Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Sicherheitslage in der Fußballsaison 2017/2018 in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 09.11.2018 - Drs. 18/2085 an die Staatskanzlei übersandt am 13.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 13.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Im Oktober 2018 hat die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) ihren „Jahresbericht Fußball Saison 2017/2018“ veröffentlicht. Hierzu hatte die Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS) im niedersächsischen Innenministerium Daten erfasst und beigetragen. Daraus ergibt sich ein Bild der Sicherheitslage im niedersächsischen Fußball in der abgelaufenen Fußballsaison. Vorbemerkung der Landesregierung Der Jahresbericht Fußball wird jährlich durch die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) der Polizei Nordrhein-Westfalen für die jeweils abgelaufene Fußballsaison herausgegeben. Mit dem Jahresbericht Fußball wird ein bundesweites Lagebild dargestellt. Die dabei von der ZIS getroffenen Schlussfolgerungen und Aussagen entsprechen ausschließlich ihrer Interpretation. An der Erstellung des Berichts wirkt die Landesinformationsstelle Sporteinsätze im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ausschließlich durch Übersendung der von den involvierten niedersächsischen Vereinsstandorten erhobenen Kennzahlen mit. Die Erhebung der Kennzahlen für die ZIS erfolgt anhand eines (ZIS-)„Erfassungsbogens für die Grunddaten des Jahresberichtes “, der von den niedersächsischen Polizeidienststellen an Standorten mit Fußballvereinen der Bundesligen sowie der 3. Liga nach Ende der jeweiligen Spielzeit erstellt worden ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass verschiedene Angaben in dem Erfassungsbogen sowohl zu allen Spielen als auch nur zu Ligaspielen erhoben werden. Am Beispiel des Standorts Hannover bedeutet dieses, dass in dem Erfassungsbogen für die Saison 2017/2018 neben den statistischen Werten zu 17 Ligaspielen von Hannover 96 in der Bundesliga auch zwei sogenannte sonstige Spiele, in diesen Fällen Vorbereitungsspiele, erfasst worden sind. Für die Spiele der Regionalliga Nord erfolgt die Mitteilung an die ZIS zentral durch die Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS) der Polizei Hamburg als Zentralstelle für diese Liga. Dabei sind ausschließlich die Ligaspiele in Form einer Zusammenfassung der jeweils zeitnah nach den Spielen übersandten Verlaufsberichte der einsatzführenden Polizeidienststellen enthalten. Das bisherige Verfahren der Übermittlung der Kennzahlen an die ZIS wird künftig entfallen. Mit Einführung der bundesweiten Webanwendung „Polizeilicher Informationsaustausch Sporteinsätze“ (PIAS) am 01.07.2018 werden die im standardisierten Informationsaustausch erforderlichen statistischen Daten durch die einsatzführenden Polizeidienststellen online erfasst. Damit stehen diese Daten der ZIS künftig zur Übernahme in den Jahresbericht Fußball im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 2 Im Übrigen sind bei einem Vergleich von Daten zu Spielzeiten die zahlreichen beeinflussenden Faktoren zu berücksichtigen, beginnend mit der unterschiedlichen Zusammensetzung der Ligen bis hin z. B. zu sportlichen Saisonverläufen und damit zusammenhängenden Entwicklungen in der jeweiligen Anhängerschaft. 1. Bundesweit gab es in der abgelaufenen Saison 1 213 (Vorjahr: 1 226) verletzte Personen im Rahmen von Fußballspielen der ersten drei Ligen, internationalen Wettbewerben und im DFB-Pokal. Wie viele Verletzte waren in Niedersachsen zu verzeichnen (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten innerhalb und außerhalb des Stadions, An- und Abfahrtswegen und Art der Verletzungen, diese ebenfalls aufgeschlüsselt, insbesondere durch Pyrotechnik und polizeiliche Zwangsmaßnahmen inklusive des Einsatzes von Reizstoffen)? Die erfassten Kennzahlen von verletzten Personen beinhalten keine Angaben zum Tatort der Sachverhalte, die zu den Verletzungen führten, insofern liegen diese Angaben nicht vor. Neben der Gesamtzahl der verletzten Personen und deren Zuordnung (siehe Antwort zu Frage 2) werden ausschließlich die Ursachen Pyrotechnik und polizeilicher Reizstoffeinsatz erhoben. Nachfolgend die entsprechenden Werte nach Standort/Vereinen: Saison 2017/2018 Verletzte gesamt davon durch Pyrotechnik davon durch pol. Reizstoffeinsatz Eintracht Braunschweig (2. Bundesliga ) 0 0 0 Hannover 96 (Bundesliga) 51 1 0 SV Meppen (3. Liga) 10 0 3 VfL Osnabrück (3. Liga) 6 0 1 VfL Wolfsburg (Bundesliga) 47 0 0 2. Wie viele Stadionbesucher, Polizisten, Ordner und unbeteiligte Personen wurden dabei in Niedersachsen verletzt (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten innerhalb und außerhalb des Stadions, An- und Abfahrtswegen)? Die verletzten Personen werden kategorisiert nach Polizeivollzugsbeamte (PVB), Störer, Unbeteiligte sowie Ordner. Unter den in der Frage verwendeten Begriff Stadionbesucher fallen danach Störer und Unbeteiligte: PVB Störer Unbeteiligte Ordner Eintracht Braunschweig 0 0 0 0 Hannover 96 1 5 40 5 SV Meppen 1 5 0 4 VfL Osnabrück 3 1 1 1 VfL Wolfsburg 25 8 13 1 3. Bundesweit ging die Arbeitsbelastung der Polizeien des Bundes und der Länder auf rund 2,1 Millionen Stunden zurück (minus 6 %). Wie hat sich der Arbeitsumfang der Polizei im Kontext von Fußballspielen in Niedersachsen in der letzten Saison entwickelt? Den in der Saison 2016/2017 in Niedersachsen anlässlich der unmittelbaren polizeilichen Einsatzbewältigung bei 319 Spielen entstandenen 216 711 Personalstunden stehen in der letzten Saison 142 002 Personalstunden bei 300 Spielen gegenüber, das ist ein Rückgang von 74 709 Stunden. Die Anzahl der dazu geleisteten Personalstunden der Bundespolizei ist nicht bekannt. Statistisch hat sich der polizeiliche Aufwand anlässlich der Bewältigung von Fußballeinsatzlagen in niedersächsischen Spielstätten in allen Ligen bzw. Wettbewerben im Vergleich zur Vorsaison um 34,5 % verringert, die Anzahl der polizeilich begleiteten Spiele sank dabei um 6 %. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 3 Dieser nicht unerhebliche Rückgang erklärt sich insbesondere damit, dass in der Vergleichssaison 2016/2017 die Einsatzbewältigung der beiden Derbys zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig sowie der beiden Relegationsspiele zwischen dem VfL Wolfsburg und Eintracht Braunschweig zu einem überproportionalen Anstieg der personellen Aufwände in Niedersachsen führte. Dabei ist ebenfalls der Aufstieg des SV Meppen von der Regionalliga Nord in die 3. Liga zu berücksichtigen . Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 4. Welche Überlegungen gibt es, um die Arbeitsbelastung der Polizei nachhaltig zu reduzieren ? Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit der polizeilichen Bewältigung von Fußballeinsätzen sind unmittelbar abhängig von einer Vielzahl von Faktoren an den jeweiligen Ligastandorten und den Spielbegegnungen. Im Rahmen der Beurteilung der Lage werden diese Faktoren von dem Polizeieinsatzleiter entsprechend berücksichtigt und bilden damit die Grundlage der Kräftedisposition. Die jeweils zuständigen niedersächsischen Polizeibehörden zeichnen sich dabei durch kompetentes, verantwortungsbewusstes und ressourcenschonendes Handeln aus. Die Landesregierung hat ein hohes Interesse daran, die Belastung der niedersächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten anlässlich der Bewältigung von Fußballeinsatzlagen zu verringern. Im Ergebnis ist und bleibt es jedoch eine Kernaufgabe der Polizei, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten und die dazu erforderlichen Maßnahmen mit der angemessenen Anzahl von eingesetzten Kräften zu treffen. 5. Wie bewertet die Landesregierung das 2014 in Nordrhein-Westfalen umgesetzte Pilotprojekt , die Polizeipräsenz bei „risikoarmen“ Spielen spürbar zu reduzieren? In Nordrhein-Westfalen fand 2014 der Pilotversuch „Lageangepasste Reduzierung der polizeilichen Präsenz bei Fußballspielen“ statt. Der Pilotversuch war Bestandteil eines Maßnahmenbündels, welches insbesondere auf die erfolgreiche Netzwerkarbeit aller Beteiligten setzte. Diese Netzwerkarbeit ist auch in Niedersachsen eine wesentliche Grundlage der Bewältigung der Veranstaltungen, sowohl für die Veranstalter als auch die Polizei. Im Übrigen siehe Beantwortung der Frage 4. 6. Im ZIS-Bericht ist von einem „gewaltbereiten“ Teil der Ultra-Gruppierungen die Rede, der sich immer stärker organisiert. Genannt werden als Beispiele das „Erstürmen von Eingangsbereichen“ oder das „Durchbrechen von Ordner- oder Polizeisperren“. Ordnet die Landesregierung die Ultra-Szenen in Niedersachsen pauschal ebenso ein, bzw. welche Einordnung wird in Niedersachsen vorgenommen, und welche konkreten Praxisbeispiele aus Niedersachsen gibt es für o. g. Verhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Spieltag, Begegnung und Gruppierung, mindestens jedoch Vereinszugehörigkeit)? Die Landesregierung nimmt keine pauschalen Einordnungen vor, das gilt auch für die Ultra-Gruppierungen in Niedersachsen. Friedliche Ultras in ihrer heterogenen Zusammensetzung und ihrem unterschiedlichen Auftreten bereichern den Fußball und sind ein fester Bestandteil der Fankultur und örtlichen Fanszenen. Die von den Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten (SKB) der Polizeibehörden vorgenommenen Einordnungen von Angehörigen der unterschiedlichen Ultra-Gruppierungen erfolgen auf Basis der Szenenkenntnisse und der im Rahmen der Fußballeinsatzlagen getroffenen Feststellungen. Damit werden in erster Linie nicht die Gruppen eingeordnet, sondern vorrangig Personen. Der Umfang des Organisationsgrades dieser Gruppierungen ist wie ihre Zusammensetzung unterschiedlich Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 4 und grundsätzlich von den jeweils handelnden Personen abhängig. Gleiches gilt für das Auftreten der Gruppierungen in den örtlichen Ultraszenen. Erkenntnisse zu organisierten Gewaltaktionen oder gruppendynamischen Störungen durch Angehörige niedersächsischer Ultraszenen liegen im Zusammenhang mit Spielen in niedersächsischen Spielstätten in der Saison 2017/2018 nicht vor. 7. Im Bundesgebiet sank die Zahl eingeleiteter Strafverfahren rund um Fußballspiele bei 21 Millionen Stadionbesuchern um 13 % auf 6 921. Wie hat sich die Situation in Niedersachsen entwickelt (bitte nach Standorten, Delikten, Stadion bzw. Stadionumfeld und Stadtgebiet sowie An- und Abfahrtswegen aufschlüsseln)? In der Saison 2017/2018 wurden in den Ligastandorten Braunschweig, Hannover, Meppen, Osnabrück und Wolfsburg insgesamt 440 eingeleitete Strafverfahren erfasst. In der Vorsaison waren es insgesamt 710 eingeleitete Strafverfahren, das entspricht insgesamt einem Rückgang um 38,0 %. 2016/2017 2017/2018 Differenz Eintr. Braunschweig 109 29 - 80 Hannover 96 362 162 - 200 SV Meppen 25 80 + 55 VfL Osnabrück 38 60 + 22 VfL Wolfsburg 176 109 - 67 Die in diesem Zusammenhang erfassten Kennzahlen umfassen einen begrenzten Katalog von Delikten mit der Angabe der Örtlichkeiten Stadion, Umfeld und Stadtgebiet. Eine Erhebung bezogen auf die Reisewege findet ausschließlich durch die Bundespolizei statt. Nachfolgend die Werte nach Delikten zu den mit dem Jahresbericht erhobenen Standorten/Vereinen : Eintracht Braunschweig (2. Bundesliga) davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet Tötungsdelikte 0 0 0 0 Körperverletzungsdelikte 14 4 10 0 Widerstand 2 0 2 0 Landfriedensbruch 1 0 1 0 Sachbeschädigung 0 0 0 0 Diebstahl 0 0 0 0 Raub 0 0 0 0 Hausfriedensbruch 1 1 0 0 Erschleichen von Leistungen 0 0 0 0 Verstöße gegen Waffengesetz 0 0 0 0 § 86 a StGB 1 0 1 0 Bedrohung/Nötigung 0 0 0 0 Verstöße gegen BTM 0 Gesetz 2 1 1 0 Verstöße gegen Sprengstoffgesetz 0 0 0 0 sonstige 8 3 5 0 Hannover 96 (Bundesliga) davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet Tötungsdelikte 0 0 0 0 Körperverletzungsdelikte 58 40 6 12 Widerstand 5 3 2 0 Landfriedensbruch 1 0 0 1 Sachbeschädigung 1 0 0 1 Diebstahl 6 5 0 1 Raub 2 0 2 0 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 5 Hannover 96 (Bundesliga) davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet Hausfriedensbruch 10 10 0 0 Erschleichen von Leistungen 0 0 0 0 Verstöße gegen Waffengesetz 0 0 0 0 § 86 a StGB 0 0 0 0 Bedrohung/Nötigung 1 1 0 0 Verstöße gegen BTM 0 Gesetz 5 1 0 4 Verstöße gegen Sprengstoffgesetz 48 37 4 7 sonstige 25 14 9 2 SV Meppen (3. Liga) davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet Tötungsdelikte 0 0 0 0 Körperverletzungsdelikte 26 10 12 4 Widerstand 6 1 3 2 Landfriedensbruch 1 0 1 0 Sachbeschädigung 6 0 0 6 Diebstahl 4 3 0 1 Raub 3 0 1 2 Hausfriedensbruch 1 1 0 0 Erschleichen von Leistungen 0 0 0 0 Verstöße gegen Waffengesetz 0 0 0 0 § 86 a StGB 1 0 1 0 Bedrohung/Nötigung 0 0 0 0 Verstöße gegen BTM 0 Gesetz 3 2 0 1 Verstöße gegen Sprengstoffgesetz 3 3 0 0 sonstige 26 2 18 6 VfL Osnabrück (3. Liga) davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet Tötungsdelikte 0 0 0 0 Körperverletzungsdelikte 13 9 1 3 Widerstand 10 10 0 0 Landfriedensbruch 3 2 0 1 Sachbeschädigung 4 1 2 1 Diebstahl 1 0 1 0 Raub 3 0 1 2 Hausfriedensbruch 2 2 0 0 Erschleichen von Leistungen 0 0 0 0 Verstöße gegen Waffengesetz 1 0 0 1 § 86 a StGB 0 0 0 0 Bedrohung/Nötigung 0 0 0 0 Verstöße gegen BTM 0 Gesetz 4 2 0 2 Verstöße gegen Sprengstoffgesetz 4 3 0 1 sonstige 15 10 4 1 VfL Wolfsburg (Bundesliga) davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet Tötungsdelikte 0 0 0 0 Körperverletzungsdelikte 47 19 19 9 Widerstand 3 0 2 1 Landfriedensbruch 23 21 1 1 Sachbeschädigung 2 1 1 0 Diebstahl 3 3 0 0 Raub 6 0 4 2 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 6 VfL Wolfsburg (Bundesliga) davon Anzahl Delikte Gesamt Stadion Umfeld Stadtgebiet Hausfriedensbruch 3 3 0 0 Erschleichen von Leistungen 0 0 0 0 Verstöße gegen Waffengesetz 0 0 0 0 § 86 a StGB 1 0 1 0 Bedrohung/Nötigung 1 1 0 0 Verstöße gegen BTM 0 Gesetz 4 4 0 0 Verstöße gegen Sprengstoffgesetz 5 1 0 4 sonstige 11 6 4 1 8. Bei wie vielen der Delikte spielten der Konsum von Alkohol oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, aufgeschlüsselt nach Art der Droge, eine Rolle? In der Übermittlung der statistischen Daten zu den eingeleiteten Strafverfahren werden diese Kennzahlen nicht erhoben. 9. Wie bewertet die Landesregierung, dass in der begleitenden ZIS-Pressemitteilung eingeleitete Strafverfahren als „erfasste Straftaten“ betitelt werden, und sind die Begriffe für die Landesregierung synonym zu nutzen? Eine solche Bewertung nimmt die Landesregierung nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 10. Im aktuellen ZIS-Bericht wird wiederholt ein Sondereffekt angesprochen, der auch Hannover 96 berührt. Rückgänge bei Polizeieinsatzstunden oder eingeleiteten Strafverfahren seien u. a. darauf zurückzuführen, dass der VfB Stuttgart und Hannover 96 in der vorherigen Saison in der 2. Liga gespielt hätten. Wie erklärt sich diese Aussage am Beispiel von Hannover 96 konkret? Siehe Antwort zu Frage 3 und Vorbemerkungen. 11. Bundesweit hat die Anzahl der Stadionverbote von 922 um 21 % auf 1 121 Stunden zugenommen . Wie war die Entwicklung in Niedersachsen (bitte nach Standorten, Vereinszugehörigkeit und Delikten bzw. Begründungen sowie der Dauer der verhängten Stadionverbote aufschlüsseln)? Stadionverbote sind ein zivilrechtliches Instrument und werden durch die Hausrechtsinhaber im Rahmen der „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ des DFB festgesetzt. Anregungen zu Stadionverboten erfolgen in der Regel durch die einsatzführenden Polizeidienststellen an den örtlichen Verein bzw. über die ZIS an den DFB. Nachfolgend werden die von den einsatzführenden Polizeidienststellen an die ZIS übermittelten Zahlen der durch den jeweiligen Verein festgesetzten Stadionverbote aufgeführt (eine Aufschlüsselung nach Vereinszugehörigkeit, den zugrunde liegenden Delikten und Begründungen sowie der Dauer ist aufgrund nicht vorliegender Kennzahlen nicht möglich): Stadionverbote 2016/2017 Stadionverbote 2017/2018 Veränderungen örtlich bundesweit örtlich bundesweit örtlich bundesweit Eintracht Braunschweig 0 3 0 22 0 + 19 Hannover 96 9 0 k. A. 0 ./. 0 SV Meppen 0 31 1 3 + 1 - 28 VfL Osnabrück 0 16 0 12 0 - 4 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 7 Stadionverbote 2016/2017 Stadionverbote 2017/2018 Veränderungen örtlich bundesweit örtlich bundesweit örtlich bundesweit VfL Wolfsburg 6 7 10 21 + 4 + 14 Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 12. Die Zahl der freiheitsentziehenden bzw. freiheitsbeschränkenden Maßnahmen hat im Bundesgebiet, auch durch einen restriktiveren Einsatz sogenannter präventivpolizeilicher Maßnahmen, um 10 % auf 10 335 zugelegt. Sind für Niedersachsen auch entsprechende Zuwächse zu verzeichnen (bitte Anzahl je Standort und Maßnahme nennen)? Freiheitsentziehende/-beschränkende Maßnahmen StPO (inkl. §163 b I) Nds. SOG Verein 2016/2017 2017/2018 2016/2017 2017/2018 Eintracht Braunschweig 47 81 + 34 2 0 - 2 Hannover 96 315 98 - 217 263 30 - 233 SV Meppen 3 60 + 57 0 83 + 83 VfL Osnabrück 26 32 + 6 6 5 - 1 VfL Wolfsburg 93 65 - 28 7 6 - 1 Der nicht unerhebliche Rückgang erklärt sich bezogen auf die Kennzahlen zu Hannover 96 und VfL Wolfsburg damit, dass in der Vergleichssaison 2016/2017 die Einsatzbewältigung der beiden Derbys zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig sowie der beiden Relegationsspiele zwischen dem VfL Wolfsburg und Eintracht Braunschweig und damit in Zusammenhang stehenden Einsatzanlässen zu einem überproportionalen Anstieg von freiheitsentziehenden bzw. -beschränkenden Maßnahmen führte. 13. Die ZIS geht von einem gewaltbereiten Potenzial in den Anhängerschaften von Teams in den ersten drei Ligen in Höhe von 13 625 Personen aus (Vorjahr: 14 200). Wie viele Personen zählt die Polizei in Niedersachsen zu dieser Gruppe (bitte unterteilt nach Standorten und Kategorien B und C, davon Ultras und Hooligans 0 analog zur Darstellung aus dem Oktober 2017 für das LSB-Magazin)? Nach Bewertung durch die SKB werden in den nachfolgend aufgeführten Anhängerschaften der niedersächsischen Vereine nachfolgende Zuordnungen vorgenommen (die Einordnung in die Kategorie B umfasst die gewaltbereiten/-geneigten Anhänger, die der Kategorie C die Gewalt suchenden Anhänger): Vereinszuordnung (RL = Regionalliga Nord) (OL - Oberliga Nds.) Kat. B (ohne Ultras) Kat. C (ohne Ultras) davon Kat. C „Hooligans“ Gesamt Ultras davon Kat. B davon Kat. C Eintracht Braunschweig 80 38 18 400 170 25 Hannover 96 20 47 35 420 125 160 VfL Wolfsburg 0 0 0 250 80 40 VfL Osnabrück 60 55 55 140 60 5 SV Meppen 20 10 10 130 80 20 VfB Oldenburg (RL) 10 40 40 80 40 0 TSV Havelse (RL) 5 0 0 0 0 0 VfV Hildesheim (OL) 0 0 0 10 5 0 gesamt 195 190 158 1430 560 250 Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 6. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 8 14. Wie viele verbotene Gegenstände wurden, differenziert nach Standort, Vereinszugehörigkeit und Kategorie (Beispiel Pyrotechnik, Schlag-, Hieb-, und Stichwaffen) sowie Defensivbewaffnung (Beispiel Sturmhauben, Mundschutz, „Quarzsandhandschuhe“ oder Ähnliches) in Niedersachsen in der letzten Saison im Rahmen von Fußballspielen sichergestellt ? Eine Differenzierung nach Vereinszugehörigkeit wie auch der Gegenstände wird im Zusammenhang mit Beschlagnahmen bzw. Sicherstellungen in dem Erfassungsbogen für die ZIS nicht vorgenommen . Die an die ZIS übermittelten Kennzahlen sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten (* die Kennzahlen der einsatzführenden Dienststelle in Hannover wurden nach der Übermittlung an die ZIS nochmals aktualisiert): Gesamt Messer Pyrotechnik Reizstoff gefährliche Gegenstände verbotene Gegenstände Sonstige Eintracht Braunschweig 4 1 0 0 0 0 3 Hannover 96 * 105 0 101 0 0 0 4 SV Meppen 14 0 8 0 1 3 2 VfL Osnabrück 23 1 10 1 1 0 17 VfL Wolfsburg 43 0 21 0 1 9 12 Die Polizeibehörden in Braunschweig, Hannover und Osnabrück ergänzen diese Kennzahlen um Angaben zur Art bestimmter beschlagnahmter Gegenstände wie folgt: Reizstoff Mundschutz Sturmhaube Quarzsandhandschuh Eintracht Braunschweig 0 0 0 1 Hannover 96 0 2 2 0 SV Meppen 0 1 3 0 VfL Osnabrück 1 7 7 10 VfL Wolfsburg 0 9 0 1 15. Nach Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage (Drucksache 19/5195) waren im Oktober 2018 1 341 Personen aus Niedersachsen in der Datei Gewalttäter Sport gespeichert. Wie viele Personen sind hiervon den Kategorien A, B und C zuzuordnen? Angaben zur Kategorisierung sind nicht Bestandteil der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“, insofern liegen diese Informationen nicht vor. 16. Welche Entwicklung ist hierbei zum Vorjahr eingetreten, und von wie vielen Personen liegt Bildmaterial vor? Zu der Entwicklung der Anzahl in der Verbunddatei können aus dem vorgenannten Grund keine Aussagen getroffen werden. Das Anfertigen von Bildmaterial richtet sich nach den Voraussetzungen für eine erkennungsdienstliche Behandlung gemäß § 81 b StPO. Mit Vereinszuordnung zu niedersächsischen Vereinen liegt zu insgesamt 270 Personen Bildmaterial vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 9 17. Von wie vielen Personen sind aktuell Daten in der DS Sport gespeichert (bitte nach allen Standorten in Niedersachsen und Speicherungsgrund aufgeschlüsselt)? In der „SAFIR-Datensammlung zur Gefahrenabwehr und Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei Sportveranstaltungen (DS Sport)“ vom 28.02.2017 werden Personen gespeichert, die mit strafbarem oder ordnungswidrigem Verhalten oder als Adressaten gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen in Erscheinung getreten sind. Darüber hinaus können Kontakt- oder Begleitpersonen i. S. d. § 2 Nr. 12 Nds. SOG gespeichert werden . Innerhalb der DS Sport werden Teildatensammlungen im erforderlichen Umfang angelegt, diese werden anlassbezogen jeweils von der entsprechenden Polizeiinspektion beantragt. Aktuell sind Teildatensammlungen in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Osnabrück und Wolfsburg eingerichtet . In der DS Sport sind mit Stand November 2018 Daten zur folgenden Anzahl von Personen gespeichert : Braunschweig 299 Göttingen 9 Hannover 831 Osnabrück 21 Wolfsburg 83 18. Sind die drei SKB-Dateien in Braunschweig, Wolfsburg und Hannover inzwischen vollständig gelöscht? In Braunschweig und Hannover sind die SKB-Arbeitsdateien gelöscht, in Wolfsburg wird die Prüfung der Migration von Altdatensätzen bis zum Jahresende 2018 abgeschlossen. 19. Wie viele Datensätze wurden insgesamt von den SKB-Dateien in die DS Sport übertragen , wie viele gegenüber dem Letztbestand nicht? In Braunschweig befanden sich 145 Datensätze in der SKB Arbeitsdatei, diese wurden nach entsprechender Einzelfallprüfung in die Datensammlung Sport übernommen. In Hannover sind im Rahmen der Einzelfallprüfung 787 von 963 Personendaten übernommen worden, in Wolfsburg reduzierte sich die Zahl von 192 auf 169 Personendaten (zu denen noch gegebenenfalls zu übernehmende Sachverhalte geprüft werden). 20. Inwiefern waren der behördliche Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz in die Übertragung der unter den Fragen 15 bis 19 genannten Datensätze bzw. deren Überprüfung bzw. Löschung eingebunden? Die Datenschutzbeauftragten der beteiligten Polizeidirektionen sind über die Löschungen der SKB- Arbeitsdateien bzw. die Einrichtung der Teildatensammlungen zur DS Sport informiert. Die Niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz war in den Prozess zur Inbetriebnahme der DS Sport eingebunden. 21. Hat eine Kontrolle der neuen DS Sport durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz stattgefunden, oder ist diese geplant ? Prüfungen des Datenbestandes haben bisher nicht stattgefunden, sind jedoch z. B. in der Polizeidirektion Osnabrück beabsichtigt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 10 22. Wie viele sogenannte Drittortauseinandersetzungen gab es in der letzten Saison in Niedersachsen , bzw. wie viele hiervon konnten durch welche Maßnahmen unterbunden werden (bitte nach Vereinszugehörigkeit der Gruppen und Spieltag auflisten)? In der vergangenen Saison sind in Niedersachsen zwei sogenannte „Drittortauseinandersetzungen“ im weiteren Sinne bekannt geworden. Am 05.11.2017 trafen Anhänger der auswärts spielenden Vereine Dynamo Dresden (2. BL) und des Karlsruher SC (3. Liga) im Rahmen einer Reisewegüberschneidung auf einem Rasthof an der A 7 bei Bispingen aufeinander. Am 28.04.2018 konnte eine Drittortauseinandersetzung in Osnabrück verhindert werden. 76 Personen aus der Fanszene des FC Carl Zeiss Jena beabsichtigten, einen Treffpunkt der Osnabrücker Anhänger in der Innenstadt anzugreifen. Der Angriff wurde von Polizeikräften unter Einsatz von Reizstoff gegen diese Gruppe unterbunden, im Anschluss wurden 76 Aufenthalts- und Betretungsverbote verfügt. Klassische „Drittortauseinandersetzungen“, d. h. das Verabreden zweier Gruppierungen unabhängig von einem Spiel und an einem „Drittort“, sind nicht bekannt geworden. 23. Wurden inzwischen die Handlungsempfehlungen des Forschungsprojekts SiKomFan gesichtet, und gibt es konkrete Anwendungsfälle in Niedersachsen? Die mit dem Praxishandbuch „Sicherheit und Kommunikation bei Fußballgroßveranstaltungen“ veröffentlichten Handlungsempfehlungen des Projektes liegen vor. Diese wurden im Rahmen bundesweiter Tagungen in den jeweiligen Zielgruppen erörtert und werden bei Bedarf in die Einsatzkonzeptionen aufgenommen. Konkrete Anwendungsfälle lassen sich anhand der Vielzahl der untersuchten Felder nicht benennen. Im Übrigen waren die Polizeibehörden in Braunschweig und Hannover als assoziierte Partner in das Forschungsprojekt eingebunden. 24. Wie haben sich die Anzahl von Fans der Kategorien B und C, von freiheitsentziehenden bzw. freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, von eingeleiteten Strafverfahren, von verletzten Personen und von Einsatzstunden der Polizei - auch im Vergleich zu der Anzahl der eingesetzten Ordner der Vereine - in der Regionalliga in Niedersachsen und den Ligen darunter entwickelt? In der Regionalliga Nord wurden in der Saison 2017/2018 nachfolgende Kennzahlen zu Spielen in Niedersachsen mitgeteilt, die hohe Zahl der Einsatzstunden in der Saison 2016/2017 hängt mit dem Boykott der Bundesligaspiele von Hannover 96 durch verschiedene Ultragruppierungen zusammen (Vorsaison in Klammer).: 2016/2017 2017/2018 Veränderungen Anzahl Personen Kat. B pro Spiel 16 5 - 11 Anzahl Personen Kat. C pro Spiel 4 0 - 4 Freiheitsentziehende bzw. -beschränkende Maßnahmen 7 2 - 5 eingeleitete Strafverfahren 25 17 - 8 verletzte Personen 32 2 - 30 Einsatzstunden der Polizei 21.659 5.047 - 16.612 Ordnereinsatz pro Spiel 23 21 - 2 Zur Gesamtanzahl der den Kategorien B bzw. C zugeordneten Personen der Anhängerschaften von Vereinen der Regionalliga Nord (und darunter) wird auf die Beantwortung der Frage 13 sowie die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Derbys und Relegation im Fokus: Sicherheitslage in der Fußballsaison 2016/2017 in Niedersachsen“, Drs. 17/8256, Antwort zu Frage 9, hingewiesen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 11 Darüber hinaus gibt es eine unbekannte Zahl von Anhängern an Standorten der Bundesligen und 3. Liga, die auch Spiele von Mannschaften ihrer Vereine in der Regionalliga verfolgen. Aus diesem Grund ist ein absoluter Vergleich nicht möglich und lediglich die entsprechende Besucherzahl pro Spiel aufgeführt. 25. Wie viele der Personen in den Dateien „Gewalttäter Sport“ und „DS Sport“ ordnet die Polizei dem rechts, dem links oder dem religiös motivierten Extremismus zu? Die niedersächsischen Polizeibehörden ordnen derzeit keine der in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ bzw. DS Sport gespeicherten Personen im Sinne der Fragestellung ein. 26. Wie viele Auskunftsersuchen zur DS Sport gab es in Niedersachsen in den Jahren 2017 und 2018? Mit Bezug zur DS Sport gab es bislang in Hannover 53 Auskunftsersuchen (Saison 2017/2018) und in Wolfsburg ein Auskunftsersuchen (2017). 27. Wie viele Anträge auf Löschung wurden gestellt, und in wie vielen Fällen wurde dem Antrag auf Löschung stattgegeben? In Hannover wurde ein Antrag auf Löschung gestellt, dieser wurde abgelehnt. 28. Nach Änderung der Errichtungsanordnung können in der Datei Gewalttäter Sport seit dem 24. Mai 2018 nun auch Merkmale wie „psychische Störung“, „Verhaltensstörung“, „Ausbrecher“, „Betäubungsmittelkonsument“, „Ansteckungsgefahr“, „Explosivstoffgefahr “ oder „Freitodgefahr“ für bis zu zwei Jahre sowie die Merkmale „Rocker“ oder „Reichsbürger“ für ein Jahr gespeichert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5195). Sind entsprechende Merkmale auch in Niedersachsen gespeichert und an die ZIS übermittelt worden, und gibt es auch analoge Einträge in der DS Sport? Die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ wird beim Bundeskriminalamt geführt, eine Übermittlung von Daten zu der Verbunddatei an die ZIS findet nicht statt. Von den 965 mit niedersächsischer Vereinszuordnung gespeicherten Personen besitzen in der Verbunddatei 83 Personen einen personengebunden Hinweis (PHW) „BtM-Konsument“ und vier Personen den PHW „Explosivstoffgefahr“. Der ermittlungsunterstützende Hinweis (EHW) „Rocker“ ist in zwei Fällen zugeordnet. Eine Speicherung von PHW bzw. EHW ist in der Verfahrensbeschreibung der DS Sport nicht vorgesehen und findet somit auch nicht statt. 29. Im Jahr 2013 wurde die Kampagne „Gemeinsam FAIR - für eine friedliche Fußballfankultur “ in Niedersachsen gestartet. Dabei sollten u. a. Dialogforen mit Fans, polizeiinterne Tagungen und Arbeitsgruppen und Workshops zum Austausch zwischen Fanbeauftragten und Fanprojekten ausgerichtet werden. Läuft das Projekt noch, und welche Aktivitäten wurden seither entfaltet? In der Saison 2016/2017 fanden im Rahmen der Kampagne „Gemeinsam FAIR - Für eine friedliche Fankultur“ anlässlich der Vorbereitungen zu den beiden Derbys zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig zwei Workshops statt, jeweils ein Workshop in Hannover und ein Workshop in Braunschweig. Unter der Leitung dieser Workshops durch Mitarbeiter der KoFaS tauschten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei, Bundespolizei und der Fanprojekte sowie die Fanbeauftragten im Hinblick auf die anstehenden Risikobegegnungen in strukturierter Form aus und stellten Erwar- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 12 tungen und Ziele dar. Ein weiterer Workshop zur Nachbereitung fand im Sommer 2017 ebenfalls unter der Leitung der KoFaS statt. Hieran waren allerdings nur Fanprojekte und Fanbeauftragte beteiligt . Weiterhin fand am 16.10.2018 in Braunschweig ein intensiver Austausch zwischen Teilnehmenden der Polizeidirektion Braunschweig und der Vorstände von Hannover 96 sowie Eintracht Braunschweig statt. Thematik dieser Erörterungen waren insbesondere die Aussetzungen einer Vielzahl von Stadionverboten auf Bewährung im Frühjahr 2018. Darüber hinaus fand im Oktober 2017 in Kooperation mit der DFL und dem DFB ein bundesweiter Fachtag mit Fanbeauftragten und Fanprojekten in Wolfsburg statt. Für das Jahr 2019 sind Workshops mit Fanbeauftragten und Fanprojekten geplant, die Ergebnisse der Teilprojekte aus der Kampagne sind ständiger Bestandteil von Erörterungen mit den Polizeidirektionen und Fortbildungen der szenenkundigen Beamtinnen und Beamten. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Fandialog in Niedersachsen: Bilanz der Landesregierung“, Drs 17/8076, hingewiesen. 30. Ist die Kompetenzgruppe für Fankulturen & Sport bezogene Soziale Arbeit (kurz KoFaS) weiterhin in das Projekt eingebunden? Ja. 31. Welche Mittel stellte und stellt das Land hierzu bereit? Derzeit werden keine besonderen Haushaltsmittel für die Kampagne bereitgestellt, bislang wurden für Maßnahmen im Rahmen der Kampagne hauptsächlich Fördermittel des Deutschen Fußball- Bundes abgerufen. 32. Welche Erfahrungen haben die Landesregierung sowie die Polizei, Fußballverband und Vereine durch diese Kampagne gemacht? Die durch die Teilprojekte gewonnenen Erkenntnisse sind in unterschiedlichen Ausprägungen in die jeweils örtlichen Einsatzkonzepte aufgenommen worden. Darüber hinaus haben die in den verschiedenen Veranstaltungsformaten und unterschiedlichen Funktionsgruppen geführten Dialoge zu einer weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit der Netzwerkpartner in den Fußballstandorten geführt. Ein Dialog mit friedlichen Fanszenen findet ebenfalls in unterschiedlichen Formen statt, meist anlassbezogen im Veranstaltungszusammenhang. Der Dialog mit den kritischen Fanszenen und hier insbesondere mit den verschiedenen Ultragruppierungen gestaltet sich nach wie vor schwierig. Insgesamt sind die gewonnenen Erfahrungen positiv. Insbesondere mit Blick auf Dialog, Differenzierung und Deeskalation sowie Fehlerkultur werden diese Erfahrungen auch weiterhin in den örtlichen Einsatzkonzepten Berücksichtigung finden. Mit Blick auf die Vereine und Verbände kann nur auf die positiven Rückmeldungen verwiesen werden . 33. In Meppen und Wolfsburg haben in den letzten Monaten Fandialoge mit dem Innenminister stattgefunden. Was waren Inhalte und Erkenntnisse der Veranstaltungen? Die Dialogreihe „Wohin steuert der Fußball? - Das Stadion spricht!“ findet insgesamt an sechs verschiedenen niedersächsischen Fußballstandorten statt. Partner bei der Ausrichtung dieser Veranstaltungen sind Vereine, deren Fanszenen in Größe und Zusammensetzung sehr heterogen sind. Dementsprechend unterschiedlich waren in Meppen und Wolfsburg auch die Inhalte der Veranstaltungen . In beiden Veranstaltungen ging es jedoch vornehmlich um die Entwicklung der Fankultur, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2423 13 die zunehmende Kommerzialisierung des Fußballs, aber auch um Sicherheitsbelange rund um die Austragung von Fußballspielen. Sowohl in Meppen als auch in Wolfsburg gab es einen kritischen und konstruktiven Diskurs, der deutlich machte, wie wichtig ein Austausch zwischen den verschiedenen Interessengruppen ist, um Verständnis füreinander zu entwickeln und Vorbehalte abzubauen . 34. Welche weiteren öffentlichen Fandialoge sind wann geplant? Am 06.12.2018 hat der dritte Niedersächsische Fandialog in Oldenburg stattgefunden. Für das Jahr 2019 sind weitere Fandialoge in Osnabrück, Hannover und Braunschweig geplant. (Verteilt am ) (Verteilt am 18.12.2018) Drucksache 18/2423 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Sicherheitslage in der Fußballsaison 2017/2018 in Niedersachsen