Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2500 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Prüfung des Gutachtens zur Theaterfinanzierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am 28.11.2018 - Drs. 18/2217 an die Staatskanzlei übersandt am 03.12.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 03.01.2019 Vorbemerkung der Abgeordneten Im September 2017 wurde in der Presse über ein Gutachten des Osnabrücker Wissenschaftlers Prof. Jörn Ipsen zur Gleichbehandlung bei der Finanzierung von Staatstheatern und kommunalen Theatern berichtet. In diesem Gutachten, das vom Osnabrücker Oberbürgermeister in Auftrag gegeben wurde, werden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung von Theatern unterschiedlicher Trägerschaft geäußert. Berichtet wurde u. a. in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) (27.09.2017, https://www.noz.de/deutschland-welt/kultur/artikel/957984/rechtsgutachten-zur-gleich behandlung) und auch auf der Internetseite der Stadt Osnabrück: https:// www.osna brueck.de/start/leitartikel/news/finanzierung-kommunaler-theater-verfassungsrechtlich-bedenk lich.html. Grundlage für die Bedenken des Gutachters ist Artikel 72 der Niedersächsischen Verfassung, der das Bewahren der kulturellen und historischen Belange der ehemaligen Länder Hannover, Braunschweig , Schaumburg-Lippe und Oldenburg zur Aufgabe des Gesetzgebers erklärt. Daraus folge, so das Gutachten, eine Ungleichbehandlung der kommunalen Theater gegenüber den Staatstheatern . Exemplarisch wird das Staatstheater Hannover angeführt, dessen Finanzierung in den vergangen Jahrzehnten sukzessive vollständig vom Land übernommen wurde, wodurch die Kommune entlastet worden sei. Gegenüber anderen Kommunen sei dieses Verfahren verfassungsrechtlich bedenklich, so der Gutachter. In dem oben erwähnten Artikel in der NOZ wird zudem berichtet, dass das MWK das Gutachten gemeinsam mit dem Innenministerium prüfen wolle. 1. Ist eine Prüfung des Gutachtens inzwischen erfolgt? Ja. Eine Prüfung des Rechtsgutachtens „Rechtsfragen der Förderung kommunaler Theater“ von Professor Dr. iur. Jörn Ipsen ist durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Sport (kommunalrechtliche Zuständigkeit) und der Staatskanzlei (Zuständigkeit für Fragen der niedersächsischen Landesverfassung) erfolgt. 2. Wenn ja, welche Ergebnisse ergab die Prüfung des Gutachtens? Den Ergebnissen des Gutachtens wird nicht gefolgt. Das Gutachten legt den Artikeln 6 und 72 der Niedersächsischen Verfassung Bedeutungsinhalte bei, die mit dem Wortlaut der Vorschriften nicht vereinbar sind und bislang auch von Rechtsprechung und Kommentarliteratur nicht vertreten wurden . Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2500 2 Das Rechtsgutachten verkennt, dass die Entscheidung über die Höhe der Theaterförderung nicht primär Verfassungsjuristen obliegt, sondern eine politisch zu begründende Entscheidung des Haushaltgesetzgebers erfordert, in der finanz-, kultur- und kommunalpolitische Erwägungen zu einem Ausgleich gebracht werden. Entsprechendes gilt für die von Exekutive und Legislative in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen über die Standorte von Staatstheatern und deren Ausgestaltung . Der weite verfassungsrechtliche Rahmen, in dem Legislative und Exekutive dabei zum Handeln berufen sind, ist vorliegend nicht verletzt. Das Gutachten stellt implizit die These auf, dass die gesetzgeberische Ausgestaltung der Theaterförderung durch den Grundsatz der kommunalen Gleichbehandlung stark verfassungsrechtlich vorgezeichnet sei. Diese Grundannahme wird von der Landesregierung nicht geteilt. Selbst wenn man diesen Grundansatz teilen würde, wäre festzustellen, dass keine Ermessensfehler des Haushaltsgesetzgebers bei der Ausgestaltung der Theaterförderung in Niedersachsen vorliegen, die einen Anspruch der kommunaltheatertragenden Städte auf Änderung der Theaterförderung begründen könnten. 3. Wenn nein, wann wird die Prüfung des Gutachtens abgeschlossen sein? Entfällt. (Verteilt am 07.01.2019) Drucksache 18/2500 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Prüfung des Gutachtens zur Theaterfinanzierung