Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/260 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Aufenthaltsverbote im niedersächsischen Fußball Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 29.01.2018 Im Rahmen sogenannter präventivpolizeilicher Maßnahmen sind in Niedersachsen auch Aufenthaltsverbote gegen Fußballfans zu verzeichnen. Gegen entsprechende Maßnahmen kam es in den letzten Monaten wiederholt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. 1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden gegen Fußballfans in Niedersachsen Aufenthaltsverbote verhängt? 2. Aufgrund welcher Delikte werden Aufenthaltsverbote verhängt, und sind hierfür strafrechtliche Verurteilungen notwendig? 3. Für welchen Zeitraum sind entsprechende Aufenthaltsverbote möglich, und in welchem Zeitfenster bewegen sich die Verbote gegen Fußballfans in Niedersachsen? 4. Gegen wie viele Fußballfans liegen derzeit in Niedersachsen Aufenthaltsverbote (nach Standort aufgegliedert) vor, und wie haben sich diese quantitativ seit 2015 entwickelt? 5. Werden die Arbeitgeber der Betroffenen über entsprechende Verbote unterrichtet, bzw. erlangen diese durch eine Kontaktaufnahme der Betroffenen am Arbeitsplatz Kenntnis über entsprechende Maßnahmen? 6. Wie viele Widersprüche bzw. Klagen werden jährlich gegen entsprechende Aufenthaltsverbote eingereicht? 7. Wie geht die Polizei mit erwiesener Unschuld der Betroffenen mit Blick auf bereits verhängte Aufenthaltsverbote um? 8. Wie verläuft der Informationsaustausch vor, während und nach der Verhängung von Aufenthaltsverboten im Stadionumfeld mit den Vereinen? 9. Für welche Bereiche werden gegenüber Fußballfans in Niedersachsen Aufenthaltsverbote verhängt (z. B. Stadionumfeld, Innenstadt etc.)? 10. Werden Personen, gegen die in Niedersachsen Aufenthaltsverbote verhängt werden, automatisch in den SKB-Datenbanken bzw. der LKA-Datei bzw. der Datei Gewalttäter Sport gespeichert ? Wenn ja, für welchen Zeitraum? 11. Gelten Aufenthaltsverbote nur für Heimspiele der ersten Mannschaft des jeweiligen Klubs? (Verteilt am 07.02.2018) Drucksache 18/260 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Aufenthaltsverbote im niedersächsischen Fußball