Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2452 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Werden die Studienplatzkapazitäten für das Lehramt Sonderpädagogik bedarfsgerecht ausgebaut ? Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Eva Viehoff (GRÜNE), eingegangen am 14.11.2018 - Drs. 18/2133 an die Staatskanzlei übersandt am 20.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 19.12.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten In den niedersächsischen Schulen können zahlreiche Stellen, die für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben sind, nicht besetzt werden, weil nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber vorhanden sind. Die bis zum Jahr 2017 amtierende rot-grüne Landesregierung hatte deshalb Mittel bereitgestellt, um die Studienplatzkapazitäten aufzustocken. So wurden z. B. mit den Hochschulen in Hannover und Oldenburg Zielvereinbarungen geschlossen. Die Studienplatzkapazitäten sollten (laut Antwort der Landesregierung vom 16.06.2017 auf eine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion der CDU) bis zum Jahr 2018 auf insgesamt 460 Bachelor- und 400 Masterstudienplätze steigen. Dennoch werden noch immer Bewerberinnen und Bewerber abgewiesen, die sich um einen Studienplatz für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben. Dem Vernehmen nach gibt es einen Erlass des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur an die Universitäten, trotz zusätzlichen Personals nicht mehr Studienplätze für das Lehramt für Sonderpädagogik auszuweisen. Die zusätzlichen Stellen führten nicht zu höheren Studienplatzkapazitäten, so das Ministerium. Weiterhin soll das Ministerium die Universitäten angewiesen haben, Klageverfahren gegen Studienplatzbewerberinnen und -bewerber zu führen, die vor den Verwaltungsgerichten ihre Zulassung erfolgreich erstritten haben. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung sieht sich dem Ziel der Inklusion in Schulen verpflichtet. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat mit den Universitäten Hannover und Oldenburg in den Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 einen Ausbauplan zum stufenweisen Ausbau der Studienplatzkapazitäten im Bereich Sonderpädagogik auf jeweils 230 Bachelorstudienplätze und 200 Masterstudienplätze erarbeitet und die dafür zusätzlichen Mittel bereitgestellt. Zusammen mit den Mitteln, die alle lehrerbildenden Hochschulen zur Förderung der Basiskompetenzen im Bereich Inklusion erhalten, werden nach einem sukzessiven Aufbau ab 2019 jährlich zusätzlich 8,9 Millionen Euro für das Ziel der Inklusion aufgewendet. Das MWK und die Universitäten Hannover und Oldenburg haben in den letzten Jahren den Ausbau der Studienplatzkapazitäten in der Sonderpädagogik mit großem Einsatz vorangetrieben. Der Ausbau der Studienplätze an den Universitäten stellt (ohne Hochschulpakt) mehr als eine Verdopplung der ursprünglichen Kapazitäten dar. Die Universitäten nehmen Studierende entsprechend der Vereinbarung mit dem MWK auf. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2452 2 1. Welche Zielvereinbarungen der Landesregierung mit Universitäten in Niedersachsen gibt oder gab es, die Zahl der Bachelor- und Masterstudienplätze für das Lehramt für Sonderpädagogik zu steigern? Mit den Universitäten Oldenburg und Hannover wurde im Rahmen der Zielvereinbarungen 2014 bis 2018 festgehalten, die Studienplatzkapazitäten im Bereich Sonderpädagogik bis 2018 auf jeweils 230 Bachelorstudienplätze sowie jeweils 200 Masterstudienplätze auszubauen. 2. Wie hat sich seit dem Jahr 2013 die Summe der Mittel gesteigert, die den Universitäten für die Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik zur Verfügung standen bzw. stehen? Zusammen mit den Mitteln, die alle lehrerbildenden Hochschulen zur Förderung der Basiskompetenzen im Bereich Inklusion erhalten, werden nach einem sukzessiven Aufbau ab 2019 jährlich zusätzlich 8,9 Millionen Euro für das Ziel der Inklusion aufgewendet. Aufwuchs Sonderpädagogik 2015 2016 2017 2018 ab 2019 Zusätzliche Mittel (Euro) 2.425.000 4.050.000 5.675.000 7.300.000 8.900.000 3. Wann sind wie viele und welche zusätzlichen Stellen in den Universitäten in Niedersachsen für den Bereich der Sonderpädagogik geschaffen worden? Wie viele davon sind im Zuge der Zielvereinbarung für die Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik seit 2013 geschaffen worden? Mit den Universitäten Oldenburg und Hannover sind 2015 die im Folgenden genannten Stellen (Professuren) zur Einrichtung vereinbart worden. Hannover: – sechs W3-Professuren: – 2016/2017: eine W3-Professur, – 2017/2018: zwei W3-Professuren, – 2018/2019: drei W3-Profesuuren, Oldenburg: – vier W3-Professuren und fünf W2-Professuren: – 2015/2016: zwei W2-Professuren und eine W3-Professur, – 2016: zwei W2-Professuren, – 2016/2017: zwei W3-Professuren, – 2017: eine W2- und eine W3-Professur. 4. Wann wurden in den Universitäten in Niedersachsen wie viele Bachelor- und Masterstudienplätze für das Lehramt für Sonderpädagogik zusätzlich geschaffen (bitte gesamt und auflisten nach Förderschwerpunkten)? Im Einzelnen wurde der Ausbau wie folgt realisiert: LUH 2015 2016 2017 2018 ab 2019 Bachelorplätze (Fachfälle) 170 200 230 230 230 Masterplätze (Fachfälle) 120 150 200 200 200 U Ol 2015 2016 2017 2018 ab 2019 Bachelorplätze (Fachfälle) 150 190 230 230 230 Masterplätze (Fachfälle) 130 140 150 200 200 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2452 3 Die Studierenden wählen innerhalb des Studiums der Sonderpädagogik zwei Förderschwerpunkte. Diese Wahl erfolgt jedoch nicht im ersten Semester, sondern erst später im Studium. Die Universitäten nehmen daher keine explizite Aufteilung der Kapazitäten nach Förderschwerpunkten vor. Die Universität Hannover bietet zusätzlich zu den bereits vorher angebotenen sonderpädagogischen Fachrichtungen für Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, des schulischen Lernens und der Sprache und des Sprechens nun auch die sonderpädagogische Fachrichtung bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung an. Die Universität Oldenburg bietet zusätzlich zu den bereits angebotenen sonderpädagogischen Fachrichtungen für Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung, des schulischen Lernens, der körperlichen und motorischen Entwicklung und der geistigen Entwicklung nun auch die sonderpädagogische Fachrichtung bei Beeinträchtigung der Sprache und des Sprechens an. 5. Welche Kooperationen mit anderen Ländern gibt es zur Nutzung externer Studienplätze , wie haben sich diese seit 2013 entwickelt, und wie sollen sich diese künftig entwickeln (bitte gesamt und auflisten nach Förderschwerpunkten)? Es gibt im Bereich des grundständigen Studiums keine Kooperationen mit anderen Ländern. 6. Welcher weitere Ausbau der Bachelor- und der Masterstudienplätze für das Lehramt für Sonderpädagogik ist für die kommenden Jahre in Niedersachen geplant? Der o. g. Ausbau ist abgeschlossen. Ein darüber hinausreichender Ausbau erscheint gegenwärtig aufgrund der bundesweit sehr starken Nachfrage nach qualifizierten Bewerberinnen und Bewerben für Professorenstellen nicht umsetzbar. 7. Wie hat sich seit dem Jahr 2013 in Niedersachsen die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für einen Bachelor- bzw. einen Masterstudienplatz für das Lehramt für Sonderpädagogik entwickelt? MWK erhebt keine Zahlen über Bewerberinnen und Bewerber. Die Zahl an Mehrfachbewerbungen ist zudem aufgrund von elektronischen Bewerbungsverfahren so groß, dass sich hierzu keine aussagekräftigen Auswertungen durchführen lassen. 8. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber für einen Bachelor- bzw. einen Masterstudiengang mussten jeweils in den Jahren seit 2013 abgelehnt werden, weil nicht genügend Studienplätze zur Verfügung standen? MWK erhebt keine Zahlen über abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber (siehe Antwort zu Frage 7). Der Zugang zum Masterstudiengang war im genannten Zeitraum nicht beschränkt. 9. Trifft es zu, dass es einen Erlass oder eine andere Aufforderung an die Universitäten oder einzelne Universitäten gibt, keine weiteren Studienplätze für das Lehramt für Sonderpädagogik auszuweisen? Wenn ja, was beinhaltet dieser Erlass, und wie ist er begründet ? Ein solcher Erlass existiert nicht. 10. Trifft es zu, dass den Universitäten zusätzlich zugewiesene Stellen nicht zu einer Erhöhung der Studienplatzkapazitäten führen? Wenn ja, für welche Aufgaben sind diese Stellen eingerichtet worden? Die für den Ausbau der Sonderpädagogik vorgesehen Professuren sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen der Erhöhung der Studienplatzkapazitäten. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2452 4 11. Trifft es zu, dass es eine Aufforderung an die Universitäten gibt, Klageverfahren gegen Bewerberinnen und Bewerber zu führen, die vor den Verwaltungsgerichten die Zulassung für das Lehramt für Sonderpädagogik durchgesetzt haben? Es gibt keine Aufforderung an die Universitäten, Klageverfahren gegen Bewerberinnen und Bewerber zu führen. 12. Wenn ja, ist diese Weisung auf das Lehramt für Sonderpädagogik beschränkt, oder betrifft sie alle Studiengänge? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. (Verteilt am 20.12.2018) Drucksache 18/2452 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg und Eva Viehoff (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Werden die Studienplatzkapazitäten für das Lehramt Sonderpädagogik bedarfsgerecht ausgebaut?