover 4 057,42 3 884,33 JVA Lingen 1 095,58 1 972,00 JVA Meppen 2 054,62 -278,41 JVA Oldenburg -2 577,04 -2 937,86 JVA Rosdorf 1 328,50 2 293,83 JVA Sehnde 6 059,92 8 923,01 JVA Uelzen 3 087,25 4 604,50 JVA Vechta 834,92 891,00 JVA Wolfenbüttel 1 506,86 2 099,23 gesamt 25 373,04 28 894,77 Die Mehrarbeitsstunden, die jede und jeder Bedienstete im allgemeinen Vollzugsdienst und im Werkdienst im Jahr gearbeitet hat, ergeben sich als Durchschnittswert aus der folgenden Tabelle: 2017 2018 (1. HJ) JA Hameln 12,43 13,23 JVA Bremervörde 8,54 -2,88 JVA Celle 13,87 15,35 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2346 5 2017 2018 (1. HJ) JVA für Frauen 17,99 15,89 JVA Hannover 14,50 14,02 JVA Lingen 3,69 6,73 JVA Meppen 13,89 -1,82 JVA Oldenburg -14,34 -16,01 JVA Rosdorf 8,39 14,44 JVA Sehnde 26,03 39,11 JVA Uelzen 25,73 37,59 JVA Vechta 7,43 7,96 JVA Wolfenbüttel 6,53 9,25 gesamt 10,81 12,27 (Verteilt am 11.12.2018) Drucksache 18/2346 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Dr. Marco Genthe (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums Justizvollzugsanstalten in Niedersachen - aktuelle Auslastung