Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/274 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung Wie stellt sich die Landesregierung die Fertigstellung der Schleuse Lüneburg bis 2025 konkret vor? Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 19.12.2017 - Drs. 18/132 an die Staatskanzlei übersandt am 11.01.2018 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung vom 09.02.2018, gezeichnet Dr. Bernd Althusmann Vorbemerkung der Abgeordneten In der Koalitionsvereinbarung steht, dass sich die Landesregierung beim Bund dafür einsetzen werde, „dass die Schleuse Lüneburg bis 2025 fertiggestellt wird“ (Koalitionsvereinbarung, Seite 75). Den Fragestellern ist bisher nur bekannt gewesen, dass das Bauvorhaben „Schleuse Lüneburg“ bis 2025 geplant und ab 2025 umgesetzt werden sollte. Die Bundesanstalt für Wasserbau hat für die Entwurfsplanung, Genehmigung einschließlich Planfeststellungsverfahren und Ausschreibung sowie für die Vergabe bisher ca. fünf Jahre angesetzt. Für den Bau der Schleuse hat sie weitere fünf Jahre berechnet. Die Schleuse Lüneburg gilt aufgrund der Dimensionen als ambitioniertes Projekt und wird als die derzeit größte geplante Binnenwasserschleuse der Welt betrachtet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Ersatzneubau der Schleuse Lüneburg-Scharnebeck am Elbe-Seitenkanal ist aus Sicht der Landesregierung das wichtigste Bauvorhaben im norddeutschen Wasserstraßennetz, da das Schiffshebewerk Scharnebeck einen nicht zu überwindenden Engpass für den Verkehr mit den heute gängigen Großmotorgüterschiffen (GMS) und übergroßen Großmotorgüterschiffen darstellt. Diese Einschätzung beruht auf der bedeutenden Lage innerhalb des Transeuropäischen Kernnetzes und dem Ausfallrisikos des Schiffshebewerkes. Daher hat die Landesregierung gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg, der Region (vertreten durch den Verein Bündnis Elbe- Seitenkanal) und der IHK Lüneburg-Wolfsburg eine Vereinbarung mit dem Bund geplant, um die Planung und damit auch die Fertigstellung der Schleuse schneller umsetzen zu können. Im Vordergrund der Kooperationsvereinbarung steht die kommunikative Begleitung des Prozesses. So sollen u. a. die Vorteile der neuen Schleuse und die technisch herausfordernden Randbedingungen des Bauvorhabens den gesellschaftlichen Gruppen in der Region erläutert werden. Ergänzend zu den Aktivitäten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sollen für die Beschleunigung und Akzeptanz hilfreiche Themen (wie z. B. die Einbindung der Schleuse in die Umgebung , die touristischen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen und Potenziale sowie naturschutzfachliche Aspekte) vertieft untersucht und der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Weitere Unterstützungsmaßnahmen sollen bei Bedarf gemeinsam definiert werden. Für die Landesregierung hat der Schleusenneubau eine hohe Bedeutung. Sie drängt daher auf eine frühestmögliche Realisierung. An diesem Ziel halten alle Beteiligten fest, auch wenn der in der Koalitionsvereinbarung genannte Zeitpunkt der Fertigstellung, für den sich die Landesregierung Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/274 2 beim Bund einsetzt, möglicherweise nicht eingehalten werden kann. Die geplante Kooperationsvereinbarung ermöglicht Beschleunigungseffekte bei der Planung und Umsetzung. Jedes Jahr und jeder Monat der vorzeitigen Fertigstellung der Schleuse Lüneburg werden sich unmittelbar positiv auf die Transport- und Standortbedingungen der Unternehmen in Norddeutschland und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen auswirken. 1. Ist die Aussage in der Koalitionsvereinbarung über die Fertigstellung des Neubaus der Schleuse Lüneburg so zu verstehen, dass die Schleuse bis 2025 fertiggestellt sein soll? Die Landesregierung setzt sich beim Bund für eine Fertigstellung der Schleuse Lüneburg bis 2025 ein. Diese Erwartungshaltung hat Minister Dr. Althusmann in einem Schreiben vom 18.01.2018 dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) mitgeteilt. 2. Wie stellt sich die Landesregierung eine Planbeschleunigung inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung um ca. fünf Jahre vor? Zu den Beschleunigungsmöglichkeiten der Landesregierung wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Ob mit den genannten Möglichkeiten eine Beschleunigung um mehrere Jahre erreicht werden kann, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. 3. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich Entwurfs- und Genehmigungsplanung? Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständig für die Durchführung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens. Derzeit befindet sich die Voruntersuchung in der Prüfung bei der GDWS und wird anschließend zur Genehmigung dem BMVI vorgelegt. Ein EU-weites Vergabeverfahren für einen Ingenieurvertrag zur Erstellung der Entwurfs- und Ausführungsplanung befindet sich laut GDWS in Erstellung und soll in 2018 veröffentlicht und abgeschlossen werden. 4. Wie viele Ingenieure sind für den Neubau der Schleuse Lüneburg erforderlich, und wie viele sind bereits eingestellt? Das Neubauamt für den Ausbau des Mittellandkanals in Hannover ist - stellvertretend für den Bund - Träger des Vorhabens, Bauherr sowie verantwortlich für alle Maßnahmen, die für die Realisierung des Gesamtprojekts erforderlich sind. Für die Planung sind zwölf Ingenieurinnen/Ingenieure und fünf Technikerinnen/Techniker vorgesehen , von denen bisher elf bzw. vier eingestellt wurden. 5. Wann ist mit der Ausschreibung und der Vergabe zu rechnen? Der konkrete Zeitplan bis zur Ausschreibung liegt der Landesregierung nicht vor. Der Bund hat mitgeteilt , dass die Veröffentlichung der Baumaßnahme für 2023 geplant ist. Das Vergabeverfahren dauert dann ca. ein Jahr. 6. Bleibt es bei der zuletzt in Aussicht gestellten Troglänge von 225 m für die Schleuse Lüneburg? Die Troglänge beträgt nach Angaben des Bundes gemäß Voruntersuchung 225 m. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/274 3 7. Werden die sogenannten Ober- und Unterbecken in das Schleusenbauwerk eingebaut, sodass in den Vorhäfen weder mit Sunk- noch mit Schwallerscheinungen zu rechnen ist? Die Konstruktion (ob mit Ober- und Unterbecken oder mit dauerhaftem Pumpbetrieb) soll nach Auskunft des Bundes in jedem Fall in sich geschlossen und unabhängig sein. Schwall- bzw. Sunkwellen können demzufolge in den Vorhäfen nicht auftreten. 8. Mit welcher Schleusungsdauer ist bei einer Hubhöhe von 38 m an der Schleuse Lüneburg zu rechnen? Nach der aktuellen überschlägigen Planung des Bundes beträgt die Dauer einer Kreuzungsschleusung 84 Minuten, d. h. etwa 42 Minuten pro Schleusung. 9. Stellt der bauliche Zustand der Schleuse in Uelzen ein künftiges Nadelöhr im Verlauf des Elbeseitenkanals dar? Mit der Schleuse Uelzen II ist die Leistungsfähigkeit der Schleusengruppe Uelzen nachhaltig gestärkt . Fahrzeuge mit einer Länge von bis zu 185 m und einer Breite von 11,45 m können diese bequem passieren. Der Schleuse Uelzen I kommt dabei die Funktion zu, in Spitzenzeiten sowie bei Reparatur- und Wartungsarbeiten den Verkehr abzuwickeln. Die Leistungsfähigkeiten der Schleusen Uelzen und Lüneburg sind nach Auskunft des Bundes aufeinander abgestimmt, sodass kein Nadelöhr entsteht. 10. Wenn ja: Wie stellt sich die Landesregierung die technische und zeitliche Beseitigung dieses Nadelöhrs vor, sodass der ESK seine volle Leistungsfähigkeit gegebenenfalls ab 2025 zur Verfügung stellen kann? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Ab wann besteht voraussichtlich eine ungehinderte und zeitgemäße „freie Fahrt“ für Großmotorschiffe auf dem Elbeseitenkanal? Mit Fertigstellung und Freigabe der Schleuse in Lüneburg-Scharnebeck besteht die Möglichkeit, den Elbe-Seitenkanal mit GMS durchgängig zu befahren. Wegen der Fertigstellung der Schleuse wird ergänzend auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. (Verteilt am 13.02.2018) Drucksache 18/274 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Hillgriet Eilers und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Wie stellt sich die Landesregierung die Fertigstellung der Schleuse Lüneburg bis 2025 konkret vor?