Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2528 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Marcus Bosse (SPD) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung Freibund in Berel - harmloser Zusammenschluss von Jugendlichen oder Sammelbecken für Rechtsextreme? Anfrage des Abgeordneten Marcus Bosse (SPD), eingegangen am 11.12.2018 - Drs. 18/2397 an die Staatskanzlei übersandt am 14.12.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 08.01.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten Berichten zufolge hat sich in Berel, einem Ortsteil der Gemeinde Burgdorf im Landkreis Wolfenbüttel , ein Zusammenschluss von Jugendlichen unter dem Dach des sogenannten Freibundes etabliert . Bereits 2008 fand dort auf einem Privatgrundstück das „Bundessommerfest“ statt, bei dem nachweislich u. a. Funktionäre der rechtsextremen NDP und anderer rechter Vereinigungen wie des Deutschen Kollegs anwesend waren. Nachdem der „Freibund Berel“ seitdem eher unauffällig blieb, berichten Einwohner nun von einer steigenden Zahl von Personen, die offensichtlich diesem „Freibund“ zugeordnet werden können. Auch werden vermehrt Kinder und Jugendliche angesprochen , um Interesse für die Aktivitäten des „Freibundes“ zu erzeugen. Vorbemerkung der Landesregierung Der „Freibund“ wird den Gruppierungen zugerechnet, die sich der völkischen Tradition verpflichtet sehen. Angehörige des „Freibundes“ orientieren sich in ihrer Lebensführung und bei der Gestaltung gemeinsamer Veranstaltungen an den hiervon vorgegebenen Werten, die ihre ideologischen Wurzeln in der heidnischen und esoterischen Weltanschauung haben. Derartige Gruppierungen haben nahezu keine Möglichkeit zur steuernden Einflussnahme auf die Entwicklung des vom Verfassungsschutz beobachteten Rechtsextremismus in Niedersachsen. Der „Freibund“ ist derzeit kein Beobachtungsobjekt der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde. Bezogen auf das in der Vorbemerkung genannte „Bundessommerfest“ liegen Erkenntnisse darüber vor, dass im Sommer 2008 in der Ortschaft Berel (Gemeinde Burgdorf, Landkreis Wolfenbüttel) eine Art „Zelt- bzw. Pfadfinderlager“ stattgefunden hat, an dem ca. ein Dutzend Kinder und Jugendliche teilgenommen hat. Ob es sich dabei um das in der Anfrage erwähnte „Bundessommerfest“ gehandelt hat, bei dem auch Funktionäre der NPD und anderer Organisationen anwesend waren, ist nicht bekannt. Rechtsextremistische Tendenzen wurden nicht festgestellt. Nach dem Verbot der rechtsextremistischen völkischen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) im Jahr 2009 durch den Bundesinnenminister wurde auch der „Freibund“ als eine mögliche Nachfolgestruktur der Gruppierung betrachtet. Tendenzen ehemaliger HDJ-Mitglieder, sich zum „Freibund“ zu orientieren, konnten jedoch nicht festgestellt werden. Im Jahr 2018 fand auf dem bereits genannten Grundstück in der Ortschaft Berel eine als Sommerfest bezeichnete Veranstaltung der Jungen Alternative (JA) Niedersachsen statt, an der - neben Angehörigen der JA - auch eine ehemalige Angehörige der verbotenen HDJ teilgenommen hat. Der Landesverband der JA in Niedersachsen ist seit dem 3. September 2018 Beobachtungsobjekt der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde. Die Junge Alternative hatte Anfang November 2018 die Auflösung des Landesverbands vermeldet. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2528 2 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der „Freibund Berel“ als rechtsextrem eingestuft werden muss? Der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die eine Einstufung im Sinne der Fragestellung begründen. 2. Wie bewertet die Landesregierung die zunehmende Vernetzung des „Freibundes“ mit anderen rechten Vereinigungen, und hat die Landesregierung Kenntnis von einem Mitgliederzuwachs in „Freibünden“? Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine über die Vorbemerkungen hinausgehenden Erkenntnisse hinsichtlich einer zunehmenden Vernetzung des „Freibundes“ mit rechtsextremistischen Vereinigungen oder einem Mitgliederzuwachs vor. 3. Welche niedersächsischen „Freibund“-Gruppierungen sind der Landesregierung bekannt ? In Niedersachsen ist lediglich die im Vereinsregister eingetragene Gruppierung „Freibund e. V.“ bekannt . Der im Vereinsregister eingetragene „1. Bundesführer“ der Organisation hat seinen Wohnsitz in Niedersachsen. Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse über weitere Gruppierungen im Sinne der Anfrage vor. (Verteilt am 11.01.2019) Drucksache 18/2528 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Freibund in Berel - harmloser Zusammenschluss von Jugendlichen oder Sammelbecken für Rechtsextreme? Anfrage des Abgeordneten Marcus Bosse (SPD), eingegangen am 11.12.2018 - Drs. 18/2397 an die Staatskanzlei übersandt am 14.12.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 08.01.2019