Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2370 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Was unternimmt die Landesregierung gegen Sozialmissbrauch? Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 09.11.2018 - Drs. 18/2083 an die Staatskanzlei übersandt am 13.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 10.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Die Welt berichtete am 07.11.2018, dass derzeit keine Sozialleistungsbehörden von anerkannten Asylbewerbern Fingerabdrücke nehmen dürften, um sie elektronisch zu überprüfen und so festzustellen , ob die Person bereits registriert ist. Grund dafür sei, dass erst, wenn alle Stellen mit der entsprechenden Technik ausgestattet sind, die rechtlichen Voraussetzungen bestehen würden, um die Geräte auch zur Identitätsüberprüfung zu nutzen. Bis dato seien 365 der 1 098 Sozialleistungsbehörden mit Geräten zum Abnehmen und Abgleichen von Fingerabdrücken ausgestattet. In der Antwort auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung von Abgeordneten der Fraktion der FDP „Können niedersächsische Ausländerbehörden Fingerabdrücke erfassen?“ teilte die Landesregierung mit, dass im März 2017 keine der 52 kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen Fingerabdrücke mit den Daten des Ausländerzentralregisters vergleichen könnten (Drucksache 17/7520, Frage 31). Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen eines Projekts zur Digitalisierung des Asylverfahrens betreibt die Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat derzeit die Installation von Fingerabdruckscannern in den für die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zuständigen Sozialleistungsbehörden deutschlandweit. Das Vorliegen der technischen Voraussetzungen ist in erster Linie die Grundvoraussetzung zur Abnahme von Fingerabdrücken und der damit einhergehenden Möglichkeit zur Identitätsüberprüfung. Solange allerdings die Rechtsgrundlage § 11 Abs. 3 a des AsylbLG zur Erhebung von Fingerabdrücken zwecks Identitätsüberprüfung noch nicht in Kraft getreten ist, darf die Erhebung von Fingerabdrücken auch bei bereits vorliegenden technischen Voraussetzungen zurzeit noch nicht durchgeführt werden. § 11 Abs. 3 a AsylbLG tritt in Kraft, sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesgesetzblatt bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen der Ausstattung für die nach § 10 AsylbLG zuständigen Behörden mit Geräten zur Überprüfung der Identität mittels Fingerabdruckdaten geschaffen sind. 1. Wie viele Ausländerbehörden (ABH) in Niedersachsen können bzw. können keine Fingerabdrücke erfassen und verarbeiten (bitte nach ABH aufschlüsseln)? Im Zeitraum vom 09.02. bis 30.07.2018 wurden 48 von 51 niedersächsischen Ausländerbehörden (ABH) mit einer Personalisierungsinfrastrukturkomponente (PIK) ausgestattet. Damit sind die AB- Hen in der Lage, eine erkennungsdienstliche Behandlung durchzuführen und die Fingerabdrücke Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2370 2 von Ausländern, die um Asyl nachsuchen, die in Verbindung mit der unerlaubten Einreise aufgegriffen und nicht zurückgewiesen werden oder die sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten, zu erfassen und zu verarbeiten. Die Ausländerbehörden der Landkreise Goslar, Leer und Oldenburg haben sich entschieden, die Funktionalitäten der PIK in die existierenden Fachverfahren der Ausländerbehörden integrieren zu lassen. Die Hersteller der Fachverfahren befinden sich aktuell noch in Gesprächen mit dem Bund. Bis zur technischen Realisierung kommen die Ausländerbehörden ihrer Aufgabe dadurch nach, dass sie die nächstgelegene Polizeidienststelle um Amtshilfe bitten und die erkennungsdienstliche Behandlung durch diese durchführen lassen. 2. Wann werden alle niedersächsischen Ausländerbehörden Fingerabdrücke erfassen und verarbeiten können? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele Sozialleistungsbehörden in Niedersachsen sind bereits mit der entsprechenden Technik ausgestattet (bitte nach Behörden aufschlüsseln)? Die Aufgabenwahrnehmung für die Durchführung des AsylbLG obliegt in Niedersachsen grundsätzlich den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises. Die Kommunen können zur Durchführung der Aufgaben nach dem AsylbLG ihre jeweiligen kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden heranziehen (§ 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes - Aufnahmegesetz). In Niedersachsen haben insgesamt 212 AsylbLG-Behörden gegenüber der Bundesdruckerei einen Bedarf an sogenannten FAST-ID-Geräten geäußert (siehe Anlage). Davon ist das Rollout bei insgesamt 145 Kommunen bereits zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 14.11.2018) abgeschlossen. Bei 25 Sozialleistungsbehörden verbleibt bis zur vollständigen Installation nur noch ein seitens der örtlichen Informationstechnik zu erledigender Restbearbeitungsaufwand. Die Bundesdruckerei muss in insgesamt neun Kommunen noch Nacharbeitungen verrichten. 25 AsylbLG-Behörden haben die technischen Voraussetzungen soweit geschaffen und warten auf einen von der Bundesdruckerei anzukündigenden Installationstermin für die Endgeräte. Die verbleibenden acht Kommunen müssen noch wenige abschließende Meldungen an die Bundesdruckerei tätigen. Beide Gruppen sind in der beigefügten Tabelle in der Spalte „Status Rollout“ ohne eine Bemerkung versehen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) als Sozialleistungsbehörde kann seit April 2016 von allen Asylsuchenden Fingerabdrücke nehmen. 4. Was unternimmt die Landesregierung, um Sozialmissbrauch mithilfe von Mehrfachidentitäten zu verhindern? Seit April 2016 werden in der LAB NI alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber elektronisch registriert . Mit den PIK, die u. a. mit Fingerabdruck-Scannern ausgestattet sind, werden Fingerabdrücke genommen. Diese werden bundeseinheitlich im AZR (Ausländerzentralregister) gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mittels Fast-ID mit den im automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem für Ausländer (AFIS-A) gespeicherten Fingerabdrücken verglichen. Darüber hinaus werden sämtliche neuankommende Asylbewerberinnen und Asylbewerber bei der Erstregistrierung einem automatisiertem Verfahren zur Durchführung von Sicherheitsabgleichen unterzogen (Asylkon). Das Ministerium für Inneres und Sport hat die kommunalen AsylbLG-Leistungsbehörden mit Erlass vom 31.01.2017 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leistungen nur an Personen gewährt werden dürfen, deren Leistungsberechtigung im Sinne von § 1 AsylbLG bereits feststeht. Voraussetzung hierfür sind eine erkennungsdienstliche Behandlung und ein Abgleich der vorhandenen Datensysteme , um eventuelle Mehrfachidentitäten zu erkennen. Sollten diese Voraussetzungen nicht Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2370 3 erfüllt sein, ist eine erkennungsdienstliche Behandlung unverzüglich zu veranlassen. Darüber hinaus sind in diesen Fällen Leistungen nur im unabweisbar gebotenen Umfang zu gewähren. Auf Bundesebene befasst sich derzeit ferner eine Bund-Länder-Projekt-Gruppe (BLPG) mit der Thematik „Falschidentitäten“ sowie den aus diesem Phänomen abzuleitenden polizeilichen Handlungserfordernissen . Niedersachsen wirkt in dieser BLPG mit. 5. Wie viele Fälle von Sozialmissbrauch mithilfe von Mehrfachidentitäten wurden in Niedersachsen seit 2013 registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist ausschließlich bekannt gewordene Fälle im Deliktsbereich des Sozialleistungsbetrugs aus. Spezielle Begehungsweisen bzw. Formen des Sozialleistungsbetruges , wie z. B. die Nutzung mehrerer Identitäten um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen , werden nicht gesondert erfasst und können auf Grundlage der PKS somit auch nicht recherchiert werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2370 4 Anlage Niedersachsen Stand 14.11.2018 Behörde Status Rollout AHLDEN-ALB ALTES-AMT-LEMFOERDE-ALB APEN-ALB Abgeschlossen ARTLAND-ALB Abgeschlossen BAD-BENTHEIM-ALB Abgeschlossen BAD-FALLINGBOSTEL-ALB Abgeschlossen BAD-IBURG-ALB Abgeschlossen BAD-LAER-ALB Abgeschlossen BAD-PYRMONT-ALB Abgeschlossen BAD-ROTHENFELDE-ALB Abgeschlossen BAD-ZWISCHENAHN-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) BAKUM-ALB Abgeschlossen BARNSTORF-ALB Abgeschlossen BARSINGHAUSEN-ALB Abgeschlossen BASSUM-ALB BELM-ALB Abgeschlossen BERGEN-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) BERNE-ALB BERSENBRUECK-ALB Abgeschlossen BEVERSTEDT-ALB Abgeschlossen BISPINGEN-ALB Abgeschlossen BISSENDORF-ALB Abgeschlossen BOCKHORN-ALB Folgeeinsatz (bdr) BOERDE-LAMSTEDT-ALB Abgeschlossen BOMLITZ-ALB Abgeschlossen BRAKE-ALB Abgeschlossen BRAMSCHE-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) BRAUNSCHWEIG-ALB Abgeschlossen BRUCHHAUSEN-VILSEN-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) BURGDORF-ALB Abgeschlossen BURGWEDEL-ALB Abgeschlossen BUTJADINGEN-ALB Abgeschlossen CELLE-ALB Folgeeinsatz (bdr) DAMME-ALB Abgeschlossen DELMENHORST-ALB DIEPHOLZ-ALB Abgeschlossen DINKLAGE-ALB Abgeschlossen DISSEN-ATW-ALB Abgeschlossen DOERPEN-ALB Abgeschlossen DOETLINGEN-ALB EDEWECHT-ALB Abgeschlossen ELSFLETH-ALB Abgeschlossen EMDEN-ALB EMLICHHEIM-ALB Abgeschlossen EMSBUEREN-ALB ESCHEDE-ALB Abgeschlossen FASSBERG-ALB Abgeschlossen FLOTWEDEL-ALB Abgeschlossen FREREN-ALB Abgeschlossen FUERSTENAU-ALB Abgeschlossen GANDERKESEE-ALB Abgeschlossen GARBSEN-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2370 5 Behörde Status Rollout GEESTE-ALB GEESTLAND-LANGEN-ALB Abgeschlossen GEHRDEN-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) GEORGSMARIENHUETTE-ALB Abgeschlossen GLANDORF-ALB Folgeeinsatz (bdr) GOETTINGEN-ALB Abgeschlossen GOETTINGEN-LRA-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) GOETTINGEN-LRA-BAD-LAUTERB- ALB Abgeschlossen GOETTINGEN-LRA-DUDERSTADT- ALB Abgeschlossen GOETTINGEN-LRA-HANN-MUENDE- ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) GOETTINGEN-LRA-OSTERODE-ALB Abgeschlossen GOLDENSTEDT-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) GOSLAR-ALB Abgeschlossen GRASBERG-ALB Abgeschlossen GRASLEBEN-ALB GROSSENKNETEN-ALB HADELN-OTTERNDORF-ALB Abgeschlossen HAGEN-ATW-ALB Abgeschlossen HAGEN-IM-BREMISCHEN-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) HAMBERGEN-ALB Abgeschlossen HAMBUEHREN-ALB Abgeschlossen HAMELN-ALB Abgeschlossen HANNOVER-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) HAREN-EMS-ALB Folgeeinsatz (bdr) HARPSTEDT-ALB HASBERGEN-ALB HASELUENNE-ALB Abgeschlossen HATTEN-ALB HEESEBERG-ALB Abgeschlossen HELMSTEDT-ALB HEMMINGEN-ALB Abgeschlossen HEMMOOR-ALB Abgeschlossen HERZLAKE-ALB Abgeschlossen HILDESHEIM-ALB Folgeeinsatz (bdr) HILTER-ATW-ALB Abgeschlossen HOLDORF-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) HUDE-ALB ISERNHAGEN-ALB Abgeschlossen JADE-ALB Abgeschlossen JEVER-ALB Abgeschlossen KIRCHDORF-ALB Abgeschlossen KOENIGSLUTTER-ALB Abgeschlossen LAATZEN-ALB Abgeschlossen LACHENDORF-ALB Abgeschlossen LANGENHAGEN-ALB Folgeeinsatz (bdr) LATHEN-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) LEHRE-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) LEHRTE-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) LEMWERDER-ALB Abgeschlossen LENGERICH-EMSLAND-ALB Abgeschlossen LILIENTHAL-ALB Abgeschlossen LINGEN-EMS-ALB Abgeschlossen LK-AURICH-ALB LK-CLOPPENBURG-ALB Abgeschlossen LK-CUXHAVEN-ALB Abgeschlossen LK-FRIESLAND-ALB Abgeschlossen LK-GIFHORN-ALB Abgeschlossen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2370 6 Behörde Status Rollout LK-HAMELN-PYRMONT-ALB Abgeschlossen LK-HARBURG-ALB LK-HELMSTEDT-ALB Abgeschlossen LK-HILDESHEIM-ALB Nutzung PIK ABH LK-LEER-ALB LK-LUECHOW-DANNENBERG-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) LK-LUENEBURG-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) LK-NIENBURG-WESER-ALB LK-NORTHEIM-ALB Nutzung PIK ABH LK-OLDENBURG-ALB LK-PEINE-ALB Abgeschlossen LK-ROTENBURG-WUEMME-ALB LK-SCHAUMBURG-RINTELN-ALB Abgeschlossen LK-SCHAUMBURG-STADTHAGEN- ALB Abgeschlossen LK-STADE-ALB Folgeeinsatz (bdr) LK-UELZEN-ALB Nutzung PIK ABH LK-VECHTA-ALB LK-VERDEN-ALB Nutzung PIK ABH LK-WITTMUND-ALB Nutzung PIK ABH LOHHEIDE-ALB Abgeschlossen LOHNE-ALB Abgeschlossen LOXSTEDT-ALB Abgeschlossen LUENEBURG-ALB Abgeschlossen MELLE-ALB Folgeeinsatz (bdr) MEPPEN-ALB Abgeschlossen MUNSTER-ALB Abgeschlossen NEUENHAUS-ALB NEUENKIRCHEN-ALB NEUENKIRCHEN-GEMEINDE-ALB Abgeschlossen NEUENKIRCHEN-VOERDEN-ALB Abgeschlossen NEUSTADT-AM-RUEBENBERGE- ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) NORDENHAM-ALB Abgeschlossen NORDHORN-ALB Abgeschlossen NORDHUEMMLING-ALB Abgeschlossen OLDENBURG-ALB Abgeschlossen OSNABRUECK-ALB OSTERHOLZ-SCHARMBECK-ALB Abgeschlossen OVELGOENNE-ALB Abgeschlossen PAPENBURG-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) PATTENSEN-ALB Abgeschlossen RASTEDE-ALB Abgeschlossen REHDEN-ALB Abgeschlossen RETHEM-ALLER-ALB Abgeschlossen RHEDE-EMS-ALB RITTERHUDE-ALB Abgeschlossen RONNENBERG-ALB Abgeschlossen SALZBERGEN-ALB SALZGITTER-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) SANDE-ALB Abgeschlossen SCHNEVERDINGEN-ALB Abgeschlossen SCHOENINGEN-ALB SCHORTENS-ALB SCHUETTORF-ALB Abgeschlossen SCHWAFOERDEN-ALB Abgeschlossen SCHWANEWEDE-ALB Abgeschlossen SCHWARMSTEDT-ALB Abgeschlossen SEELZE-ALB Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2370 7 Behörde Status Rollout SEHNDE-ALB Abgeschlossen SIEDENBURG-ALB Abgeschlossen SOEGEL-ALB Abgeschlossen SOLTAU-ALB Abgeschlossen SPELLE-ALB Abgeschlossen SPRINGE-ALB Abgeschlossen STADLAND-ALB Abgeschlossen STEINFELD-ALB Abgeschlossen STUHR-ALB Abgeschlossen SUEDHEIDE-ALB Abgeschlossen SUEPPLINGEN-ALB SULINGEN-ALB Abgeschlossen SYKE-ALB Abgeschlossen TWIST-ALB Abgeschlossen TWISTRINGEN-ALB Abgeschlossen UELSEN-ALB Abgeschlossen UETZE-ALB Abgeschlossen VAREL-ALB Abgeschlossen VECHTA-ALB Abgeschlossen VELPKE-ALB Folgeeinsatz (bdr) VISBEK-ALB Abgeschlossen WAGENFELD-ALB Abgeschlossen WALLENHORST-ALB Abgeschlossen WALSRODE-ALB Abgeschlossen WANGERLAND-ALB Abgeschlossen WARDENBURG-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) WATHLINGEN-ALB Abgeschlossen WEDEMARK-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) WENNIGSEN-ALB Abgeschlossen WERLTE-ALB Abgeschlossen WESTERSTEDE-ALB Abgeschlossen WEYHE-ALB Abgeschlossen WIEFELSTEDE-ALB Abgeschlossen WIETMARSCHEN-ALB Abgeschlossen WIETZE-ALB Abgeschlossen WIETZENDORF-ALB Abgeschlossen WILDESHAUSEN-ALB Abgeschlossen WILHELMSHAVEN-ALB Abgeschlossen WINSEN-ALLER-ALB Abgeschlossen WITTLAGER-LAND-ALB Abgeschlossen WOLFENBUETTEL-ALB Abgeschlossen WOLFSBURG-ALB Abgeschlossen WORPSWEDE-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) WUNSTORF-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) WURSTER-NORDSEEKUESTE-ALB ZETEL-ALB Abgeschlossen (Nacharbeit Behörden-IT) (Verteilt am 14.12.2018) Drucksache 18/2370 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Was unternimmt die Landesregierung gegen Sozialmissbrauch?