Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2432 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Ist Apotheker ein Mangelberuf? Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 13.11.2018 - Drs. 18/2106 an die Staatskanzlei übersandt am 14.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 17.12.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Bereits zu Beginn des Jahres hat die Bundesagentur für Arbeit den Apothekerberuf (zum dritten Mal in Folge) offiziell als Engpassberuf definiert. Im Juli meldete dann „apotheke adhoc“ einen Apothekermangel und führte hierzu aus, dass es im Durchschnitt 139 Tage - also fast fünf Monate - dauere, bis eine Apothekerstelle besetzt werden könne. Damit wären Apotheker beispielsweise schwerer zu finden als Ärzte (im Schnitt 130 Tage) (vgl. https://www.apotheke-adhoc.de/nach richten/detail/politik/apothekermangel-139-tage-bis-zur-besetzung/). Um Apotheker zu werden, muss man Pharmazie studieren. Derzeit bieten 22 Universitäten in Deutschland den Studiengang Pharmazie an. Nur eine von ihnen, die Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig, liegt in Niedersachsen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland grundsätzlich nur den Angehörigen eines akademischen Heilberufs und Heilpraktikern gestattet; der Apotheker gehört zu den Heilberufen. Nach dem Apothekengesetz obliegt der Apotheke „die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“. Für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln stehen in Niedersachsen etwa 2 000 Apotheken zur Verfügung, in denen rund 4 900 Apothekerinnen und Apotheker tätig sind. Die Zahl der approbierten Apothekerinnen und Apotheker im Krankenhaus ist in Niedersachsen von 138 Personen im Jahr 2016 auf 145 Personen im Jahr 2017 gestiegen. Die pharmazeutische Ausbildung und die Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeit richten sich nach der Bundes-Apothekerordnung und der Approbationsordnung für Apotheker. Nach einem Hochschulstudium von vier Jahren und einer praktische Ausbildung von zwölf Monaten kann nach dem erfolgreich bestandenen 3. Staatsexamen im Anschluss die Zulassung zur Apothekerin und zum Apotheker - die Approbation - beantragt werden. Nach Erhalt der Approbation kann die Apothekerin/der Apotheker als Expertin/Experte für Arzneimittel ihren/seinen Beruf in verschiedenen Tätigkeitsbereichen ausüben, insbesondere in öffentlichen Apotheken, in Krankenhäusern, in der pharmazeutischen Industrie, in Prüfinstitutionen, bei der Bundeswehr, in der öffentlichen Gesundheitsverwaltung, z. B. bei Behörden, Institutionen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, an Universitäten und außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen, an Berufsfachschulen, Berufsschulen und Bildungseinrichtungen, in denen pharmazeutische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2432 2 Die Pharmazie befindet sich in einem Wandel, der eine stärkere Orientierung hin zum Patienten mit sich bringt. Sowohl die demografische Entwicklung der Gesellschaft mit einer Verschiebung der Altersstruktur als auch Veränderungen im Gesundheitswesen mit komplexeren Therapiegeschehen und gleichzeitig zunehmender Ökonomisierung haben Einfluss auf die Arbeit des Apothekers in allen pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen. 1. Wie viele neue Apotheker werden nach Ansicht der Landesregierung jährlich benötigt? Der Apothekerkammer als Selbstverwaltung liegen die Angaben für die Apothekerinnen und Apotheker vor. Etwa 87 % der berufstätigen Apothekerinnen und Apotheker arbeiten heute in öffentlichen Apotheken. Weitere approbierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in Krankenhausapotheken , Wissenschaft, Industrie oder Verwaltung tätig. Von Ende 2018 bis zum Jahr 2025 werden 659 der heute 5 646 aktiven Kammermitglieder die Altersgrenze von 65 Jahren erreichen. Der Personalbedarf richtet sich zudem nach den sich ändernden Anforderungen (siehe Vorbemerkung ) und ist sowohl regional als auch bezüglich des Stellenanteils (Vollzeit/Teilzeit) landesweit unterschiedlich stark ausgeprägt. 2. Wie viele Stationsapotheker werden in Niedersachsen benötigt? Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz orientiert sich der Bedarf an Stationsapothekerinnen und Stationsapothekern an der Größe, der Fachrichtung und den erbrachten Leistungen der Krankenhäuser. Die Anzahl der erforderlichen Stationsapothekerinnen oder Stationsapotheker muss jedes Krankenhaus selbst festlegen, sodass der konkrete Bedarf erst ermittelt werden muss. Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz ist spätestens ab dem 01.01.2022 sicherzustellen , dass in ausreichender Zahl Apothekerinnen oder Apotheker als Beratungspersonen für die Stationen eingesetzt werden. Entsprechende Ausschreibungen können EU-weit erfolgen. Aktuell sind bereits ca. 25 Apothekerinnen und Apotheker in Niedersachsen in der Funktion einer stationsapothekerlichen Betreuung tätig. 3. Wie viele Apotheker machen jährlich ihren Abschluss in Niedersachsen? Nach Angaben der Apothekerkammer Niedersachsen wurden 2015: 110, 2016: 136 und 2017: 124 Approbationen für Studierende der TU Braunschweig erteilt. Die Gesamtzahl der Approbationen erhöht sich durch Studentinnen und Studenten aus anderen Bundesländern, die in Niedersachsen ihr 3. Staatsexamen absolvieren, sowie durch Apothekerinnen und Apotheker aus Drittstaaten, die eine Gleichwertigkeitsprüfung bestanden haben. Das sind zusammen: 2015: 122, 2016: 158, 2017: 159. 4. Plant die Landesregierung Änderungen hinsichtlich des Pharmaziestudiengangs in Niedersachsen? Kann sie sich beispielsweise ergänzend einen entsprechenden Studiengang in Oldenburg vorstellen? Die niedersächsischen Hochschulen halten entsprechend den Bedarfen und aktuellen Entwicklungen in den Berufsfeldern passgenaue Studienangebote vor. Dies gilt auch für die Pharmazie. In Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2432 3 Niedersachsen wird Pharmazie an der Technischen Universität Braunschweig angeboten. Der Standort Braunschweig ist 2017 von der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen sehr positiv evaluiert worden und wird sehr gut nachgefragt. Nach hiesiger Kenntnis gibt es aktuell in Niedersachsen keinen Mangel an ausgebildeten Pharmazeutinnen und Pharmazeuten. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung derzeit keine Etablierung eines zusätzlichen Hochschulstandortes für Pharmazie. Für die weitergehende Diskussion wird gemäß dem Beschluss der 381. Sitzung des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz am 27./28.09.2018 eine belastbare Bedarfsanalyse der Gesundheitsministerkonferenz, wie viele zusätzliche Absolventinnen und Absolventen künftig konkret und dauerhaft deutschlandweit benötigt werden, für erforderlich gehalten. (Verteilt am 19.12.2018) Drucksache 18/2432 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Susanne Victoria Schütz und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Ist Apotheker ein Mangelberuf?