Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2667 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung NORD/LB: Welchen Beitrag zur Problemlösung soll das Nachrangkapital leisten? (Nachfragen zu Drucksache 18/2356) Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 04.01.2019 - Drs. 18/2514 an die Staatskanzlei übersandt am 08.01.2019 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 23.01.2019 Vorbemerkung des Abgeordneten In einer Analyse von stillen Unternehmensbeteiligungen verschiedener Firmen durch J. P. Morgan vom 04.04.2018 heißt es: „We think NordLB could potentially tap public capital within MEIP (market economy investor principle) and, consequently, bondholders will be spare from any bail-in.“ Weiter unten im Text heißt es: „If the bank is acquired by private equity investors we would expect a more aggressive write-down of this instrument [ Tier 1 ] ...“ Mit anderen Worten erwarten die Analysten von J. P. Morgan, dass ein privater Investor, der sich an der Bank beteiligen würde, auch das Nachrangkapital in Anspruch nehmen würde, während im Fall einer Kapitalerhöhung mit öffentlichem Geld die Gläubiger, die Nachrangkapital halten, voraussichtlich geschont würden. Zitat Satz 1 oben: „Wir denken, dass die NORD/LB öffentliche Finanzquellen anzapfen kann, innerhalb der Marktregeln und unter Vermeidung jeder Gläubigerbeteiligung “. Das Nachrangkapital umfasst etwa 3,6 Milliarden Euro und wurde mit Prozentsätzen zwischen 1,65 % und 10,5 % verzinst (Drs. 18/1376). Bei der Vorstellung des Jahresabschlusses 2017 teilte die NORD/LB am 17.04.2018 in einem Chart mit, dass die „NORD/LB AöR (nach HGB) das Jahr 2016 mit einem Bilanzverlust abgeschlossen hat. Als eine Folge entfiel die Vergütung für 2016 auf die stillen Einlagen in der NORD/LB. Außerdem nahmen am Verlust alle Haftkapitalanteile der Bank in gleicher Relation teil. Konkret wurden dazu die Buchwerte der stillen Einlagen um rund 7 % herabgeschrieben. 2017 erreicht die Bank wieder ein positives Ergebnis. Daher kommt es per 31.12.2017 zu einer Wieder-Zuschreibung und zu einer Zinszahlung der stillen Einlagen.“ 1. In welcher Höhe wurde das Nachrangkapital zum 31.12.2016 in absoluten Zahlen heruntergeschrieben ? Das Nachrangkapital bei der NORD/LB besteht aus Einlagen stiller Gesellschafter, Genussrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten. Herabgeschrieben wurden davon per 31.12.2016 nur die Buchwerte von Einlagen stiller Gesellschafter und dies auch nur auf Einzelinstitutsebene gemäß HGB. Die Herabschreibung betrug in Summe rund 33 Millionen Euro (siehe Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Stefan Wenzel [GRÜNE] - Drs. 18/1986). Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2667 2 2. In welcher Höhe erfolgte zum 31.12.2017 in absoluten Zahlen eine Wieder-Zuschreibung auf das Nachrangkapital? Per 31.12.2017 erfolgte bei der NORD/LB auf Einzelinstitutsebene gemäß HGB eine vollständige Wieder-Heraufschreibung der Buchwerte der Einlagen stiller Gesellschafter in Höhe von rund 33 Millionen Euro bis auf Höhe der jeweiligen Nennwerte (siehe Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Stefan Wenzel [GRÜNE] - Drs. 18/2356). Auf Konzernebene gemäß IFRS erfolgte dagegen keine Wieder-Heraufschreibung, da per 31.12.2016 auch keine Herabschreibung erfolgt war (siehe ebenfalls Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage zur kurzfristigen Beantwortung des Abgeordneten Stefan Wenzel [GRÜNE] - Drs. 18/2356). Weitere Nachrangkapitalinstrumente waren in 2016 und 2017 weder auf Einzelinstituts- noch auf Konzernebene von Herab- und/oder Wieder-Heraufschreibungen betroffen. 3. Wie stellen sich die Nennwerte der stillen Einlagen zum 31.12.2016 und zum 31.12.2017 jeweils dar? Die Nennwerte der stillen Einlagen bei der NORD/LB haben sich durch die Herab- und Wieder- Heraufschreibungen per 31.12.2016 und 31.12.2017 nicht verändert und betrugen auf Einzelinstitutsebene gemäß HGB zu beiden Stichtagen insgesamt rund 461 Millionen Euro. 4. In welcher Höhe sind zum 31.12.2016 insgesamt Kosten für die Verzinsung von Nachrangkapital angefallen? Gemäß Geschäftsbericht der NORD/LB per 31.12.2016 betrug der Zinsaufwand für Nachrangkapitalinstrumente in 2016 auf Konzernebene gemäß IFRS insgesamt rund 172 Millionen Euro. 5. In welcher Höhe sind zum 31.12.2017 insgesamt Kosten für die nachträgliche Verzinsung von Nachrangkapital für das Jahr 2016 angefallen? Nachträglich erfolgte in 2017 für 2016 bei der NORD/LB keine Verzinsung von Nachrangkapitalinstrumenten . 6. In welcher Höhe sind zum 31.12.2017 insgesamt Kosten für die Verzinsung von Nachrangkapital im Jahr 2017 angefallen? Gemäß Geschäftsbericht der NORD/LB per 31.12.2017 betrug der Zinsaufwand für Nachrangkapitalinstrumente in 2017 auf Konzernebene gemäß IFRS insgesamt rund 183 Millionen Euro. (Verteilt am 29.01.2019) Drucksache 18/2667 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums NORD/LB: Welchen Beitrag zur Problemlösung soll das Nachrangkapital leisten? (Nachfra-gen zu Drucksache 18/2356)