Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2476 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Planung der Lehrerausbildungskapazitäten Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU)), eingegangen am 15.11.2018 - Drs. 18/2137 an die Staatskanzlei übersandt am 21.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 19.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen und Verwaltungen kann die Schulverwaltung ihre Bedarfe und Kapazitäten relativ präzise planen. Die Nachfrage steht fest, und die Rahmenbedingungen sind selbst gestaltbar. Die einzuschulenden Kinder der nächsten sechs Jahre sind bereits geboren, und die Bevölkerungsprognosen des Landesamtes für Statistik haben eine sehr hohe Präzision. Annahmen zu Wanderungen, Schulformwahl, Krankenstand, Teilzeit und Renteneintritt können transparent getroffen werden. Bei der Planung von Lehrerausbildungskapazitäten ist zu berücksichtigen, dass die Ausbildung einer Lehrkraft mindestens sieben Jahre Vorlauf für Studium und Vorbereitungsdienst benötigt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung misst der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern eine sehr hohe Bedeutung bei. Zurzeit ermittelt eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Kultusministeriums (MK) und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) die zukünftigen langfristigen Bedarfe an Lehrkräften. Abhängig von den Ergebnissen werden die Studienplatzkapazitäten gegebenenfalls angepasst. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler erwartet die Landesregierung in den Jahren 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030 (bitte nach Schulformen aufgliedern)? Die auf Grundlage der Schülerzahlen des Schuljahrs 2018/2019 und unter Einbeziehung der Geburtenzahlen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) bis einschließlich 2017 vorausberechneten Schülerzahlen im allgemeinbildenden Bereich für die Jahre 2026 bis 2030 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. erwartete Schülerinnen- und Schülerzahlen allg. bildenden Schulen Jahr Gesamt GS HS RS OBS FöS GY* IGS/ KGS** 2026 842.685 288.050 21.350 63.675 99.000 16.500 261.150 92.960 2027 843.364 287.500 21.380 63.950 99.220 16.500 261.650 93.164 2028 842.430 287.500 21.350 63.800 99.000 16.600 261.380 92.800 2029 841.280 287.450 21.350 63.800 98.500 16.500 260.880 92.800 2030 840.030 286.950 21.300 64.000 98.200 16.500 260.780 92.300 *(einschl. Abendgymnasium und Kolleg) **(einschl. Freie Waldorfschule) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2476 2 Im Bereich der berufsbildenden Schulen werden aufgrund der Prognose der Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen auf der Basis der IST-Zahlen vom 15.11.2017 und einer fortgeschriebenen Bevölkerungsprognose auf Basis 31.12.2013 folgende Schülerinnen- und Schülerzahlen erwartet: Schülerinnen und Schüler in einem Bildungsgang der Berufsschule BerufseinstiegsS BerufsfachS Fach- OBS Berufs - OB S Berufl. GY Fachschule Gesamt BVJ* BEK** 1-jhrg. berufl. Abschluss schul. Abschluss 1-jhrg. 2-jhrg Seefahrt (jeweils Voll- u. Teilzeit zus.) Öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft 2026 124.680 3.480 4.160 15.530 22.860 1.240 15.860 80 17.930 790 12.210 100 218.920 2027 123.680 3.440 4.120 15.420 22.750 1.230 15.730 80 17.780 790 12.110 100 217.230 2028 122.970 3.440 4.100 15.300 22.690 1.220 15.610 80 17.650 780 12.060 100 216.000 2029 122.430 3.440 4.090 15.310 22.700 1.220 15.560 80 17.600 780 12.040 100 215.350 2030 122.250 3.440 4.090 15.340 22.780 1.220 15.570 80 17.610 780 12.070 100 215.330 Darunter: Öffentliche Schulen 2026 124.550 3.330 4.060 15.360 12.420 1.180 14.210 60 17.870 650 7.900 100 201.690 2027 123.540 3.300 4.030 15.250 12.350 1.170 14.090 60 17.720 650 7.830 100 200.090 2028 122.830 3.290 4.000 15.130 12.300 1160 13.990 60 17.600 640 7.780 100 198.880 2029 122.300 3.300 3.990 15.140 12.290 1.160 13.940 60 17.540 640 7.770 100 198.230 2030 122.110 3.300 4.000 15.170 12.320 1.160 13.950 60 17.550 640 7.770 100 198.130 * Berufsvorbereitungsjahr **Berufseinstiegsklasse (Quelle: Broschüre „Die niedersächsischen berufsbildenden Schulen in Zahlen“; Stand: Schuljahr 2017/2018; https://www.mk.niedersachsen.de/download/131591/Die_niedersaechsischen_berufsbildenden_Sch ulen_in_Zahlen_Stand_Schuljahr_2017_2018.pdf). 2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer werden nach Erfahrungswerten und Alterstabelle in den Jahren 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030 aus dem Schuldienst ausscheiden? Nach einer Auswertung aus dem Personalmanagementverfahren (PMV) ist an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze mit folgender Zahl an aus dem Landesdienst ausscheidenden Lehrkräften zu rechnen: Jahr Ausscheidende Lehrkräfte 2026 1.401 2027 1.352 2028 1.333 2029 1.349 2030 1.400 Für die öffentlichen berufsbildenden Schulen werden folgende Werte im Bereich ausscheidender Lehrkräfte erwartet: Jahr Ausscheidende Lehrkräfte Theorielehrkräfte Fachpraxislehrkräfte 2026 399 98 2027 375 89 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2476 3 Jahr Ausscheidende Lehrkräfte Theorielehrkräfte Fachpraxislehrkräfte 2028 352 82 2029 331 75 2030 311 68 3. Gibt es Vorhaben der Landesregierung, die einen über den Ersatz ausscheidender Lehrkräfte hinausgehenden Bedarf auslösen? In Bezug auf die Vorhaben der Landesregierung, die einen spürbaren zusätzlichen Bedarf an Lehrkräften auslösen (bzw. potenziell auslösen können), sind insbesondere die folgenden Punkte zu berücksichtigen : Für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen: – die sukzessive Verbesserung der Unterrichtsversorgung mit dem Ziel, im landesweiten Durchschnitt wieder eine Unterrichtsversorgung von 100 % zu erreichen, – das weitere Aufwachsen der Inklusion, – die Weiterentwicklung des Ganztags, – die Umsetzung der Ergebnisse des Expertengremiums Arbeitszeitanalyse (wobei hierüber noch keine Entscheidung getroffen wurde) sowie – die durch die Rückkehr zu G9 ausgelösten erhöhten Bedarfe im Schuljahr 2020/2021. Hinzu kommt in kleinerem Umfang das Projekt Schule [PLUS], für das 75 Vollzeitlehrereinheiten sowie weitere 300 Lehrerwochenstunden eingeplant sind. Über weitere Vorhaben, die in geringem Umfang zusätzliche Lehrkräftebedarfe auslösen könnten (z. B. die Umsetzung des Entschließungsantrages „Aufwertung des Niederdeutschen“, Drs. 17/8757, mit zehn Vollzeitlehrereinheiten), ist entweder noch nicht abschließend entschieden oder die entsprechenden Haushaltsmittel stehen derzeit (noch) nicht zur Verfügung. Für den Bereich der berufsbildenden Schulen: – spürbare Verbesserung der Unterrichtsversorgung, – Einführung der Inklusion, – Schaffung von jährlich bis zu 500 zusätzlichen Ausbildungsplätzen für Sozialpädagogische Assistentinnen /Assistenten, Erzieherinnen/Erzieher und Heilpädagoginnen/Heilpädagogen im Rahmen des Niedersachsenplans sowie entsprechende Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte. 4. Wie viele Vollzeit-Lehrerstellen muss das Land für eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung im Jahr 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030 einstellen (bitte nach Schulform und wenn möglich nach Fächern differenzieren)? Der Einstellungsbedarf an Lehrkräften wird für den allgemeinbildenden Bereich unter Berücksichtigung der Studiengänge für das jeweilige Lehramt ermittelt. Unter der Annahme auch in Zukunft weiter steigender Zusatzbedarfe (u. a. für die Weiterentwicklung der Inklusion und den Ausbau der Ganztagsschulen) sind die voraussichtlichen Einstellungsermächtigungen fortgeschrieben worden. Danach ergeben sich für Stellenausschreibungen an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen folgende Bedarfe: Jahr Lehramt abS GS HS/RS GY SoP 2026 600 600 570 330 2027 600 600 470 330 2028 600 500 470 330 2029 600 500 470 330 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2476 4 Jahr Lehramt abS GS HS/RS GY SoP 2030 600 500 470 330 Im Bereich der berufsbildenden Schulen besteht eine Abhängigkeit vom Wert der Unterrichtsversorgung , der in den Jahren vor dem zu betrachtenden Zeitraum erreicht wurde. Im Theoriebereich der berufsbildenden Schulen ist derzeit eine Unterrichtsversorgung von 90,0 % (Stichtag: 15.11.2017) erreicht worden. Inwieweit und in welchem Umfang dieser Wert in den nächsten Jahren gesteigert werden kann, hängt u. a. von den Einstellungsmöglichkeiten bis zum angefragten Zeitraum ab. Insofern ist die Beantwortung in Bezug auf eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung nicht unbedingt zielführend. Unterstellt man jedoch eine kontinuierliche Steigerung der Unterrichtsversorgung im Bereich der berufsbildenden Schulen - wie im Rahmen des Koalitionsvertrages der die Landesregierung tragenden Fraktionen vereinbart - ab 2018 um 0,6 Prozentpunkte pro Jahr, ergeben sich im Bereich der Theorielehrkräfte und Fachlehrkräfte an berufsbildenden Schulen unter Einbeziehung der prognostizierten Schülerzahlen folgende Werte: Jahr Lehramt BbS Theorielehrkräfte Fachpraxislehrkräfte 2026 294 73 2027 287 69 2028 282 64 2029 285 66 2030 289 63 Eine quantifizierende Differenzierung nach beruflicher Fachrichtung bzw. Unterrichtsfächern ist nicht möglich; generell sind jedoch als Mangelbereiche identifiziert: Die beruflichen Fachrichtungen Elektro-, Metall-, Fahrzeugtechnik, Pflege, Sozialpädagogik bzw. die Fächer aus dem Kanon der Naturwissenschaften (mit Ausnahme von Biologie) sowie Ev. und Kath. Religion und Sonderpädagogik . 5. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer müssen nach heutigen Erfahrungswerten eingestellt werden, um die in der Antwort auf Frage 4 genannten Vollzeitstellen auszufüllen? Lehramt abS* GS HS/RS GY SoP 2026 660 660 627 363 2027 660 660 517 363 2028 660 550 517 363 2029 660 550 517 363 2030 660 550 517 363 * unter Berücksichtigung eines Teilzeitfaktors in Höhe von 1,1. Lehramt BbS Theorielehrkräfte Fachpraxislehrkräfte 2026 394 105 2027 384 98 2028 277 91 2029 382 94 2030 387 90 Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2476 5 6. Wie hoch ist die Quote der Studierenden im Lehramtsstudium, die sich exmatrikulieren lassen? Für eine Erfassung der Studienabbruchquoten müsste der Status von Personen über mehrere Jahre über Hochschul- und Ländergrenzen hinweg verfolgt werden. Dies war bislang aus datenschutzrechtlichen Gründen in Deutschland nicht möglich. Das Hochschulstatistikgesetz wurde nunmehr dahin gehend geändert, dass weitere personenspezifische Daten von jedem Studierenden erfasst werden dürfen, damit eine statistische Nachverfolgung der Studierenden durch das Statistische Bundesamt ermöglicht werden kann. Diese Vollerhebung wurde im Sommersemester 2017 das erste Mal durchgeführt. Die ab 2019 vorgesehene Einführung einer Studienverlaufsstatistik wird es erlauben, echte Studienabbrüche, d. h. das dauerhafte Verlassen des Hochschulsystems ohne Studienabschluss, von solchen Fällen zu unterscheiden, in denen Studierende nur die Hochschule und/oder das Studienfach wechseln oder ihr Studium unterbrechen. Bis zum Vorliegen valider Aussagen auf disaggregierter Ebene werden aber noch einige Jahre benötigt. Auf der Grundlage von Befragungsdaten sowie Interviews führt das Deutsche Zentrum für Hochschul - und Wissenschaftsforschung (DZHW, vormals HIS) darüber hinaus bundesweite Studien zu Studienabbruchquoten durch, in denen Näherungszahlen berechnet werden[1]. Solche Untersuchungen für Niedersachsen durchzuführen, wäre sehr aufwändig und teuer (mehrere Hunderttausend Euro). Die Landesregierung geht davon aus, dass die Schlussfolgerungen aus diesen bundesweiten Untersuchungen im Wesentlichen auch auf Niedersachsen übertragen werden können. Aus diesen Gründen wurde auf die Erhebung von niedersachsenweiten Daten bislang verzichtet und für Steuerungszwecke auf Näherungen (wie z. B. die Verbleibequoten oder die Schwundfaktoren ) zurückgegriffen. Den Ergebnissen der DZHW-Studie zufolge beträgt der Abbruchwert für die Studierenden des polyvalenten Zwei-Fach-Bachelors (mit Lehramtsoption) aus den Jahrgängen 2012/2013 über ganz Deutschland hinweg betrachtet 15 %. Das Masterstudium konnte in der Untersuchung nicht berücksichtigt werden. 7. Wie lange dauert eine Lehramtsausbildung von Beginn des Studiums bis zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes inklusive Warte- und Übergangszeiten im Durchschnitt ? Die polyvalenten Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption haben eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, der Master of Education hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern. Durch individuelles Studierverhalten kann sich das Studium verlängern. Das MWK erhebt keine Daten zu Übergangszeiten zwischen Bachelor und Master. Der Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter dauert 18 Monate. Der Übergang vom Studium zum Vorbereitungsdienst ist lehramtsspezifisch zu betrachten. Für die Stellen im Vorbereitungsdienst (Beamte auf Widerruf), die das Lehramt an Gymnasien betreffen, gehen in der Regel deutlich mehr Bewerbungen ein als Plätze vorhanden sind. Bei diesem Lehramt kommt es regelmäßig zur Anwendung von § 119 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) - Erlass von Zulassungsbeschränkungen - in Verbindung mit der Verordnung über die beschränkte Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter (ZulassVO-Lehr). Ob und inwieweit es zu Wartezeiten kommt, hängt von den Fächern und der Fächerkombination der einzelnen Bewerbung in Relation zu den anderen Bewerbungen ab. Ausbildungsplätze sind bei Bewerberüberhang nach der bisher erbrachten Leistung für das angestrebte Ausbildungsziel (Qualifikation) zu vergeben, des Weiteren finden u. a. auch Härtefallregelungen Berücksichtigung. In Fächern, für die in Schulen ein dringender Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften besteht, werden bis zu 20 % der in dem zulassungsbeschränkten Bereich für einen Einstellungstermin insgesamt vorhandenen Ausbildungsplätze gesondert vergeben. [1] Ulrich Heublein et al. (2017): Zwischen Studienerwartungen und Studienwirklichkeit - Ursachen des Studienabbruchs , beruflicher Verbleib der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher und Entwicklung der Studienabbruchquote an deutschen Hochschulen. DZHW, Forum Hochschule 1-2017. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2476 6 Bei der Zulassung und Einstellung von Absolventinnen und Absolventen des Lehramts an Grundschulen , des Lehramts an Haupt- und Realschulen und des Lehramts für Sonderpädagogik gibt es gegenwärtig keine Wartezeiten. Die Anzahl der Stellen und der Ausbildungsplätze der 25 niedersächsischen Studienseminare für diese Lehrämter ist höher als die Anzahl der eingehenden Bewerbungen . Um den Übergang vom Studium in den Vorbereitungsdienst zu erleichtern, informiert die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) in Kooperation mit den Hochschulen die Studierenden bereits während des Masterstudiums über das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren. Die Masterstudierenden können bereits während des Studiums ihre Bewerbung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst einreichen, indem sie eine vorläufige Bescheinigung anstelle ihres Zeugnisses „Master of Education“ einreichen. Hierdurch können Wartezeiten vermieden werden. Daten zu Durchschnittswerten, die Warte- und Übergangszeiten erfassen, werden nicht erhoben. 8. Wie viele Studienanfängerplätze in Lehramtsstudiengängen braucht Niedersachsen in 2019, um dem niedersächsischen Bedarf an Lehrkräften im Jahr 2026 unter Berücksichtigung der Quoten aus den Antworten auf die Fragen 5, 6 und 7 gerecht zu werden? Zurzeit ermittelt eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung von MK und MWK die zukünftigen Bedarfe an Lehrkräften. Basierend auf diesen Bedarfen werden die zurzeit vorgehaltenen Lehramtskapazitäten im Master of Education einer Prüfung unterzogen. 9. Wie viele Studienanfängerplätze in Lehramtsstudiengängen (unterteilt in Bachelor und Master) hat Niedersachsen derzeit? Da an den niedersächsischen Universitäten polyvalente Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption angeboten werden, können die „Lehramts-Anfängerplätze“ im Bachelor nicht ermittelt werden. Im Master of Education werden im Wintersemester 2018/2019 insgesamt 3 787 Studienanfängerplätze vorgehalten. Da der Master of Education unmittelbar den Zugang zum Vorbereitungsdienst eröffnet, sind diese Daten für die Frage der erwartbaren Lehrkräfte von entscheidender Relevanz. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Masterstudiengänge bis auf wenige Ausnahmen nicht zulassungsbeschränkt sind. 10. Wie viele Masterabsolventen verlassen pro Jahr die niedersächsischen Lehramtsstudiengänge ? In der folgenden Tabelle sind die Prüfungsfachfälle im Master of Education abgebildet. Da im Lehramtsstudium zwei Fächer studiert werden, sind pro Absolventin/Absolvent i. d. R. zwei Prüfungsfachfälle anzunehmen. Ausnahmen bestehen etwa beim Studium eines Drittfachs. Schulform 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Grund-, Haupt- und Realschule 2 471 2 864 2 625 2 003 1 628 2 182 Gymnasium 1 274 1 652 1 670 1 922 2 160 2 223 Berufliches Lehramt 444 523 427 467 541 561 Sonderpädagogik 337 306 311 394 393 444 Gesamt 4 526 5 345 5 033 4 786 4 722 5 410 11. Wie viele Hochschulabsolventen beginnen den Vorbereitungsdienst, und wie viele beenden ihn erfolgreich? Zu den Einstellungsterminen 27.07.2017, 29.01.2018 und 02.08.2018 der allgemeinbildenden Lehrämter sowie zu den Einstellungsterminen 01.11.2017, 01.05.2018 und 01.11.2018 der berufsbildenden Lehrämter wurden folgende Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen zugelassen : Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2476 7 Lehramt an Grundschulen Einstellungstermin Zulassungen gesamt Zugelassene nds. Hochschulabsolventinnen/-absolventen 02.08.2018 272 220 29.01.2018 507 434 27.07.2017 218 175 Lehramt an Haupt- und Realschulen Einstellungstermin Zulassungen gesamt Zugelassene nds. Hochschulabsolventinnen/-absolventen 02.08.2018 231 160 29.01.2018 323 248 27.07.2017 242 149 Lehramt für Sonderpädagogik Einstellungstermin Zulassungen gesamt Zugelassene nds. Hochschulabsolventinnen/-absolventen 02.08.2018 112 84 29.01.2018 134 92 27.07.2017 114 76 Lehramt an Gymnasien Einstellungstermin Zulassungen gesamt Zugelassene nds. Hochschulabsolventinnen/-absolventen 02.08.2018 610 409 29.01.2018 629 412 27.07.2017 693 432 Lehramt an berufsbildenden Schulen Einstellungstermin Zulassungen gesamt Zugelassene nds. Hochschulabsolventinnen/-absolventen 01.11.2018 228 173 01.05.2018 126 88 01.11.2017 169 124 Zur Frage, wie viele Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen den Vorbereitungsdienst erfolgreich beenden, wird für die allgemeinbildenden Lehrämter auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung „Wie viele Lehramtsreferendare schließen bis Anfang 2019 das Studienseminar ab?“ (Drucksache 18/2130) verwiesen, die am 20.11.2018 veröffentlicht worden ist. Weiterhin haben im Jahr 2018 bis zum 26.11.2018 317 Studienreferendarinnen und Studienreferendare des Lehramts an berufsbildenden Schulen den Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert. Die Angaben zu den Studienreferendarinnen und Studienreferendaren des Lehramts an berufsbildenden Schulen, die zum 30.04.2019 den Vorbereitungsdienst beenden werden, liegen derzeit noch nicht vor. Sowohl bei den vorstehend genannten Zahlen als auch den in der oben angeführten Drucksache ausgewiesenen Daten handelt es sich in der Mehrzahl um Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums. Des Weiteren sind aber auch Absolventinnen und Absolventen eines anderen Hochschulstudiums darunter, die im Rahmen des Quereinstiegs in den Vorbereitungsdienst nach § 3 Abs. 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungs- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2476 8 dienst eingestellt wurden. Eine Differenzierung der Zahlen nach der Art des Hochschulabschlusses ist nicht möglich, da entsprechende Daten statistisch nicht erfasst werden. Die Durchfallquote beim Absolvieren der Staatsprüfungen für die Lehrämter in Niedersachsen lag im Prüfungszeitraum von April 2016 bis Januar 2018 bei 2,16 %. Von den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (LiVD), die im Jahr 2017 eingestellt worden sind, sind 18 LiVD vorzeitig aus dem Vorbereitungsdienst ausgeschieden. Die Abbruchquote liegt somit bei 0,59 %. Die LiVD aller Lehrämter haben somit ihren Vorbereitungsdienst in einem ganz hohen Maße erfolgreich abgeschlossen, was aus der niedrigen Durchfall- bzw. Abbruchquote erschlossen werden kann. (Verteilt am 02.01.2019) Drucksache 18/2476 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie-rung Planung der Lehrerausbildungskapazitäten Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU)), eingegangen am 15.11.2018 - Drs. 18/2137 an die Staatskanzlei übersandt am 21.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregie-rung vom 19.12.2018