Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2445 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Kosten ausreisepflichtiger Ausländer Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD), eingegangen am 15.11.2018 - Drs. 18/2132 an die Staatskanzlei übersandt am 20.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 17.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Ergänzende Fragen vor dem Hintergrund der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 18/1027 Nummer 4. 1. Wie hoch sind die in Zusammenhang mit der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern dem Land entstehenden jährlichen Gesamtkosten (bitte aufschlüsseln für 2017 nach Reisekosten, insbesondere Flugkosten, Kosten für die Identitätsklärung bzw. die Ausstellung von Passersatzpapieren, Personalkosten für die Begleitung der betroffenen Personen, Abschiebehaftkosten)? Die im Jahr 2017 angefallenen Kosten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden, soweit diese statistisch erfasst worden sind. Insoweit ist zu dem Punkt „Angefallene Kosten beim LKA“ anzumerken, dass nur eine Teilmenge der im Jahr 2017 entstandenen Kosten statistisch erfasst ist. Die Kosten für die Identitätsklärung, die Ausstellung der Passersatzpapiere und die Personalkosten für das Begleitpersonal (Verwaltungsvollzugsbeamte) werden von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) erfasst. Die Kosten des Vollzugs der Abschiebungshaft für niedersächsische Fälle wurden durch eine Multiplikation der Anzahl der Hafttage (4 251) mit dem Tageshaftkostensatz für 2017 (122,63 Euro) errechnet . Die vom Landeskriminalamt (LKA) erfassten Kosten beinhalten u. a. die gefahrenen Kilometer zum Flughafen und die Kosten für medizinisches Begleitpersonal. Im LKA Niedersachsen wurden für das Jahr 2017 insgesamt 3 865 Fälle in Bezug auf die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer erfasst. Hierbei kann es sich um Einzelpersonen oder mehrere Personen handeln. Für das Jahr 2017 konnten aufgrund priorisierter Vorgänge in bislang 184 Fällen die entsprechenden Kosten ermittelt werden. Die unter „angefallenen Kosten beim LKA“ aufgeführten Kosten beziehen sich daher nur auf diese 184 Fälle. Eine weitere Aufschlüsselung der Kosten des LKA, insbesondere der noch nicht gelisteten Vorgänge aus 2017 (3 679), müsste händisch durchgeführt werden, da eine elektronische Erfassung noch nicht erfolgt ist. Dies kann in der Kürze der Zeit nicht geleistet werden. Die Flugstornokosten hingegen beziehen sich auf das ganze Jahr 2017. Kosten für: Höhe der Kosten Identitätsklärung 18.738,00 Euro Ausstellung von Passersatzpapieren 5.236,00 Euro Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2445 2 Kosten für: Höhe der Kosten Personalkosten Begleitpersonal (Verwaltungsvollzugsbeamte) 3.104.738,00 Euro Abschiebehaftkosten 521.300,13 Euro Angefallene Kosten beim LKA (bezogen auf 184 Fälle) 185.156,81 Euro Flugstornokosten 193.890,16 Euro 2. Wie hoch sind die täglichen Kosten für die Unterbringung in einer Abschiebehafteinrichtung pro Person? Der Tageshaftkostensatz für den Vollzug der Abschiebungshaft für das Jahr 2017 beträgt 122,63 Euro. 3. Wie viele Tage sind vollziehbar Ausreisepflichtige im Fall einer Abschiebehaft durchschnittlich in Abschiebehafteinrichtungen untergebracht? Im Jahr 2017 waren die niedersächsischen Abschiebungshaftgefangenen durchschnittlich 18,2 Tage , in dem Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.10.2018 durchschnittlich 16,7 Tage, in Abschiebungshaft . 4. Wie viele vollziehbar Ausreisepflichtige sind derzeit in Abschiebeeinrichtungen untergebracht ? Am Stichtag 29.11.2018 waren in der Abteilung Langenhagen 24 männliche und eine weibliche Abschiebungshaftgefangene untergebracht. 5. Mit welchen Fluggesellschaften wird die von der Abschiebung betroffene Person zurückgeführt ? Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der jeweiligen Fluggesellschaft ? Unbegleitete Abschiebungen werden überwiegend mit der Lufthansa, Eurowings, Qatar, Skandinavien Airlines, KLM, LOT, Easyjet, Montenegro Airlines, Adria Airways, Swiss Air, Air Malta und Bulgaria Air durchgeführt. Bei begleiteten Rückführungen bucht die Bundespolizei die Flüge zentral. Valide Erkenntnisse zu genutzten Fluggesellschaften für begleitete Rückführungen liegen daher nicht vor. Ein Kriterium zur Auswahl der Fluggesellschaft ist, ob eine begleitete Rückführung erforderlich ist. Einige Fluggesellschaften lehnen die Mitnahme von unbegleiteten ausreispflichtigen Ausländern generell ab. Bei diesen ist eine Sicherheitsbegleitung durch die Bundespolizei, staatliche Begleiter des Ziellandes oder eine Begleitung durch Mitarbeiter der Luftverkehrsgesellschaft notwendig. Des Weiteren spielen die vorhandenen Kontingente der zur Verfügung stehenden Fluggesellschaften zu den entsprechenden Terminen eine nicht unwesentliche Rolle. 6. Gibt es Fälle, in denen Fluggesellschaften eine Rückführung abgelehnt haben? Wenn ja, wie viele und aus welchem Grund? Im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.10.2018 ist in 39 Fällen die Rückführung von (zum Teil mehreren ) Personen abgelehnt worden. Die Rückführung wurde in den meisten Fällen aufgrund aktiven oder passiven Widerstands durch die Ausreisepflichtigen abgelehnt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2445 3 7. Was unternimmt die Landesregierung, wenn sich Fluggesellschaften weigern, die Rückführung auszuführen bzw. Abzuschiebende mitzunehmen? Die Landesregierung sieht es als wichtig an, dass der Rückführungsvollzug nicht von der Kooperationsbereitschaft der Fluggesellschaften abhängt und Rückführungsmöglichkeiten durch Chartermaßnahmen geschaffen und genutzt werden. Daher hat sie den Bund aufgefordert, die Akzeptanz für Sammelcharter bei den Herkunftsländern zu steigern, um nicht auf die Fluggesellschaften angewiesen zu sein. Darüber hinaus steht der Bund aufgrund der länderübergreifenden Bedeutung der Thematik mit verschiedenen Fluggesellschaften in Kontakt, um die Zusammenarbeit im Bereich der Rückführung zu verbessern. 8. Wie viele Polizeieinsatzkräfte (bitte in Personalstunden angeben) waren 2017 insgesamt in der Rückführung Abzuschiebender gebunden? Mit welchen konkreten Maßnahmen waren diese Einsatzkräfte befasst, und wie viele Personalstunden entfallen auf die jeweiligen Maßnahmen? Die Durchführung von Rückführungsmaßnahmen liegt in Niedersachsen in der originären Zuständigkeit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Polizeieinsatzkräfte werden in Niedersachen nur im Rahmen der Vollzugshilfe zur Unterstützung der Rückführungsmaßnahmen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen tätig. Für diese Unterstützung leisteten die Polizeieinsatzkräfte im Jahr 2017 21 235 Stunden. 9. Welche Kosten entstanden 2017 insgesamt im Zusammenhang mit der medizinischen Betreuung und gegebenenfalls Behandlung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern vor und während der Rückführung? Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer gehören im Falle der Hilfsbedürftigkeit zu den Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Damit richtet sich auch deren Gesundheitsversorgung nach den Vorschriften des AsylbLG. Die jährlichen (tatsächlichen ) Ausgaben nach dem AsylbLG werden mit der Asylbewerberleistungsstatistik als Ausgabenund Einnahmenstatistik erhoben. Dabei werden die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung zwar zu einem gewissen Teil gesondert dargestellt, allerdings ist eine Aufschlüsselung der Ausgaben nach Aufenthaltsstatus - also vollziehbar Ausreisepflichtige - nicht möglich. Die Erhebungen der Einnahmen und Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Aufenthaltsstatus der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger können innerhalb der Leistungsstatistik nicht miteinander verknüpft werden. Eine entsprechende Darstellung der medizinischen Versorgung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern vor einer Rückführung ist daher nicht möglich. Eine Statistik der Kosten für medizinische Betreuung während und auch vor der Rückführung wird nicht geführt. 10. Unter welchen Umständen muss medizinisches Personal die Abschiebungen begleiten ? Eine Begleitung durch medizinisches Personal kann erforderlich sein, wenn bei dem Abzuschiebenden schwerwiegende Krankheiten vorliegen, Suizidversuche erfolgten oder eine regelmäßige Medikamenteneinnahme des ausreisepflichtigen Ausländers notwendig ist. 11. Nach welchen Kriterien wird dieses medizinische Fachpersonal ausgewählt? Es existiert kein konkretes Anforderungsprofil für begleitendes medizinisches Fachpersonal. In der Regel ist die zum Teil auch kurzfristige Verfügbarkeit ein Auswahlkriterium. Das medizinische Fachpersonal legitimiert sich mit einer hier vorliegenden Approbationsurkunde. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2445 4 12. Plant bzw. unternimmt die Landesregierung Maßnahmen, um Abschiebungen kosteneffizienter durchzuführen? Welche sind dies gegebenenfalls? Die Landesregierung versucht selbstverständlich die Kosten für die Abschiebung so gering wie möglich zu halten. Beispielsweise wird durch verschiedene ausländerrechtliche Maßnahmen darauf hingewirkt, dass die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Abschiebung steigt und somit unnötige Stornierungskosten nicht entstehen. Ein Beispiel hierfür ist der Erlass einer Ordnungsverfügung nach § 46 des Aufenthaltsgesetzes. Danach muss ein Ausländer bei dem Erlass einer entsprechenden Ordnungsverfügung anzeigen, wenn er sich zu bestimmten Zeiten nicht an dem ihm zugewiesenen Wohnort aufhält, und den alternativen Aufenthaltsort angeben. Darüber hinaus wurde auf der IMK Ende November auf Initiative Niedersachsens beschlossen, dass bei der Frühjahrs-IMK 2019 ein Staatsvertrag unterschrieben werden soll, der es beispielsweise den Verwaltungsvollzugsbeamten Niedersachsens ermöglicht, auch ohne polizeiliche Begleitung Abzuschiebende zu Flughäfen in anderen Bundesländern zu transportieren. So werden Personalkapazitäten - und -kosten bei der Polizei eingespart. Weiterhin begrüßt Niedersachsen die verstärkte Nutzung von Chartermaßnahmen und führt diese auch selbst durch. Erfahrungsgemäß ist bei diesen Maßnahmen die Erfolgsquote wesentlich höher, da diese durch Sicherheits- und ärztliches Personal begleitet werden. Auch dadurch werden Stornierungskosten vermieden. (Verteilt am 20.12.2018) Drucksache 18/2445 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Christopher Emden (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Kosten ausreisepflichtiger Ausländer