Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2490 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Demonstration am 04.11.2018 in Barsinghausen Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 28.11.2018 - Drs. 18/2220 an die Staatskanzlei übersandt am 03.12.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 20.12.2018 Vorbemerkung des Abgeordneten Nach einem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 07.11.2018 demonstrierten am 04.11.2018 in Barsinghausen 1 300 Menschen gegen den Bundeskongress der Jungen Alternative. Vorbemerkung der Landesregierung Im Kontext der betreffenden Veranstaltung fanden Proteste statt. Diese verliefen dem o. a. Pressebericht zufolge grundsätzlich „friedlich“, die Teilnehmerzahl wurde als „überwältigend“ bewertet. Die Anmeldung der versammlungsrechtlichen Aktion, an der mehr als 1000 Teilnehmer zu verzeichnen waren, erfolgte über eine das Bündnis „Barsinghausen ist bunt“ vertretende Person. Auf der Webseite von „Barsinghausen ist bunt - dem Bündnis für demokratisches Miteinander - gegen Rechtsextremismus in Barsinghausen“, http://www.barsinghausen-ist-bunt.de/typo3/, gibt das Bündnis Auskunft über das darüber vertretene Anliegen, der „nazistischen Gewalt auf den Straßen in und um Barsinghausen etwas entgegenzusetzen und aufklärend der menschenverachtenden Ideologie entgegenzuwirken“. Den Informationen zufolge sind fast 20 Organisationen oder Einrichtungen in dem Bündnis vertreten . 1. Welche Vereine und Organisationen nahmen nach Kenntnis der Landesregierung an dieser Demonstration teil? Erkenntnisse darüber, ob alle dem Bündnis „Barsinghausen ist bunt“ angehörenden Initiativen, Gewerkschaften , Parteien und Gruppierungen tatsächlich an der Demonstration teilgenommen haben bzw. ob weitere nicht dem Bündnis angehörende Organisationen vertreten waren, liegen nicht vor. 2. Nahmen nach Kenntnis der Landesregierung auch linksextremistische Organisationen an dieser Demonstration teil? Vor dem Hintergrund, dass die linksextremistische Szene Hannover im Vorfeld im Internet zu der Demonstration aufgerufen hat und eine gemeinsame Zuganreise ab Hannover veröffentlichte, wird von einer Teilnahme von Personen des linksextremistischen Spektrums aus Hannover ausgegangen . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2490 2 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Teilnehmer der Demonstration bereits strafrechtlich oder ordnungsrechtlich in Erscheinung getreten sind? Falls ja, inwiefern? Es liegen keine Erkenntnisse zur Beantwortung der Fragestellung vor. 4. Gab es während der Demonstration strafrechtlich relevante Vorfälle? Entsprechende Erkenntnisse liegen nicht vor, es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet . (Verteilt am 03.01.2019) Drucksache 18/2490 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Demonstration am 04.11.2018 in Barsinghausen Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe (AfD), eingegangen am 28.11.2018 - Drs. 18/2220 an die Staatskanzlei übersandt am 03.12.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 20.12.2018