Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Planungsabläufe und Bauorganisation an der MHH Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP), eingegangen am 13.11.2018 - Drs. 18/2107 an die Staatskanzlei übersandt am 14.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 17.12.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten In den nächsten Jahren/Jahrzehnten plant das Land Niedersachsen zwei umfangreiche Bauvorhaben an den Universitätsmedizinen in Hannover und Göttingen. Frühere Bauvorhaben an der MHH haben den Landtag bereits beschäftigt. So schreibt in Drs. 17/8194 die damalige Landesregierung in der Vorbemerkung: „Die fehlerhaften Planungsabläufe machen deutlich, dass die bisherigen Planungs- und Aufsichtsstrukturen der Komplexität von Baumaßnahmen im Bereich der Hochschulmedizin nicht gewachsen sind. Die Landesregierung hat daraus die Konsequenz gezogen, nicht nur ein Sondervermögen für umfassende Sanierungen aufzusetzen, sondern auch Verfahrensabläufe und Aufsichtsstrukturen neu zu regeln.“ Im Protokoll der 540. Sitzung des Senats der MHH vom Februar 2017 wird folgende Äußerung von Wirtschaftsvorstand Aulkemeyer wiedergegeben: „Letztlich, so Frau Aulkemeyer, müsse man auch im Hinblick auf einen geplanten Klinikneubau die Lehre ziehen, dass die derzeitigen Organisationsstrukturen nicht geeignet seien, einen im Hinblick auf Planungs- und Realisierungszeit, Einhaltung von Kostenrahmen und optimaler Funktionalität der Bauten geordneten Rahmen zu gewährleisten.“ In der Antwort auf Frage 10 in Drs. 17/8781 („Welche Maßnahmen im Bereich Projektmanagement, Veränderung von Zuständigkeiten etc. hat die MHH bisher ergriffen, um künftig Planungsfehler und Bauzeitenüberschreitungen bei Bauvorhaben an der MHH zu verhindern oder zu minimieren?“) sind keine Antworten dazu enthalten, ob oder welche Maßnahmen die MHH zur Optimierung der Projektsteuerung in Verantwortung der MHH ergriffen habe. Auf Frage 1 in Drs. 17/7765 („Wie gestalten sich die Planungs- und Aufsichtsstrukturen bei Baumaßnahmen in der Hochschulmedizin an allen drei genannten Standorten …“) antwortete die damalige Landesregierung für die MHH: „Die Aufgaben eines Lenkungsausschusses werden aufgrund der Vielzahl der Projekte wie folgt wahrgenommen (aufgezeigt am Beispiel der MHH): – Je eine Kommissionssitzung unter Leitung des MWK mit Vertretern der Hochschule, der OFD- Abteilung Bau und Liegenschaften (BL), des MF und des LRH zur Abstimmung der Bauanmeldung (Phase I) und Freigabe der HU-Bau für die Vorlage im AfHuF (Phase II). – Steuerungs- und Lenkungsbesprechungen projektübergreifend zweimal jährlich (MWK, MHH- Präsidium und Führungsebene der Bauabteilung der MHH, OFD-BL und Bauamt Hannover - Führungsebene). – Meilensteingespräche mit der OFD während der Planungsphase (Projektteam des Bauamts, MHH und OFD-BL).“ Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 2 Für die UMG antwortete die Landesregierung wie folgt: „Der Lenkungsausschuss besteht neben dem Vorstand aus Repräsentanten für das gesamte Unternehmen: Klinikdirektoren, Geschäftsbereichsleitern , Leitern von Stabsstellen sowie den Vertretern der Mitarbeiter wie Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte , Schwerbehindertenbeauftragte usw.“ Strategische Projekte mit großen Baumaßnahmen verfügen üblicherweise über einen eigenen Lenkungsausschuss , der jeweils mit den entsprechenden Fachleuten/Leitungskräften besetzt wird, so wie es auch von der UMG in einer Stellungnahme an die Landesregierung mitgeteilt wurde. Der Lenkungsausschuss in Projekten fungiert üblicherweise als das wesentliche Projektentscheidungsgremium , in dem Grundsatz- und Richtungsentscheidungen im Projektverlauf und in diesem Projekt inklusive einer Priorisierung der Handlungsfelder getroffen werden. Die MHH antwortete, dass solche Lenkungsausschüsse in der geforderten Zusammensetzung nicht stattfinden. Stattdessen werden von der MHH andere Gremien genannt. In dem im Internet abrufbaren Organigramm der MHH (Quelle: Internetauftritt der MHH) ist eine Stabsstelle „Projektmanagement“ aufgeführt, die als kommissarisch besetzt und dem Ressort Wirtschaftsführung und Administration untergeordnet dargestellt wird. Im Organigramm der MHH des Vorjahrs gab es stattdessen eine Stabsstelle namens „Organisation und Strategisches Projektmanagement “. Diese Stelle war dem gesamten Präsidium zugeordnet. Laut § 63 e NHG liegt die Raum-Investitions- und Geräteplanung beim gesamten Vorstand. Vorbemerkung der Landesregierung Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) erarbeitet zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium (MF) und den Universitätskliniken ein Organisationsmodell für die Realisierung der umfangreichen anstehenden Neubauvorhaben an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Dieses wird fortlaufend mit allen Beteiligten abgestimmt. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung wird das ausgearbeitete Organisationsmodells vor seiner Umsetzung dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorgelegt werden. Das Modell geht nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand und vorbehaltlich der erforderlichen Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen davon aus, dass beide Hochschulen bzw. mehrheitlich von diesen getragene Baugesellschaften jeweils Bauherren sind. Die Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die MHH ist vorgesehen. Die UMG als Stiftungshochschule verfügt bereits über die Bauherreneigenschaft. Damit sollen beide Hochschulen die volle Bauherrenverantwortung für die operative Umsetzung der anstehenden Neubauvorhaben haben. Zur Umsetzung der Neubauvorhaben und Wahrnehmung der Bauherrenverantwortung sollen UMG und MHH jeweils eine Baugesellschaft gründen und diese mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten . Ein entsprechender Durchführungsvertrag, der die Detailfragen regeln soll, befindet sich zurzeit in der Vorbereitung. Zur übergreifenden Gesamtsteuerung und zum Controlling des Gesamtprojekts soll das Land eine Dachgesellschaft gründen. Die Dachgesellschaft soll mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden und darüber hinaus durch die eigens hierfür gegründeten Beiräte (Wissenschaftlicher Beirat, Baubeirat) unterstützt werden. Die Dachgesellschaft soll zu 100 % vom Land gehalten werden. Die Baugesellschaften sollen mehrheitlich von der jeweiligen Hochschule gehalten werden. Die Dachgesellschaft soll eine Minderheitsbeteiligung halten. Zwischen den Beteiligten soll eine Vereinbarung über die zentrale Steuerung des Gesamtprojekts geschlossen werden, in der die Steuerungs- und Kontrollbefugnisse der Dachgesellschaft festgeschrieben werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 3 Die genaue Rollenverteilung der beteiligten Institutionen im Rahmen des derzeit in Ausarbeitung befindlichen Organisationsmodells befindet sich aktuell noch in der Abstimmung. Nach aktuellem Zeitplan sollen die Dachgesellschaft und die Baugesellschaften am Ende des ersten Quartals 2019 gegründet werden. 1. Welche Abteilung an der MHH ist aktuell für die Leitung großer strategischer Projekte zuständig? Das derzeit größte und strategisch bedeutendste (nicht-wissenschaftliche) Projekt der MHH ist das Projekt MHH 2025 (Ersatzneubau Krankenversorgung). Aufgrund der Bedeutung dieses Projekts hat das Präsidium der MHH am 14.09.2017 den Beschluss gefasst, für dieses Projekt eine eigene Stabsstelle zu gründen, die die Aufgaben und die Interessen der MHH als späterer Nutzer wahrnimmt. Die Stabsstelle MHH 2025 ist dem Gesamtpräsidium zugeordnet. 2. Gibt es für jedes Vorstandsressort der MHH ein eigenes strategisches Projektmanagement ? Wenn nein, wieso nicht? Nein. Bestehende Synergien würden entfallen, zusätzliche Schnittstellen würden geschaffen. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit in interdisziplinären Projektteams hat sich bewährt. Das Projektmanagement ressort- bzw. geschäftsbereichsübergreifender Projekte der MHH wird von der Stabsstelle Projektmanagement der MHH, die dem Ressort Wirtschaftsführung und Administration zugeordnet ist, wahrgenommen. Projekte der Klinikorganisation werden von der Stabsstelle Betriebsorganisation, Innovations- und Qualitätsmanagement (BIQ) geführt, die dem Ressort Krankenversorgung zugeordnet ist. 3. Mit Bezug auf die o. g. Aussagen der ehemaligen Landesregierung (siehe Drs. 17/8194) sowie des Wirtschaftsvorstands Aulkemeyer in der 540. Senatssitzung, wonach Großprojekte wie das Laborgebäude oder der anstehende Neubau einer entsprechenden professionellen neuen Organisationsstruktur bedürfen: Wie ist der Sachstand der neuen Organisationsstruktur (bitte die erarbeiteten Lösungen für alle beteiligten Institutionen - MHH, MWK, Staatliches Baumanagement - beschreiben)? Die MHH als Landesbetrieb und damit als Nutzer des geplanten Ersatzneubaus für die Krankenversorgung hat im Jahr 2017 die Stabsstelle MHH 2025 gegründet. Der Stabsstelle obliegt die Interessenvertretung und Aufgabendurchführung für den Nutzer MHH. Die Verantwortung für dieses Projekt liegt beim gesamten Vorstand der MHH. Dies entspricht auch dem Vorgehen des Vorstands. Dieser hat seit Initiation des Projekts in 2016 stets in gemeinsamer Abstimmung alle Planungen der MHH koordiniert, den jeweiligen Sachstand analysiert und bewertet und sich entsprechend in die Arbeitsgruppen mit den Ministerien eingebracht. Das Land eröffnet der MHH (so wie auch der UMG) die Möglichkeit, über die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2019 zusätzliches Personal auf Vorstands- oder Prokuristenebene für die Umsetzung der anstehenden Neubauprojekte einzustellen. Die genaue Rollenverteilung der beteiligten Institutionen im Rahmen des derzeit in Ausarbeitung befindlichen Organisationsmodells befindet sich aktuell noch in der Abstimmung. Aktuell strukturiert eine ressortübergreifende Projektvorbereitungsgruppe von MWK und MF mit Einbeziehung der Universitätskliniken MHH und UMG (ePVG) das Projekt unter Leitung der im MWK hierfür geschaffenen Stabsstelle. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 4 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Baumaßnahmen sowohl Forschung und Lehre als auch Krankenversorgung und auch immer das Ressort Wirtschaftsführung und Administration betreffen? Gemäß der Begründung (Drs. 17/7772) zum Gesetz über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ schließt der Begriff Krankenversorgung die patientennahe Forschung mit ein. Nach § 63 e Abs. 6 Nr. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) gehören die Geräte-, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten auch zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds Wirtschaftsführung und Administration. 5. Wenn ja, teilt die Landesregierung die Auffassung, dass alle strategischen Projekte von allen Vorstandsmitgliedern entsprechend den o. g. Schwerpunkten in jeweiligen Anteilen verantwortet werden müssen? Die MHH wird gemäß § 63 b NHG von einem dreiköpfigen Vorstand geleitet. Gemäß § 63 e Abs. 1 NHG ist der Vorstand der MHH für alle Angelegenheiten der humanmedizinischen Einrichtungen zuständig und nach § 63 e Abs. 2 Nr. 7 NHG insbesondere für die Raum-, Investitions- und Geräteplanung . 6. Wenn ja, wie begründet die Landesregierung den Umstand, dass aus dem aktuellen Organigramm der MHH hervorgeht, dass eine Stelle für Projektmanagement einzig dem Wirtschaftsvorstand zugeordnet ist? Den Hochschulen in Niedersachsen steht Hochschulautonomie zu. Sie ermöglicht den Hochschulen , im Rahmen der Gesetze ihre Angelegenheiten im Bereich von Personal und Organisation unabhängig von staatlicher Einflussnahme zu erledigen, um nach ihren Bedürfnissen Ressourcen am effizientesten einsetzen und verwenden zu können. Nach § 63 e Abs. 2 Nr. 2 NHG entscheidet der Vorstand der MHH über die Einrichtung von Organisationseinheiten sowie die Festlegung ihrer Aufgaben und Organisationsstrukturen. 7. In einer aktuellen Stellenausschreibung der MHH (des Unternehmens Tadewald) für die Leitung der Stabsstelle „Projektmanagement“ heißt es: „Diese Position ist als Stabsstelle dem Ressort Wirtschaftsführung und Administration innerhalb des Präsidiums (Vorstand) direkt zugeordnet.“ Die Aufgabe wird u. a. umschrieben mit: „Für die anstehenden komplexen Großprojekte suchen wir …“. Wie bewertet die Landesregierung aus fachaufsichtlichen Gesichtspunkten die Zuordnung dieser Stabsstelle zu einem einzigen Ressort vor dem Hintergrund, dass die Großbaumaßnahme alle Ressorts betrifft? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. In der Stellenausschreibung wird ebenfalls ausgeführt: „Neue und komplexe Projekte erfordern eine hierarchieübergreifende und interdisziplinäre Steuerung der wirtschaftlichen und zeitlichen Ressourcen sowie die Einbindung aller Beteiligten …“ Wie kann eine solche hierarchieübergreifende und interdisziplinäre Steuerung von einer Stelle geleistet werden, die in der Hierarchie nicht direkt dem gesamten Vorstand unterstellt ist? Die Stellenanzeige bezieht sich auf die Stabsstelle Projektmanagement. Wie unter Frage 2 ausgeführt , werden in dieser Stabsstelle die ressort- bzw. geschäftsbereichsübergreifenden Projekte der MHH geführt. Diese Projekte sind grundsätzlich von höherer Komplexität und erfordern interdisziplinäres wie hierarchieübergreifendes Agieren. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 5 9. Aus dem Protokollanhang der 549. Senatssitzung der MHH geht hervor, dass die MHH mit dem MWK das Ziel vereinbart hat, im Jahr 2018 eine „neue Organisationsstruktur für Projekt Klinikneubau“ nachzuweisen. Seit wann ist der Landesregierung diese geplante Organisationsstruktur bekannt? Nach Rückmeldung der MHH heißt es im Protokoll der 549. Senatssitzung vom 13.12.2017: „In intensiver Abstimmung mit den beteiligten Ministerien und der UMG befindet sich weiterhin das Organisationsmodell der möglichen Bau- und Betriebsgesellschaften.“ Die Ausgestaltung der Aufgaben der Baugesellschaft bis hin zum Betrieb des Klinikneubaus wird aktuell mit der MHH erarbeitet. 10. Wie beurteilt die Landesregierung im Kontext der o. g. Fragen die geplante organisatorische Lösung der MHH für das Projektmanagement? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 11. Falls dem MWK das neue Konzept bis jetzt noch nicht vorliegt: Wie beurteilt die Landesregierung die Zusammenarbeit mit dem Vorstand der MHH? Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand der MHH ist konstruktiv und vertrauensvoll. 12. In der Drucksache 17/8544 antwortete die ehemalige Landesregierung auf die Frage nach der Besetzung dieser Leitungsposition „Die MHH hat derzeit weder die Absicht, die Stabsstelle aufzulösen, noch besteht die Notwendigkeit, die Stelle einer Stabsstellenleitung zu besetzen.“ Warum und wie lange hat die Stabsstelle für Projektmanagement der MHH keine bzw. eine kommissarische Leitung? Das Zitat der o. g. Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung bezieht sich auf die Stabsstelle Projektmanagement der MHH. Die Antworten im Rahmen der o. g. Kleinen Anfrage stehen nicht im Widerspruch zur heutigen Organisation. Wie oben ausgeführt, ist diese Stabsstelle nicht mit den Aufgaben im Kontext des Projektes MHH 2025 befasst. Die Stabsstelle Projektmanagement der MHH ist seit geraumer Zeit vakant und wird derzeit noch kommissarisch geführt. In der 48. Kalenderwoche fanden entsprechende Vorstellungsgespräche statt. Die Ergebnisse können derzeit aus rechtlichen Gründen noch nicht öffentlich gemacht werden . 13. Im Juli 2017 waren u. a. folgende Projekte in der MHH nicht abgeschlossen: Neubau der zentralen Notaufnahme, Neubau der Kinderklinik und Nuklearmedizin, Fertigstellung des Zentrallabors, und das komplexe Großprojekt Neubau der MHH war bereits in Planung . Wie beurteilt die Landesregierung, dass diese zentrale Funktion (siehe Frage 12) vonseiten der MHH nicht besetzt werden sollte? Wie beurteilt die jetzige Landesregierung die Antwort der damaligen Landesregierung? Bei den vorgenannten Einzelprojekten, die sich in der baulichen Umsetzung befinden, ist das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN) als baufachlicher Bauherr für die Projektsteuerung zuständig. Die MHH ist für die Aufstellung des quantitativen und qualitativen Raumbedarfs verantwortlich . Die Betreuung der Projekte aufseiten der MHH erfolgt nicht durch die Stabstelle Projektmanagement , sondern durch die Stabsstelle Planen und Bauen (siehe Antwort zu Frage 19). Die Stabstelle MHH 2025 ist für das Großprojekt Neubau der MHH zuständig. Die Landesregierung geht im Übrigen davon aus, dass die damalige Antwort nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt war. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 6 14. Was ist der Hintergrund für die Verschiebung der Stabsstelle von der direkten Zuordnung zum gesamten Präsidium hin zu einem einzelnen Präsidiumsmitglied (wie sie in den erwähnten Organigrammen aus den Jahren 2017 und 2018 offenbar wird), und wie beurteilt die Landesregierung diesen Vorgang? Aufgrund der Bedeutung des Projekts MHH 2025 hat das Präsidium der MHH am 14.09.2017 den Beschluss gefasst, für dieses Projekt eine eigene Stabsstelle zu gründen, die die Aufgaben und die Interessen der MHH als späterer Nutzer wahrnimmt. Die Stabsstelle MHH 2025 ist dem Gesamtpräsidium zugeordnet. 15. Wie viele Mitarbeiter hatte die Stabsstelle in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte für jedes Jahr einzeln benennen)? 2015: 2 Beschäftigte 1,253 Vollkräfte, 2016: 2 Beschäftigte 1,965 Vollkräfte, 2017: 2 Beschäftigte 1,948 Vollkräfte, 2018 2 Beschäftigte 1,869 Vollkräfte. 16. Wie beurteilt die Landesregierung die Personalstärke der Stelle im Hinblick auf die zahlreichen großen strategischen Projekte der MHH? Gemäß § 63 e Abs. 1 NHG ist der Vorstand für alle Angelegenheiten der MHH zuständig und hat die dienstrechtlichen Befugnisse für das Hochschulpersonal inne. MWK hat gemäß § 51 Abs. 1 NHG in Angelegenheiten der Selbstverwaltung der Hochschule die Rechtsaufsicht und in staatlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht. Somit unterliegt die Fragestellung nach einer angemessenen Personalausstattung primär dem Vorstand der MHH. Der Vorstand entscheidet gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 NHG im Rahmen der im Haushaltsplan festgesetzten Ermächtigung über die dauerhafte Beschäftigung von Personal. Zudem erarbeiten Land und Hochschulklinken derzeit die notwendigen Voraussetzungen, um die umfangreichen Bauvorhaben bewältigen zu können. Dies wird sich auch positiv auf die MHH auswirken. 17. Was sind die genauen Aufgaben der Stabsstelle „Projektmanagement“ in ihrer jetzigen Form? Die Stabsstelle Projektmanagement ist für das Projektmanagement ressort- bzw. geschäftsbereichsübergreifender Projekte der MHH verantwortlich, jedoch nicht für das Projekt MHH 2025. Sie ist dem Ressort „Wirtschaftsführung und Administration“ zugeordnet. 18. Welche beruflichen Qualifikationen bringt der jetzige kommissarische Leiter dieser Stabsstelle für seine Aufgabe mit? Der kommissarische Leiter der Stabsstelle Projektmanagement ist examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Diplom-Pflegewirt (FH) und verfügt über Zusatzqualifikationen im Projektmanagement . 19. Welches sind aktuell die genauen Aufgaben der Stabsstelle „Planen und Bauen“ an der MHH? Die dem Vorstandsressort Wirtschaftsführung und Administration zugeordnete Stabsstelle Planen und Bauen hat folgende Aufgaben: – verantwortliche Leitung und Steuerung von Maßnahmen im Rahmen von Bauunterhalt und Instandhaltung der Liegenschaft, Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 7 – Wahrnehmung der Aufgaben und Interessen des MHH-Landesbetriebs als Nutzer insbesondere gegenüber dem Träger und dem Bauherrenvertreter (Staatliches Baumanagement Hannover /SBH) bei Baumaßnahmen exklusive Projekt MHH 2025. 20. Welches sind aktuell die genauen Aufgaben der Stabsstelle „MHH 2025“? Die dem Gesamtvorstand zugeordnete Stabsstelle MHH 2025 hat - wie in Frage 1 ausgeführt - die Aufgabe der Wahrnehmung aller Interessen der MHH als zukünftiger Bauherrin und Nutzerin des geplanten Ersatzneubaus für die Krankenversorgung. 21. Wie viele Mitarbeiter hat die Stabsstelle „MHH 2025“ momentan? 20.11.2018: 4 Beschäftigte 3,8 Vollkräfte 01.01.2019: 5 Beschäftigte 4,8 Vollkräfte. 22. Welche berufliche Qualifikation bringt der Leiter dieser Stabsstelle zur Erfüllung seiner Aufgaben mit? Der Leiter der Stabstelle MHH 2025 ist Architekt mit Schwerpunkt Projektsteuerung und seit 23 Jahren in diesem Beruf tätig, davon zehn Jahre bei der MHH. 23. Haben Mitarbeiter der Stabsstelle „MHH 2025“ praktische Erfahrungen in der Umsetzung von Großprojekten mit Baumaßnahmen? Wenn ja, welche? – Umbau des Zentralklinikums des Universitätskrankenhaus Schleswig Holstein in Lübeck, (40 000 m2), LP 2-4 – Ersatzneubau des Klinikums Wilhelmshaven (60 000 m2), LP 2-4 in BIM – Erweiterungsbau Klinikum Lüneburg (16 000 m2), LP 5 – MHH 2025 - Ein neuer Medizincampus entsteht, Masterplanung, TP Bauliche Infrastruktur – Grundinstandsetzung und Ergänzung/Restaurierung und Baufreimachung, Pergamonmuseum Berlin, Stiftung Preußischer Kulturbesitz vertreten durch das Bundesbauamt für Bauwesen und Raumordnung, Investitionsvolumen: ca. 400 Millionen Euro – Hauptverwaltung Concordia Versicherungsgruppe, Hannover, Concordia Versicherungsgruppe, Investitionsvolumen: ca. 45 Millionen Euro – Verwaltungsgebäude Finanzamtszentrum Aachen, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, NL Aachen, Investitionsvolumen: ca. 36 Millionen Euro – Vorplanung MHH OP-Sanierung K05 Block III/Vorabmaßnahme Neubau OP-Interim, Staatliches Baumanagement Hannover, Investitionsvolumen: ca. 21 Millionen Euro – Neubau Pädiatrisches Forschungszentrum MHH, Medizinische Hochschule Hannover, Investitionsvolumen : ca. 18 Millionen Euro – Neubau Hans-Borst-Zentrum für Herz- und Stammzellforschung erbaut von der Braukmann- Wittenberg-Herz-Stiftung, Dr. Schmieta Treuhand GmbH, Investitionsvolumen: ca. 16,0 Millionen Euro. 24. Warum und wie lange schon ist die Stabsstelle „MHH 2025“ kommissarisch besetzt? Die Stabsstelle war ab ihrer Gründung in 09/2017 bis 08/2018 kommissarisch mit dem Leiter der Stabsstelle Compliance besetzt. Die Position der Stabsstellenleitung wurde in 02/2018 öffentlich ausgeschrieben und zum 01.09.2018 besetzt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 8 25. Entspricht es den Tatsachen, dass sich in der MHH zwei unterschiedliche Stabsstellen mit der Durchführung der baulichen Großprojekte befassen? Als Landesbetrieb ist die MHH derzeit keine baufachliche Bauherrin. Diese Funktion wird vom Staatlichen Baumanagement Hannover (SBH) wahrgenommen. Im Rahmen von Baumaßnahmen hat die MHH daher bisher die Funktion der Nutzerin und ist damit verantwortlich für die Aufstellung des quantitativen und qualitativen Raumbedarfs. Auf die Ausführungen zu den Fragen 19 und 20 wird verwiesen. 26. Gibt es an der MHH mittlerweile Lenkungsausschüsse (in der üblichen Zusammensetzung aus hochrangigen Vertretern der am Projekt Beteiligten, die über Vollmachten zur Entscheidung über Projektressourcen verfügen) zur Planung und Durchführung großer Projekte und Bauvorhaben? Beteiligte in welchen Funktionen sind in den Lenkungsausschüssen vertreten? Es wird um konkrete Antworten gebeten, die über die Antwort der damaligen Landesregierung auf Frage 1 in Drs. 17/7765 hinausgehen. Neben den genannten Stabsstellen gibt es keine „Lenkungsausschüsse“ an der MHH. 27. Zu welchen Terminen haben seit 2015 Sitzungen von Lenkungsausschüssen in der o. g. Zusammensetzung zu folgenden Projekten stattgefunden: Neubau der Kinderklinik, Großprojekt Neubau der MHH, Nuklearmedizin, zentrales Laborgebäude? Entfällt. 28. Falls keine Lenkungsausschüsse stattgefunden haben: Wie beurteilt die Landesregierung diesen Sachverhalt sowie die Mitarbeit und Übernahme von Verantwortung für diese Projekte seitens der MHH in Bezug auf Planung und Realisierung dieser Projekte ? Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 29. Wie oft nimmt das Präsidium als Ganzes an Sitzungen des Lenkungsausschusses teil? Entfällt. 30. Für wann plant die Landesregierung die Auftragserteilung für die Erstellung aller Betriebsorganisationskonzepte für sämtliche klinische Abteilungen, die in der Großbaumaßnahme MHH gebaut werden sollen? Die Betriebs- und Organisationskonzepte (BOK) werden von der MHH beauftragt. Die entsprechenden Unterlagen befinden sich in der Vorbereitung. 31. Für wie viele klinische Abteilungen müssen Betriebsorganisationskonzepte erstellt werden? Im Rahmen der bisherigen Bedarfsermittlung wurden insgesamt 146 kostenstellenorientierte Planungseinheiten identifiziert, wovon 65 Planungseinheiten der Krankenversorgung KV zugeordnet sind. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 9 32. Wurde bislang eine Reihenfolge der Erstellung der verschiedenen Betriebsorganisationskonzepte festgelegt? Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen. 33. Wer übernimmt die Verantwortung für die Erstellung der Betriebsorganisationskonzepte für die Großbaumaßnahme? Im Rahmen der noch zu finalisierenden Organisationsstruktur für das Projekt MHH 2025 ist das Betriebsorganisationskonzept für das Projekt MHH 2025 - Ersatzneubau für die Krankenversorgung - durch den MHH Landesbetrieb als Nutzer zu erstellen. 34. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Vorstand seiner Aufgabe nach § 63 e NHG für Raum-, Investitions- und Geräteplanung nachkommt? Gemäß § 49 NHG unterliegt die MHH bezüglich der Wirtschaftsführung der Aufsicht des MWK. Diese ist vollumfänglich und umfasst insbesondere auch die Wirtschaftsplanung und Ergebnissituation . Die jeweiligen Bedarfsprüfungen erfolgen im Rahmen unterschiedlicher Verfahren (z. B. GNUE-Kommissionsitzungen oder DFG-Begutachtungsverfahren für Großgeräte). 35. Minister Thümler hat bei der Einbringung des Haushalts in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 18. September 2018 davon berichtet, dass der Baubeirat die „Vorgaben der Mediziner auf Plausibilität geprüft“ habe. Bezieht sich diese Aussage auch auf Vorgaben vonseiten der MHH? Wenn ja, für welche Kliniken sind bisher Vorgaben vonseiten der MHH geliefert worden? Durch ein externes Büro ist gemeinsam mit der MHH eine Grobflächenplanung der gesamten Krankenversorgung erarbeitet worden. Diese war u. a. Gegenstand der Begutachtung des Baubeirats . 36. Erwägt die Landesregierung, der MHH die Bauherreneigenschaft zuzuerkennen und somit zukünftig die Verantwortung für die Planung und die Aufsicht von Bauprojekten allein der MHH zu überlassen? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 37. Wenn ja, wie soll die Zusammenarbeit zwischen MHH und künftiger Baugesellschaft an der MHH organisiert werden? Wie werden die Verantwortlichkeiten geregelt? Nach derzeitigem Arbeitsstand werden die Bauherrenaufgaben auf die Bau GmbH übertragen. Der MHH käme dann nach wie vor die Rolle der späteren Nutzerin zu. Diese Schnittstelle (Definition von Kommunikation, Abstimmungen, Auftrag, etc.) wird im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen Organisationsmodells definiert. 38. Liegen der Landesregierung neue Erkenntnisse zu den Verantwortlichkeiten für die Baupannen an der MHH vor, auf die sich diverse Anfragen in der letzten Legislaturperiode bezogen? Das Diagnostiklabor der MHH ist fertiggestellt worden. Durch die geplanten neuen Strukturen sollen die bisherigen Schnittstellen zwischen dem SBN und der MHH behoben werden. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 10 39. Falls keine neuen Erkenntnisse vorliegen: Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit , vor der Übertragung der Bauherreneigenschaft an eine Institution die Verantwortung und die Ursachen für Missmanagement in der Vergangenheit zu identifizieren und Abhilfe zu schaffen? Die Landesregierung beabsichtigt, die Umsetzung der Großprojekte in einer neuen gesellschaftsrechtlichen Struktur umzusetzen. Die hierfür notwendigen Abstimmungen innerhalb des Landes finden gemeinsam mit den beiden Hochschulen statt. In der neuen Struktur ist vorgesehen, die bisherigen Schnittstellen zwischen dem SBN und der MHH durch Bündelung aller Bauherrenaufgaben bei der Baugesellschaft zu eliminieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 40. Wie sieht das aktuelle Konzept für die Baugesellschaften der Hochschulmedizinen aus? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 41. Welche Aufgabe hat die angedachte Dachgesellschaft? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 42. Welches Ministerium wird die Aufsicht über die zu gründende Controlling-Gesellschaft haben? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 43. Welche Aufgabe übernimmt das Referat 15 im MWK künftig? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 44. Welche Aufgaben übernimmt die Abteilung 1 im MWK in diesem Projekt künftig? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 45. Wer beurteilt - über eine juristische Expertise hinaus - die Funktionsfähigkeit in Hinsicht auf bauliche und betriebswirtschaftliche Anforderungen, und welche Fachexperten , die Erfahrungen in Hinsicht auf die Umsetzung von Baumaßnahmen ähnlicher Größenordnung und Komplexität nachweisen können, haben das Konstrukt überprüft? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 46. Sind die angedachten Baugesellschaften als 100-prozentige Töchter der MHH und der UMG angedacht? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 47. Welche der im Folgenden genannten Aufgaben und Leistungen sollen von welchem der am Projekt beteiligten Gremien (Baugesellschaft, Controlling-Gesellschaft, weitere Gremien /Stabstellen in der MHH und im MWK) übernommen werden (bitte Punkte einzeln kommentieren)? a) Wahrnehmung der Bauherreneigenschaft Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 11 b) Beratung der MHH bei der Raum- und Bedarfsplanung c) Wirtschaftlichkeitsberechnungen d) Ausgleich von Nutzerinteressen e) Planung der Investitions- und Baukosten f) Erstellung funktionaler Baubeschreibungen g) Planung von Terminen, Kapazitäten und Logistik h) Baubegleitung i) Bauabnahme und Übergabe an den Nutzer j) Gewährleistungsmanagement k) Kontrolle der Kosten und Bewirtschaftung der Mittel l) Abschließen von Verträgen (Versicherungen z. B.) Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 48. Wie werden der Landtag, die Landesregierung und der Landesrechnungshof in den Bauprozess eingebunden? Es ist eine turnusmäßige Einbindung gemäß dem „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung “, das am 13.12.2018 vom Landtag beschlossen wurde, vorgesehen. 49. Wird sich das Verfahren der Einbindung für die MHH von dem für die UMG unterscheiden ? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 50. Welche Maßnahmen und organisatorischen Änderungen führen zu einer Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 51. Wie hoch schätzt die Landesregierung den für die Umsetzung der Bauvorhaben notwendigen zusätzlichen Personalbedarf, insbesondere im MWK, MF, in der MHH, in der UMG, in den Baugesellschaften, der Controlling-Gesellschaft und im Staatlichen Baumanagement ein (bitte für jede Institution einzeln angeben)? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 52. Werden noch an weiterer Stelle Personalaufwüchse nötig, wenn ja, wo und in welcher Funktion? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 53. Das NHG regelt u. a. die Aufgaben der Vorstände der Hochschulen. Sind durch die Schaffung der neuen Baugesellschaften zur Umsetzung der neuen Strukturen Änderungen im NHG notwendig? Wenn ja, welche? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2442 12 54. Sind durch die geplante Errichtung der Baugesellschaften für beide medizinischen Hochschulen und der übergeordneten Controlling-Gesellschaft gesetzliche Änderungen in anderen Gesetzen notwendig? Falls ja, in welchen, und welche Änderungen könnten jeweils notwendig sein? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 55. In der Unterrichtung, die die Staatssekretärin des MWK im Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorgenommen hat, wird eine Stellungnahme der Hochschulen zum Gutachten von PwC Legal erwähnt, die mittlerweile vorliegen müsste. Wie beurteilen die beiden beteiligten Hochschulen das Gutachten gegenüber der Landesregierung? Die beteiligten Hochschulen arbeiten aktuell gemeinsam mit MWK und MF an der Umsetzung des in dem Gutachten geprüften Organisationsmodells. (Verteilt am 19.12.2018) Drucksache 18/2442 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Planungsabläufe und Bauorganisation an der MHH