Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Versetzungsanträge von Lehrkräften Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg (GRÜNE), eingegangen am 19.10.2018 - Drs. 18/1910 an die Staatskanzlei übersandt am 23.10.2018 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 14.12.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Der NDR hat am 15.10.2018 darüber berichtet, dass nach Angaben des Kultusministeriums im laufenden Schuljahr rund 1 000 Lehrkräfte ihre Versetzung aus Niedersachsen in ein anderes Bundesland beantragt haben. Die GEW vermute, dass der deutliche Anstieg dieser Zahlen auch damit zu tun habe, dass die Lehrkräfte hoch belastet seien und vergleichsweise schlecht bezahlt würden. Das Kultusministerium vermute hingegen, dass persönliche oder familiäre Gründe in erster Linie entscheidend seien. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen der föderalen Kompetenzstruktur der Bundesrepublik Deutschland ist die Verantwortung für Bildungsfragen den Ländern übertragen, da sie näher an den Menschen und den Bedürfnissen vor Ort sind. Die Sicherung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse von Schülerinnen und Schülern sowie die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsabschlüssen sind den Ländern ein wichtiges bildungspolitisches Anliegen. Sie sind daher übereingekommen, zur Sicherung der Mobilität im Bildungswesen die Vergleichbarkeit der Anforderungen von Schulabschlüssen zu verbessern und Lehramtsabschlüsse gegenseitig anzuerkennen. Die Länder sehen sich in der Verantwortung , durch klar beschriebene gemeinsame Ziele ihre unterschiedlichen Bildungssysteme so auszugestalten , dass Mobilität und Chancengleichheit von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften gesichert sind. Gleichzeitig soll der Wettbewerb um die besten Wege zur Erreichung dieser Ziele bestehen bleiben. Um diese Ziele zu unterstützen, ist 2012 ein Staatsvertrag zur Förderung der Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zwischen den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen worden. Jede Lehrkraft kann sich nach Abschluss der Lehramtsausbildung bundesweit bewerben und dort in den Schuldienst eingestellt werden, wo sie nach erfolgter Auswahl ein Angebot erhalten hat. Lehrkräfte, die bereits im Schuldienst eines Landes beschäftigt sind und das Land wechseln wollen, können unter Beachtung des Anspruchs der Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtskontinuität von einem anderen Land nach vereinbarten Verfahren übernommen werden. Für wechselwillige Lehrkräfte, die sich bereits im Schuldienst befinden, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten für den Wechsel in ein anderes Land: - Zum einen im Wege der Übernahme von im Schuldienst stehenden Lehrkräften über das Bewerbungs - und Auswahlverfahren: Lehrkräfte können jederzeit an Bewerbungsverfahren eines anderen Landes teilnehmen. Sie sind verpflichtet, ihrer Bewerbung eine Erklärung über die Freigabe seitens ihrer Dienststelle beizufü- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 2 gen. Auf diesem Weg kann ein Wechsel nur erfolgen, wenn die Lehrkraft sich im Rahmen des ausschließlich an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung orientierten Bewerbungs- und Auswahlverfahrens durchsetzen kann. Die Länder verpflichten sich, Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich unter Beachtung dienstlicher Interessen zu erteilen; sie kommen überein, eine Freigabeerklärung in der Regel nicht später als zwei Jahre nach der Erstantragsstellung auf Freigabe zu erteilen (z. B. beim Einsatz im abiturvorbereitenden Unterricht oder bei schulspezifischen Mangelsituationen). Die Familienzusammenführung steht für die Kultusministerkonferenz (KMK) im Mittelpunkt der Bemühungen . Die KMK strebt an, in allen Ländern Freigabeerklärungen zur Familienzusammenführung zu erreichen. Im Rahmen eines Staatsvertrags sind inzwischen die entsprechenden Regelungen zur anteiligen Übernahme der Versorgungsbezüge im Falle eines Dienstherrenwechsels vereinbart worden. - Zum anderen durch Übernahme von im Schuldienst stehenden Lehrkräften im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern): Lehrkräfte können auch einen Antrag für das Einigungsverfahren stellen. Über das Einigungsverfahren soll Lehrkräften insbesondere aus sozialen Gründen, z. B. zur Familienzusammenführung, eine zusätzliche Möglichkeit eines Länderwechsels eröffnet werden. Im Lehreraustauschverfahren ist jedes Land grundsätzlich bereit, mindestens ebenso viele Lehrkräfte aus anderen Ländern zu übernehmen, wie Lehrkräfte in andere Länder abgegeben werden. Unbeschadet dessen kann im Einzelfall eine Übernahme aus triftigen Gründen (insbesondere mangelnder fächerspezifischer Bedarf , mangelnde persönliche oder fachliche Eignung) abgelehnt werden. Darüber hinaus können zur Flexibilisierung des Verfahrens mit Zustimmung des abgebenden Landes zusätzliche Lehrkräfte übernommen werden. Zieht eine Lehrkraft, deren Wechsel bereits vereinbart wurde, ihren Antrag zurück, so sollen die übrigen vereinbarten Übernahmen dennoch durchgeführt werden. Um möglichst vielen Lehrkräften einen Länderwechsel zu ermöglichen, wird das Lehreraustauschverfahren flexibilisiert, beispielsweise durch fächer- und lehramtsübergreifende Handhabung im Rahmen der Verhandlungen. Haben Lehrkräfte mit ihrem Versetzungsantrag im Rahmen eines Lehreraustauschverfahrens keinen Erfolg, können sie zum nächsten gewünschten Tauschverfahren einen neuen Antrag stellen. Lehrkräfte, die in einem vergangenen Verfahren keine Freigabe erhalten haben oder von einem anderen Bundesland nicht übernommen worden sind, können demnach an den nachfolgenden Verfahren teilnehmen und somit in den Auswertungen zu mehreren Terminen gezählt sein. Die Länder werden die Anerkennung einer Lehrbefähigung von im Schuldienst befindlichen Lehrkräften entsprechend den „Beschlüssen zur Anerkennung von Lehrkräften“ (Husum 1999) großzügig handhaben. Die Grundlagen für das Lehreraustauschverfahren sind in dem Beschluss „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ (Beschluss der KMK vom 10.05.2001) vereinbart. Die „Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der KMK 'Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern‘ vom 10.05.2001“ (Beschluss der KMK vom 07.11.2002 i. d. F. vom 02.03.2012) legt die Umsetzung fest. Diese Grundlagen werden regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst. In den zurückliegenden Jahren bis 2016 konnten in den fünf neuen Ländern nur wenige junge Lehrkräfte eingestellt werden, sodass Niedersachsen Bewerberinnen und Bewerber aus den angrenzenden neuen Ländern gewinnen konnte. Diese Lehrkräfte, die ursprünglich aus anderen Ländern gekommen sind und nun die Chance für eine Versetzung oder eine Anstellung in ihrem Heimatland sehen, stellen häufig Versetzungsanträge dorthin, um wieder mit ihren Verwandten und/oder Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten zusammenleben zu können. Die angegebenen Gründe für diese Versetzungsanträge sind insofern überwiegend persönlicher Natur. Niedersachsen ist im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs um Lehrkräfte weiterhin sehr attraktiv . So konnten u. a. im Rahmen des Lehrertauschverfahrens zum 01.02.2018 rund 20 Lehrkräfte nach Niedersachsen übernommen werden. Auch in den beiden Versetzungsverfahren zum 01.08.2018 sowie zum 01.02.2019 hat Niedersachsen entsprechend den Regelungen auf Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 3 KMK-Ebene lediglich so viele Lehrkräfte in andere Länder versetzt, wie im Gegenzug nach Niedersachsen gewechselt sind. Insofern kann grundsätzlich nicht von einem Verlust von Lehrkräften für den niedersächsischen Schuldienst gesprochen werden. 1. Wie viele Lehrkräfte haben in diesem Jahr in Niedersachsen ihre Versetzung in ein anderes Bundesland beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Lehramt und nach den Bundesländern , in die die Versetzung gewünscht wurde)? Da Lehrkräfte, deren erster Versetzungsantrag nicht erfolgreich war, oft zu folgenden Versetzungsterminen weitere Versetzungsanträge stellen, kumuliert die absolute Zahl der Anträge in diesen Verfahren. Die Zahlen aus beiden Lehreraustauschverfahren zu addieren, um einen auf das ganze Schuljahr 2018/2019 bezogenen Wert zu generieren, verfälscht daher das Bild. Die nachfolgenden Übersichten geben die erfragten Informationen zu den Versetzungsterminen 01.08.2018 und 01.02.2019 wieder. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2018 (Stand: Abschluss des Verfahrens [19.07.2018]) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 142 169 311 RS 29 27 56 SOP 15 35 50 GY 171 95 266 BBS 32 10 42 Sonstige 10 6 16 Summe 399 342 741 Von diesen insgesamt 741 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens 26 durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2018 (Stand: Abschluss des Verfahrens [19.07.2018]) Zielland der 715 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 8 7 3 22 1 2 43 BY* 19 14 3 26 1 - 63 BE* 5 1 4 13 1 2 26 BB* 2 - 1 11 - - 14 HB 13 2 3 7 1 3 29 HH 15 3 9 22 8 4 61 HE* 35 7 1 43 2 - 88 MV 6 - 4 7 1 4 22 NW 147 10 9 65 8 3 242 RP* 10 6 - 12 - - 28 SL* 2 - - 3 - - 5 SN* 1 - - 5 3 - 9 ST 11 - 5 19 11 - 46 SH* 20 9 11 21 7 2 70 TH 20 4 1 25 3 1 54 Summe 314 63 54 301 47 21 800 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 4 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2019 (Stand: 01.11.2018; die Tauschverhandlungen sind abgeschlossen, Veränderungen, z. B. Rückzug des Antrags durch Lehrkraft nach erfolgreichem Tausch, sind vereinzelt noch möglich.) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 39 101 140 RS 4 14 18 SOP 6 23 29 GY 72 52 124 BBS 6 6 12 Sonst. 3 2 5 Summe 130 198 328 Von diesen insgesamt 328 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens zwölf durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2019 (Stand: 01.11.2018; die Tauschverhandlungen sind abgeschlossen, Veränderungen, z. B. Rückzug des Antrags durch Lehrkraft nach erfolgreichem Tausch, sind vereinzelt noch möglich.) Zielland der 316 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 7 4 2 12 - - 25 BY* BE* BB* HB 4 - 2 2 - 1 9 HH 11 4 9 9 2 - 35 HE* MV 2 - 3 9 - 4 18 NW 87 3 6 54 4 - 154 RP* SL* SN 1 1 2 11 - - 15 ST 9 - 5 12 6 1 33 SH* TH 16 5 - 12 4 1 38 Summe 137 17 29 121 16 7 327 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. 2. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Da Lehrkräfte, deren erster Versetzungsantrag nicht erfolgreich war, oft zu folgenden Versetzungsterminen weitere Versetzungsanträge stellen, kumuliert die absolute Zahl der Anträge in diesen Verfahren. Die Zahlen aus beiden Lehreraustauschverfahren zu addieren, um einen auf das ganze Schuljahr 2013/2014 bezogenen Wert zu generieren, verfälscht daher das Bild. Die nachfolgenden tabellarischen Übersichten geben die erfragten Informationen zu den jeweiligen Versetzungsterminen (01.08. sowie 01.02.) in den Schuljahren 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018 wieder. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 5 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2013 (Stand: Abschluss des Verfahrens [29.05.2013]) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 195 11 206 RS 27 3 30 SOP 44 13 57 GY 128 15 143 BBS 21 10 31 Sonst. 16 3 19 Summe 431 55 486 Von diesen insgesamt 486 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens 20 durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2013 (Stand: Abschluss des Verfahrens [29.05.2013]) Zielland der 466 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 15 3 1 10 1 2 32 BY* 13 2 3 13 - 1 32 BE* 12 1 3 18 1 1 36 BB* 4 3 3 10 1 1 22 HB 11 - 6 5 4 1 27 HH 30 3 18 1 3 3 58 HE* 24 - 2 15 3 - 44 MV 1 - 1 2 - - 4 NW 69 4 9 28 15 5 130 RP* 6 1 1 7 - - 15 SL* 1 - - 1 - - 2 SN* 1 - 2 6 - - 9 ST 4 2 3 16 - 3 28 SH* 24 11 11 14 3 2 65 TH 5 1 1 6 - 4 17 Summe 220 31 64 152 31 23 521 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2014 (Stand: Abschluss des Verfahrens [27.11.2013]) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 30 27 57 RS - 5 5 SOP 5 7 12 GY 26 13 39 BBS 9 6 15 Sonst. 5 2 7 Summe 75 60 135 Von diesen insgesamt 135 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens sieben durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 6 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2014 (Stand: Abschluss des Verfahrens [27.11.2013]) Zielland der 128 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 5 - 1 4 - 1 11 BY* BE* BB* HB 3 - 1 3 1 2 10 HH 8 1 4 8 5 1 27 HE* MV - - - 1 - 1 2 NW 35 4 4 21 7 3 74 RP* SL* SN* ST - - - - - - 0 SH** 1 - - - - - 1 TH 2 - 2 2 1 1 8 Summe 54 5 12 39 14 9 133 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. ** SH tauscht i. d. R. nicht zum 01.02. eines Jahres; hier handelte es sich hinsichtlich des aufgeführten Einzelfalls um eine Sonderabsprache. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2014 (Stand: Abschluss des Verfahrens [10.12.2014]) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 175 33 208 RS 17 6 23 SOP 23 23 46 GY 134 21 155 BBS 14 11 25 Sonst. 19 1 20 Summe 382 95 477 Von diesen insgesamt 477 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens 35 durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2014 (Stand: Abschluss des Verfahrens [10.12.2014]) Zielland der 442 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 12 2 4 10 - 2 30 BY* 17 3 4 13 - 6 43 BE* 6 - 3 19 1 1 30 BB* 6 - 1 13 - - 20 HB 14 1 3 4 1 3 26 HH 19 2 10 18 7 1 57 HE* 30 - 4 12 1 - 47 MV 1 - - 3 1 - 5 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 7 Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige NW 65 3 5 32 8 5 118 RP* 3 - - 6 - - 9 SL* - - - - - - 0 SN* - - - 6 - - 6 ST 4 2 3 22 2 - 33 SH* 35 11 10 15 6 1 78 TH 7 - 2 7 - 4 20 Summe 219 24 49 180 27 23 522 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2015 (Stand: Abschluss des Verfahrens [13.01.2015]) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 26 24 50 RS 2 6 8 SOP 8 15 23 GY 32 14 46 BBS 9 5 14 Sonst. 7 3 10 Summe 84 67 151 Von diesen insgesamt 151 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens sieben durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2015 (Stand: Abschluss des Verfahrens [13.01.2015]) Zielland der 144 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 2 - 2 6 - 2 12 BY* BE* BB* HB 1 1 1 1 2 2 8 HH 13 3 12 10 4 2 44 HE* MV - 1 - 3 1 - 5 NW 32 2 7 17 8 2 68 RP* SL* SN* ST - - - - - - 0 SH* TH 2 1 1 9 - 2 15 Summe 50 8 23 46 15 10 152 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 8 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2015 (Stand: Abschluss des Verfahrens [29.07.2015]) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 160 55 215 RS 19 7 26 SOP 20 35 55 GY 153 39 192 BBS 35 4 39 Sonst. 12 4 16 Summe 399 144 543 Von diesen insgesamt 543 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens 28 durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2015 (Stand: Abschluss des Verfahrens [29.07.2015]) Zielland der 515 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 11 1 - 12 2 - 26 BY* 15 2 3 15 1 - 36 BE* 3 - 4 11 1 1 20 BB* 8 - 1 14 - - 23 HB 7 - 6 7 2 3 25 HH 24 6 16 16 5 3 70 HE* 30 - 2 13 2 1 48 MV - 1 2 14 2 - 19 NW 63 4 14 34 9 2 126 RP* 3 - - 4 1 - 8 SL* - - - - - - 0 SN* - - - 6 1 - 7 ST 3 - - 38 5 2 48 SH* 35 10 13 17 7 2 84 TH 7 1 1 14 1 4 28 Summe 209 25 62 215 39 18 568 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2016 (Stand: Abschluss des Verfahrens [17.02.2016]) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 39 46 85 RS 3 6 9 SOP 2 21 23 GY 43 28 71 BBS 6 5 11 Sonst. 6 2 8 Summe 99 108 207 Von diesen insgesamt 207 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens sechs durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 9 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2016 (Stand: Abschluss des Verfahrens [17.02.2016]) Zielland der 201 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 3 7 1 11 BY* BE* BB* HB 4 - 5 5 2 - 16 HH 16 4 8 12 3 - 43 HE* MV 2 - 1 10 1 1 15 NW 58 4 10 23 4 3 102 RP* SL* SN* ST - - - - - - 0 SH* TH 1 1 - 13 - 2 17 Summe 84 9 24 70 10 7 204 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2016 (Stand: Abschluss des Verfahrens [01.08.2016]) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 163 87 250 RS 30 13 43 SOP 25 20 45 GY 174 43 217 BBS 25 10 35 Sonst. 9 1 10 Summe 426 174 600 Von diesen insgesamt 600 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens 43 durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2016 (Stand: Abschluss des Verfahrens [01.08.2016]) Zielland der 557 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 4 3 2 19 - 1 29 BY* 14 3 2 16 1 1 37 BE* 5 - 2 4 - 1 12 BB* 6 - - 7 - - 13 HB 5 2 2 6 4 - 19 HH 30 6 13 17 7 2 75 HE* 32 1 1 21 6 1 62 MV 4 2 1 13 - - 20 NW 98 6 9 34 5 2 154 RP* 2 1 - 5 1 - 9 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 10 Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige SL* - - - - - - 0 SN* - - - 6 1 - 7 ST 7 4 33 5 1 50 SH* 32 16 7 26 6 1 88 TH 6 5 - 15 - 2 28 Summe 245 45 43 222 36 12 603 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2017 (Stand: Abschluss des Verfahrens [06.12.2016]) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 27 64 91 RS 3 10 13 SOP 2 14 16 GY 42 47 89 BBS 4 13 17 Sonst. 2 2 4 Summe 80 150 230 Von diesen insgesamt 230 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens 17 durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2017 (Stand: Abschluss des Verfahrens [06.12.2016]) Zielland der 213 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 5 1 - 12 - - 18 BY* BE* BB* HB 4 - 3 5 2 1 15 HH 14 3 7 8 6 - 38 HE* MV 1 - 2 6 1 - 10 NW 53 4 4 28 4 1 94 RP* SL* SN* ST 3 - - 15 2 - 20 SH* TH 4 5 - 12 1 - 22 Summe 84 13 16 86 16 2 217 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 11 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2017 (Stand: Abschluss des Verfahrens [15.09.2017]) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 124 118 242 RS 22 22 44 SOP 16 25 41 GY 153 60 213 BBS 27 7 34 Sonst. 8 2 10 Summe 350 234 584 Von diesen insgesamt 584 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens 21 durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2017 (Stand: Abschluss des Verfahrens [15.09.2017]) Zielland der 563 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 12 3 - 27 3 - 45 BY* 14 10 1 19 1 - 45 BE* 7 1 3 5 1 2 19 BB* 6 - 2 6 2 1 17 HB 6 1 3 4 1 2 17 HH 20 4 9 19 4 1 57 HE* 32 3 3 24 5 - 67 MV 4 - 2 13 - 1 20 NW 91 10 5 37 6 3 152 RP* 2 1 1 11 - - 15 SL* - - - 2 - - 2 SN* - - - 7 7 - 14 ST 11 1 4 26 1 - 43 SH* 31 6 8 21 6 2 74 TH 8 7 - 16 2 - 33 Summe 244 47 41 237 39 12 620 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2018 (Stand: Abschluss des Verfahrens [22.01.2018]) Anträge aus Niedersachsen - inklusive im Laufe des Verfahrens zurückgezogener Anträge Lehramt Freigabe keine Freigabe gesamt GH/GHR 27 89 116 RS 2 8 10 SOP 2 19 21 GY 47 51 98 BBS 10 8 18 Sonst. 1 6 1 Summe 89 181 270 Von diesen insgesamt 270 Versetzungsanträgen wurden im Laufe des Verfahrens acht durch die antragsstellenden Lehrkräfte zurückgezogen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 12 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2018 (Stand: Abschluss des Verfahrens [22.01.2018]) Zielland der 262 nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - mit und ohne Freigabe (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 4 3 1 14 - - 22 BY* BE* BB* HB 2 1 3 3 1 1 11 HH 13 1 6 10 3 33 HE* MV 4 - 2 6 1 3 16 NW 70 3 5 37 7 1 123 RP* SL* SN* ST 8 1 3 13 5 1 31 SH* TH 13 1 - 11 1 2 28 Summe 114 10 20 94 18 8 264 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. 3. Wie viele dieser Versetzungsanträge wurden bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Lehramt und nach den Bundesländern, in die die Versetzung gewünscht wurde)? Hier ist zu differenzieren zwischen - Versetzungsanträgen, die eine Freigabe erhalten haben und demnach in die Tauschverhandlungen aufgenommen werden konnten, und - vereinbarten Tauschen zwischen den Ländern. Um ein im Sinne der Anfrage vollständiges Bild zu geben, sind in den genannten Übersichten auch die Versetzungsanträge aus anderen Ländern nach Niedersachsen berücksichtigt. Die Tauschbilanzen sind ausgewogen. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2018 (Stand: Abschluss des Verfahrens [19.07.2018]) Zielland der freigegebenen, nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen (Mehrfachnennungen möglich) Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 3 5 1 17 1 1 28 BY* 12 7 1 19 - - 39 BE* 4 1 3 7 1 1 17 BB* 1 - 1 6 1 - 9 HB 6 1 - 1 1 2 11 HH 10 3 4 17 4 3 41 HE* 12 5 - 29 2 - 48 MV 2 - - 6 1 1 10 NW 66 4 - 33 6 3 112 RP* 4 2 - 11 - - 17 SL* 1 - - 3 - - 4 SN* - - - 4 2 - 6 ST 5 - - 11 9 - 25 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 13 Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige SH* 14 3 4 12 6 2 41 TH 4 2 1 16 3 - 26 Summe 144 33 15 192 37 13 434 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2018 (Stand: Abschluss des Verfahrens [19.07.2018]) Freigegebene, nicht zurückgezogene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 3 2 - 12 3 2 22 BY* 8 1 3 3 1 - 16 BE* 2 - 1 5 4 3 15 BB* - 1 - 1 - - 2 HB 5 - 1 14 6 1 27 HH 21 1 3 19 6 - 50 HE* 5 1 6 14 11 3 40 MV - - - 3 - - 3 NW 41 2 7 48 20 - 118 RP* 5 1 - 4 2 - 12 SL* - 1 - - - - 1 SN* - - - - 1 - 1 ST 1 - - - 1 - 2 SH* 8 2 2 21 8 1 42 TH - - - 3 1 2 6 Summe 99 12 23 147 64 12 357 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2018 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS (auch Lehramt BBS, soweit Abgabe von oder Übernahme an HS, RS, OBS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (19.07.2018) Land - + Bilanz + / - BW 4 5 1 BY* 6 6 0 BE* 2 2 0 BB* - - 0 HB 6 4 -2 HH 5 7 2 HE* 5 5 0 MV - - 0 NW 21 21 0 RP* 2 3 1 SL* - - 0 SN* - - 0 ST 1 - -1 SH* 3 4 1 TH 1 1 0 Gesamt 56 58 2 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 14 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2018 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: Abschluss des Verfahrens (19.07.2018) Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* 1 1 0 BE* - - 0 BB* - - 0 HB - 1 1 HH 4 3 -1 HE* - - 0 MV - - 0 NW - 3 3 RP* - - 0 SL* - - 0 SN* - - 0 ST - - 0 SH* - - 0 TH - - 0 Gesamt 5 8 3 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2018 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (19.07.2018) Land - + Bilanz + / - BW 4 4 0 BY* 1 1 0 BE* 2 1 -1 BB* - 1 1 HB - 6 6 HH 7 7 0 HE* 4 3 -1 MV 2 - -2 NW 18 13 -5 RP* - 1 1 SL* 1 - -1 SN* 2 - -2 ST 2 - -2 SH* 2 3 1 TH 1 1 0 Gesamt 46 41 -5 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 15 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2018 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (19.07.2018) Land - + Bilanz + / - BW 8 9 1 BY* 8 8 0 BE* 4 3 -1 BB* - 1 1 HB 6 11 5 HH 16 17 1 HE* 9 8 -1 MV 2 0 -2 NW 39 37 -2 RP* 2 4 2 SL* 1 - -1 SN* 2 - -2 ST 3 - -3 SH* 5 7 2 TH 2 2 0 Gesamt 107 107 0 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.08.2018 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (19.07.2018) Land - + Bilanz + / - BW 1 1 0 BY* - - 0 BE* 1 2 1 BB* - - 0 HB 1 1 0 HH - 3 3 HE* - 2 2 MV 1 1 0 NW 5 5 0 RP* - - 0 SL* - - 0 SN* 1 - -1 ST 3 1 -2 SH* 2 2 0 TH 1 - -1 Gesamt 16 18 2 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach Niedersachsen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 16 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2019 (Stand: 01.11.2018; die Tauschverhandlungen sind abgeschlossen, Veränderungen, z. B. Rückzug des Antrags durch Lehrkraft nach erfolgreichem Tausch, sind vereinzelt noch möglich.) Zielland der freigegebenen, nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - Mehrfachnennungen möglich Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 4 1 - 8 - - 13 BY* BE* BB* HB - - - - 1 - 1 HH 4 1 1 7 1 - 14 HE* MV - - 1 6 1 1 9 NW 22 - 4 30 2 - 58 RP* SL* SN* 1 1 - 5 - - 7 ST 3 - - 6 4 1 14 SH* TH 5 1 - 9 3 1 19 Summe 39 4 6 71 12 3 135 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2019 (Stand: 01.11.2018. Die Tauschverhandlungen sind abgeschlossen; Veränderungen, z. B. Rückzug des Antrags durch Lehrkraft nach erfolgreichem Tausch, sind vereinzelt noch möglich.) Freigegebene, nicht zurückgezogene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 3 - - 1 1 - 5 BY* BE* BB* HB 1 - - 5 - - 6 HH 8 - - 6 1 - 15 HE* MV - - - - - - - NW 17 - 4 30 12 1 64 RP* SL* SN* 1 - - 2 - - 3 ST - - - - - - 0 SH* TH - - - 2 1 - 3 Summe 30 - 4 46 15 1 96 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 17 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2019 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS (auch Lehramt BBS und SON, soweit Abgabe von oder Übernahme an HS, RS, OBS) - Stand: 01.11.2018; die Tauschverhandlungen sind abgeschlossen, Veränderungen, z. B. Rückzug des Antrags nach erfolgreichem Tausch, sind jedoch vereinzelt noch möglich. Land - + Bilanz + / - BW 2 2 0 BY* BE* BB* HB - - 0 HH 3 3 0 HE* MV - - 0 NW 14 15 1 RP* SL* SN* - - 0 ST 1 1 0 SH* TH - - 0 Gesamt 20 21 1 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2019 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: 01.11.2018; die Tauschverhandlungen sind abgeschlossen, Veränderungen, z. B. Rückzug des Antrags nach erfolgreichem Tausch, sind jedoch vereinzelt noch möglich. Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* BE* BB* HB - - 0 HH - - 0 HE* MV - - 0 NW 4 4 0 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 4 4 0 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 18 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2019 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: 01.11.2018; die Tauschverhandlungen sind abgeschlossen , Veränderungen, z. B. Rückzug des Antrags nach erfolgreichem Tausch, sind jedoch vereinzelt noch möglich. Land - + Bilanz + / - BW 1 1 0 BY* BE* BB* HB - 1 1 HH 3 4 1 HE* MV 1 - -1 NW 10 9 -1 RP* SL* SN 1 - -1 ST - - 0 SH* TH 1 - -1 Gesamt 17 15 -2 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2019 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: 01.11.2018; die Tauschverhandlungen sind abgeschlossen, Veränderungen, z. B. Rückzug des Antrags nach erfolgreichem Tausch, sind jedoch vereinzelt noch möglich. Land - + Bilanz + / - BW 3 3 0 BY* BE* BB* HB - 1 1 HH 6 7 1 HE* MV 1 - -1 NW 28 28 0 RP* SL* SN 1 - -1 ST 1 1 0 SH* TH 1 - -1 Gesamt 41 40 -1 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 19 Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.02.2019 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: 01.11.2018; die Tauschverhandlungen sind abgeschlossen, Veränderungen, z. B. Rückzug des Antrags nach erfolgreichem Tausch, sind jedoch vereinzelt noch möglich. Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* BE* BB* HB - - 0 HH - 1 1 HE* MV 1 0 -1 NW - 1 1 RP* SL* SN - - 0 ST 3 - -3 SH* TH 1 - -1 Gesamt 5 2 -3 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI 4. Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Hier wird ebenfalls differenziert zwischen - Versetzungsanträgen, die eine Freigabe erhalten haben und demnach in die Tauschverhandlungen aufgenommen werden konnten, und - vereinbarten Tauschen. Um ein im Sinne der Anfrage vollständiges Bild zu geben, sind in den genannten Übersichten auch die Versetzungsanträge aus anderen Bundesländern nach Niedersachsen berücksichtigt. Die Tauschbilanzen sind ausgewogen. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2013 (Stand: Abschluss des Verfahrens [29.05.2013]) Zielland der freigegebenen, nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - Mehrfachnennungen möglich Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 13 3 1 8 1 2 28 BY* 11 2 3 11 - 1 28 BE* 11 - 2 14 - 1 28 BB* 4 1 2 4 - 1 12 HB 8 2 - 4 2 - 16 HH 27 2 13 15 2 2 61 HE* 20 - 2 13 3 - 38 MV 1 - 1 2 - - 4 NW 67 4 8 24 9 4 116 RP* 6 1 1 5 - - 13 SL* 1 - - - - - 1 SN* 1 - 1 5 - - 7 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 20 Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige ST 4 2 2 15 2 3 28 SH* 24 11 10 13 2 1 61 TH 4 1 1 6 - 4 16 Summe 202 29 47 139 21 19 457 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2013 (Stand: Abschluss des Verfahrens [29.05.2013]) Freigegebene, nicht zurückgezogene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 6 1 1 13 7 2 30 BY* 5 - 1 4 2 - 12 BE* 3 1 1 5 1 - 11 BB* - - - 1 - 1 2 HB 10 - 2 18 6 - 36 HH 30 1 3 16 6 - 56 HE* 23 1 2 24 10 - 60 MV 1 - - 1 - 2 4 NW 61 5 13 44 24 - 147 RP* 3 - 2 8 1 1 15 SL* 0 1 - 1 - - 2 SN* 2 1 - 1 - - 4 ST 4 - - - 1 1 6 SH* 47 7 3 10 8 - 75 TH - - - 1 1 1 3 Summe 195 18 28 147 67 8 463 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2013 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS - Stand: Abschluss des Verfahrens (29.05.2013) Land - + Bilanz + / - BW 7 6 -1 BY* 5 4 -1 BE* 6 2 -4 BB* - - 0 HB 2 4 2 HH 6 5 -1 HE* 6 6 0 MV 1 1 0 NW 45 32 -13 RP* 2 1 -1 SL* 1 - -1 SN* 1 1 0 ST - 2 2 SH* 3 5 2 TH - - 0 Gesamt 85 69 -16 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 21 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2013 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: Abschluss des Verfahrens (29.05.2013) Land - + Bilanz + / - BW - 1 1 BY* 1 1 0 BE* 2 1 -1 BB* 1 - -1 HB 1 1 0 HH 4 3 -1 HE* 2 2 0 MV - - 0 NW 8 13 5 RP* - - 0 SL* - - 0 SN* - - 0 ST - - 0 SH* 2 3 1 TH - - 0 Gesamt 21 25 4 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach Niedersachsen Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2013 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (29.05.2013) Land - + Bilanz + / - BW - 2 2 BY* 2 2 0 BE* 8 2 -6 BB* - - 0 HB 2 3 1 HH 6 9 3 HE* 5 7 2 MV - - 0 NW 5 10 5 RP* 1 1 0 SL* - 1 1 SN* - 1 1 ST - - 0 SH* 5 4 -1 TH - - 0 Gesamt 34 42 8 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach Niedersachsen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 22 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2013 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (29.05.2013) Land - + Bilanz + / - BW 7 9 2 BY* 8 7 -1 BE* 16 5 -11 BB* 1 - -1 HB 5 8 3 HH 16 17 1 HE* 13 15 2 MV 1 1 0 NW 58 55 -3 RP* 3 2 -1 SL* 1 1 0 SN* 1 2 1 ST - 2 2 SH* 10 12 2 TH - - 0 Gesamt 140 136 -4 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.08.2013 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (29.05.2013) Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* - - 0 BE* - - 0 BB* - - 0 HB 1 1 0 HH 2 - -2 HE* 2 2 0 MV - - 0 NW 5 6 1 RP* - - 0 SL* - - 0 SN* - - 0 ST 1 - -1 SH* 1 3 2 TH - - 0 Gesamt 12 12 0 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 23 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2014 (Stand: Abschluss des Verfahrens [27.11.2013]) Zielland der nicht zurückgezogenen, freigegebenen Anträge aus Niedersachsen - Mehrfachnennungen möglich Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 3 - - 3 - 1 7 BY* BE* BB* HB 2 - - 1 1 - 4 HH 8 - 1 5 3 1 18 HE* MV - - - 1 - 1 2 NW 14 - 3 14 4 3 38 RP* SL* SN* ST - - - - - - 0 SH** 1 1 TH 1 - 1 1 1 1 5 Summe 29 - 5 25 9 7 75 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. ** SH tauscht i. d. R. nicht zum 01.02. eines Jahres; hier handelte es sich hinsichtlich des aufgeführten Einzelfalls um eine Sonderabsprache. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2014 (Stand: Abschluss des Verfahrens [27.11.2013]) Freigegebene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 1 1 - 6 4 1 13 BY* BE* BB* HB 6 - 1 5 3 - 15 HH - - - - - - 0 HE* MV - - - - - - 0 NW 30 2 3 22 21 1 79 RP* SL* SN* ST - - - - - - 0 SH** 1 1 TH - 1 - - 1 - 2 Summe 38 4 4 33 29 2 110 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. ** SH tauscht i. d. R. nicht zum 01.02. eines Jahres; hier handelte es sich hinsichtlich des aufgeführten Einzelfalls um eine Sonderabsprache. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 24 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2014 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS - Stand: Abschluss des Verfahrens (27.11.2013) Land - + Bilanz + / - BW 3 2 -1 BY* BE* BB* HB 2 1 -1 HH 3 4 1 HE* MV - - 0 NW 14 14 0 RP* SL* SN* ST SH** 1 1 0 TH - - 0 Gesamt 23 22 -1 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. ** SH tauscht i. d. R. nicht zum 01.02. eines Jahres; hier handelte es sich hinsichtlich des aufgeführten Einzelfalls um eine Sonderabsprache. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2014 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: Abschluss des Verfahrens (27.11.2013) Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* BE* BB* HB - 1 1 HH - - 0 HE* MV - - 0 NW 3 3 0 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH 1 - -1 Gesamt 4 4 0 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 25 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2014 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (27.11.2013) Land - + Bilanz + / - BW - 3 3 BY* BE* BB* HB 1 2 1 HH - - 0 HE* MV - - 0 NW 4 4 0 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 5 9 4 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2014 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (27.11.2013) Land - + Bilanz + / - BW 3 5 2 BY* BE* BB* HB 3 4 1 HH 3 4 1 HE* MV - - 0 NW 21 21 0 RP* SL* SN* ST - - 0 SH** 1 1 0 TH 1 - -1 Gesamt 32 35 3 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. ** SH tauscht i. d. R. nicht zum 01.02. eines Jahres; hier handelte es sich hinsichtlich des aufgeführten Einzelfalls um eine Sonderabsprache. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 26 Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.02.2014 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (27.11.2013) Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* BE* BB* HB - 1 1 HH 1 - -1 HE* MV - - 0 NW 3 5 2 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 4 6 2 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2014 (Stand: Abschluss des Verfahrens [10.12.2014]) Zielland der freigegebenen, nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - Mehrfachnennungen möglich Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 10 2 2 10 - 2 26 BY* 14 3 3 10 - 3 33 BE* 5 - - 12 - 1 18 BB* 5 - - 7 - - 12 HB 10 - 2 3 1 2 18 HH 18 1 5 12 4 1 41 HE* 26 - 2 12 1 - 41 MV 1 - - 3 1 - 5 NW 42 2 2 27 4 3 80 RP* 3 - - 6 - - 9 SL* - - - - - - - SN* - - - 5 - - 5 ST 4 1 2 21 2 - 30 SH* 28 9 4 11 3 1 56 TH 6 - - 6 - 4 16 Summe 172 18 22 145 16 17 390 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 27 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2014 (Stand: Abschluss des Verfahrens [10.12.2014]) Freigegebene, nicht zurückgezogene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 7 2 1 10 5 - 25 BY* 3 1 1 5 3 - 13 BE* 7 - 2 6 2 1 18 BB* 3 - - 2 1 - 6 HB 12 1 3 18 8 - 42 HH 39 - 3 19 8 - 69 HE* 14 1 2 23 8 - 48 MV - - - 1 - - 1 NW 72 3 12 52 33 3 175 RP* 4 3 2 13 6 1 29 SL* - 1 - 1 1 - 3 SN* 1 1 1 - - 1 4 ST 1 - - - - 3 4 SH* 50 5 - 12 5 - 72 TH 1 - - 1 1 1 4 Summe 214 18 27 163 81 10 513 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2014 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS - Stand: Abschluss des Verfahrens (10.12.2014) Land - + Bilanz + / - BW 6 8 2 BY* 3 2 -1 BE* 2 2 - BB* 2 - -2 HB 4 5 1 HH 4 1 -3 HE* 6 4 -2 MV - - - NW 24 22 -2 RP* 1 2 1 SL* - 1 1 SN* - - - ST - - - SH* 8 8 - TH 3 1 -2 Gesamt 63 56 -7 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 28 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2014 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: Abschluss des Verfahrens (10.12.2014) Land - + Bilanz + / - BW 2 1 -1 BY* 1 1 0 BE* - 2 2 BB* - - 0 HB 3 2 -1 HH - 3 3 HE* 2 2 0 MV - - 0 NW 3 6 3 RP* - - 0 SL* - - 0 SN* - - 0 ST - - 0 SH* 1 - -1 TH - - 0 Gesamt 12 17 5 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach Niedersachsen Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2014 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (10.12.2014) Land - + Bilanz + / - BW 2 2 0 BY* 3 4 1 BE* 11 - -11 BB* - 1 1 HB 1 3 2 HH 3 4 1 HE* - 2 2 MV 2 - -2 NW 14 14 0 RP* 3 2 -1 SL* - 1 1 SN* - - 0 ST 1 - -1 SH* 2 2 0 TH 1 1 0 Gesamt 43 36 -7 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach Niedersachsen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 29 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2014 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (10.12.2014) Land - + Bilanz + / - BW 10 11 1 BY* 7 7 0 BE* 13 4 -9 BB* 2 1 -1 HB 8 10 2 HH 7 8 1 HE* 8 8 0 MV 2 -2 NW 41 42 1 RP* 4 4 0 SL* - 2 2 SN* - - 0 ST 1 -1 SH* 11 10 -1 TH 4 2 -2 Gesamt 118 109 -9 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.08.2014 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (10.12.2014) Land - + Bilanz + / - BW 1 1 0 BY* - 1 1 BE* - - 0 BB* - - 0 HB - 4 4 HH - 4 4 HE* - 1 1 MV - - 0 NW 3 10 7 RP* - - 0 SL* - 1 1 SN* - - 0 ST - - 0 SH* 1 2 1 TH - - 0 Gesamt 5 24 19 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 30 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2015 (Stand: Abschluss des Verfahrens [13.01.2015]) Zielland der nicht zurückgezogenen, freigegebenen Anträge aus Niedersachsen - Mehrfachnennungen möglich Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW - - 1 5 - - 6 BY* BE* BB* HB - 1 1 1 1 - 4 HH 8 5 7 2 2 24 HE* MV - 1 - 2 1 - 4 NW 14 - 1 9 4 1 29 RP* SL* SN* ST - - - - - - 0 SH* TH 2 - - 5 - 2 9 Summe 24 2 8 29 8 5 76 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2015 (Stand: Abschluss des Verfahrens [13.01.2015]) Freigegebene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 2 - - 1 3 - 6 BY* BE* BB* HB 4 - 1 2 3 - 10 HH 13 - 1 7 3 - 24 HE* MV - - - - - - 0 NW 42 2 1 35 14 1 95 RP* SL* SN* ST - - - - - - 0 SH* TH - - - - - - 0 Summe 61 2 3 45 23 1 135 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2015 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS - Stand: Abschluss des Verfahrens (13.01.2015) Land - + Bilanz + / - BW - 2 2 BY* BE* Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 31 Land - + Bilanz + / - BB* HB 1 2 1 HH - - 0 HE* MV - - 0 NW 6 7 1 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH 1 - -1 Gesamt 8 11 3 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2015 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: Abschluss des Verfahrens (13.01.2015) Land - + Bilanz + / - BW 1 - -1 BY* BE* BB* HB 1 1 0 HH 1 1 0 HE* MV - - 0 NW 1 1 0 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 4 3 -1 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2015 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (13.01.2015) Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* BE* BB* HB 1 1 0 HH 1 1 HE* Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 32 Land - + Bilanz + / - MV - - 0 NW 3 4 1 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 4 6 2 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2015 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (13.01.2015) Land - + Bilanz + / - BW 1 2 1 BY* BE* BB* HB 3 4 1 HH 1 2 1 HE* MV - - 0 NW 10 12 2 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH 1 -1 Gesamt 16 20 4 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.02.2015 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (13.01.2015) Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* BE* BB* HB - 1 1 HH - 1 1 HE* MV - - 0 NW 2 2 0 RP* Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 33 Land - + Bilanz + / - SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 2 4 2 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2015 (Stand: Abschluss des Verfahrens [29.07.2015]) Zielland der freigegebenen, nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - Mehrfachnennungen möglich Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 11 1 - 10 2 - 24 BY* 14 2 1 13 1 - 31 BE* 2 - 1 9 1 1 14 BB* 6 - - 14 - - 20 HB 5 - 2 2 2 - 11 HH 14 3 6 13 6 2 44 HE* 28 - 1 12 2 1 44 MV - 1 - 9 2 - 12 NW 47 2 2 24 8 2 85 RP* 3 - - 4 1 - 8 SL* - - - - - - 0 SN* - - - 6 1 - 7 ST 2 - - 32 3 2 39 SH* 26 8 8 15 5 3 65 TH 6 1 1 9 1 3 21 Summe 164 18 22 172 35 14 425 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2015 (Stand: Abschluss des Verfahrens [29.07.2015]) Freigegebene, nicht zurückgezogene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 12 1 1 13 2 1 30 BY* 7 3 1 5 3 - 19 BE* 8 1 - 6 2 - 17 BB* - 1 - - 1 - 2 HB 7 1 1 13 7 1 30 HH 39 1 9 27 6 - 82 HE* 13 - 3 23 10 - 49 MV - - - - - 1 1 NW 86 7 13 73 30 - 209 RP* 2 4 - 8 3 - 17 SL* - - - - - - 0 SN* 1 - - - - 2 3 ST - - - - - 3 3 SH* 42 3 3 14 5 - 67 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 34 Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige TH - - - - 1 - 1 Summe 217 22 31 182 70 8 530 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2015 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS - Stand: Abschluss des Verfahrens (29.07.2015) Land - + Bilanz + / - BW 9 9 0 BY* 6 5 -1 BE* 1 1 0 BB* 4 - -4 HB 3 2 -1 HH 5 4 -1 HE* 4 4 0 MV 1 - -1 NW 17 12 -5 RP* 1 - -1 SL* - - 0 SN* - - 0 ST 1 - -1 SH* 11 12 1 TH 3 - -3 Gesamt 66 49 -17 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2015 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: Abschluss des Verfahrens (29.07.2015) Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* 1 1 0 BE* 1 - -1 BB* - - 0 HB 1 1 0 HH 2 4 2 HE* 1 1 0 MV - - 0 NW 2 8 6 RP* - - 0 SL* - - 0 SN* - - 0 ST - - 0 SH* 3 3 0 TH 1 - -1 Gesamt 12 18 6 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach Niedersachsen Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 35 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2015 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (29.07.2015) Land - + Bilanz + / - BW - 2 2 BY* 2 2 0 BE* 3 1 -2 BB* 6 - -6 HB - 1 1 HH 2 3 1 HE* - 3 3 MV 2 - -2 NW 10 9 -1 RP* - 1 1 SL* - - 0 SN* 1 - -1 ST 16 - -16 SH* 4 2 -2 TH 1 - -1 Gesamt 47 24 -23 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach Niedersachsen Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2015 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (29.07.2015) Land - + Bilanz + / - BW 9 11 2 BY* 9 8 -1 BE* 5 2 -3 BB* 10 - -10 HB 4 4 0 HH 9 11 2 HE* 5 8 3 MV 3 - -3 NW 29 29 0 RP* 1 1 0 SL* - - 0 SN* 1 - -1 ST 17 - -17 SH* 18 17 -1 TH 5 - -5 Gesamt 125 91 -34 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 36 Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.08.2015 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (29.07.2015) Land - + Bilanz + / - BW 1 2 1 BY* 1 - -1 BE* - - 0 BB* - 1 1 HB 1 1 0 HH 1 2 1 HE* - - 0 MV - - 0 NW 5 11 6 RP* 1 - -1 SL* - - 0 SN* - - 0 ST 1 - -1 SH* 2 3 1 TH - - 0 Gesamt 13 20 7 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2016 (Stand: Abschluss des Verfahrens [17.02.2016]) Zielland der nicht zurückgezogenen, freigegebenen Anträge aus Niedersachsen - Mehrfachnennungen möglich Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 1 - - 5 - 1 7 BY* BE* BB* HB 4 - 1 1 - - 6 HH 6 1 1 8 2 - 18 HE* MV 2 - - 4 1 1 8 NW 24 2 1 16 3 2 48 RP* SL* SN* ST - - - - - - 0 SH* TH 1 - - 7 - 1 9 Summe 38 3 3 41 6 5 96 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 37 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2016 (Stand: Abschluss des Verfahrens [17.02.2016]) Freigegebene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 3 - 1 4 - - 8 BY* BE* BB* HB 3 - - 2 5 - 10 HH 15 1 3 13 4 - 36 HE* MV - - - - 1 - 1 NW 23 3 1 36 15 - 78 RP* SL* SN* ST - - - - - - 0 SH* TH 1 - - - - - 1 Summe 45 4 5 55 25 134 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemei bildenden Schulen zum 01.02.2016 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS - Stand: Abschluss des Verfahrens (17.02.2016) Land - + Bilanz + / - BW 1 3 2 BY* BE* BB* HB 2 2 0 HH - 1 1 HE* MV 2 - -2 NW 17 10 -7 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - 1 1 Gesamt 22 17 -5 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 38 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2016 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: Abschluss des Verfahrens (17.02.2016) Land - + Bilanz + / - BW - 1 1 BY* BE* BB* HB - - 0 HH - 2 2 HE* MV - - 0 NW 1 1 0 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 1 4 3 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2016 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (17.02.2016) Land - + Bilanz + / - BW - 1 1 BY* BE* BB* HB 1 - -1 HH 1 1 0 HE* MV 2 - -2 NW 6 9 3 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH 3 - -3 Gesamt 13 11 -2 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 39 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2016 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (17.02.2016) Land - + Bilanz + / - BW 1 5 4 BY* BE* BB* HB 3 2 -1 HH 1 4 3 HE* MV 4 - -4 NW 24 20 -4 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH 3 1 -2 Gesamt 36 32 -4 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.02.2016 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (17.02.2016) Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* BE* BB* HB - 1 1 HH - 1 1 HE* MV - - 0 NW - 5 5 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 7 7 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 40 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2016 (Stand: Abschluss des Verfahrens [01.08.2016]) Zielland der freigegebenen, nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - Mehrfachnennungen möglich Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 4 2 2 17 - 2 27 BY* 11 2 - 15 1 1 30 BE* 2 - 1 4 - 1 8 BB* 4 - - 6 - - 10 HB 3 - 1 5 3 - 12 HH 25 5 8 11 3 1 53 HE* 19 - 1 18 4 1 43 MV 2 2 - 10 - - 14 NW 55 3 3 26 4 1 92 RP* 1 - - 4 1 - 6 SL* - - - - - - 0 SN* - - - 5 1 - 6 ST 3 - 2 27 4 1 37 SH* 27 13 6 24 5 1 76 TH 3 1 1 14 - 2 21 Summe 159 28 25 186 26 11 435 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2016 (Stand: Abschluss des Verfahrens [01.08.2016]) Freigegebene, nicht zurückgezogene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 8 1 2 12 3 1 27 BY* 5 1 3 3 - 1 13 BE* 2 - - 2 - - 4 BB* 1 - - 2 - 1 4 HB 4 - - 2 4 - 10 HH 30 1 - 19 12 1 63 HE* 6 1 2 6 2 - 17 MV 1 - 1 2 - - 4 NW 53 - 5 58 22 - 138 RP* 2 2 - 6 3 - 13 SL* 1 - - - - - 1 SN* - - - - - - - ST 1 - - - - - 1 SH* 14 2 - 4 2 - 22 TH 1 1 - - - - 2 Summe 129 9 13 116 48 4 319 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 41 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2016 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS - Stand: Abschluss des Verfahrens (01.08.2016) Land - + Bilanz + / - BW 5 6 1 BY* 7 4 -3 BE* 1 2 1 BB* 3 1 -2 HB 1 4 3 HH 19 20 1 HE* 8 7 -1 MV 2 1 -1 NW 45 38 -7 RP* 1 2 1 SL* - 1 1 SN* - - 0 ST - 1 1 SH* 16 16 0 TH 2 2 0 Gesamt 110 105 -5 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2016 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: Abschluss des Verfahrens (01.08.2016) Land - + Bilanz + / - BW 1 1 0 BY* - 1 1 BE* 1 - -1 BB* - - 0 HB 1 - -1 HH - - 0 HE* - 2 2 MV - 1 1 NW 2 6 4 RP* - - 0 SL* - - 0 SN* - - 0 ST - - 0 SH* 2 1 -1 TH 1 - -1 Gesamt 8 12 4 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 42 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2016 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (01.08.2016) Land - + Bilanz + / - BW 2 4 2 BY* 1 - -1 BE* 2 2 0 BB* 1 - -1 HB 1 2 1 HH 4 9 5 HE* 5 5 0 MV 3 2 -1 NW 12 23 11 RP* - 1 1 SL* - - 0 SN* - - 0 ST 9 - -9 SH* 4 4 0 TH 3 - -3 Gesamt 47 52 5 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2016 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (01.08.2016) Land - + Bilanz + / - BW 8 11 3 BY* 8 5 -3 BE* 4 4 0 BB* 4 1 -3 HB 3 6 3 HH 23 29 6 HE* 13 14 1 MV 5 4 -1 NW 59 67 8 RP* 1 3 2 SL* - 1 1 SN* - - 0 ST 9 1 -8 SH* 22 21 -1 TH 6 2 -4 Gesamt 165 169 4 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 43 Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.08.2016 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (01.08.2016) Land - + Bilanz + / - BW - 3 3 BY* - - 0 BE* - - 0 BB* - - 0 HB 1 4 3 HH 1 4 3 HE* 1 2 1 MV - - 0 NW 1 6 5 RP* - 1 1 SL* - - 0 SN* 1 - -1 ST 1 - -1 SH* 1 1 0 TH - - 0 Gesamt 7 21 14 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2017 (Stand: Abschluss des Verfahrens [06.12.2016]) Zielland der nicht zurückgezogenen, freigegebenen Anträge aus Niedersachsen - Mehrfachnennungen möglich Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 2 - - 6 - - 8 BY* BE* BB* HB 1 - - 1 1 - 3 HH 3 1 1 5 1 - 11 HE* MV - - - 4 1 - 5 NW 19 1 1 14 1 1 37 RP* SL* SN* ST - - - 5 - - 5 SH* TH - 1 - 3 - 1 5 Summe 25 3 2 38 4 2 74 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 44 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2017 (Stand: Abschluss des Verfahrens [06.12.2016]) Freigegebene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW - - 1 3 1 - 5 BY* BE* BB* HB 5 - - 1 1 - 7 HH 4 1 1 5 9 - 20 HE* MV - - - - - - NW 10 - - 19 10 - 39 RP* SL* SN* ST - - - - - - 0 SH* TH - - - 1 - - 1 Summe 19 1 2 29 21 72 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2017 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS - Stand: Abschluss des Verfahrens (06.12.2017) Land - + Bilanz + / - BW 1 - -1 BY* BE* BB* HB 1 5 4 HH - 4 4 HE* MV - - 0 NW 12 9 -3 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH 1 - -1 Gesamt 15 18 3 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 45 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2017 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: Abschluss des Verfahrens (06.12.2017) Land - + Bilanz + / - BW - 1 1 BY* BE* BB* HB - - 0 HH - 1 1 HE* MV - - 0 NW 1 - -1 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 1 2 1 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2017 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (06.12.2017) Land - + Bilanz + / - BW 1 3 2 BY* BE* BB* HB - 1 1 HH 1 2 1 HE* MV - - 0 NW 10 10 0 RP* SL* SN* ST 5 - -5 SH* TH - 1 1 Gesamt 17 17 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 46 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2017 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (06.12.2017) Land - + Bilanz + / - BW 2 4 2 BY* BE* BB* HB 1 6 5 HH 1 7 6 HE* MV - - 0 NW 23 19 -4 RP* SL* SN* ST 5 - -5 SH* TH 1 1 0 Gesamt 33 37 4 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.02.2017 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (11.10.2016) Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* BE* BB* HB 1 1 0 HH - 1 1 HE* MV - - 0 NW - 1 1 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - 1 1 Gesamt 1 4 3 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 47 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2017 (Stand: Abschluss des Verfahrens [15.09.2017]) Zielland der freigegebenen, nicht zurückgezogenen Anträge aus Niedersachsen - Mehrfachnennungen möglich Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 9 3 - 20 3 - 35 BY* 11 6 1 15 1 - 34 BE* 6 1 2 4 1 1 15 BB* 5 - 2 6 2 1 16 HB 1 - 1 2 1 - 5 HH 9 1 3 9 2 - 24 HE* 14 1 1 18 4 - 38 MV 3 - 1 10 - 1 15 NW 42 5 2 25 4 3 81 RP* 1 1 - 4 - - 6 SL* - - - - - - 0 SN* - - - 6 1 - 7 ST 4 1 1 20 5 - 31 SH* 19 3 5 18 5 2 52 TH 2 2 - 11 2 - 17 Summe 126 24 19 168 31 8 376 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.08.2017 (Stand: Abschluss des Verfahrens [15.09.2017]) Freigegebene, nicht zurückgezogene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 6 1 - 15 1 2 25 BY* 4 - 3 3 2 - 12 BE* 3 - - 5 3 1 12 BB* 2 - 1 - - - 3 HB 6 - 1 10 8 1 26 HH 21 1 - 20 9 - 51 HE* 7 1 4 17 10 1 40 MV - - - - - - 0 NW 41 2 8 45 20 - 116 RP* 2 - - 2 2 - 6 SL* - - - - - - 0 SN* 1 - - 1 - 1 3 ST - - - 1 1 1 3 SH* 16 2 2 7 4 2 33 TH - - - 5 2 2 9 Summe 109 7 19 131 62 11 339 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 48 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2017 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS - Stand: Abschluss des Verfahrens (15.09.2017) Land - + Bilanz + / - BW 6 6 0 BY* 3 3 0 BE* 1 1 0 BB* 1 1 0 HB 1 6 5 HH 5 9 4 HE* 5 4 -1 MV 1 - -1 NW 23 21 -2 RP* - 1 1 SL* - - 0 SN* - - 0 ST - - 0 SH* 8 9 1 TH 1 - -1 Gesamt 55 61 6 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2017 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: Abschluss des Verfahrens (15.09.2017) Land - + Bilanz + / - BW - 0 BY* 1 1 0 BE* - - 0 BB* 1 1 0 HB 1 1 0 HH - - 0 HE* 1 1 0 MV - - 0 NW 2 2 0 RP* - - 0 SL* - - 0 SN* - - 0 ST - - 0 SH* 1 1 0 TH - - 0 Gesamt 7 7 0 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 49 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2017 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (15.09.2017) Land - + Bilanz + / - BW 5 3 -2 BY* - - 0 BE* 1 1 0 BB* - - 0 HB 1 1 0 HH 4 6 2 HE* 4 6 2 MV - - 0 NW 12 12 0 RP* - - 0 SL* - - 0 SN* 1 - -1 ST - - 0 SH* 4 3 -1 TH 2 1 -1 Gesamt 5 3 -2 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.08.2017 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (15.09.2017) Land - + Bilanz + / - BW 11 9 -2 BY* 4 4 0 BE* 2 2 0 BB* 2 2 0 HB 3 8 5 HH 9 15 6 HE* 10 11 1 MV 1 - -1 NW 37 35 -2 RP* - 1 1 SL* - - 0 SN* 1 - -1 ST - - 0 SH* 13 13 0 TH 3 1 -2 Gesamt 11 9 -2 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 50 Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.08.2017 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (16.05.2017) Land - + Bilanz + / - BW 1 - -1 BY* - 1 1 BE* 1 1 0 BB* 2 - -2 HB - 3 3 HH 1 - -1 HE* 2 3 1 MV - - 0 NW 2 6 4 RP* - 1 1 SL* - - 0 SN* - - 0 ST 3 - -3 SH* 2 1 -1 TH - 1 1 Gesamt 14 17 3 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2018 (Stand: Abschluss des Verfahrens [22.01.2018]) Zielland der nicht zurückgezogenen, freigegebenen Anträge aus Niedersachsen - Mehrfachnennungen möglich Zielland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW 1 1 - 11 - - 13 BY* BE* BB* HB - - - 1 1 - 2 HH 6 - - 5 1 - 12 HE* MV 1 - 1 2 - - 4 NW 13 1 1 16 5 - 36 RP* SL* SN* ST 2 - - 7 2 1 12 SH* TH 3 - - 3 1 - 7 Summe 26 2 2 45 10 1 86 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 51 Lehreraustauschverfahren zwischen den Bundesländern zum 01.02.2018 (Stand: Abschluss des Verfahrens [22.01.2018]) Freigegebene Anträge mit Zielland Niedersachsen Herkunftsland Lehramt Summe GH/GHR RS SOP GY BBS Sonstige BW - - - 5 - - 5 BY* BE* BB* HB 2 - - 5 2 - 9 HH 7 - 2 17 3 - 29 HE* MV NW 8 - 2 32 12 - 54 RP* SL* SN* ST - - - - 1 - 1 SH* TH - - - 2 1 1 4 Summe 17 - 4 61 19 1 102 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2018 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GHS, GHRS und RS - Stand: Abschluss des Verfahrens (22.01.2018) Land - + Bilanz + / - BW 1 1 0 BY* BE* BB* HB - 2 2 HH 2 6 4 HE* MV - - 0 NW 6 5 -1 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 9 14 5 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 52 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2018 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt für Sonderpädagogik - Stand: Abschluss des Verfahrens (22.01.2018) Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* BE* BB* HB - - 0 HH 2 2 HE* MV 1 - -1 NW 1 2 1 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 2 4 2 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2018 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt GY (auch Lehramt BBS, falls Abgabe von oder Übernahme an GY oder IGS/KGS) - Stand: Abschluss des Verfahrens (22.01.2018) Land - + Bilanz + / - BW 3 3 0 BY* BE* BB* HB - 2 2 HH 2 9 7 HE* MV - - 0 NW 6 12 6 RP* SL* SN* ST 1 - -1 SH* TH - - 0 Gesamt 12 26 14 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 53 Lehreraustausch zwischen den Ländern an allgemeinbildenden Schulen zum 01.02.2018 hier: Zahl der Versetzungen öffentliche allgemeinbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (22.01.2018) Land - + Bilanz + / - BW 4 4 0 BY* BE* BB* HB - 4 4 HH 4 17 13 HE* MV 1 - -1 NW 13 19 6 RP* SL* SN* ST 1 - -1 SH* TH - - 0 Gesamt 23 44 21 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Lehreraustausch zwischen den Ländern zum 01.02.2018 hier: Zahl der Versetzungen mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen bzw. Abgänge von berufsbildenden Schulen oder Übernahmen an berufsbildende Schulen - Stand: Abschluss des Verfahrens (19.10.2017) Land - + Bilanz + / - BW - - 0 BY* BE* BB* HB 1 - -1 HH - 1 1 HE* MV - - 0 NW 3 1 -2 RP* SL* SN* ST - - 0 SH* TH - - 0 Gesamt 4 2 -2 * Gekennzeichnete Länder nehmen nicht zum 01.02. eines Jahres an Tauschverhandlungen teil. - = Abgang in ein anderes Land + = Zugang nach NI Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 54 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung in den anderen Bundesländern die Anzahl der Versetzungsanträge von Lehrkräften in ein anderes Bundesland entwickelt (bitte darstellen im Prozentanteil an der Gesamtanzahl der Lehrkräfte in den jeweiligen Bundesländern)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 6. Welche Gründe wurden in Niedersachsen von den Lehrkräften für ihre Versetzungswünsche genannt (bitte aufgeschlüsselt nach Fallzahlen)? Die Gründe, aus denen Lehrkräfte ihre Versetzung in ein anderes Bundesland beantragen, sind vielschichtig und individuell. Der mit einer Auswertung und Kategorisierung der individuell erläuterten Gründe verbundene Aufwand steht außer Verhältnis und ist angesichts des zeitlichen Umfangs im Rahmen dieser Beantwortung nicht möglich. In der Regel sind die dargelegten Gründe im Sinne des Lehreraustauschverfahrens zwischen den Bundesländern privater, persönlicher und sozialer Natur. Im Vordergrund steht dabei die Familienzusammenführung (z. B. Eltern minderjähriger Kinder bei beruflichem Wechsel der Partnerin/des Partners, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger). 7. Wie stellt sich in den Bundesländern, in die eine Versetzung beantragt wurde, im Vergleich zu Niedersachsen die Besoldung der Lehrkräfte u. a. hinsichtlich der Einstufung in Besoldungsstufen und der Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld dar? Die Einstellungsbedingungen für Lehrkräfte werden von der KMK veröffentlicht; die fortlaufend aktualisierten Informationen sind unter https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/lehr kraefte/lehrereinstellung.html abrufbar. Die derzeitig gültige Fassung ist als Anlage 1 beigefügt. 8. Wie stellen sich in den Bundesländern, in die eine Versetzung beantragt wurde, im Vergleich zu Niedersachsen die Unterrichtsverpflichtung, die Gewährung von Anrechnungs - und Entlastungsstunden und die Anzahl von Funktionsstellen dar? Die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Ermäßigungen sowie besondere Arbeitszeitmodelle werden von der KMK veröffentlicht; die fortlaufend aktualisierten Informationen sind unter https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/statistik/schulstatis tik/schulorganisatorische-vorgaben.html abrufbar. Die derzeitig gültige Fassung ist als Anlage 2 beigefügt. 9. Wie viele der Lehrkräfte in Niedersachsen haben bereits zum wiederholten Male einen Antrag auf Versetzung in ein anderes Bundesland gestellt? Im Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern zum Versetzungstermin 01.08.2018 haben nach eigenen Angaben 413 von 715 Antragsstellerinnen bzw. Antragsstellern zum wiederholten Male einen Antrag auf Versetzung in ein anderes Land gestellt. Im Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern zum Versetzungstermin 01.02.2019 haben nach eigenen Angaben 236 von 316 Antragsstellerinnen bzw. Antragsstellern zum wiederholten Male einen Antrag auf Versetzung in ein anderes Land gestellt. 10. In wie vielen Fällen wurden Anträge auf Versetzungen, die aus dringenden persönlichen Gründen gestellt wurden, abgelehnt? Wie geht das Land Niedersachsen hierbei mit Härtefällen um? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie mit Blick auf das aktuelle Schuljahr ebenfalls auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2421 55 Darüber hinaus nutzen Lehrkräfte zur Unterstützung ihrer Anträge die Möglichkeit, sich an die entsprechenden Interessenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte bzw. Hauptschwerbehindertenvertretung ) zu wenden. Im Vorfeld der Tauschverhandlungen zwischen den Ländern sowie auch im Nachgang dazu werden Besprechungen mit den Interessenvertretungen geführt. In diesen Gesprächen werden das persönliche Interesse der antragsstellenden Lehrkraft, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie das Interesse des Dienstherrn an einer möglichst flächendeckenden hohen Unterrichtsversorgung sorgfältig gegenübergestellt und abgewogen werden. In besonderen Härte- bzw. Notfällen bemüht sich das Kultusministerium, auch unabhängig von den in der vorstehend genannten KMK-Vereinbarung festgelegten Terminen Versetzungen zu ermöglichen . Dies spiegelt sich exemplarisch wider in den Einzelfällen des Lehreraustauschverfahrens zwischen den Ländern zum Versetzungstermin 01.02.2014: Obschon das Land Schleswig-Holstein nur an den Tauschverfahren zum 01.08. eines Jahres teilnimmt, konnten zwei Versetzungen außerhalb der schleswig-holsteinischen Regelung zum 01.02. vereinbart werden (vgl. hierzu die Übersichten zur Beantwortung der Fragen 2 und 4). (Verteilt am 18.12.2018) Stand: 29.08.2018 II A/Allgemeinbildendes Schulwesen Übersicht über die Einstellungsbedingungen der Länder für Lehrerinnen und Lehrer Einstufungen im Eingangsamt bzw. Eingruppierung in die Anfangsentgeltgruppe. Anlage 1 Land Lehramtstypen a Bemerkungen Typ 1 - P Typ 2 - P/S I Typ 3 - S I Typ 4 - S II/Gy Typ 5 - S II/BBS Typ 6 - SoPäd BW A 123) A 121) A 12 (HS/WRS)1) A 13 (RS)2) A 13 (WHR)3) A 13 A 13 A 13 1) Verbundlehramt Grund-, Haupt- und Werkrealschule (A 12), wird seit dem Wintersemester 2011/2012 nicht mehr ausgebildet, das besoldungsrechtliche Amt besteht weiter und wird bei entsprechender Lehrbefähigung weiter verliehen. 2) Realschullehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen (A 13), werden seit dem Wintersemester 2011/2012 nicht mehr ausgebildet, das besoldungsrechtliche Amt besteht weiter und wird bei entsprechender Lehrbefähigung weiter verliehen. 3) Die Ämter für das neue Lehramt Grundschule (A 12) und das neue Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule (A 13) stehen seit dem 1. August 2017 zur Verfügung. Einstellung im Beamtenverhältnis bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (ansonsten Übernahme ins Angestelltenverhältnis); auf Antrag Teilzeit. BY A 12 - A 12 (MS) A 13 (RS) A 13+ Strukturzulage A 13+ Strukturzulage A 13 Angaben für Einstellung im Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen; andernfalls Übernahme in ein tarifliches Beschäftigungsverhältnis. BE b E-13 TV- L E 11 TV-L E 13 TV-L E 13 TV-L E 13 TV-L E 13 TV-L Die Einstellung erfolgt im Angestelltenverhältnis, eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nicht vorgesehen. Die Einstellungen erfolgen grundsätzlich in Vollzeit. Das Entgelt für den Lehramtstyp 1 erfolgt nach E-13, sofern im Studium 300 Leistungspunkte erreicht wurden. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes Berlin gegenüber anderen Ländern in Bezug auf die Einstellung von Lehrkräften zu stärken, wird vollausgebildeten Lehrkräften eine Zulage in Höhe der Differenz zur Stufe 5 gezahlt. BB c A 12 / E 11 A 13 / E 131) A 13 / E 132) 3) A 13 (SR) / E 13 (SR) A 13 (SR) / E 13 (SR) A 13 / E 13 1) Typ 2 wird mit Ausnahme derjenigen, die sich am 01.06.2013 (Zeitpunkt des Inkrafttretens des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes vom 18.12.2012) bereits im Studium befanden, nicht mehr ausgebildet. 2) In Brandenburg wird für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) mit Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe I oder II ausgebildet . 3) Bei einer erfolgten Schwerpunktbildung auf die Sekundarstufe II in der Ausbildung und einer Verwendung an Schulen der Sekundarstufe I erfolgt die Einstufung in die Besoldungsgruppe A 13 bzw. die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-L. Einstellungen erfolgen sowohl im Beamten- als auch im Angestelltenverhältnis. Sofern die Übernahme in ein Beamtenverhältnis beabsichtigt und vom Beschäftigten gewünscht ist, wird die Gewährleistung in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherungen ausgesprochen, wenn die/der Beschäftigte damit einverstanden ist. HB A 12 + allg. Stellenzulage A 12 A 12 A 13 A 13 A 13 + Amtszulage oder A 13 Besoldung richtet sich nach Ausbildung. Einstellung im Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen; andernfalls Übernahme als Angestellte. Einstellungen erfolgen auf ganzen Stellen, auf Antrag ist Teilzeitbeschäftigung möglich. Land Lehramtstypen a Bemerkungen Typ 1 - P Typ 2 - P/S I Typ 3 - S I Typ 4 - S II/Gy Typ 5 - S II/BBS Typ 6 - SoPäd HH A 121) A 12 A 121) A 13 + Stellenzulage2) A 13 + Stellenzulage 2) A 13 + Stellenzulage 2) 1) Typ 1 und 3 werden in HH nicht ausgebildet, aber Lehrkräfte dieses Typs aus anderen Ländern werden mit A 12 eingestellt. Einstellungen erfolgen im Beamtenverhältnis , sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls Übernahme ins Angestelltenverhältnis. Einstellungen erfolgen auf ganzen Stellen oder schulform- und schuljahresbezogen in Arbeitsteilzeit größer gleich 50%. Auch auf Antrag ist Teilzeitbeschäftigung möglich . 2) Beamte. HE A 12 A 121) A 132) A 13 + Stellenzulage3) A 13 + Stellenzulage 3) A 13 1) Typ 2 wird in HE nicht ausgebildet; Lehrkräfte aus anderen Ländern erhalten die A 12. 2) Typ 3: Ausbildung in mind. 2 Fächern. Volle Beamtenstellen bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen; ansonsten Übernahme im Beschäftigungsverhältnis. Auf Antrag ist Teilzeitbeschäftigung möglich . 3) Beamte. MV A 12 A 12 oder A 131) A 13 A 13 A 13 A 13 Einstellung im Beamtenverhältnis bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ; andernfalls Übernahme als Angestellte. 1) Typ 2 wird in MV nicht ausgebildet. Befähigungen dieses Typs aus anderen Ländern werden nach laufbahnrechtlichen Vorschriften anerkannt und in Abhängigkeit von der überwiegenden Verwendung an einer Schulart Typ 1 oder Typ 3 zugeordnet . NW A 12 A 121) A 121) A 13 + allg. Stellenzulage A 13 + allg. Stellenzulage A 13 1) Es besteht eine Beförderungsmöglichkeit nach A 13 im Umfang von 10 v. H. an Hauptschulen und 40 v. H. an Real-, Sekundar- und Gesamtschulen. NI A 12 A 12 A 12 A 13 + allg. Stellenzulage A 13 + allg. Stellenzulage A 13 Einstellung im Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen RP A 12 A 12 A 13 A 13 + Stellenzulage A 13 + Stellenzulage A 13 Einstellung im Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen; andernfalls Übernahme als Angestellte im Beschäftigtenverhältnis. SL A 12 A 12 A 12 (-190 €)1) A 13 (- 350 €)1) A 13 + Stellenzulage (- 350 €)1) A 13 + Stellenzulage A 13 Einstellung im Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen; andernfalls Übernahme als Angestellte. 1) Teilweise, auf zwei Jahre befristete Grundgehaltsverringerung in den Eingangsämtern des gehobenen und des höheren Dienstes. SN E 11 TV- L _ E 13 TV-L E 13 TV-L E 13 TV-L E 13 TV-L Die Einstellung von Lehrkräften erfolgt im Angestelltenverhältnis. Zur Deckung des Personalbedarfs besteht die Möglichkeit, vollausgebildeten Einstellungsbewerbern abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt in Form einer Zulage ganz oder teilweise vorweg zu gewähren. ST A 12 _ A 13 E 13 TV-L A 13 + Stellenzulage A 13 + Stellenzulage A 13 Grundsätzlich erfolgt Einstellung im Beamtenverhältnis, sofern die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ansonsten Übernahme im Angestelltenverhältnis ; Typ 2 wird in ST nicht ausgebildet; auf Antrag Teilzeitbeschäftigung . Land Lehramtstypen a Bemerkungen Typ 1 - P Typ 2 - P/S I Typ 3 - S I Typ 4 - S II/Gy Typ 5 - S II/BBS Typ 6 - SoPäd SH A 12 A 121) A 13 Sekundar - schullehrkraft A 13 + Stellenzulage A 13 + Stellenzulage A 13 Grundsätzlich erfolgt Einstellung im Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen ; andernfalls Übernahme als Tarifbeschäftigte. 1) Lehramtstyp 2 wird nicht mehr ausgebildet, Befähigungen dieses Typs aus anderen Ländern werden nach laufbahnrechtlichen Vorschriften anerkannt und in Abhängigkeit von der überwiegenden Verwendung an einer Schulart Typ 1 oder Typ 3 zugeordnet. TH A 12/E 11 _ A 12/E 11 A 13/E 13 A 13/E 13 A 13/E 13 Einstellung im Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen; andernfalls Übernahme als Angestellte. a LA-Typ 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe LA-Typ 2: Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I LA-Typ 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I LA-Typ 4: Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium LA-Typ 5: Lehrämter der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen LA-Typ 6: Sonderpädagogische Lehrämter b Gemäß dem Lehrkräftebildungsgesetzes vom 07.02.2014 bildet Berlin in Zukunft folgende Lehramtstypen aus: LA-Typ 1: Lehramt an Grundschulen LA-Typ 4: Lehramt an ISS/Gym LA-Typ 5: Lehramt an beruflichen Schulen c Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes vom 18.12.2012 am 01.06.2013 die Lehrämter im Land Brandenburg neu strukturiert wurden. Danach wird im Land Brandenburg für folgende Lehrämter ausgebildet: 1.) LA-Typ 1: Lehramt für die Primarstufe, 2.) LA-Typ 3 oder 4: Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer), 3.) LA-Typ 5: Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) und 4.) LA-Typ 6: Lehramt für Förderpädagogik. Die Zuordnung des Lehramtes gemäß Nr. 2 erfolgt zu den KMK-Lehramtstypen 3 bzw. 4 je nach Schwerpunktbildung im Studium (Schwerpunktbildung auf die Sek. I oder die Sek. II). IVC DS 1932-5(15)5 Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen der Voll- bzw. Teilzeitlehrkräfte Besondere Arbeitszeitmodelle Schuljahr 2018/2019 Stand: November 2018 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Anlage 2 Schularten Baden- Württemberg*)1) Bayern*) 1) Berlin Brandenburg Bremen Hamburg1) Hessen1) Mecklenburg- Vorpommern*) Grundschule 28 28 28 271) 28/271) 27,9 28,5/28 26-27,54) Orientierungsstufe 28 272) 26 25,5/25 Hauptschule 271)2) 27 26,5/26 Schularten mit mehreren Bildungsgängen 25 27/25 2) 23-271)5) Realschule 27 24-282) 26,5/26 Gymnasium**) 25/273) 23-272) 26 25 27/253) 262)/25,13)/22,24) 25,53)/253) 23-271)5) Integrierte Gesamtschule**) 274) 28/261)2) 271 und 2) / 25 27/252) 262)/25,13)/21,44) 25,53)/253) 23-271)5) Förderschule 26/28/315) 263) 27 253) 274) 26,9 27,5/27 27 Berufliche Schulen**) 25/27/286) 23-272) 25/26 323) 25 255) 23,65)/25,16)/24,37)/ 23,68)/21,99)/2110) 24,5/24 23-272)6)/303)6) Schularten Niedersachsen*) Nordrhein- Westfalen*) Rheinland-Pfalz*) Saarland*) Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein*) Thüringen Grundschule 28 28 27,81) 28 27 27 28 27 Orientierungsstufe Hauptschule 27,5 28 27 Schularten mit mehreren Bildungsgängen 25,5 25,5 27 27 26 25 275) 26 Realschule 26,5 28 27 Gymnasium**) 23,5 25,5 24 26/251) 261) 25 25,5 / 271) 23-26 Integrierte Gesamtschule**) 24,5 25,5 272)/263)/244) 27/26/252) 25 275) 6) 7) 23-27 Förderschule 26,5 27,5 275) 27 252)/323) 25 27 25 Berufliche Schulen**) 24,5/25,51) 25,5 24 25,5/283)/324) 26 25/271) 282) /273)/25,54) 23-27 Pflichtstunden (Deputatstunden pro Woche) der Lehrkräfte (Beamte und Angestellte) im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland im Schuljahr 2018/2019 *) Besondere Arbeitszeitmodelle (siehe entsprechende Tabelle). **) Nicht berücksichtigt sind die Reduzierungen der Arbeitszeit, die in der gymnasialen Oberstufe aufgrund höherer Arbeitsbelastung in den unterschiedlichen Regelungen zu Pflichtstunden oder Anrechnungsstunden gewährt werden. Baden-Württemberg: 1) 2) 3) 4) 5) 6) Bayern: 1) 2) 3) Berlin: 1) 2) 3) Brandenburg: 1) 2) 3) Bremen: 1) 2) 3) 4) 5) Hamburg: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) Hessen: 1) 2) 3) Werden Lehrkräfte an mehreren Schularten eingesetzt, gilt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Schulart, an der die Lehrkraft überwiegend eingesetzt ist. Ist eine Lehrkraft an mehreren Schularten in gleichem Umfang eingesetzt, gilt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Schulart, die die niedrigere wöchentliche Unterrichtsverpflichtung hat. Das Deputat der Lehrkräfte an Sonderpädagogischen Bildungsund Beratungszentren, der Fachlehrkräfte mit Lehrbefähigung für Schulen für Geistigbehinderte und Schulen für Körperbehinderte einschließlich Schulkindergärten und der technischen Lehrkräfte an Schulen für Geistigbehinderte bzw. an entsprechenden Abteilungen anderer Typen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die sonderpädagogische Aufgaben der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung wahrnehmen, ist unabhängig von der Schulart, an der sie eingesetzt werden. Stichtag für die Bestimmung ist der erste Unterrichtstag nach den Sommerferien, bei später eingestellten Lehrkräften der erste Unterrichtstag. Unabhängig davon gilt als Lehrkraft an Hauptoder Werkrealschulen der Krankheitsvertreter mit wechselndem Einsatz an einer verbundenen Grundund Haupt- oder Werkrealschule. Ab dem Schuljahr 2010/11 führt BW die Werkrealschule und die Hauptschule. Für Lehrkräfte an Werkrealschulen und Hauptschulen gilt ein Regelstundenmaß in Höhe von 27 Deputatsstunden pro Woche. Nicht angegeben ist die Unterrichtspflichtzeit von Fachlehrern, die - abhängig von der Schulart - dem Anteil des fachtheoretischen Unterrichts und dem Lebensalter 24 - 29 Unterrichtsstunden beträgt. Die Unterrichtspflichtzeit hängt vom fachspezifischen Unterrichtseinsatz ab. Wissenschaftliche Lehrkräfte an Förderschulen: 26, Fachlehrer musisch-technisch: 28, Fachlehrer an Förderschulen: 31. Wissenschaftliche Lehrkräfte (höherer und gehobener Dienst): 25; Technische Lehrer - kaufmännisch und hauswirtschaftlich: 27; Fachlehrer, Technische Lehrer - gewerblich und Sportlehrer: 28. Lehrkräfte an Gymnasien mit Lehrbefähigung für alle Stufen des Gymnasiums: 25; mit Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I an Gymnasien: 27. Ab dem Schuljahr 2012/13 führt BW die Gemeinschaftsschule. Für Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen (Sek. I) gilt ein Regelstundenmaß in Höhe von 27 Deputatsstunden pro Woche. Die angegebenen Werte gelten für Sonderpädagogen an Förderzentren. Auch bei überwiegendem Einsatz in den Jahrgangsstufen 1 - 4 an Oberschulen und Gesamtschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind. Für Lehrer/-innen, die als Fachlehrer/-innen oder als technische Lehrer/-innen, die überwiegend im berufsfeld-, fachrichtungs- oder berufsbezogenen Bereich eingesetzt sind, für Lehrer/-innen im musischtechnischen Bereich oder im Bereich des Sports sowie für sonstige Lehrer/-innen, deren Ausbildung sich nur auf ein Fach oder eine Fachrichtung beschränkt hat und die daher nur in einem Unterrichtsfach oder einer Fachrichtung eingesetzt sind, beträgt die Unterrichtsverpflichtung 28 Unterrichtsstunden je Woche. Gymnasium mit 27 Wochenstunden in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5 - 9) und 25 Wochenstunden in der Sekundarstufe II (E-Q2). Oberschule mit 27 Wochenstunden in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5 - 10) und 25 Wochenstunden in der Sekundarstufe II (E-Q2). An Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" 19 Unterrichtsstunden und 11 Zeitstunden im Ganztagsbereich. Die Regelpflichtstundenzahl der Lehrkräfte der Grundschulen beträgt 28 Wochenstunden; für Lehrerinnen und Lehrer an einem einer Grundschule zugeordneten Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP) beträgt die Unterrichtsverpflichtung 27 Wochenstunden. Integrierte Sekundarschulen mit 28 Wochenstunden (Unterricht überwiegend in Jahrgangsstufe 1-6) und 26 Wochenstunden (Unterricht überwiegend in Sekundarstufe I oder II). Jahrgangsstufen 5 und 6 an Grundschulen und an Oberschulen sowie Gesamtschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind. Pflichtstunden auch an Integrierten Sekundarschulen. Berufsoberschulen. Pflichtstunden bei einem Lebensalter bis 60 / ab 61. Die Unterrichtsverpflichtung an Mittelstufenschulen entspricht der Unterrichtsverpflichtung an Haupt- und Realschulen. Bei einem Unterrichtseinsatz von mindestens 8 Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe und nach 20:00 Uhr wird 1 Pflichtstunde pro Unterrichtswoche angerechnet. Bei Teilzeitkräften erfolgt die Anrechnung anteilig, wobei bei mindestens 8 Wochenstunden Unterrichtseinsatz in der gymnasialen Oberstufe auch eine Anrechnung von 1 Pflichtstunde pro Woche gewährt wird. Lehrkräfte an Förderzentren bzw. an Zentren für unterstützende Pädagogik der allgemeinen Schulen (siehe oben Fußnote 2). Lehrkräfte für Fachpraxis an beruflichen Schulen Fachschulen und berufliche Gymnasien. Berufsvorbereitung (Voll- und Teilzeit). Berufsfachschule. Fachoberschule. Fußnoten zu Pflichtstunden (Deputatstunden pro Woche) der Lehrkräfte (Beamte und Angestellte) im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland im Schuljahr 2018/2019 Sek II (Jahrgangsstufen Gym. 10 - 12 bzw. Stadtteilschule 11 - 13). Berufsschule. Es handelt sich um durchschnittliche Unterrichtsstunden. Die Unterrichtseinsatzplanung der Lehrkräfte erfolgt in Hamburg seit 01.08.2003 nach einem neuen Lehrerarbeitszeitmodell, das keine Pflichtstunden mehr enthält (siehe unter Arbeitszeitmodelle). Die Anzahl der Unterrichtsstunden der Lehrkräfte ist danach nicht nur schulformabhängig, sondern jetzt auch abhängig von Klassenart und -stufe sowie erteilten Fächern (geregelt nach Faktorisierungsmodell - 35 Wochenstunden/entsprechender Faktor). Die tatsächlich zu erteilenden Unterrichtsstunden ergeben sich somit durch die konkrete Einsatzfeinplanung. Beo (Klassenstufe 5 + 6). Sek I (Klassenstufen 7 - 9/10). Mecklenburg- Vorpommern: 1) 2) 3) 4) 5) 6) Niedersachsen: 1) Rheinland-Pfalz: 1) 2) 3) 4) 5) Saarland: 1) 2) 3) 4) Sachsen: 1) 2) 3) Sachsen-Anhalt: 1) Schleswig-Holstein: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Bei einem Einsatz in der gymnasialen Oberstufe mit mindestens 8 Wochenstunden: 25, bei einem Einsatz mit mindestens 2 Wochenstunden: 26, sonst: 27 Pflichtstunden. Lehrkräfte in einer Laufbahn des höheren Dienstes 24,5; Lehrkräfte in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes 25,5 Unterrichtsstunden. Lehrkräfte im fachpraktischen Unterricht an beruflichen Schulen. Abhängig vom Einsatz als Klassenleiter Reduzierung der zu unterrichtenden Stunden um 0,5 Stunden bei einer Klasse, um 1,5 Stunden bei zwei Klassen. Abhängig vom Einsatz als Klassenleiter Reduzierung der zu unterrichtenden Stunden. Abhängig vom Einsatz als Klassenleiter in der Berufsausbildungsvorbereitung Reduzierung der zu unterrichtenden Stunden je Klasse um eine Stunde. Fachpraxislehrkräfte. noch: Fußnoten zu Pflichtstunden der Lehrkräfte Umgerechnet in 45-Minuten-Stunden. Fachlehrer an Förderschulen. Mit Lehrbefähigung für Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder Realschulen plus bei einem Einsatz in den Klassenstufen 5 - 10 bzw. bei Einsatz in den Klassenstufen 11 - 13 mit 1 Wochenstunde. Fachlehrer. Lehrkräfte an beruflichen Schulen (ohne Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht); bei Fachgymnasien abhängig vom Einsatz in der gymnasialen Oberstufe an Fachgymnaien; 24 Wochenstunden möglich bei einem Einsatz mit mehr als 13 Lehrerwochenstunden. Lehrkräfte an Förderschulen. Mit Lehrbefähigung für Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder Realschulen plus bei einem Einsatz in den Klassenstufen 11 - 13 mit 2 - 4 Wochenstunden. Bei einem Einsatz von mindestens 8 Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe. Abhängig vom Einsatz in der gymnasialen Oberstufe; 24 Wochenstunden möglich bei einem Einsatz mit mehr als 13 Lehrerwochenstunden. Bei Einsatz mit mehr als 50 % in der Grundschule plus 1 Stunde. Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen in der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte. Lehrwerkmeister. Verminderung um 1 Stunde bei mindestens 6 Stunden Einsatz in der Oberstufe (Kurssystem); Verminderung um 2 Stunden bei mindestens 9 Stunden Einsatz in der Oberstufe (Kurssystem). Mit Lehrbefähigung für Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder Realschulen plus bei einem Einsatz in den Klassenstufen 11 - 13 ab 5 Wochenstunden; mit Lehrbefähigung für Gymnasien oder berufsbildende Schulen. Bei 14 oder mehr Stunden im berufsbildenden Bereich: 24 Stunden. Die Schulart "Integrierte Gesamtschule" ist in Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe umgewandelt worden. Bei Einsatz in der Oberstufe in einem Kernfach oder profilgebenden Fach oder zwei profilergänzenden Fächern der Schule oder mit mindestens 5 Wochenstunden ermäßigt sich die Pflichtstundenzahl um 1,5 Stunden. Für Fachlehrer mit Eingangsamt A 10 an beruflichen Schulen. Andere Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen. Andere Lehrkräfte an Gymnasien, soweit sie nicht in der Oberstufe eingesetzt werden. Schularten Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen Schularten Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen *) Abhängig vom Lebensalter; ohne freiwillige Regelungen. 1 Stunde zu Beginn des Schuljahres, in dem die Lehrkraft das 60. Lebensjahr vollendet und 2 Stunden zu Beginn des Schuljahres, in dem sie das 62. Lebensjahr vollendet. Lehrkräfte erhalten von Beginn des Schuljahres an, das auf die Vollendung - des 57. Lebensjahres folgt, eine Anrechnung von 1 Unterrichtsstunde - des 60. Lebensjahres folgt, eine Anrechnung von 2 Unterrichtsstunden. Regelung nach Tarifvertrag mit Besitzstandswahrung, jedoch nicht kumulativ anwendbar zur Regelung ab Schuljahr 2014/15. Für angestellte Lehrkräfte, die vor dem 01.03.2005 eingestellt wurden und das 50. Lebensjahr vor dem 01.09.2008 erreicht haben: mindestens 2/3 Deputat; ab dem 55. Lebensjahr 1 Stunde, ab dem 60. Lebensjahr 2 Stunden. Regelung ab Schuljahr 2014/15 nach AZVO für alle Lehrkräfte: bei mindestens 2/3 Deputat: ab dem 58. Lebensjahr 1 Stunde, ab dem 61. Lebensjahr 2 Stunden. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Schuljahr 2018/2019 1 Stunde ab dem auf die Vollendung des 58. Lebensjahr bzw. 2 Stunden ab dem auf die Vollendung des 60. Lebensjahr folgenden Schuljahrs, soweit nicht aus anderen Gründen (Ausnahme: Schwerbehinderung) eine entsprechende Ermäßigung gewährt wird. Seit 01.08.2010 sind für Lehrkräfte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ab dem auf die Vollendung folgenden Kalendermonat von dem in einer Unterrichtswoche geltenden Zeitwert gemäß § 4 Absatz 3 LehrArbZVO (zzt. 46,57 WAZ) 2 Zeitstunden abzuziehen. Altersentlastung: Über 3/4 des Deputates ab dem 55. Lebensjahr 1 Stunde, ab dem 60. Lebensjahr 2 Stunden.; unter 3/4 des Deputates 0,5 bzw. 1 Stunde. Altersabhängige Pflichtstunden: entsprechend der Unterrichtsverpflichtung nach den gültigen Rechtsnormen. Anteilige Minderung (Alter/Stunden): ab 61 / 0,5 Stunden. Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen*) - Vollzeit 1 Stunde ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt. Ein weitere Stunde ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt, sofern eine Dienstzeit i.S. des § 3 JubV des Bundes von mindestens 35 Jahren vorliegt. Im Bereich der Mittelschule 1 Stunde ab dem 58. und 2 Stunden ab dem 62. Lebensjahr. Für die restlichen Schularten 1 Stunde ab dem 58., 2 Stunden ab dem 60. und 3 Stunden ab dem 62. Lebensjahr. (Stichtag: 31.01.) Schularten Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen Schularten Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen *) Abhängig vom Lebensalter; ohne freiwillige Regelungen. Ab 58 Jahre 1 Stunde, ab 60 Jahre 2 Stunden und ab 61 Jahre 3 Stunden mit Beginn des Schulhalbjahres, in dem die Lehrkräfte das jeweilige Lebensjahr vollenden. Ab 60 Jahre 2 Stunden, bei weniger als 50 % Einsatz im Unterricht 1 Stunde. Schwerbehinderte Lehrkräfte (mind. 50%) bekommen nach Vollendung des 55. Lebensjahres im darauf folgenden Schuljahr eine Stunde ermäßigt. Ab 58 Jahre 1 Stunde, ab 60 Jahre 2 Stunden, ab 63 Jahre 3 Stunden. Bei Vollendung des 55. Lebensjahres bei mindestens 75 % Einsatz im Unterricht 2 Stunden, bei mindestens 50 % Einsatz im Unterricht 1 Stunde. Ab 55 Jahre 1 Stunde, ab 60 Jahre 3 Stunden. In den letzten beiden Schuljahren vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze und darüber hinaus 3 Stunden. Ab 60 Jahre 1 Stunde. Schwerbehinderte Lehrkräfte (mindestens 50 %) bekommen ab dem 55. Lebensjahr 1 Stunde und ab dem 63. Lebensjahr 1 weitere Stunde. Ab 57 Jahre 1 Stunde, ab 60 Jahre 3 Stunden. noch: Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen*) - Vollzeit Schularten Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen Schularten Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen *) Abhängig vom Lebensalter; ohne freiwillige Regelungen. Regelung nach Tarifvertrag mit Besitzstandswahrung, jedoch nicht kumulativ anwendbar zur Regelung ab Schuljahr 2014/15. Für angestellte Lehrkräfte, die vor dem 01.03.2005 eingestellt wurden und das 50. Lebensjahr vor dem 01.09.2008 erreicht haben: bei einem Deputat von weniger als 2/3, aber mindestens der Hälfte; ab dem 57. Lebensjahr 1 Stunde (jeweils ab dem folgenden Schuljahr). Regelung ab Schuljahr 2014/15 nach AZVO für alle Lehrkräfte: bei weniger als 2/3 Deputat, aber mindestens der Hälfte: ab dem 60. Lebensjahr 1 Stunde. 1/2 Stunde ab dem auf die Vollendung des 58. Lebensjahrs bzw. 1 Stunde ab dem auf die Vollendung des 60. Lebensjahrs folgenden Schuljahrs, soweit nicht aus anderen Gründen (Ausnahme: Schwerbehinderung) eine entsprechende Ermäßigung gewährt wird. Seit 01.08.2010 sind für Lehrkräfte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, ab dem auf die Vollendung folgenden Kalendermonat von dem in einer Unterrichtswoche geltenden Zeitwert gemäß § 4 Absatz 3 LehrArbZVO (zzt. 46,57 WAZ) 2 Zeitstunden abzuziehen. Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften erfolgt der Abzug entsprechend ihrem Beschäftigungsumfang. Altersentlastung: Über 3/4 des Deputates ab dem 55. Lebensjahr 1 Stunde, ab dem 60. Lebensjahr 2 Stunden.; unter 3/4 des Deputates 0,5 bzw. 1 Stunde. Altersabhängige Pflichtstunden: Entsprechend der Unterrichtsverpflichtung nach den gültigen Rechtsnormen. Anteilige Minderung (Alter/Stunden): ab 61 / 0,5 Stunde. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Schuljahr 2018/2019 Ermäßigung zu Beginn des Schuljahres, in dem die teilzeitbeschäftigte Lehrkraft das 60. bzw. das 62. Lebensjahr vollendet. Die Ermäßigung erfolgt anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang. Die Ermäßigung für Teilzeitkräfte ist dem Deputat entsprechend reduziert. Für Lehrkräfte in Altersteilzeit gibt es keine Ermäßigungen. Ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt, anteilige Ermäßigung im Verhältnis zum Beschäftigungsumfang. Ein weitere Stunde im vorgenannten anteiligen Verhältnis ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung des 60. Lebensjahres folgt, sofern eine Dienstzeit i.S. des § 3 JubV des Bundes von mindestens 35 Jahren vorliegt. Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen*) - Teilzeit Lehrkräfte erhalten von Beginn des Schuljahres an, das auf die Vollendung - des 57. Lebensjahres folgt, eine Anrechnung von 1 Unterrichtsstunde - des 60. Lebensjahres folgt, eine Anrechnung von 2 Unterrichtsstunden. Bei einer Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Pflichtstundenzahl werden keine Altersanrechnungsstunden gewährt. Schularten Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen Schularten Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen *) Abhängig vom Lebensalter; ohne freiwillige Regelungen. Gestaffelt nach Beschäftigungsumfang: Bis einschließlich 25 % der Unterrichtsverpflichtung einer Vollzeitkraft 25 % der Altersermäßigung, bis einschließlich 50 % dementsprechend 50 %, bis einschließlich 75 % dementsprechend 75 % und bei über 75 % der Unterrichtsverpflichtung 100 % der Altersermäßigung. Teilzeitkräfte mit weniger als 3/4 der Regelstundenzahl halbe Ermäßigung der Vollzeitlehrer. Bei Vollendung des 55. Lebensjahres bei mindestens 75 % Einsatz im Unterricht 2 Stunden, bei mindestens 50 % Einsatz im Unterricht 1 Stunde. Bei mindestens 3/4 Deputat Ermäßigung in gleicher Höhe wie Vollzeitlehrkräfte, bei weniger als 3/4 Deputat halbe Ermäßigung. Das Gleiche gilt bei dauerhaft begrenzter Dienstfähigkeit. Eine grundständige Pflichtstundenreduzierung um 0,5 Stunden bei Schwerbehinderung bleibt. Ab 60 Jahre 2 Stunden, bei weniger als 50 % Einsatz im Unterricht 1 Stunde. Schwerbehinderte Lehrkräfte (mind. 50%) bekommen nach Vollendung des 55. Lebensjahres im darauf folgenden Schuljahr eine Stunde ermäßigt. noch: Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen*) - Teilzeit Teilzeitkräfte mit mehr als 2 Stunden unter vollem Deputat halbe Altersermäßigung der Vollzeitlehrer. Ab 55 Jahre bei Teilzeitbeschäftigung von mindestens 50 % 0,5 Stunden; ab 60 Jahre bei Teilzeitbeschäftigung von mindestens 75 % 2 Stunden, mindestens 50 % 1,5 Stunden. Wie Vollzeitkräfte, soweit sie ohne Altersermäßigung mindestens die Hälfte des Regelstundenmaßes Unterricht erteilen. Schularten Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen Schularten Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen 1) Entsprechendes gilt in der Regel für unbefristet angestellte Lehrkräfte mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit. 2) LAZ = Lehrerarbeitszeit 3) WAZ = Wochenarbeitszeit Die Rückgabe der Vorgriffsstunden aus den Jahren 1998/99 bis 2002/03 erfolgt bei Grundschulen, Werkrealschulen und Hauptschulen, Gemeinschaftsschulen, Realschulen bzw. Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (bei der KMK = Förderschulen) ab dem Schuljahr 2008/09. Die Rückgabe ist flexibel ausgestaltet. Je nach Fallkonstellation können Lehrkräfte erbrachte Vorgriffstunden z. B. durch Verringerung des Regelstundenmaßes um 1 Wochenstunde im entsprechenden Zeitraum zurückerhalten oder z. B. kumuliert auf ein Schuljahr. Auch eine zeitversetzte Rückgabe ist möglich oder ein Ausgleich in Geld. Hauptamtlich tätigen Lehrkräften und Sozialpädagogen/innen werden ab dem 01.08.2017 0,5 Pflichtstunden pro Kalenderwoche auf einem Lebensarbeitszeitkonto bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, gutgeschrieben. Für Teilzeitbeschäftigung erfolgt die Gutschrift anteilig. Ab dem Schulhalbjahr, das der Vollendung des 60. Lebensjahrs folgt, erfolgt eine Gutschrift, wenn die Person ihre Pflichtstundenzahl um 0,5 erhöht. Für die angesparten Pflichtstunden erfolgt in der Regel eine Ermäßigung der Pflichtstundenzahl im letzten Schuljahr vor dem Ruhestand. Flexible Pflichtstundenverteilung durch Führung von Unterrichtsstundenkonten für 2 Jahre möglich, grundsätzlich nur mit Zustimmung der Lehrkraft. Sabbatical gem. § 78 Abs. 4 LBG für verbeamtete Lehrkräfte maximal 2 Jahre Freistellung im Bewilligungszeitraum von max. 14 Jahren. Das gilt nach Nummer 10a der VV Arbeitszeit Lehrkräfte auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Form von langfristigen Arbeitszeitkonten, in denen in der Ansparphase noch weitere Einbringungstatbestände eingebracht werden können (z.B. Mehrstunden, Mehrarbeit). Seit Änderung der Arbeitszeitverordnung AZVO zum Schuljahr 2014/15 gibt es die Möglichkeit einer Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung durch die stundenweise Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos (auf Antrag). Auch eine finanzielle Abgeltung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. 1) An Gymnasien und beruflichen Schulen befinden sich die Lehrkräfte in der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos oder haben diese bereits abgeschlossen. An allen anderen Schularten ist die Ausgleichsphase abgeschlossen. 2) Ein Sabbatjahrmodell ist für Beamtinnen und Beamte nach Art. 88 Abs. 4 BayBG möglich. Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt 10 Jahre. Diese Art der Teilzeitbeschäftigung ist auch im Angestelltenverhältnis möglich. Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Schuljahr 2018/2019 Besondere Arbeitszeitmodelle Nach dem LAZ2)-Modell ab 01.08.2003 beträgt die durchschnittliche WAZ3) für alle 46,57 Zeitstunden bei jährlich 38 Unterrichtswochen. Davon entfallen rechnerisch 35 Stunden (75 %) auf Unterrichtsaufgaben und 11,57 Stunden (25 %) auf Funktions- /allgemeine Aufgaben. Grundlage für die Ermittlung der durchschnittlichen Unterrichtszeit der Lehrkräfte (inkl. Funktionsentlastung im Umfang von 6 %) sind 37,72 Wochenstunden, also 81 %. Sabbatical fortlaufend, Schuljahresarbeitszeitmodell für Lehrkräfte an beruflichen Schulen, Führung von kurzfristigen Unterrichtsstundenkonten aus dienstlichen Gründen über 2 Jahre möglich (Ansparphase und Ausgleichphase: höchstens zwei Schulhalbjahre). Schularten Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen Schularten Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Grundschule Orientierungsstufe Hauptschule Schularten mit mehreren Bildungsgängen Realschule Gymnasium Integrierte Gesamtschule Förderschule Berufliche Schulen Rückgabe der im Rahmen des verpflichtenden Ansparmodells zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden bei Förderschulen ab dem Schuljahr 2008/09, bei den übrigen allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Grundschulen ab dem Schuljahr 2007/08 und bei berufsbildenden Schulen ab dem Schuljahr 2011/12. Sabbatjahrmodell Altersteilzeit für Lehrkräfte (Fortführung geplant). Teilzeit- und Sabbatjahrmodelle in allen Schularten sowohl für Angestellte als auch für Beamte. Rückgabe der geleisteten Vorgriffsstunden für Lehrkräfte an Gymnasien, Gesamtschulen (Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe) und beruflichen Schulen noch bis zum Ende des Schuljahrs 2017/18. An den anderen Schularten ist die Vorgriffstunde ausgelaufen. Altersteilzeit für schwerbehinderte Lehrkräfte im Beamtenverhältnis. Ab 01.08.2017 Altersteilzeit 63plus nach § 63a LBG für Lehrkräfte. Teilzeit- und Sabbatjahrmodelle in allen Schularten sowohl für Angestellte als auch für Beamte; Rückgabe der verpflichtend angesparten Unterrichtsstunden (Vorgriffstunden) an den weiterführenden allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Sabbatjahrmodelle in allen Schularten sowohl für Angestellte als auch für Beamte. Teilzeit- und Sabbatjahrmodelle in allen Schularten sowohl für Angestellte als auch für Beamte. - Altersteilzeit für Lehrkräfte -Altersteilzeit für Lehrkräfte - Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell (§ 65 LBG) Bewilligung Sabbatjahr ist abhängig von der Bedarfssituation im Einzelfall. Das Gesetz zur Verbesserung der Altersstruktur für Beamte ist noch in Kraft. noch: Besondere Arbeitszeitmodelle Land Beamte Angestellte Baden-Württemberg 41 41 Bayern 40 40 Berlin 40 39,4 Brandenburg 40 40 Bremen 40 40 Hamburg 40 40 Hessen1) 41 41 Mecklenburg-Vorpommern 40 40 Niedersachsen 40 40 Nordrhein-Westfalen2) 41 41 Rheinland-Pfalz 40 39 Saarland 40 39,5 Sachsen 40 40 Sachsen-Anhalt 40 40 Schleswig-Holstein3) 41 41 Thüringen 40 40 3) 40 Stunden für schwerbehinderte Beamte/Beamtinnen sowie für schwerbehinderte Angestellte. Arbeitszeit (Zeitstunden pro Woche) der Lehrkräfte (Beamte und Angestellte) im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland im Schuljahr 2018/2019 1) 40 Stunden ab dem 61. Lebensjahr. Hauptamtlich tätigen Beamten/-innen wird ab dem 01.08.2017 1 Stunde pro Kalenderwoche auf einem Lebensarbeitszeitkonto bis zum Ende des 60. Lebensjahres gutgeschrieben. Ab dem 61. Lebensjahr erfolgt die Gutschrift, wenn die Person die Arbeitszeit um 1 Stunde erhöht. Der Ausgleich erfolgt in der Regel im Jahr vor dem Ruhestand. 2) 40 Stunden nach Vollendung des 55. Lebensjahres und 39 Stunden nach Vollendung des 60. Lebensjahres. 18-02421 Drucksache 18/2421 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums Versetzungsanträge von Lehrkräften Anlage 1 Anlage 2