Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2385 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung Veterinärämter Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD), eingegangen am 15.11.2018 - Drs. 18/2134 an die Staatskanzlei übersandt am 20.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 11.12.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Immer wieder kommt es zu Skandalen im Bereich der Nutztierhaltung und Schlachtung (z. B. im Schlachtbetrieb Bad Iburg). Tiere sterben an Krankheiten oder Verletzungen und werden wie Müll in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt. Auch dort gewonnenen Erkenntnissen zufolge gibt es Hinweise, dass es in der vorherigen Tierhaltung zu Missständen gekommen sein muss (Studie Frau Prof. Dr. große Beilage, TMH Hannover: „Erhebung von Befunden an Tierkadavern in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte, die Hinweise auf tierschutzrelevante Zustände in den Haltungsbetrieben geben könnten“, vorgestellt im AfELuV am 23.05.2018). 1. Wie viele Veterinärämter gibt es in Niedersachsen, und wie viele Personen stehen effektiv für die Kontrolle von Tierhaltungs- und Schlachtbetrieben zur Verfügung? In Niedersachsen bestehen 41 Veterinärämter, welche an insgesamt 44 Standorten vertreten sind. Hinzu kommen zwei Gemeinden mit öffentlichen Schlachthöfen, an denen amtliches Personal dieser Gemeinden tätig ist. Für die amtliche Kontrolle stehen in Niedersachsen in den Veterinärämtern 238 Amtstierärztinnen /Amtstierärzte zur Verfügung, welche für die Überwachung jeglicher Betriebe in Niedersachsen in allen Fachgebieten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zuständig sind, eine gesonderte Aufschlüsselung nach Betrieben liegt hier nicht vor. Der Einsatz dieser Amtstierärzte erfolgt risikoorientiert , daher verändert sich die Zuordnung zu den einzelnen Fachgebieten regelmäßig. Unterstützt werden die Amtstierärztinnen/Amtstierärzte durch 233 Lebensmittelkontrolleurinnen/Lebensmittelkontrolleure sowie 326 sonstige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (z. B. Verwaltungspersonal). In der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden zusätzlich ca. 403 amtliche Tierärztinnen /Tierärzte sowie ca. 397 amtliche Fachassistentinnen/Fachassistenten - teilweise nebenberuflich - eingesetzt. An den beiden öffentlichen Schlachthöfen sind weitere 19 amtliche Tierärztinnen/Tierärzte, 61 amtliche Fachassistentinnen/Fachassistenten sowie drei Verwaltungsmitarbeiterinnen/-mitarbeiter als Mitarbeiter der zuständigen Gemeinden tätig. 2. Wie viele gewerbliche oder teilgewerbliche Tierhaltungsbetriebe mit insgesamt wie vielen Tieren gibt es in Niedersachsen (bitte aufschlüsseln nach Tierart und Anzahl)? Auf der Grundlage des Agrarstatistikgesetzes werden regelmäßig Daten zur Tierhaltung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Agrarstrukturerhebung und im Rahmen der Viehzählungen er- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2385 2 fasst. Tierhaltungen außerhalb von landwirtschaftlichen Betrieben (z. B. private Pferdehaltungen) werden hier nicht erfasst. Zuständig für die Durchführung dieser statistischen Erhebung ist in Niedersachsen das Landesamt für Statistik Niedersachsen. Ob ein Betrieb aus steuerrechtlicher Sicht gewerbliche Einkünfte erzielt, wird im Rahmen der Agrarstatistik nicht erfragt, sodass eine Differenzierung nach gewerblichen und nicht gewerblichen Betrieben nicht möglich ist. Einen Überblick über die Tierhaltung in Niedersachsen geben die anliegenden Tabellen (Anlagen 1 und 2). 3. Wie viele Schlachtbetriebe mit welcher Gesamtschlachtkapazität gibt es in Niedersachsen (bitte aufschlüsseln nach Tierart und Anzahl)? Die Anzahl der in Niedersachsen zugelassenen Schlachtbetriebe können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand 22.11.2018): Nach Tierart(en) Alle Betriebe Nur Rinder Nur Schweine Nur Geflügel Nur Kanin ninchen Nur Einhufer Nur Farmwild Nur Schafe/ Ziegen Mehrere Tierarten Kleinbetriebe 289 5 28 6 1 2 17 11 219 Mittelbetriebe 16 0 2 3 0 0 0 0 11 Großbetriebe 27 4 9 13 0 0 0 0 1 gesamt 332 9 39 22 1 2 17 11 231 Kleinbetrieb: weniger 0,5 t Lebendgewicht Geflügel pro Tag oder weniger als 4 t Lebendgewicht sonstige Tiere pro Tag Mittelbetrieb: 0,5 t bis 50 t Lebendgewicht Geflügel pro Tag oder 4 t bis 50 t Lebendgewicht sonstige Tiere pro Tag Großbetrieb: Schlachtung von mehr als 50 t Lebendgewicht pro Tag Eine genauere Aufschlüsselung der Kapazitäten als die erläuterten drei Kategorien ist von hier nicht möglich. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2385 3 Anlage 1 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2385 4 Anlage 2 (Verteilt am 14.12.2018) Drucksache 18/2385 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dana Guth (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Veterinärämter