Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2512 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Imke Byl, Meta Janssen-Kucz und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung Schutz des Cuxhavener Watts: Baggergut-Verklappung in der Elbmündung am Neuen Lüchtergrund Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Imke Byl, Meta Janssen-Kucz und Dragos Pancescu (GRÜNE), eingegangen am 05.12.2018 - Drs. 18/2322 an die Staatskanzlei übersandt am 07.12.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 31.12.2018 Vorbemerkung der Abgeordneten Die Verklappung von Baggergut aus der Tideelbe vor dem Cuxhavener Watt stehe auf dem Prüfstand , berichteten die Cuxhavener Nachrichten am 21.11.2018: „Nach Informationen aus dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt kann einer Schlickverbringung im Seegebiet Neuer Lüchtergrund aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum touristisch intensiv genutzten Duhner Watt von Seiten Niedersachsens nicht weiter zugestimmt werden“, berichtet der Cuxhavener SPD-Landtagsabgeordnete Uwe Santjer. Damit sei die Verklappung zwar noch nicht gestoppt, bei den nächsten Einvernehmensgesprächen im Frühjahr 2019 sollen jedoch Alternativen gefunden werden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt sei nun aufgefordert, nach möglichen Verklappungsstellen stromab zu suchen, von denen relevante Schlickeinträge in das Gebiet des Duhner Watts ausgeschlossen werden können. Des Weiteren solle Baggergut nur noch bei ablaufendem Wasser eingebracht werden, und die umgelagerten Sedimente müssten regelmäßig auf Schadstoffbelastungen untersucht werden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven (WSA) lässt im Gebiet Neuer Lüchtergrund östlich der Fahrrinne nach eigenen Angaben jährlich bis zu 4 Millionen m3 Schlick aus der Tideelbe von den Hopperbaggern verklappen. Kritiker dieser Praxis sind jedoch der Ansicht, dass die Verklappung in derart kurzer Entfernung zum Wattenmeer zur zunehmenden Verschlickung des Watts vor Cuxhaven beiträgt. Das Gebiet um den Neuen Lüchtergrund am Rande des Elbe-Fahrwassers liegt etwa 10 km vor Cuxhaven und grenzt unmittelbar an die Naturschutzgebiete und den Nationalpark Wattenmeer auf niedersächsischer und schleswig-holsteinischer Seite sowie den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer bei Neuwerk. Es wird bislang oft mehrmals täglich für Verklappungen aus der Unterhaltungsbaggerei angefahren und ist außerdem für die Verbringung von 12,5 Millionen m3 Baggergut aus der jetzt planfestgestellten 9. Elbvertiefung vorgesehen. Vorbemerkung der Landesregierung Die großräumige morphologische Entwicklung im Duhner Watt ist vor allem auf den Bau des seit den späten 60er-Jahren hydraulisch wirksamen Leitdamms Kugelbake durch die Bundeswasserstraßenverwaltung zurückzuführen. Die dadurch bedingte Festlegung des Elbe-Fahrwassers auf zwei anstatt bislang drei Rinnen geht mit einer östlichen Verschwenkung dieser Rinnen einher. Auf der Wattseite kommt es hingegen zur Sedimentation erheblicher Sandmengen und dadurch be- Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2512 2 dingte Auflandung. Diese beeinflusst zudem auch die Seegangsexposition der nachgelagerten Wattbereiche. Die vorgenannte morphologische Entwicklung für das Duhner Watt lässt sich auf Basis von Differenzenkarten der Luftbildauswertung 1996 und 2014 und korrespondierend dazu der digitalen Geländemodelle 1999 und 2012 ableiten und wurde von der Landesregierung detailliert analysiert (Forschungsstelle Küste, 2016). Für den ufernahen Bereich des Duhner Watts kann danach eindeutig festgestellt werden, dass im Bereich der Strandbuhnen eine zum Teil starke Verfeinerung der Oberflächensedimente von hellem Sandwatt zu Mischwatt stattfindet, einhergehend mit anhaltender Sedimentation. Der gesamte strandnahe Wattbereich wird somit aufgehöht. Diesem Areal ist ein schmaler Übergangsbereich vorgelagert, der kaum von Umlagerungen betroffen ist. Auf den nördlich angrenzenden Watten kam es im Zeitraum 1999 bis 2012 großräumig zu einer Entwicklung von dunklem zu hellem Sandwatt. Das Wattniveau wurde dort um einige Dezimeter aufgehöht. Die resultierende stärkere Seegangsumformung erklärt letztlich die beobachtete Vergröberung des dortigen Sediments durch Auswaschung der Feinanteile sowie Ablagerung vorrangig gröberer Sedimente. Von Westen her dehnt sich das Altoxstedter Tief flächig in Richtung Duhnen aus und tieft sich dort um mehr als einen halben Meter ein. Während es in dieser Rinne zur Vergröberung des Sediments kommt, ist südlich in Richtung Lahnungsfeld eine leichte Verfeinerung festzustellen. Von morphologischer Bedeutung für das Duhner Watt ist daher insbesondere die veränderte Entwässerung der Rinnen im Gezeitenrhythmus über das südlich gelegene Altoxstedter Tief anstatt wie vorher über das Stickers Gat und Duhner Loch im Norden. Dadurch wird einerseits das Einschwingen energiereichen Seegangs mit seiner vorrangigen Wirkung, Feinsediment in Schwebe halten zu können, behindert und damit die Sedimentation von Feinsedimenten im Gebiet weiter begünstigt . Zudem „entkoppelt“ diese Entwicklung die Wattflächen von Duhnen weitgehend von der Schwebstoffsituation in der durch das Kugelbake-Längswerk und den mittlerweile stark aufsedimentierten Steilsand separierten Elbe. Die wesentliche Befüllung/Entleerung und Feinstsedimentbeaufschlagung des Duhner Watts erfolgt stattdessen durch die Ostertill. Das großräumige Platen- und Rinnensystem zwischen Weser und Elbe weist für den Zeitraum 1996 bis 2014 eine stabile Sedimentverteilung auf. Auf den Flächen mit Änderung der Sedimentzusammensetzung stehen Erosion und Sedimentation im Gleichgewicht, was ursächlich auf die natürliche Variabilität bzw. Dynamik des Wattgebiets (z. B. als Folge von Rinnenverlagerungen) schließen lässt. Auch die Verteilung der Wattarten hat sich kaum geändert, da diese letztlich die jeweilige lokale hydrodynamische Belastung (Seegangsexposition, Strömungsintensität) widerspiegeln. Am nördlichen Steilsand und den unbezeichneten Bänken um den nördlichen Eingang des Stickers Gat herum wird gleichwohl eine Verfeinerung der dortigen Wattsedimente beobachtet. Diese Bereiche be- und entwässern unmittelbar über die Elbe. Der hier beobachtete Eintrag von feinerem Sediment setzt ebenfalls beides voraus: Die Verfügbarkeit solchen Sediments und die Möglichkeit zur Ablagerung durch hinreichend vor Seegangs- und Tidedynamik abgeschattete Bereiche. Die Landesregierung hat die v. g. morphologischen Untersuchungen im Duhner Watt in enger Abstimmung mit der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven vorgenommen und teilt grundsätzlich Besorgnisse , die dort aufgrund der erheblich zugenommenen Verbringung von Sedimenten in das Mündungsgebiet der Elbe bestehen. Daher hat sie Kontakt mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aufgenommen, um nachteilige Auswirkungen auf das Duhner Watt möglichst auszuschließen. Nach § 4 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) sind bei der Verwaltung, dem Ausbau und dem Neubau von Bundeswasserstraßen die Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Ländern zu wahren. Mit der 13. Ausführungsbestimmung zum Niedersächsischen Wassergesetz - Verfahrensgrundsätze über die Zusammenarbeit der Wasserund Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der Landeswasserbehörden (RdErl. d. MU v. 01.02.1989) - wurden Grundsätze über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Land Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2512 3 Niedersachsen eingeführt. Hierin ist festgelegt, dass die zuständigen Behörden der Wasserstraßen - und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die zuständigen Wasserbehörden der Länder über geplante Unterhaltungsmaßnahmen unterrichten. Hierbei werden (Unterhaltungs-)Maßnahmen und ihre möglichen Auswirkungen aufeinander erörtert. Die Beteiligten suchen bei widerstreitenden Interessen einen sachgerechten Ausgleich. Die Verpflichtung des Bundes, bei der Verwaltung einschließlich Unterhaltung der Bundeswasserstraßen die Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Ländern zu wahren (§ 4 WaStrG), bleibt unberührt. Demzufolge finden für die Elbe regelmäßig jährliche gegenseitige Unterrichtungen i. d. R. im Frühjahr zwischen den Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und den Ländern statt. Die Landesregierung sieht grundsätzlich das Erfordernis der Herstellung des Einvernehmens bei den hier in Rede stehenden Sedimentumlagerungen im Bereich Neuer Lüchtergrund. 1. Ab wann will die Landesregierung die Verklappung von Baggergut am Neuen Lüchtergrund stoppen? Die Unterhaltung der Bundeswasserstraße ist eine Hoheitsaufgabe des Bundes und liegt in der Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Die Landesregierung kann daher die Verklappung nicht stoppen. Sie ist jedoch der Auffassung, dass auch alternative Klappstellen geprüft werden müssen, und wird dies in die nächsten Einvernehmensgespräche mit der WSV einbringen. Sie hat die Einvernehmensbehörde gebeten, die WSV von dieser Absicht zu unterrichten , dies ist erfolgt. Zuständige Einvernehmensbehörde ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. 2. Welche Vorschläge macht die Landesregierung zu Schlickverbringungen aus dem Bereich der Elbe? Bei den im Verbringstellenbereich Neuer Lüchtergrund (730/740) umgelagerten Baggermengen handelt es sich zu einem großen Anteil um Sandfraktionen, die essenziell für die Stabilisierung des Mündungstrichters und damit gleichzeitig ein wichtiges Element auch für den Küstenschutz sind. Soweit es sich nicht überwiegend um Sandfraktionen handelt, erwägt die Landesregierung, eine Verklappung grundsätzlich nur noch bei ablaufendem Wasser vorzunehmen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, mit der WSV die kontinuierliche Bereitstellung von Baggergutanalysen zu vereinbaren. 3. Worum geht es bei den Einvernehmensgesprächen im Frühjahr 2019? Auf die Vorbemerkungen und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. In welchem Umfang darf Baggergut nach aktuellem Genehmigungsstand am Neuen Lüchtergrund verklappt werden? (Bitte aufschlüsseln, woher das Baggergut stammt.) Gemäß § 7 Abs. 3 WaStrG bedürfen Maßnahmen innerhalb der Bundeswasserstraßen, die der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen oder der Errichtung oder dem Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen dienen, keiner Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung. 5. Welche Mengen Baggergut wurden in den vergangenen zehn Jahren am Neuen Lüchtergrund verklappt? (Bitte nach Jahren und Herkunft des Baggerguts aufschlüsseln.) Hierzu wird auf die Anlage verwiesen, die der Landesregierung von der WSV zur Verfügung gestellt wurde. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2512 4 6. Mit welcher Erhöhung der Verbringungsmengen auf niedersächsischem Gebiet rechnet die Landesregierung aus den Unterhaltungsbaggerungen nach der jetzt geplanten neunten Elbvertiefung? Die Veränderungen der Unterhaltungsbaggermengen sind den Planfeststellungsunterlagen für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe zu entnehmen . Die Unterlagen sind auf der nachstehenden Internetseite veröffentlicht: https://www.kues tendaten.de/Tideelbe/DE/Projekte/FRA20XX/Planfeststellungsverfahren/Antragsunterlagen/Antrags unterlagen_node.html. Gemäß dem Erläuterungsbericht wird eine etwaige ausbaubedingte Erhöhung der Unterhaltungsbaggermengen bei Annahme ungünstiger Verhältnisse mit 10 % abgeschätzt. Im Übrigen geht aus den Antragsunterlagen (Planänderung III) hervor, dass im Bereich des Neuen Lüchtergrundes vorgesehen ist, dort ausschließlich Feinsande und gröbere Fraktionen des ausbaubedingten Baggerguts umzulagern. Hiermit wurde die bisherige Angabe, dass Schluffe in diesen Bereich umgelagert werden sollen, korrigiert. Nach Auffassung der Landesregierung sollte gleichermaßen bei künftigen Unterhaltungsbaggerungen verfahren werden. 7. Welche Änderungen sind bezüglich der Verklappungen am Neuen Lüchtergrund geplant ? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Welche Auswirkungen haben die Verklappungen auf das Watt vor Cuxhaven? Die dazu bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse haben keinen direkten Zusammenhang zwischen dem sektoralen Auftreten von Schlick im Duhner Watt und der Verklappungstätigkeit im Gebiet Neuer Lüchtergrund aufgezeigt. Allerdings kann nach Auffassung der Landesregierung nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass aus Baggergutumlagerungen im Mündungsbereich der Elbe auch Schwebstoffe - wenn auch in geringem Maße - in das Duhner Watt verdriftet werden und sich dort ablagern. Um das Risiko zu minimieren, führt die Landesregierung daher Gespräche mit der WSV. Im Übrigen ist aus historischen Unterlagen zu entnehmen, dass das Watt vor Duhnen und Döse auch bereits vor dem Bau des Leitdamms (Beginn 1939) aus Sand-, Schlick- und Mischwatt bestand . Dabei ist aus naturschutzfachlicher Sicht festzustellen, dass Schlickwatt deutlich produktiver ist als Sandwatt. Um einen Interessenausgleich mit den Belangen des Cuxhavener Tourismus herzustellen , hat die Landesregierung der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven empfohlen, Konzepte zu entwickeln, die eine Gefährdung von Wattwanderern verhindern. Dies erscheint der Landesregierung sinnvoller, als weitere Ursachenforschung zu betreiben oder in einen Rechtsstreit mit dem Bund wegen des Leitdamms Kugelbake einzutreten. (Verteilt am 09.01.2019) Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiel 18.12.2018 Baggermengenverteilung (Neuer Lüchtergrund: km 738,0 - 738,5) hier: Abschnitt und Umlagerungsstellen für 2008 -2017 Stand: 18.12.2018 2009 Baggermengenverteilung - Zuordnung Umlagerungsstelle Bereiche Abschnitte Elbe-Km 738 Summe Wedel 1 638,9-644,0 0 0 Lühesand 2 644,0-649,5 0 0 Juelssand 3 649,5-654,5 0 0 Stadersand 4 654,5-659,0 0 0 Pagensand 5 659,0-664,5 0 0 Steindeich 6 664,5-670,0 0 0 Rhinplatte 7 670,0-676,0 0 0 Wischafen 8 676,0-680,5 0 0 Freiburg 9 680,5-685,5 0 0 Scheelenkuhlen 10 685,5-689,8 0 0 Brunsbüttel 11 689,8-698,5 0 0 Osteriff 12 698,5-709,0 613.552 613.552 Medemgrund 13 709,0-717,0 42.523 42.523 Altenbruch 14 717,0-726,0 319.214 319.214 Leitd. Cuxhaven 15 726,0-732,0 31.195 31.195 Östl. Mittelrinne 16 732,0-739,0 281.776 281.776 Westl. Mittelrinne 17 739,0-748,0 0 0 1.288.260 1.288.260 2010 Baggermengenverteilung - Zuordnung Umlagerungsstelle Bereiche Abschnitte Elbe-Km 738 Summe Wedel 1 638,9-644,0 0 0 Lühesand 2 644,0-649,5 0 0 Juelssand 3 649,5-654,5 0 0 Stadersand 4 654,5-659,0 0 0 Pagensand 5 659,0-664,5 55.074 55.074 Steindeich 6 664,5-670,0 0 0 Rhinplatte 7 670,0-676,0 0 0 Wischafen 8 676,0-680,5 0 0 Freiburg 9 680,5-685,5 25.516 25.516 Scheelenkuhlen 10 685,5-689,8 0 0 Brunsbüttel 11 689,8-698,5 222.905 222.905 Osteriff 12 698,5-709,0 3.432.364 3.432.364 Medemgrund 13 709,0-717,0 191.238 191.238 Altenbruch 14 717,0-726,0 1.045.226 1.045.226 Leitd. Cuxhaven 15 726,0-732,0 376.092 376.092 Östl. Mittelrinne 16 732,0-739,0 30.623 30.623 Westl. Mittelrinne 17 739,0-748,0 0 0 Summe 5.379.038 5.379.038 Summe Seite 1/5 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiel 18.12.2018 2011 Baggermengenverteilung - Zuordnung Bereiche Abschnitte Elbe-Km 738 738_1 Summe Wedel 1 638,9-644,0 0 0 0 Lühesand 2 644,0-649,5 0 0 0 Juelssand 3 649,5-654,5 0 0 0 Stadersand 4 654,5-659,0 0 0 0 Pagensand 5 659,0-664,5 0 0 0 Steindeich 6 664,5-670,0 0 0 0 Rhinplatte 7 670,0-676,0 0 0 0 Wischafen 8 676,0-680,5 0 0 0 Freiburg 9 680,5-685,5 0 0 0 Scheelenkuhlen 10 685,5-689,8 62.696 22.591 85.287 Brunsbüttel 11 689,8-698,5 165.545 159.258 324.803 Osteriff 12 698,5-709,0 1.429.305 85.943 1.515.248 Medemgrund 13 709,0-717,0 12.312 11.537 23.849 Altenbruch 14 717,0-726,0 100.978 60.245 161.223 Leitd. Cuxhaven 15 726,0-732,0 27.154 65.419 92.573 Östl. Mittelrinne 16 732,0-739,0 0 3.782 3.782 Westl. Mittelrinne 17 739,0-748,0 0 5.340 5.340 Initialbaggerflächen 20 720,5-717,8 0 0 0 1.797.990 414.115 2.212.105 2012 Baggermengenverteilung - Zuordnung Umlagerungsstelle Bereiche Abschnitte Elbe-Km 738_1 Summe Wedel 1 638,9-644,0 0 0 Lühesand 2 644,0-649,5 0 0 Juelssand 3 649,5-654,5 0 0 Stadersand 4 654,5-659,0 0 0 Pagensand 5 659,0-664,5 0 0 Steindeich 6 664,5-670,0 0 0 Rhinplatte 7 670,0-676,0 0 0 Wischafen 8 676,0-680,5 0 0 Freiburg 9 680,5-685,5 0 0 Scheelenkuhlen 10 685,5-689,8 0 0 Brunsbüttel 11 689,8-698,5 16.479 16.479 Osteriff 12 698,5-709,0 846.633 846.633 Medemgrund 13 709,0-717,0 25.280 25.280 Altenbruch 14 717,0-726,0 69.335 69.335 Leitd. Cuxhaven 15 726,0-732,0 15.383 15.383 Östl. Mittelrinne 16 732,0-739,0 0 0 Westl. Mittelrinne 17 739,0-748,0 0 0 973.110 973.110 Summe Umlagerungsstellen Summe Seite 2/5 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiel 18.12.2018 2013 Baggermengenverteilung - Zuordnung Bereiche Abschnitte Elbe-Km 738_1 738_2 Summe Wedel 1 638,9-644,0 0 0 0 Lühesand 2 644,0-649,5 0 0 0 Juelssand 3 649,5-654,5 0 0 0 Stadersand 4 654,5-659,0 0 0 0 Pagensand 5 659,0-664,5 0 0 0 Steindeich 6 664,5-670,0 0 0 0 Rhinplatte 7 670,0-676,0 0 0 0 Wischafen 8 676,0-680,5 0 0 0 Freiburg 9 680,5-685,5 10.077 299.990 310.067 Scheelenkuhlen 10 685,5-689,8 0 405.443 405.443 Brunsbüttel 11 689,8-698,5 277.739 253.367 531.106 Osteriff 12 698,5-709,0 1.336.981 810.321 2.147.302 Medemgrund 13 709,0-717,0 83.045 170.526 253.571 Altenbruch 14 717,0-726,0 166.608 52.410 219.018 Leitd. Cuxhaven 15 726,0-732,0 180.692 474.510 655.202 Östl. Mittelrinne 16 732,0-739,0 0 0 0 Westl. Mittelrinne 17 739,0-748,0 0 0 0 2.055.142 2.466.567 4.521.709 2014 Baggermengenverteilung - Zuordnung Bereich Abschnitt Elbe-Km 738_2 738_3 Summe Wedel 1 638,9-644,0 0 0 0 Lühesand 2 644,0-649,5 0 0 0 Juelssand 3 649,5-654,5 0 0 0 Stadersand 4 654,5-659,0 0 0 0 Pagensand 5 659,0-664,5 0 0 0 Steindeich 6 664,5-670,0 0 0 0 Rhinplatte 7 670,0-676,0 0 0 0 Wischafen 8 676,0-680,5 0 0 0 Freiburg 9 680,5-685,5 0 0 0 Scheelenkuhlen 10 685,5-689,8 0 60.882 60.882 Brunsbüttel 11 689,8-698,5 0 0 0 Osteriff 12 698,5-709,0 72.818 91.662 164.480 Medemgrund 13 709,0-717,0 44.601 130.437 175.038 Altenbruch 14 717,0-726,0 16.903 381.980 398.883 Leitd. Cuxhaven 15 726,0-732,0 5.642 145.422 151.064 Östl. Mittelrinne 16 732,0-739,0 0 0 0 Westl. Mittelrinne 17 739,0-748,0 0 0 0 139.964 810.383 950.347 Summe Umlagerungsstellen Summe Umlagerungsstellen Seite 3/5 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiel 18.12.2018 2015 Baggermengenverteilung - Zuordnung Umlagerungsstelle Bereich Abschnitt Elbe-Km 738_3 Summe Wedel 1 638,9-644,0 0 0 Lühesand 2 644,0-649,5 0 0 Juelssand 3 649,5-654,5 0 0 Stadersand 4 654,5-659,0 0 0 Pagensand 5 659,0-664,5 0 0 Steindeich 6 664,5-670,0 0 0 Rhinplatte 7 670,0-676,0 0 0 Wischafen 8 676,0-680,5 0 0 Freiburg 9 680,5-685,5 9.815 9.815 Scheelenkuhlen 10 685,5-689,8 18.974 18.974 Brunsbüttel 11 689,8-698,5 377.271 377.271 Osteriff 12 698,5-709,0 2.749.938 2.749.938 Medemgrund 13 709,0-717,0 581.300 581.300 Altenbruch 14 717,0-726,0 1.015.161 1.015.161 Leitd. Cuxhaven 15 726,0-732,0 507.506 507.506 Östl. Mittelrinne 16 732,0-739,0 11.979 11.979 Westl. Mittelrinne 17 739,0-748,0 3.257 3.257 5.275.201 5.275.201 2016 Baggermengenverteilung - Zuordnung Bereich Abschnitt Elbe-Km 738_3 738_4 Summe Wedel 1 638,9-644,0 0 0 0 Lühesand 2 644,0-649,5 0 0 0 Juelssand 3 649,5-654,5 0 0 0 Stadersand 4 654,5-659,0 0 0 0 Pagensand 5 659,0-664,5 0 0 0 Steindeich 6 664,5-670,0 0 0 0 Rhinplate 7 670,0-676,0 0 0 0 Wischafen 8 676,0-680,5 0 0 0 Freiburg 9 680,5-685,5 0 0 0 Scheelenkuhlen 10 685,5-689,8 0 0 0 Brunsbüttel 11 689,8-698,5 0 143.657 143.657 Osteriff 12 698,5-709,0 504.612 1.582.312 2.086.924 Medemgrund 13 709,0-717,0 0 0 0 Altenbruch 14 717,0-726,0 0 0 0 Leitd. Cuxhaven 15 726,0-732,0 41.178 0 41.178 Östl. Mittelrinne 16 732,0-739,0 0 0 0 Westl. Mittelrinne 17 739,0-748,0 0 0 0 545.790 1.725.969 2.271.759Summe Summe Umlagerungsstellen Seite 4/5 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Kiel 18.12.2018 2017 Baggermengenverteilung - Zuordnung Umlagerungsstelle Bereich Abschnitt Elbe-Km 738_4 Summe Wedel 1 638,9-644,0 0 0 Lühesand 2 644,0-649,5 0 0 Juelssand 3 649,5-654,5 0 0 Stadersand 4 654,5-659,0 0 0 Pagensand 5 659,0-664,5 0 0 Steindeich 6 664,5-670,0 0 0 Rhinplatte 7 670,0-676,0 0 0 Wischafen 8 676,0-680,5 0 0 Freiburg 9 680,5-685,5 0 0 Scheelenkuhlen 10 685,5-689,8 0 0 Brunsbüttel 11 689,8-698,5 533.779 533.779 Osteriff 12 698,5-709,0 1.683.293 1.683.293 Medemgrund 13 709,0-717,0 0 0 Altenbruch 14 717,0-726,0 0 0 Leitd. Cuxhaven 15 726,0-732,0 0 0 Östl. Mittelrinne 16 732,0-739,0 0 0 Westl. Mittelrinne 17 739,0-748,0 0 0 2.217.072 2.217.072 2018 Baggermengenverteilung - Zuordnung (01.01.2018-18.12.2018 vorläufig) Bereich Abschnitt Elbe-Km 738_4 738_5 Summe Wedel 1 638,9-644,0 8.000 850.000 858.000 Lühesand 2 644,0-649,5 0 56.000 56.000 Juelssand 3 649,5-654,5 0 79.000 79.000 Stadersand 4 654,5-659,0 0 0 0 Pagensand 5 659,0-664,5 0 0 0 Steindeich 6 664,5-670,0 0 0 0 Rhinplatte 7 670,0-676,0 0 0 0 Wischafen 8 676,0-680,5 0 0 0 Freiburg 9 680,5-685,5 0 0 0 Scheelenkuhlen 10 685,5-689,8 0 0 0 Brunsbüttel 11 689,8-698,5 32.000 0 32.000 Osteriff 12 698,5-709,0 2.810.000 33.000 2.843.000 Medemgrund 13 709,0-717,0 0 0 0 Altenbruch 14 717,0-726,0 0 0 0 Leitd. Cuxhaven 15 726,0-732,0 0 0 0 Östl. Mittelrinne 16 732,0-739,0 0 0 0 Westl. Mittelrinne 17 739,0-748,0 0 0 0 2.850.000 1.018.000 3.868.000 Umlagerungsstellen Summe Summe Seite 5/5 18-02512 Drucksache 18/2512 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Eva Viehoff, Imke Byl, Meta Janssen-Kucz und Dragos Pancescu (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Schutz des Cuxhavener Watts: Baggergut-Verklappung in der Elbmündung am Neuen Lüch-tergrund Anlage