Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2486 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Islamismus in Niedersachsen - Ein unterschätztes Phänomen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 23.11.2018 - Drs. 18/2189 an die Staatskanzlei übersandt am 28.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 27.12.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Zeit Online berichtete am 18. Oktober 2018 nach Informationen des Rechercheverbundes aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung über Anschlagsplanungen des Islamischen-Staates (IS) auf Großveranstaltungen in Deutschland. Demnach seien zwei Hauptakteure Islamisten aus Hildesheim . Oguz G. und Marcia M. seien im DIK Hildesheim durch den Islamisten-Prediger Abu Walaa radikalisiert und zur Ausreise nach Syrien bewegt worden (Zeit Online, 18.10.2018). „Das Pärchen soll, wie bisher geheim gehaltene Ermittlungen nach Angaben des Rechercheverbunds zeigen sollen, Aufträge direkt von der IS-Abteilung für Anschläge erhalten haben. Es soll um die Vorbereitung von Attentaten, beispielsweise auf Musikfestivals, gegangen sein“ (Rundblick, 19.10.2018). Neben diesem Fall von mutmaßlichem Terrorismus hatten vorher auch der Anschlag der Safia S., die Ausreisewelle in Wolfsburg und die Absage des Fußball-Länderspiels, die zu einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geführt haben, ihren Ursprung in Niedersachsen. Am 23. März 2018 berichtete die Neue Presse (NP) in Form eines Interviews mit dem Landespolizeipräsidenten Axel Brockmann, dass diese bekannten Anlässe dazu geführt hätten, sich die Regelungen und Konzepte der Sicherheitsbehörden anzugucken und sie zu verbessern. Axel Brockmann sagte u. a. in diesem Interview: „Es wurden organisatorische wie personelle Veränderungen vorgenommen. Wir haben auch die Verantwortlichkeiten zwischen den örtlichen Dienststellen, auf der Behördenebene und im Landeskriminalamt kürzlich noch einmal deutlicher festgelegt“ (NP, 23.03.2018). 1. Wie genau wurde die Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Dienststellen, auf der Behördenebene und im Landeskriminalamt im Bereich des Staatsschutzes verbessert? Die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität im Phänomenbereich der religiösen Ideologie war und ist ein ausgewiesenes strategisches Ziel der niedersächsischen Polizei. Zur Zielerreichung erfolgen stetig strategische Anpassungen an die aktuelle Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus, um die Polizeidienststellen auf allen organisatorischen Ebenen operativ bestmöglich aufzustellen. Das Landespolizeipräsidium hat aus diesem Grund im Juli 2015 spezifische Ermittlungseinheiten des polizeilichen Staatsschutzes in den Zentralen Kriminalinspektionen dauerhaft eingerichtet. Die seinerzeit bestehenden und prognostisch zu erwartenden Anforderungen bei der Bekämpfung extremistischer /terroristischer Phänomene (insbesondere durch den islamistischen Terrorismus) haben den Bedarf der Schaffung einer in den Polizeidirektionen zentralen sowie flexiblen Organisations - und Reaktionsmöglichkeit im Bereich gefahrenabwehrender wie strafprozessualer Ermittlun- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2486 2 gen gezeigt. Die landesweite Einrichtung in den Polizeidirektionen veränderte und verbesserte dadurch unmittelbar die staatsschutzpolizeiliche Arbeit auf allen operativen Ebenen in Niedersachsen . Anfang 2016 wurde der Bereich staatsschutzpolizeilicher Ermittlungen im Zusammenhang mit salafistischen Brennpunkten sowie Ausreisenden und Rückkehrern aus Krisengebieten durch das Landeskriminalamt Niedersachsen weiter optimiert. Es wurden für die grundsätzliche Fallbearbeitung in den Staatsschutzdienststellen konkretisierte Zielsetzungen formuliert und Maßnahmen standardisiert, um präventive und repressive Reaktionen der Ermittlungsbehörden auf sich verändernde Bedrohungen durch den islamistischen Terrorismus zu optimieren. Hierzu zählt u. a. auch der Umgang mit Gefährdern oder Rückkehrern. Zu Beginn des Jahres 2018 erarbeitete das Landeskriminalamt im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz ein weiteres Konzept, das u. a. im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität - religiöse Ideologie - die Zuständigkeiten und Aufgaben der Staatsschutzdienststellen in ganz Niedersachsen noch einmal gegenüber den sich zwischenzeitlich veränderten Arbeitsanforderungen optimierte. Hierbei wurden u. a. Bereiche wie die Gewinnung von Erkenntnissen, Hinweisbearbeitungen , die Durchführung von Gefahren-/Strafermittlungsvorgängen, Grundsätze der operativen und strategischen Analyse oder auch das Instrument der Fallkonferenzen aufgegriffen. Hierdurch wird die Tätigkeit aller mit staatschutzpolizeilichen Aufgaben befassten Dienststellen von der örtlichen Ebene über die Polizeidirektionen bis zum Landeskriminalamt optimiert und beeinflusst. Des Weiteren wird sich aktuell im Rahmen landesinterner Fachgremien mit der optimierten Durchführung operativer staatschutzpolizeilicher Analysen im Zuge der wachsenden gesellschaftlichen Digitalisierung und in Anlehnung an Cybercrime-Phänomene befasst, um zeitnah insbesondere technisch gestützte Lösungen, u. a. für die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus in Niedersachsen , erarbeiten zu können. In diesem Analyseverbund ist eine Zusammenführung von spezifischen IT-Experten und Sachbearbeitern des Bereichs Islamismus geplant. Darüber hinaus wurde 2018 durch das Ministerium für Inneres und Sport in Abstimmung mit dem Justizministerium per Erlass die Zusammenarbeit von Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften , Justizvollzug und Ambulantem Justizsozialdienst Niedersachsen auf dem Gebiet des politischen und religiösen Extremismus/Terrorismus optimiert. Hierdurch ist u. a. der Informationsaustausch zu justiziell inhaftierten Personen aus dem Spektrum des Islamismus verbessert worden und betrifft durch die festgelegten Regelungen auch unmittelbar die innerpolizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes in Niedersachsen. Des Weiteren besitzt die Islamismusprävention eine besondere kriminalstrategische Bedeutung im Rahmen eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes und wird allen voran durch die Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI), die zukünftig zu einem Landesprogramm gegen Islamismus ausgebaut werden soll, verkörpert. Die in gemeinsamer Geschäftsführung zwischen dem Landeskriminalamt und der dortigen Präventionsstelle Politisch Motivierte Kriminalität (PPMK) sowie dem Niedersächsischen Verfassungsschutz liegende Kompetenzstelle gewährleistet eine breite Vernetzung relevanter Akteure im Bereich der Islamismusprävention und schließt hierdurch insbesondere die verschiedenen organisatorischen Ebenen des polizeilichen Staatsschutzes ein. Die Kompetenzstelle arbeitet u. a. an einer ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung von Aus- und Fortbildungsinhalten zur Islamismusprävention und befasst sich ebenso intensiv, häufig im Rahmen von Fallkonferenzen, mit relevanten Einzelfällen oder örtlichen Brennpunkten. Daran partizipieren je nach Fallkonstellation unterschiedliche Ebenen des polizeilichen Staatsschutzes, wodurch in den letzten Jahren eine stetige Verbesserung der Zusammenarbeit erzielt wurde. Seit April 2017 sind für die PPMK im Landeskriminalamt in allen Fachkommissariaten 4/Staatsschutz bzw. der Kriminalfachinspektion 4/Staatsschutz Ansprechpartner PMK-Prävention benannt worden. Sie sind im Zusammenwirken mit insbesondere den weiteren polizeilichen Präventionsakteuren vor Ort die zuständigen Ansprechpartner für die Umsetzung von Präventionsaufgaben mit Bezug zu politisch motivierter Kriminalität und somit auch für den Bereich Islamismus. Über die vorgenannten organisatorischen Veränderungen und Entwicklungen auf Landesebene hinaus erfolgten zudem personelle Veränderungen. Über den Antwortbeitrag zu Frage 4 und das Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2486 3 Anwachsen des grundsätzlich mit Staatsschutzaufgaben betrauten Personals hinaus wurden und werden aktuell gezielt Fachkräfte in den Polizeidirektionen und dem Landeskriminalamt Niedersachsen eingestellt. So wurden zu dem im Landeskriminalamt Niedersachsen bereits tätigen Islamwissenschaftler auf Landesebene insgesamt sieben sogenannte Sachbearbeiter Islamismus eingestellt, und es sind weitere Einstellungen dieser Art in Planung. Sachbearbeiter Islamismus haben u. a. die Aufgabe, im Bereich Islamismus bei der Bewertung von Einzelsachverhalten zu unterstützen , Internetrecherchen durchzuführen oder auch anlassbezogen operative Maßnahmen der einsatzführenden Polizeidienststellen zu begleiten. Des Weiteren ist auf Ebene des Landeskriminalamts Niedersachsen die Einstellung eines Psychologen geplant, der insbesondere in herausragenden Einzelfällen in einem interdisziplinären Bewertungsprozess psychologische Beratungsexpertise einfließen lassen kann. Durch die angeführten personellen Veränderungen innerhalb der Polizeidirektionen sowie des Landeskriminalamts Niedersachsen und die dadurch eingetretenen Verbesserungen u. a. in der operativen Sachverhaltsbearbeitung sind unmittelbar die Dienststellen des polizeilichen Staatsschutzes von der örtlichen bis auf Behördenebene betroffen. Auch innerhalb der eigenen Zuständigkeitsbereiche des Landeskriminalamts Niedersachsen und der Polizeidirektionen erfolgten organisatorische wie personelle Anpassungen im Hinblick auf die in der Vergangenheit angewachsene Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus. Diesen Anpassungen unterschiedlicher Art kann vorangestellt werden, dass innerhalb aller mit Staatsschutzaufgaben versehenen Dienststellen, losgelöst von zusätzlichen Personalzuweisungen (siehe Frage 4), über die vergangenen Jahre stetig personelle Schwerpunktsetzungen in der Sachbearbeitung von Fällen des Islamismus stattgefunden haben. Des Weiteren erfolgen gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen , um das betroffene Personal zu schulen und mit dem zugrundeliegenden Phänomenbereich vertraut zu machen. Im Landeskriminalamt selbst erfolgte die Etablierung von Regionalgruppen mit festen Ansprechpartnern für die Polizeidirektionen. Neben der Schaffung engerer personenbezogener Zusammenarbeitsverhältnisse gewährleisten diese Strukturen einen besseren und sichereren Informationsaustausch im zugrundeliegenden Phänomenbereich. Des Weiteren erfolgte ein erhöhter fachspezifischer Personaleinsatz in Ermittlungskomplexen, in welchen besondere Finanzermittlungen stattgefunden haben. In diesem Zusammenhang ist aufgrund steigender relevanter Fälle auch die Einstellung von Finanzexperten geplant, die anteilig auch nur für Ermittlungen in diesem Phänomenbereich zur Verfügung stehen sollen. Darüber hinaus wurde innerhalb des Landeskriminalamts der Bereich für die Auswertung digitaler Spuren personell verstärkt. Im Einvernehmen mit den Polizeidirektionen wurde zudem behörden- und phänomenübergreifend der Ermittlungsabschnitt „Gefährdungsbewertung“ eingerichtet. Dieser wird in Anschlagsfällen oder bei herausragenden Gefährdungssachverhalten mit terroristischem Hintergrund aufgerufen und bei Einrichtung einer besonderen Aufbauorganisation (BAO) dieser zugeordnet. Je nach Sachverhaltskonstellation verstärken und strukturieren die vorangehenden Anpassungen des Landeskriminalamts oftmals eine Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen der Polizeidirektionen und führen hierdurch unmittelbar zu Verbesserungen in der Bekämpfung des Islamismus in Niedersachsen. Auch innerhalb der Zuständigkeitsbereiche der niedersächsischen Polizeidirektionen erfolgten sukzessive strategische Verbesserungen, um der gewachsenen Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus konsequent zu begegnen. Da die Polizeidirektionen eigenständige Zuständigkeiten besitzen und sich zudem mit unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten auseinandersetzen müssen, variieren die jeweiligen Herangehensweisen, insbesondere zum wesentlichen Ziel, einen funktionierenden Informationsaustausch zu gewährleisten. So werden u. a. jährlich Staatschutztagungen unter Beteiligung der Polizeiinspektionen, der Ermittlungseinheiten Staatsschutz der Zentralen Kriminalinspektionen, des Dezernates 11 sowie des Landeskriminalamtes oder unterjährige Besprechungsrhythmen verschiedener Art unter breiter Beteiligung der Staatsschutzdienststellen innerhalb der Polizeidirektionen durchgeführt. Hierbei können Informationen zu örtlichen Brennpunkten, herausragenden Verfahrenskomplexen oder grundsätzlichen Erfahrungen im Phänomenbereich gezielt ausgetauscht werden. Weitere optionale Maßnahmen stellten in der jüngeren Vergangenheit z. B. die teilweise erfolgte Einbindung einer Dialogbeauftragten in Sachverhalte mit Islamismusbezug, die gezielte Nutzung Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2486 4 von Personal mit IT-Expertise, Verbesserungen in der Fachaufsicht im Rahmen der Vorgangsbearbeitung oder auch Fortbildungen in anderen themenbezogenen Fachbereichen (z. B. im Bereich Cybercrime) dar. Je nach organisatorischer und regionaler Betroffenheit erfolgten innerhalb der Polizeidirektionen somit Anpassungen und Veränderungen mit dem Ziel optimierten behördlichen Handelns. 2. Welche organisatorischen Veränderungen wurden vorgenommen? Siehe Beantwortung zu Frage 1. 3. Welche personellen Veränderungen wurden vorgenommen? Siehe Beantwortung zu Frage 1. 4. Wie viele Polizeibeamte und wie viele Angestellte arbeiten in den jeweiligen Staatsschutzabteilungen seit 2013? Bitte nach Behörden und Jahren aufschlüsseln. Siehe Anlage 1. 5. Wie wurde die Zusammenarbeit zwischen polizeilichem Staatsschutz und Landesamt für Verfassungsschutz seit den erwähnten Ereignissen konkret verbessert? Zwischen dem Landeskriminalamt und dem Niedersächsischen Verfassungsschutz findet im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen ein regelmäßiger Informationsaustausch statt. Dieser wird kontinuierlich evaluiert und erforderlichenfalls einzelfallabhängig angepasst. Unter Wahrung des Trennungsgebots werden anlassbezogen und anlassunabhängig erforderliche Informationen ausgetauscht. Neben dem Informationsaustausch auf Bundesebene im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum findet vor allem auf Landesebene ein institutionalisierter Erkenntnisaustausch , u. a. im Rahmen von Besprechungen im Gemeinsamen Informations- und Analysezentrum, in Besprechungen zur systematischen Erkenntnisgewinnung islamistischer Strukturen der Polizei, in der jährlichen Staatsschutztagung des Landeskriminalamts sowie in einem regelmäßigen Austausch auf Führungsebene zu Grundsatzfragen, statt. Anlassbezogen werden zudem Fallkonferenzen durchgeführt und auf Sachbearbeitungsebene, gegebenenfalls unter Zuziehung von Führungskräften , vorgangsbezogene Informationen ausgetauscht. Das Landeskriminalamt und der Niedersächsische Verfassungsschutz führen weitergehend gemeinsam die sogenannte „Syrienliste“. In diese Liste werden alle Personen aufgenommen, zu denen bei den niedersächsischen Sicherheitsbehörden hinreichende Erkenntnisse im Zusammenhang mit Reisebewegungen in Richtung Syrien/Irak zur (mutmaßlichen) Unterstützung bzw. Teilnahme am bewaffneten Kampf dortiger Terrororganisationen vorliegen. Die im Rahmen der Abstimmung erlangten Informationen werden in tägliche Lagebewertungen einbezogen. Darüber hinaus wird, wie unter Frage 1 angeführt, die Geschäftsführung der Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen gleichberechtigt wahrgenommen, und es erfolgt strukturbedingt ein enger Austausch zu den befassten Aufgabenfeldern. In Anbetracht der sich stetig weiterentwickelnden Lage im Bereich des politischen und religiösen Extremismus/Terrorismus und mit dem Ziel einer optimalen Fortentwicklung der Zusammenarbeit wurden zudem das Landeskriminalamt und der Niedersächsische Verfassungsschutz, unter Einbeziehung der Polizeidirektionen, im März 2018 beauftragt, konkrete Inhalte und Regelungen zur Zusammenarbeit , insbesondere zum gemeinsamen Informationsaustausch, zu entwickeln. 6. Was geschieht mit Islamisten mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im syrischen oder irakischen Bürgerkriegsgebiet festgenommen wurden und dort in Haft sitzen? Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2486 5 Für in Syrien oder dem Irak festgenommene und dort in Haft sitzende Islamisten mit deutscher Staatsangehörigkeit ist grundsätzlich das Auswärtige Amt gemäß § 7 Konsulargesetz zuständig. Gelangen diesbezüglich Informationen, insbesondere über mögliche Rückkehrtendenzen, an niedersächsische Sicherheitsbehörden, werden diese in aktuelle Lagebeurteilungen eingebracht und bewertet. Weitere Maßnahmen orientieren sich am Einzelfall. (Verteilt am 03.01.2019) Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2486 1 Anlage 1 2013 2014 2015 2016 2017 2018 PVB Tarif Gesamt PVB Tarif Gesamt PVB Tarif Gesamt PVB Tarif Gesamt PVB Tarif Gesamt PVB Tarif Gesamt PD Braunschweig 45 4 49 46 4 50 46 4 50 45 4 49 44 5 49 57 6 63 PD Göttingen 54 6 60 50 6 56 50 4 54 51 5 56 55 5 60 65 5 70 PD Hannover 54 6 60 53 6 59 58 6 64 62 6 68 66 7 73 71 10 81 PD Lüneburg 43 5 48 49 4 53 56 4 60 53 4 57 58 4 62 55 6 61 PD Oldenburg 46 8 54 46 7 53 50 7 57 57 7 64 61 9 70 59 9 68 PD Osnabrück 33 6 39 35 5 40 42 5 47 42 5 47 46 4 50 47 5 52 LKA 131 28 159 129 28 157 129 28 157 138 27 165 153 26 179 160 29 189 Summe 406 63 469 408 60 468 431 58 489 448 58 506 483 60 543 514 70 584 Datenquelle: PMV-Auswertungen „03 DPAP-Analyse“ jeweils mit dem Stichtag 01.10. in den angefragten Jahren Drucksache 18/2486 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Islamismus in Niedersachsen - Ein unterschätztes Phänomen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 23.11.2018 - Drs. 18/2189 an die Staatskanzlei übersandt am 28.11.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 27.12.2018