Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2487 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Einbürgerung von Ausländern Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 28.11.2018 - Drs. 18/2221 an die Staatskanzlei übersandt am 03.12.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 19.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Wie einer Jahresstatistik des Bundesamtes für Statistik zu entnehmen ist (1,2), lebten zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt 10,6 Millionen Ausländer in Deutschland. Den größten Anteil daran stellen Türken, Polen und Syrer. Im selben Zeitraum wurden insgesamt 112 211 Einbürgerungen in Deutschland, davon 8 785 in Niedersachsen vollzogen. Vor dem Hintergrund, dass eine Einbürgerung von Ausländern, deren Ehe-/Lebenspartner deutsche Staatsangehörige sind, bereits nach einem dreijährigen Inlandsaufenthalt im Bundesgebiet erfolgen kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 8, 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erfüllt sind, stelle ich die folgenden Fragen an die Landesregierung. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß § 36 des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden jährliche Erhebungen über die Einbürgerungen als Bundesstatistik durchgeführt. Für die Erhebungen sind die Einbürgerungsbehörden auskunftspflichtig . Diese haben den statistischen Landesämtern jeweils bis zum 1. März des Folgejahres die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. In Niedersachsen erstellt das Landesamt für Statistik Niedersachsen anhand der von den kommunalen Einbürgerungsbehörden gemeldeten Zahlen die jährliche Einbürgerungsstatistik, um sie an das Statistische Bundesamt zu melden. Erhoben werden u. a. die bisherige Staatsangehörigkeit, die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet und die Rechtsgrundlage der Einbürgerung. Der Aufenthaltsstatus vor der Einbürgerung wird nicht erhoben . Durch Auswertung der Statistik für das Land Niedersachsen wurden die Daten zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 für die Jahre 2016 und 2017 vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zusammengestellt. Statistische Daten für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.10.2018 liegen nicht vor, da die Statistik als Jahresstatistik geführt wird. Daten für das Jahr 2018 werden voraussichtlich Ende April 2019 vorliegen. 1. Wie viele der in Niedersachsen lebenden Ausländer wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (Stand: 31.10.18) eingebürgert? Bitte nach Staatsangehörigkeit aufgliedern. S. Anlage 1. Ergänzend wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2487 2 2. Wie viele der zu 1. aufgelisteten Personen wurden aufgrund einer Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen/einem deutschen Staatsangehörigen bereits nach drei Jahren eingebürgert? Bitte nach Staatsangehörigkeit aufgliedern. S. Anlage 2. Ergänzend wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 3. In welchen fünf niedersächsischen Städten wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (Stand: 31.10.2018) die meisten Einbürgerungen von Personen aus nicht europäischen Ländern vollzogen? Bitte nach Herkunftsländern aufgliedern. S. Anlage 3. Ergänzend wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 4. Welchen Aufenthaltsstatus hatten die in 2. genannten Personen vor ihrer Einbürgerung ? Bitte nach Status und Anzahl der Personen auflisten. Eine Einbürgerung nach § 9 i.V.m. § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) setzt u. a. einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraus. Es kann davon ausgegangen werden, dass der in Frage 2 genannte Personenkreis, soweit die Person nicht unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt war, entweder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis war; denkbar ist, dass einzelne Personen im Besitz einer Blauen Karte EU oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU waren. Konkrete Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Wie bereits in den Vorbemerkungen ausgeführt, wird der Aufenthaltsstatus/Aufenthaltstitel bei der jährlichen Einbürgerungsstatistik nicht erhoben. Da die Daten dem Landesamt für Statistik nicht vorliegen, könnten sie nur bei den zuständigen kommunalen Einbürgerungsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbstständige Städte) erhoben werden. Aus den dort gegebenenfalls verwendeten Fachverfahren ist regelmäßig eine Auswertung nach Rechtsgrundlage der Einbürgerung möglich. Eine Auswertung der Einzelfälle nach Aufenthaltsdauer ist allerdings den kommunalen Einbürgerungsbehörden grundsätzlich nicht möglich. Das Datum „Aufenthaltstitel vor Einbürgerung“ wird bei einer Einbürgerung regelmäßig nicht gesondert erfasst, sondern ergibt sich lediglich aus dem Einbürgerungsvorgang selbst. Zur Feststellung des Aufenthaltsstatus/Aufenthaltstitels vor Einbürgerung in den Fällen, in denen die Einbürgerung aufgrund einer Ehe mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen bereits nach drei Jahren erfolgt ist, müssten daher die Einbürgerungsbehörden zunächst aus dem Fachverfahren alle Fälle der Einbürgerung nach § 9 StAG ermitteln, um dann im Einzelfall - unter Auswertung der Einbürgerungsakte - die Aufenthaltsdauer zu prüfen, um anschließend in den sich aus der Statistik ergebenen 161 bzw. 141 Fällen den Aufenthaltsstatus vor Einbürgerung festzustellen. Diese händische Auswertung der Einzelfallakten zu den in den Jahren 2016 und 2017 abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren deutsch Verheirateter würde zu einem erheblichen Arbeitsaufwand in den Kommunen führen, der insbesondere unter Berücksichtigung der kurzen Frist zur Beantwortung von Kleinen Anfragen nicht leistbar sein dürfte. Vor diesem Hintergrund wurde von einer Beteiligung der Einbürgerungsbehörden mit der Bitte, durch Auswertung der Einzelfälle die erfragten Daten zu erheben, abgesehen. (Verteilt am 03.01.2019) 18-02487.pdf 18-02487.pdf 18-02487.pdf Drucksache 18/2487 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Einbürgerung von Ausländern Anfrage des Abgeordneten Jens Ahrends (AfD), eingegangen am 28.11.2018 - Drs. 18/2221 an die Staatskanzlei übersandt am 03.12.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 19.12.2018 20181217 A1 Kl Anfrage AfD.PDF 20181217 A2 Kl Anfrage AfD.PDF 20181217 A3 Kl Anfrage AfD.PDF