Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2359 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Wolfsmonitoring in Niedersachsen: Gibt es Phantomrudel? Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 08.11.2018 - Drs. 18/2067 an die Staatskanzlei übersandt am 12.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 07.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Nach Angaben des Wolfsmonitorings der Landesjägerschaft sind in Niedersachsen derzeit 20 Wolfsrudel nachgewiesen. Auf der Website www.wolfsmonitoring.com sind zu jedem der aufgeführten Rudel weitergehende Informationen dokumentiert. Zum Rudel Cuxhaven ist nachzulesen, dass seit 2016 sowohl die Wolfsmutter als auch ein Welpe illegalen Abschüssen zum Opfer fielen, zwei Welpen starben bei Verkehrsunfällen, ein weiterer Welpe starb eines natürlichen Todes, ein männlicher Nachkomme ist im vergangenen Jahr nach NRW abgewandert. Der Landkreis Cuxhaven geht davon aus, dass derzeit nur noch ein Wolf in der Region lebt (Nordsee-Zeitung vom 13.10.2018). Zum Rudel Munster/Bispingen ist vermerkt, dass die nachgewiesene Fähe 2017 im Straßenverkehr ums Leben kam. Die beiden Welpen, die von der Mutter noch gesäugt wurden, wurden wenige Tage später tot aufgefunden. 1. Ist die Annahme des Landkreises Cuxhaven zutreffend, dass nur noch ein Wolf in der Region Cuxhaven lebt? Die Fähe des Cuxhavener Rudels wurde im September 2016 illegal getötet; der Rüde ist seit November 2016 verschollen. Im darauffolgenden Monitoringjahr 2017/2018 konnte im Territorium Cuxhaven keine Reproduktion nachgewiesen werden. Es konnten jedoch weiterhin fünf Nachkommen des ehemaligen Cuxhavener Paares im Territorium genetisch bestätigt werden; mindestens zwei dieser Tiere waren adult. Zusätzlich konnten anhand von Fotofallenbildern regelmäßig mehr als zwei Tiere zusammen festgestellt werden. Nach den nationalen Monitoringstandards ist das Cuxhavener Vorkommen für das Monitoringjahr 2017/2018 daher weiterhin als Rudel zu bewerten. Für das laufende Monitoringjahr 2018/2019 konnte genetisch bisher von den ehemals fünf Nachkommen nur eine adulte Tochter des ehemaligen Paars, GW631f, nachgewiesen werden. Eine endgültige Bewertung der Daten kann aber erst nach Ablauf des Monitoringjahrs erfolgen. 2. Wenn ja, werden die Angaben des Wolfsmonitorings entsprechend korrigiert? Die Darstellung der Territorien auf der Internetseite www.wolfsmonitoring.com der Landesjägerschaft Niedersachsen wurde kürzlich überarbeitet, um einen besseren Überblick über die Entwicklung der niedersächsischen Rudel, soweit bekannt, zu gewährleisten. Im Falle des Cuxhavener Territoriums wird aktuell angegeben, dass ein Reproduktionsnachweis für das Monitoringjahr 2018/2019 aussteht. Das Rudel sei mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr existent. Eine endgül- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2359 2 tige Bewertung der Daten kann erst nach Ablauf des Monitoringjahrs erfolgen. Die Landesregierung sieht daher keine Veranlassung, diese Angaben zu korrigieren. 3. Wenn ja, sieht die Landesregierung weiteren Korrekturbedarf zu den Angaben des Wolfsmonitorings? Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. 4. Existiert das Rudel Munster/Bispingen noch und, wenn ja, in welcher Form? Durch die Untersuchung genetischer Proben konnte ermittelt werden, dass im ursprünglichen Rudel Munster zunächst der Rüde und danach auch noch die Fähe wechselten. Die Verpaarung des neuen Rüden mit der neuen Fähe war im Monitoringjahr 2017/2018 zunächst als mögliches neues Rudel Bispingen vermutet worden. Durch den genetischen Nachweis von Nachkommen einer Zwischenverpaarung des neuen Rüden mit der letzten Munster-Fähe konnte jedoch nachgewiesen werden, dass das Rudel Munster und das vermutete Rudel Bispingen ein und dasselbe Rudel sind, mit einmal komplett durchgetauschten Elterntieren. Dieses Rudel wird daher künftig unter der kombinierten Bezeichnung Rudel Munster/Bispingen geführt. Im Rudel Munster/Bispingen gab es im Monitoringjahr 2017/2018 sechs Welpen, von denen vier genetisch identifiziert werden konnten, zwei davon sind nachweislich durch Bisse getötet worden, die wahrscheinlich auf innerartliche Auseinandersetzungen zurückzuführen sind. Die Fähe kam bei einem Verkehrsunfall zu Tode. Im Rudel liefen noch mindestens drei unterschiedliche adulte oder subadulte Wölfe mit. Fotofallenaufnahmen aus dem Herbst/Winter des Monitoringjahrs 2017/2018 weisen darauf hin, dass möglicherweise nur ein bis zwei Welpen überlebt haben. Aktuell gibt es regelmäßige Wolfsaktivität im Territorium Munster/Bispingen. Eine Bewertung der Rudelzusammensetzung kann erst am Ende des Monitoringjahrs 2018/2019 gegeben werden, wenn alle über das Wolfsjahr gesammelten Daten ausgewertet wurden. 5. Für welche Wolfsrudel liegen aktuell ausreichend Nachweise vor, die ein territoriales Vorkommen eines Rudels bestätigen? Für das Monitoringjahr 2017/2018 können 13 Rudel bestätigt werden: – Barnstorf, – Bergen, – Munster/Bispingen, – Cuxhaven, – Die Lucie, – Ehra-Lessien, – Eschede/Rheinmetall, – Göhrde, – Ostenholzer Moor, – Schneverdingen, – Visselhövede, – Walle, – Wietzendorf. Für das Monitoringjahr 2018/2019 sind die folgenden Rudel hinzugekommen: – Gartow, – Gnarrenburg, – Meppen, – Garlstedt, – Ebstorf, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2359 3 – Wietze, – Rodewald. Bei den Rudeln Barnstorf, Cuxhaven, Munster/Bispingen, Visselhövede und Walle ist für 2018 bisher kein Nachwuchs nachgewiesen worden (Stand November 2018). Das Rudel Cuxhaven hat möglicherweise seine Rudelqualität gänzlich eingebüßt. 6. Gibt es ein Interesse der Landesjägerschaft, Schätzungen zur Gesamtzahl der Wölfe möglichst hoch anzusetzen? Die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. erfasst, bewertet und dokumentiert die niedersächsischen Wolfsvorkommen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen auf Grundlage der national gültigen, durch das Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen Veröffentlichung „Monitoring von Großraubtieren in Deutschland“ (BfN-Skripten 251) sowie aller Aktualisierungen der dort genannten fachlichen Standards. Die Daten aus dem Wolfsmonitoring der Bundesländer werden einmal jährlich für das jeweils vergangene Monitoringjahr in einem durch das Bundesamt für Naturschutz organisierten Treffen der im Monitoring von Großraubtieren erfahrenen Personen der einzelnen Bundesländer bewertet. Die Angaben auf www.wolfsmonitoring.com für die vergangenen Monitoringjahre entsprechen den Ergebnissen des BfN-Treffens. 7. Wie wird im Rahmen des Wolfsmonitorings öffentlich dokumentiert, wo residente Wölfe bzw. Rudel aktuell nicht mehr nachgewiesen sind? Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3. 8. Welche Wolfsterritorien wurden seit Beginn des Wolfsmonitorings von residenten Wölfen , Wolfspaaren oder Wolfsrudeln wieder verlassen? Im Emsland konnte für das Monitoringjahr 2014/2015 ein territoriales Einzeltier bestätigt werden. Ab dem folgenden Monitoringjahr 2015/2016 konnte es nicht mehr nachgewiesen werden. Im Monitoringjahr 2013/2014 konnte auf dem Gelände der Firma Rheinmetall ein territoriales Wolfspaar bestätigt werden, im folgenden Monitoringjahr 2014/2015 wurde hier Nachwuchs vermeldet. Ab dem darauffolgenden Monitoringjahr 2015/2016 konnte das Rheinmetall-Rudel nicht mehr bestätigt werden. (Aktuell wird das Gebiet vom Rudel Eschede/Rheinmetall belaufen, das sich aus dem Gebiet um Eschede in Richtung Rheinmetall-Gelände verlagert hat.) Im Monitoringjahr 2014/2015 konnte bei Fuhrberg ein territoriales Paar bestätigt werden. Ab dem folgenden Monitoringjahr 2015/2016 konnte es nicht mehr nachgewiesen werden. Erläuterung zum Territorium Gartow: Im Monitoringjahr 2017/2018 gab es nur einen Hinweis, dass das Rudel Gartow noch besteht, jedoch keinen C1-Nachweis (sichere Belege für die Anwesenheit von Wölfen sind gegeben). Im zurzeit laufenden Monitoringjahr 2018/2019 gibt es jedoch den Nachweis von Welpen. Gemäß den geltenden Monitoringstandards kann daher formell zumindest ein Paar rückwirkend für 2017/2018 bestätigt werden. Das Territorium bleibt somit durchgehend besetzt. 9. Vor dem Hintergrund, dass 2018 bereits drei Wölfe illegal erschossen wurden: In wie vielen Fällen wurde bislang wegen illegaler Wolfsabschüsse von der Staatsanwaltschaft ermittelt (bitte jeweils Fall und Ergebnis der Ermittlungen aufführen)? Das Umweltministerium geht davon aus, dass in jedem Fall, in dem Hinweise auf einen illegalen Abschuss eines Wolfes vorliegen, von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Über den jeweiligen Verfahrensstand der aktuelleren Fälle liegen hier keine konkreten Erkenntnisse vor. In den folgenden beiden Fällen sind Ermittlungs- bzw. Strafverfahren nach Kenntnis des Umweltministeriums abgeschlossen: Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2359 4 15.12.2007, Rüde, LK Lüchow-Dannenberg: Es gab eine Verurteilung. 19.01.2003, Wölfin, LK Göttingen: Es gab keine Verurteilung. (Verteilt am 12.12.2018) Drucksache 18/2359 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Wolfsmonitoring in Niedersachsen: Gibt es Phantomrudel?