Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2475 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Wie stellt die Landesregierung die Überprüfung der Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher? Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE), eingegangen am 28.11.2018 - Drs. 18/2250 an die Staatskanzlei übersandt am 04.12.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 20.12.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Der Schutz von Sonn- und Feiertagen als Tage der Ruhe und seelischen Erholung hat eine große Bedeutung für alle Beschäftigten. In der Drucksache 18/2047 führt die Landesregierung auf unsere Nachfrage aus, dass sie zwar den besonderen Wert des Sonn- und Feiertagsschutzes anerkennt, dass jedoch weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen nach Arbeitszeitgesetz Ausnahmen möglich sind. Die Antwort der Landesregierung zeigt zudem, dass erste Maßnahmen zur besseren Überprüfung getroffen wurden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) an Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise zulässig durch – gesetzliche Ausnahmen (sonn- und feiertagstypische Tätigkeiten oder als Bestandteil des öffentlichen und kulturellen Lebens an Sonn- und Feiertagen sowie notwendige Sonntagsarbeiten zur Erbringung wichtiger Leistungen im Bereich von Infrastruktur, Sicherheit und Daseinsvorsorge ), – Notfälle und Sonderfälle, – Tarifvertrag, – Betriebs- oder Dienstvereinbarung aufgrund eines Tarifvertrags, – schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer im Geltungsbereich eines Tarifvertrages, – behördliche Bewilligung. 1. Sind die bisher getroffenen Maßnahmen geeignet sicherzustellen, dass es die Regel ist, sich schriftliche Nachweise vorlegen zulassen? Im Rahmen der Bewilligungsverfahren wird in der Regel ein schriftlicher Antrag verlangt. In diesem sind die Bewilligungstatbestände entsprechend darzulegen. Bei Kontrollen hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die rechtlichen Voraussetzungen glaubhaft zu machen. Wenn sich dies nicht unmittelbar ergibt, werden entsprechende Nachweise verlangt. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2475 2 2. In welchem Anteile der Fälle wurden in den Jahren 2017 und 2018 Nachweise gefordert, und in welchem war dies nicht der Fall? Siehe Antwort zu Frage 1. Die Anteile der Fälle, in denen in den Jahren 2017 und 2018 Nachweise gefordert wurden, werden nicht erfasst. 3. Durch welche Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass einem Unternehmen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern maximal für zehn/fünf/einen Sonn-/Feiertag(e) genehmigt wird? Die Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen prüft vor Erteilung einer Bewilligung, in welchem Umfang von ihr bis dahin Bewilligungen erteilt wurden. 4. Wie wird sichergestellt, dass auch bei weniger Sonn- und Feiertagen die gesamte Anzahl genehmigter Sonn- und Feiertage bei der Ermessensentscheidung bekannt ist und mitberücksichtigt wird? (Bitte hierbei auch auf Unternehmen eingehen, die an verschiedenen Standorten, Baustellen usw. in Niedersachsen und/oder anderen Bundesländern tätig sind und bitte ebenso die Maßnahmen angeben, die sicherstellen, dass auch diesen Unternehmen insgesamt nur die jeweils nach dem Arbeitszeitgesetz maximal zulässigen Sonn- und Feiertage genehmigt werden.) Auf der Ebene des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ist zwischen den Bundesländern vereinbart, dass die örtlich für den Unternehmenssitz zuständige Arbeitsschutzbehörde Bewilligungen nach dem Arbeitszeitgesetz erteilt. Die Bewilligung von Sonnund Feiertagsarbeit bei Unternehmen mit Unternehmenssitz außerhalb Niedersachsens erfolgt deshalb durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde im Bundesland des Unternehmenssitzes. Bei Unternehmen mit Unternehmenssitz in Niedersachsen erfolgt die Bewilligung durch die Staatliche Gewerbeaufsicht des Landes Niedersachsen. Die Staatliche Gewerbeaufsicht Niedersachsen prüft vor Erteilung einer Bewilligung, in welchem Umfang von ihr bis dahin Bewilligungen erteilt wurden. 5. Was ist die maximale Anzahl von Sonn- und Feiertagen, an denen einem in Niedersachsen ansässigen Unternehmen aus dem Handelsgewerbe in 2017 und 2018 die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewilligt wurde? (Bitte die Anzahl der Tage und hierbei alle Tage an etwaigen unterschiedlichen Standorten des Unternehmens innerhalb und außerhalb Niedersachsens angeben.) Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besteht bei Erfüllung der Tatbestandsmerkmale die Möglichkeit , für bis zu zehn Sonn- und Feiertage Bewilligungen zu erteilen. Die Einhaltung der gesetzlich zulässigen Anzahl der Sonn- und Feiertage, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden sollen, wird in jedem einzelnen behördlichen Bewilligungsverfahren unternehmensbezogen geprüft. Die Anzahl der Tage, an denen den in Niedersachsen ansässigen Unternehmen aus dem Handelsgewerbe Bewilligungen nach dem ArbZG durch die Staatliche Gewerbeaufsicht des Landes Niedersachsen erteilt wurden, wird aber nicht in einer Statistik erfasst und liegt der Landesregierung daher nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2475 3 6. Wie hoch ist die maximale Anzahl an Sonn- und Feiertagen, an denen einem in Niedersachsen ansässigen Unternehmen in 2017 und 2018 die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus besonderen Verhältnissen zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens bewilligt wurde? (Bitte die Anzahl der Tage und hierbei alle Tage an etwaigen unterschiedlichen Standorten, Baustellen etc. innerhalb und außerhalb Niedersachsens angeben.) Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besteht bei Erfüllung der Tatbestandsmerkmale die Möglichkeit , für bis zu fünf Sonn- und Feiertage Bewilligungen zu erteilen. Die Anzahl der Tage, an denen den in Niedersachsen ansässigen Unternehmen Bewilligungen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 b ArbZG durch die Staatliche Gewerbeaufsicht des Landes Niedersachsen erteilt wurden, wird aber nicht in einer Statistik erfasst und liegt der Landesregierung daher nicht vor. 7. Wie viele dieser Genehmigungen existieren in Niedersachsen, für welche Unternehmen und jeweils aus welchem Grund? Die Anzahl der existierenden Bewilligungen/Genehmigungen wird nicht in einer Statistik erfasst und liegt der Landesregierung daher nicht vor. Über ihre Tätigkeit hat die Staatliche Gewerbeaufsicht des Landes Niedersachsen jährlich Berichte zu veröffentlichen. 8. Wie wird geprüft, ob die gesetzlich zulässigen Betriebszeiten eingehalten werden? Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Arbeitszeiten, die über acht Stunden hinausgehen, Arbeitszeit bei Beschäftigung im Straßentransport , Arbeitszeiten die an Sonn- und Feiertagen geleistet werden, zu dokumentieren. Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen . Eine weitergehende Dokumentationspflicht besteht nach dem ArbZG nicht. Soweit derartige Nachweise zu führen sind, sind diese bei Kontrollen vorzulegen bzw. werden diese im Rahmen von Kontrollen angefordert. 9. Wird auch nach der Genehmigungserteilung regelmäßig geprüft, ob die gesetzlich zulässigen Betriebszeiten weiterhin eingehalten werden? (Bitte angeben, wie oft und durch wen die Kontrolle erfolgt.) Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter kontrollieren die von den Betrieben einzuhaltenden gesetzlichen Anforderungen, wie die des Arbeitszeitgesetzes, in Niedersachsen nach den Vorgaben der Dienstanweisung (gemäß RdErl. d. MU und d. MS v. 28.03.2014 - 31-02219/1, Nds. MBl. 2014 Nr. 17, S. 365). Darin werden Vorrangaufgaben festgelegt und hierunter fallende, zu beaufsichtigende Anlagen, Betriebsbereiche und Betriebe kategorisiert. So werden z. B. IED-Anlagen je nach Zuordnung mindestens in Abständen von einem bis zu drei Jahren inspiziert. Betriebe mit sonstigen Anlagen des Anhangs der 4. BImSchV werden mindestens einmal in fünf Jahren besichtigt. Bei diesen regelmäßigen Besichtigungen werden auch die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten kontrolliert . 10. Wie wird geprüft, ob das Unternehmen tatsächlich eine Auslandskonkurrenz hat und dass das Risiko, beispielsweise eines Kundenverlustes, unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren (Entfernung des Konkurrenzunternehmens, vertragliche Vereinbarungen zur Bindung des Kunden, Preisdifferenzen usw.) tatsächlich allein dadurch besteht , dass im deutschen Unternehmen an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet wird? Es werden vom antragstellenden Unternehmen Angaben hierzu angefordert. Diese werden auf Plausibilität geprüft. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2475 4 11. Welches Maß an Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit wertet die Landesregierung unter dem besonderen Wert des Sonn- und Feiertagsschutzes als unzumutbar? Bitte die von den Unternehmen geforderten Nachweise benennen. Es werden vom antragstellenden Unternehmen Angaben hierzu angefordert. Diese werden auf Plausibilität geprüft. Die Entscheidung, inwieweit eine Konkurrenz unzumutbar ist oder nicht, wird nach den Angaben des antragstellenden Unternehmens im Einzelfall gefällt. 12. Wird nach Erteilung der Genehmigung regelmäßig geprüft, ob das Konkurrenzunternehmen noch besteht und ob noch immer eine unzumutbare Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit des deutschen Unternehmens besteht? (Bitte angeben, wie, durch wen und wie oft.) Die erteilten Bewilligungen werden entsprechend dem beantragten Umfang, jedoch längstens für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine erneute Antragstellung erforderlich, bei der die Bewilligungsvoraussetzungen erneut geprüft werden. 13. Wie wird geprüft, ob das ausländische Konkurrenzunternehmen tatsächlich längere Betriebszeiten hat? (Bitte angeben wie oft und durch wen, auch nach Genehmigungserteilung .) Es werden vom antragstellenden Unternehmen Angaben hierzu angefordert. Diese werden auf Plausibilität geprüft. Ergänzend wird auf Unterlagen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik - LASI - z. B. zu Betriebszeiten im Ausland zurückgegriffen. Im Einzelfall wird versucht, Informationen aus den entsprechenden Staaten einzuholen. 14. Wie wird geprüft, ob durch die Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung gesichert werden kann? (Bitte angeben, wie oft die Zahl der Beschäftigten überprüft wird und durch wen.) Mit Nebenbestimmung zur Bewilligung wird das jeweilige Unternehmen verpflichtet, Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die zur Bewilligung geführt haben, unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere betriebsbedingte Entlassungen. (Verteilt am 02.01.2019) Drucksache 18/2475 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Wie stellt die Landesregierung die Überprüfung der Einhaltung des Sonn- und Feiertags-schutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher? Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff und Detlev Schulz-Hendel (GRÜNE), eingegangen am 28.11.2018 - Drs. 18/2250 an die Staatskanzlei übersandt am 04.12.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 20.12.2018